Dienstag, 23. Mai 2023

 § 13 Abs. 5 

der Hauptsatzung der Stadt Geestland besagt folgendes:

"§ 13 Bild-, Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen

(5) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls nach § 68 NKomVG bleibt von den Regelungen der Absätze 1 bis 4 unberührt."


Worum es geht? Um meine Eingabe nach § 34 NKomVG an den Rat der Stadt Geestland, genauer an Herrn Steffen Tobias als Ratsvorsitzenden, vom 27.03.23. Genaueres dazu hier.
Gestern, also fast zwei Monate später, habe ich eine Antwort bekommen. Den Verweis auf die zwei Monate gebe ich hier nur, weil es wirklich erstaunt, dass man für eine Antwort mit dem Inhalt zwei Monate braucht.    

"... 
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre per E-Mail eingereichte Beschwerde nicht im Rat behandelt wird. Da in dieser Angelegenheit ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht rechtshängig ist, wird gem. § 13 Abs.5 der Hauptsatzung der Stadt Geestland die Beratung Ihrer Eingabe abgelehnt.
..."

Ja, das ist alles. Die Punkte am Anfang und Ende stehen nur für die Anrede und den Gruß.
Fast zwei Monate für diese zwei Sätze ist schon eine enorme Leistung, da vor allem der Inhalt in Bezug auf meine Anfrage gar keinen Sinn ergibt.
Wieso wird sich auf § 13 bezogen, wenn es sich bei meiner Anfrage überhaupt nicht um irgendwelche Aufnahmen in irgendwelchen Sitzungen geht?
Und genau die Möglichkeit das Klageverfahren einzustellen war doch meine Anfrage:

"Da dieser Vorgang bereits bei Gericht anhängig und für die Stadt aus o.g. Gründen nicht gewinnbar ist, ist diese jetzt, um sie vor höherem finanziellen Schaden zu bewahren, aufzufordern das Verfahren gütlich beizulegen."

Wieso wird also die Ablehnung damit begründet, dass ein Verfahren rechtshängig ist?

Den Grund findet man in § 14 (5) der Hauptsatzung:

"Die Beratung kann abgelehnt werden, wenn das Begehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens..."

Was bedeutet, wenn es erstmal soweit gekommen ist, kann man eine weitere Geldverschwendung nicht mehr stoppen, weiterer Schaden ist nicht abzuwenden.

Oder vielleicht doch. Könnte der Rat nicht eventuell aus eigener Denkleistung heraus die Verwaltung noch auffordern diese Posse zu beenden?
Eigene Denkfähigkeit und – noch wichtiger – der Wille endlich für den Bürger, anstatt für die Verwaltung zu arbeiten vorausgesetzt.
Aber da ist wohl nur der Wunsch der Vater des Gedankens.

Warten wir ab, wie es weitergeht im Fall der eigenmächtigen Landenteignung durch die Stadt Geestland.