Sonntag, 20. März 2022

Münchhausen reloaded

 Münchhausen reloaded

eigentlich ist der Vergleich mit Münchhausen gar nicht angebracht, weil dieser im engeren Sinne nur ein "Schnacker" war. Auf dem Zusatz "Lügenbaron" liegt hier eigentlich der Fokus.

Vor einiger Zeit wurden ich und eine weitere Person gebeten, einige, eher etliche, Akten zu durchforsten und nach auffälligen Widersprüchen der Gegenseite zu suchen.
Genau das Richtige für mich, das macht mein Rechercheherz glücklich.
Wir haben eine ganze Menge gefunden. 

In diesem Post sollen ein paar davon veröffentlicht werden. Die Parteien werden hier nur mit A und B, B stellt hier die Gegenseite dar, bezeichnet. Es werden auch keine Namen genannt oder Ortsangaben gemacht.

1.
B: „... weil die Antragsgegnerin bzw. die Beigeladene oder deren Mitglieder dem Antragsteller bzw. dessen Mitgliedern zu keinem Zeitpunkt die Nutzung nach dem 21.02.2018 untersagt hat.“ 

Ein Zeuge von B, bezeugt aber in einer eidesstattlichen Erklärung:

„Am 22.02.2018 gegen ca. 09:30 Uhr erschien eine Gruppe und forderte mich zum Gespräch, weil ihnen der Eintritt verwehrt wurde.“

Es wird auch im folgenden der Erklärung nicht erwähnt, dass diese "Verwehrung" in Bezug auf diese Gruppe gar nicht stattgefunden hat. Dementsprechend hat eine Verwehrung des Eintritts stattgefunden.
Und somit ist die von B getätigte Aussage schlichtweg falsch.

2.
Hier wird es noch eklatanter, weil B etwas behauptet und in einem folgenden Schreiben aussagt, es nie behauptet zu haben:

B führt an, dass A nicht ordnungsgemäß an der Findung eines neuen Termins hingewirkt habe.

Dass diese Aussage nicht stimmt, konnte A mit entsprechenden Unterlagen beweisen. 
Daraufhin behauptete B in einem folgenden Schreiben:

„Es wird gar nicht bestritten, dass der Antragsteller mit Schreiben vom xx.xx.xxxx Termine genannt hat.“

Doch wurde es! Im ersten Schreiben bestreitet B, dass A ordnungsgemäß einen neuen Termin finden wollte. Ein Schreiben in dem mögliche Termine vorgelegt werden, ist eine ordnungsgemäße Terminfindung und legt offen, dass zuerst gemachte Aussage zur Terminfindung eine Falschaussage ist.

3.
Aussage von B:
A kann sein Angebot nicht weiter ausführen, da aus rechtlichen Gründen ein gewisser Nachweis vorliegen muss.

Dies ist falsch, es gibt keine solche rechtliche Bestimmung. Weder zuständiger Verband, noch zuständige Gesellschaft verlangen den dort angeführten Nachweis.
Weitere Anbieter mit entsprechendem Angebot und nicht vorliegendem Nachweis, wurden auch nicht aus diesem Grund ausgeschlossen.


Diese Aussagen stammen aus Gerichtsakten. Wird bei Gericht eigentlich gelesen, was da eingereicht wird? Wenn ja, liegt es dann am Erinnerungsvermögen oder an der Unfähigkeit vorhergehende und nachfolgende Aussagen im Zusammenhang zu sehen? 
Ich zumindest finde es fragwürdig, dass unsere Justiz diese widersprüchlichen Aussagen nicht registriert oder wenn sie es tut, nicht hinterfragt!

Kann man anhand oben aufgeführter Beispiele auf den Wahrheitsgehalt anderer Aussagen von B rückschließen? 
Diese Frage muss jeder für sich beantworten. Wichtig ist jedoch immer, genau zu lesen, zu verstehen und wenn irgendetwas fragwürdig ist nachzuhaken und auf Widersprüche hinzuweisen.

Ach ja, an dem nächsten Stapel Akten sitze ich schon, mit der gleichen Aufgabe. Viel Hoffnung, dass dort keine widersprüchlichen Aussagen sind, habe ich nicht. Bei einem ersten Überfliegen ist mir schon etwas aufgefallen, aber da hier nichts gepostet werden soll, was nicht ausführlich recherchiert wurde, mehr dazu im nächsten Post.