Samstag, 4. März 2023

 Gabi Kasten fühlt sich nicht der Wahrheit   verpflichtet 

Zuvor aber eine Anmerkung zu einer Falschmeldung auf Facebook.

Nein, die CDU hat Gabi Kasten nicht als Kandidatin aufgestellt!
Sie unterstützt sie nur, wie auch die SPD und die Grünen.
Und warum nicht?
Eine Möglichkeit ist: Als CDU Kandidatin wäre die parteiübergreifende Mauschelei, die bei Krüger schon abgezogen wurde, den Bürgern zu sehr ins Auge gestochen. Damit hätten sich die anderen Parteien noch unglaubwürdiger gemacht, wenn sie Kasten auch ihre Unterstützung zugesagt hätten.
Verwunderlich finde ich, dass die Bürger sich mit der gleichen Masche zweimal über den Tisch ziehen lassen.

Solche Absprachen, um sich gegenseitig untereinander lukrative Jobs zuzuschachern finde ich extrem bedenklich in einer Demokratie.
Dass es bereits bei Krüger Absprachen, also "Deals" gab, wurde mir von CDU und SPD Seite bestätigt. Kurz nach der Fusion gab es in diesem Zusammenhang sogar einen Artikel in der NZ zu dem Thema.
Krüger und Kasten wissen aber angeblich beide nichts über "Deals", was bei oben geschildertem Sachverhalt erstaunlich ist und nicht sehr glaubwürdig.


Zurück zur Überschrift:
Haben wir denn einen Anspruch auf die Wahrheit? Nein, wäre im ersten Moment richtig, aber eben auch nicht.
Die Recherche gestaltet sich da komplex und auch das Thema ist es. 
Unter "Wahrheit" fällt nicht nur eine wahrheitsgemäße Angabe, sondern eben auch das Weglassen von Informationen. Ein Beamter ist nicht verpflichtet einem Bürger gegenüber alles offenzulegen, was auch unter die Wahrheitspflicht fällt, somit unterliegt er in dem Fall nicht der Wahrheitspflicht.
Aber, eine konkret ausgesprochene Aussage muss auch wahrheitsgemäß sein.

In einem mir vorliegenden Dokument von Frau Kasten verletzt sie eben diese Pflicht.
Auf eine ganz einfache Ja-oder-Nein-Frage antwortet sie mit nein, obwohl die korrekte Antwort ja wäre. Da aus datenschutzrechtlichen Gründen dieses Dokument (noch nicht) veröffentlicht werden kann, kann ich hier nur anmerken, dass ich die Richtigkeit meiner Aussage an Eidesstatt versichern würde.
Es handelt sich auch nicht nur um eine Antwort, die nicht korrekt ist.
Deswegen kann ich hier klar formulieren, dass Frau Kasten gelogen hat. 

"§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG regelt die verfassungsrechtliche politische Treuepflicht ausdrücklich auch als Grundpflicht und bestimmt, dass für Beamte die Pflicht besteht, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Eine Distanzierung, Indifferenz oder Neutralität gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung verträgt sich mit dieser Pflicht nicht." 
Link1

Oben angeführte Ausführung zur Treupflicht wird mit der nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung verletzt.
Ebenfalls eklatant wäre, wenn dieses Dokument an einen Vorgesetzten gegangen wäre, denn demgegenüber besteht die Wahrheitspflicht in diesem Vorgang auf jeden Fall.

Zu schwere Kost?
Dann noch etwas leicht verständliches, das unter das Motto "Wasser predigen und Wein trinken" fällt oder aufzeigt wie ernst gemeint die "Nachhaltigkeit" wirklich ist.

Kleinteile einzeln verpackt sind extrem weit entfernt von nachhaltig. Gabi Kasten hat trotz dieser Tatsache groß damit geworben, dass man sich so ein Teilchen auf dem Wochenmarkt in Langen abholen kann.
Dies ist nur ein kleiner Aspekt, spiegelt aber Frau Kasten im Gesamten wieder.



Es gibt keinen Grund morgen nicht zur Wahl zu gehen und es passiert auch nichts, wenn morgen kein Bürgermeister gewählt wird, es also mehr Nein- als Jastimmen gibt.
Bedenkt eure Entscheidung gut, es geht hier um eine lange Amtsperiode, also viel Zeit um Schaden anzurichten.