Donnerstag, 12. Mai 2022

Wohin mit der Scheiße?

 Wohin mit der Scheiße?

Oder noch ein Fall, wie bedenkenlos Steuergeld verschleudert wurde.

Ja, wir sind wieder in Großenhain. Es ist schon erstaunlich, wie viele fragwürdige Aktionen bei nur einem Bau in diesem Minidorf stattgefunden haben.

Zur Erinnerung, ein ca. 1,6 Millionenbau für keine 200 Einwohner, bestehend aus Feuerwehr und Mehrzweckraum (Dorfgemeinschaftshaus). 
- Die Vorhaltung der Feuerwehr dort ist nicht bestätigt, die angeblich 40 aktiven Mitglieder bestehen eventuell nur in irgendwelchen feuchten Träumen. 
- Der Mehrzweckraum wurde trotz eines in Großenhain vorhandenen Dorfgemeinschaftshauses genehmigt, das nur aus privaten Befindlichkeiten bei Bedarf nicht angemietet wird. 
- Die Baugenehmigung nach § 34 anstatt nach § 35 wird angezweifelt.
- Der Bau wird im gesamten Ratsinformationssystem nicht transparent behandelt.
Das ist nicht alles, soll für jetzt aber genug sein. Im Archiv des Blogs kann man sich genauer informieren.

Ein Punkt der noch nicht behandelt wurde ist die Sache mit dem Abwasser. Da ist auf dem Dorf eine Kleinkläranlage (KKA) eine übliche Lösung. 
Diese ist natürlich auch auf der ehemaligen Liegenschaft der Stadt Geestland, als Rechtsnachfolger der ehemaligen Gemeinde Lintig, vorhanden. Das muss so sein, denn es ist gesetzlich geregelt, dass es eine geben muss und auch wie groß sie zu sein hat. 

Die folgenden Ausführungen beruhen, wie immer, auf mir vorliegenden Dokumenten, die aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit haben.

Es gibt eine abschlägige Kostenermittlung für eine Kläranlage an die Gemeinde Lintig aus dem Jahre 1994. Hier geht es nur um die Baukosten, weitere anfallende Gebühren etc. sind nicht beinhaltet.
Diese Kostenermittlung kommt auf einen stattlichen Betrag von 70 000.- DM. 
Wie viel die tatsächlichen Kosten waren liegt mir nicht vor.
Als Nutzer zur Bemessung wurden wie folgt angeführt: Gaststätte, Betrieb der Schießsportanlage, Saalbetrieb als Vereinshaus, Wohnung, Spielkreis, Feuerwehr, Gerätehaus und Friedhofskapelle, damit handelt es sich dann auch nicht mehr um eine Kleinkläranlage, sondern um eine Großkläranlage.
Diese wird nämlich im Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Lintig erwähnt und zwar mit einer Summe von 8306,14 für die Sanierung der Großkläranlage des DGH Großenhain. Somit ist davon auszugehen, dass diese Kläranlage gebaut wurde.
Sie ist auch definitiv auf dem Grundstück, dass jetzt in Privatbesitz ist, vorhanden, und ist auch noch funktionsfähig. Die Nutzung wurde jedoch eingestellt, da sie für den jetzigen Gebrauch überdimensioniert ist und sich ebenfalls noch eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück befindet, die genutzt werden kann.
Diese Nichtnutzung aller eigentlich vorgesehenen Verbraucher, fußt wiederum auch auf persönliche Befindlichkeiten, darauf komme ich in einem weiteren Post zu sprechen.

Worum es heute geht, ist die Tatsache, dass erneut eine komplett neue Kläranlage, ob Groß- oder Klein- kann ich nicht sagen, auf dem Grundstück neben dem mit der Großkläranlage, gebaut wurde. Und zwar für einen Teil der Nutzer, für die die Großkläranlage gebaut wurde und bereit steht.

Ob die dafür verschwendete Summe von Steuergeld in den Kosten für den Neubau schon beinhaltet ist oder ob sie noch aufgeschlagen werden muss, wird eventuell die Recherche dazu zeigen.

Dieser Vorgang reiht sich nahtlos an weitere fragwürdige Investitionen der Stadt Geestland an. 



Mittwoch, 11. Mai 2022

DAB – Nein, nicht das Bier

 DAB – Nein, nicht das Bier

Wenn ich das Wort lese, denke ich immer gleich an das Bier und die Flaschen damals hießen Handgranaten, aufgrund ihrer besonderen Form.

Zusammenhängend ausgesprochen unterscheidet es sich natürlich von der in einzelnen Buchstaben ausgesprochenen DAB, um die es hier gehen soll.
Diese kann bildlich gesprochen auch zu einer explosiven Sache werden, wenn, ja wenn, alles mit rechten Dingen zugeht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, das ist in diesem Fall DAB ausgeschrieben, denn es gibt noch andere Bedeutungen, wird z.B. eingelegt, wenn an der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung eines Beamtem gezweifelt wird, dieser sich einer Dienstpflichtverletzung schuldig macht. Es gibt verschiedene Formen von Dienstvergehen, die dann eben die Dienstpflichtverletzung ausmachen.

Es ist die Pflicht des Dienstvorgesetzten sofort ein Disziplinarverfahren einzuleiten, sobald auch nur der Verdacht der Dienstverletzung besteht. Bei diesem Disziplinarverfahren geht es darum, den Sachverhalt aufzuklären.
Da stellt man sich doch irgendwie vor, dass beide Seiten, die, die die Dienstpflichtverletzung anzeigt und die, die einer Dienstpflichtverletzung beschuldigt wird, Stellung nehmen und ihre Fakten auf den Tisch legen können.

Aber nein, irgendwie läuft das ganz anders und gefühlt immer zu Gunsten des Beschuldigten, wenn er sein Netzwerk gut im Griff hat oder welche Gedanken man dazu auch immer haben möchte. Vielleicht kommt auch noch die Krähe ins Spiel, die keiner anderen das Auge aushackt.

Im Visier stehen zwei DAB gegen Herrn Krüger, Bürgermeister der Stadt Geestland. Es soll hier nicht um die Inhalte gehen, sondern um die Bearbeitung. Beide DAB wurden an die Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven gerichtet. Von dieser wurden dann, mit der Mitteilung, dass sie an den Vorgesetzten des Bürgermeisters, nämlich dem Rat der Stadt Geestland zu richten sind, an die Stadt Geestland weitergeleitet.

Die eine DAB wurde öffentlich behandelt. Sie wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht, inklusive der Unterschriften und der Kontoverbindung der Antragsteller, also sensibler Daten. Es soll hier nicht um Name und Adresse gehen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz. Auch die ausschweifende Gegendarstellung wurde veröffentlicht. Ein ebenfalls zur Untersuchung, also zur Klärung des Sachverhalts vorliegendes Schreiben des Antragstellers, das die Gegendarstellung entkräftet, wurde nicht veröffentlicht. Somit wird eine freie Meinungsbildung des Lesers (Bürgers) verhindert, da er nicht der Argumentation beider Seiten folgen konnte und ihm suggeriert wurde, das mit der Gegendarstellung der Fall erledigt und die Beschwerde unbegründet sei.

Die zweite DAB ist nicht zu finden, auch die Antragstellerin hat keinerlei Informationen, warum eine Ablehnung erfolgte. Angeblich wurde sie in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt, deren Inhalte geheim bleiben. 

Jetzt kommt aber der Knackpunkt:

Ein Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft hat in einem Schreiben bezugnehmend auf die eine DAB folgendermaßen argumentiert:

"In der Erhebung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist zugleich eine Einwilligung in die Verarbeitung der Daten zu sehen, weil diese notwendig für die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist. Die Sitzungen des für die Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde zuständigen Rates sind gemäß § 64 Abs. 1 NKomV grundsätzlich öffentlich. Die Beschlüsse des Rates sind gemäß § 85 Abs. 1 NKomVG durch den Hauptverwaltungsbeamten vorzubereiten. Diesem obliegt gemäß § 85 Abs. 5 S. 1 NKomVG eine Informationspflicht gegenüber den Einwohnern."

Die Verwaltungsaufsicht des Landkreises Cuxhaven hat zu der anderen DAB aber so argumentiert:

"...nach § 64 NKomVG sind die Sitzungen der Vertretung öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Berechtigte Interessen Einzelner können rechtlich geschützte oder sonstige schutzwürdige Interessen sein; sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn im Verlauf der Behandlung der Angelegenheit in der Vertretung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse der Betroffenen zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem Betroffenen nachteilig sein könnte (VGH Mannheim, Urteil vom 18.06.1980). Es ist also darauf Bedacht zu nehmen, dass durch die öffentliche Behandlung von Angelegenheiten nicht die Interessen der daran Beteiligten Schaden nehmen. Im Hinblick auf den hohen Stellenwert des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist in jedem Einzelfall die Abwägung dieser Interessen mit demjenigen an der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes erforderlich."

Da besteht wohl noch Klärungsbedarf. Eine diesbezügliche Rückfrage an den Landkreis Cuxhaven wurde bisher noch nicht beantwortet.

Ganz besonders hat mir der letzte Satz des Schreibens der Verwaltungsaufsicht gefallen:

"Im vorliegenden Verfahren bin ich davon ausgegangen, dass der Bürgermeister der Stadt Geestland bei der Abwägung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die öffentlichen Behandlung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde zu einer Ihnen nachteiligen Offenlegung persönlicher Verhältnisse führen könnte."

Wird in einem Disziplinarverfahren die Sachlage damit geklärt, dass zuständige Sachbearbeiter von irgendetwas ausgehen? Und viel prekärer, hier wird zugegeben, dass der Bürgermeister die Behandlung seiner eigenen DAB vorgibt.
Das würde einiges erklären.

Und wir sind auch davon ausgegangen, dass bei den staatlichen Institutionen gewissenhaft und gesetzeskonform gearbeitet wird, werden aber ständig eines Besseren belehrt.

P.S. Fehler in Zitaten dürfen nicht verbessert werden.







Dienstag, 10. Mai 2022

Nordsee-Zeitung at its best

 Nordsee-Zeitung at its best

Meine Mutter hat ein Abonnement der Nordsee-Zeitung. Kürzlich bekam sie ein nettes Schreiben mit dem Titel "Mein Abo" kann jetzt mehr.
Das bestehende Abonnement mit Lieferung der Printausgabe wurde erweitert mit einem Zugang zur digitalen Ausgabe und heißt jetzt "Print Plus". 
Eine lobenswerte Ergänzung, vor allem da meine Mutter die Zeitung immer erst am Nachmittag, bedingt durch die Zustellung per Post, erhält und das E-Paper schon ab 21:00 des Vortages zur Verfügung steht.

Ja, meine Mutter ist schon älter und zwar 90 Jahre und nein, sie weiß, wie man mit einem Laptop umgeht. Sie hat die "neue" Technik und das Internet mit 80 Jahren entdeckt und fand es faszinierend. Dass sie einen Internetanschluss hatte fanden die Freunde ihrer Enkelinnen ziemlich cool, denn die waren es eher weniger von Oma und Opa gewöhnt. 

Da Registrierungen ja immer so eine Sache sind, bekam ich den Auftrag das zu erledigen. Dabei stellte ich fest, dass scheinbar schon eine Registrierung erfolgt war und zwar im Jahr 2014. Ich reaktivierte den Account und es kam eine E-Mail, in der die Freude über die Nutzung des Angebots ausgedrückt war und mit der Bitte eine Passwort zu vergeben. Das alles geschah am 05.05.22.
Alles funktionierte reibungslos. Nach Vergabe des Passworts war es möglich sich einzuloggen und das E-Paper zu lesen.
Kurz checkte ich die Möglichkeiten, die es gab und fand unter dem Abonnement den Verweis, dass dieses am 09.05.22 ausläuft, was etwas irritierend war, da keine Kündigung erfolgt ist. 

In dem vorliegenden Schreiben war ein Verweis auf den Abo-Service für weitere Fragen. Am nächsten Tag versucht ich dort anzurufen. Eine Bandansage teilte mir mit, dass es viele Anrufe gäbe und ich mich später wieder melden solle. Diese Art der Handhabung mit hohem Anrufaufkommen empfinde ich als unhöflich, es sollte doch mir überlassen bleiben, ob ich eventuell für längere Zeit in der Warteschleife hängen möchte. Nach zwei weiteren Versuchen mit dem gleichen Ergebnis, verschob ich meinen Anruf. 
Heute am 10.05. startete ich einen neuen Versuch und nach kurzer Wartezeit hatte ich einen Gesprächspartner. 
Nach Schilderung des Umstandes, dass das Abo angeblich heute ausläuft, obwohl nicht gekündigt wurde, bekam ich die Anweisung, dass ich mich neu registrieren müsse, damit ich mich wieder einloggen könne. Zu diesem Zeitpunkt war ich jedoch eingeloggt. Das weitere Gespräch brachte keinerlei Erkenntnisse, warum ein Ablauf zum 09.05. hinterlegt war.
Der Verweis darauf, dass es eine vorherige Registrierung gäbe, dass etwas schiefgelaufen sei, erklärten den Umstand nicht, vor allem da ich ja Zugriff auf das Konto und das E-Paper hatte. 
Eigentlich habe ich erwartet, dass die Korrektur der fehlerhaften Angabe von der Nordsee-Zeitung durchgeführt wird, da der Account voll funktionsfähig war.

Aber nein, ich bekam die Anweisung, dass ich mich neu registrieren müsse. Wie bitte? Eure von euch fehlerhaft hinterlegten Inhalte muss ich durch eine Neuregistrierung ausbügeln?
Das Konto meiner Mutter wurde noch während des Telefonats gelöscht, bevor ich um Überprüfung einer anderen Option bitten konnte. Kundenfreundlich ist etwas anderes.

Und als absolute Frechheit empfinde ich, das bei der Registrierung die Kundennummer nicht genutzt werden kann. Alle Daten müssen neu eingegeben werden oder liegt es daran, dass euch nicht genug Daten der Abonnenten vorliegen und das jeder, der das Angebot jetzt in Anspruch nehmen möchte, zur Neuregistrierung mit erweiterter Datenangabe genötigt wird?

Natürlich muss ich noch Rücksprache mit meiner Mutter halten, aber vorerst sage ich: "Schmiert Euch Euer E-Paper in die Haare!"


Montag, 9. Mai 2022

Verweigerter Amtseid?

Verweigerter Amtseid?

In einer Facebookgruppe wurde der Bürgermeister der Stadt Geestland, Thorsten Krüger auf seinen Amtseid hingewiesen. Eine Bürgerin, die ein paar ungeklärte Fragen dazu hatte, hat mich um eine Recherche gebeten. Hier meine Ergebnisse.

Thorsten Krüger ist als Bürgermeister der Stadt Geestland niemals vereidigt worden. Am 19.12.2005 wurde er als Bürgermeister der Stadt Langen vereidigt. In der konstituierenden Sitzung der Stadt Geestland vom 07.01.2015 gibt es nicht einmal einen Hinweis (Tagesordnungspunkt) auf eine Vereidigung. In der konstituierenden Sitzung vom 01.11.2021 (Tagesordnungspunkt 3) wird dann auf den früher geleisteten Eid, und zwar den aus 2005 hingewiesen.

Alles okay, wäre eigentlich möglich, wenn das dort angeführte Beamtengesetz § 65 nicht im Punkt 7.2 der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften folgendes ausführen würde:
7.2 Der Eidesleistung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn die Beamtin oder der Beamte
1. im unmittelbaren Anschluss an ein Beamtenverhältnis wieder in ein Beamtenverhältnis,...
bei demselben Dienstherrn berufen wird.
"Bei demselben Dienstherrin" ist hier der Knackpunkt. Der 2005 gegenüber der Stadt Langen geleistete Eid ist somit nicht gültig, da es sich mit der Stadt Geestland um einen neuen Dienstherren handelt.
Das bedeutet, dass Thorsten Krüger seit 2015 unvereidigt ein Amt ausführt, das er so gar nicht ausführen darf.
Weiter führt dieses Gesetz aus:
6. Beamtinnen und Beamte, die sich weigern, den Diensteid zu leisten, sind zu entlassen (§ 37 Abs.1 Nr.1).
Hier wäre zu klären, ob das Nichtaufnehmen der Vereidigung in der Tagesordnung einer Verweigerung gleichzusetzen ist.
Und auch unter Punkt 6:
Bis zur Entlassung ist der Beamtin oder dem Beamten die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten (§ 67).
Jetzt, genau zu diesem Zeitpunkt, wo es veröffentlicht wird, müsste Herrn Krüger somit die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden. Hier, denke ich, ist es egal, aus welchen Gründen die Vereidigung nicht vorliegt, es besteht kein rechtsgültiger Amtseid, der jedoch Voraussetzung zum Führen der Amtsgeschäfte ist.

Theoretisch müsste diese Entlassung rückwirkend ins Jahr 2015 erfolgen. Auch wenn dies nicht möglich ist, wäre zu prüfen, ob die von Herrn Krüger getätigten Amtsgeschäfte eigentlich eine Rechtsgültigkeit besitzen.

Liege ich mit meinen Ausführungen richtig, käme eine gewaltige Lawine ins Rollen.

Sonntag, 8. Mai 2022

Inkompetenz, Lügen oder was auch immer

 Inkompetenz, Lügen oder was auch immer

 
Es gibt Neuigkeiten beim Schießstand in Großenhain. 

Bei der Überprüfung eines Schießstandes muss auch darauf geachtet werden, ob entsprechendes Löschmaterial vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand ist. Dieses ist beim Schießstand in Großenhain nicht gegeben. Es sind zwar zwei Feuerlöscher vorhanden, deren Kontrolldatum (1980 und 2017) ist jedoch längst überschritten.

Ein Verwies auf den mangelnden Brandschutz in der Anlage wurde kontinuierlich, beim Landkreis und auch beim Innenministerium, sowie zugeschalteter Polizeibehörde Oldenburg ignoriert. Das letzte Schreiben, es musste nach langer Wartezeit beim Innenministerium angemahnt werden, wurde jetzt beantwortet und soll euch nicht vorenthalten werden.
Bei der Ausführung des Innenministeriums wird Bezug genommen auf die beiden Feuerlöscher, die nachweislich belegbar im Schießstand angebracht sind. Sie waren schon immer und sind auch noch immer da.
Die, in der Antwort des Innenministeriums, angeführte Überprüfung hat im August 2021 stattgefunden. Und auch da waren besagte Feuerlöscher da.

"Im Rahmen dieser Überprüfung wurden auch die nach Ziffer 2.3.8.1 der Schießstandrichtlinien erforderlichen Löschmittel in Augenschein genommen. Die von Ihnen bildlich dokumentierten Löschmittel wurden bei der Überprüfung nicht vorgefunden."

Was könnte uns das sagen?
 
A. Es hat keinerlei Überprüfung stattgefunden. Der Landkreis würde dann lügen, weil ja angeblich eine Überprüfung stattgefunden hat. Das würde auch erklären, warum bis zum heutigen Tage kein Protokoll vorgelegt wurde.
B. Es hat eine Überprüfung stattgefunden, aber die Kompetenz und/oder Sorgfalt des Schießstandsachverständigen, sowie der ebenfalls anwesenden zuständigen Personen vom Landkreis muss massiv angezweifelt werden.
C. Es ist bei der Überprüfung nicht aufgefallen, weil die Überprüfenden aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind entsprechende Details wahrzunehmen. Dieses würde sie disqualifizieren entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.
D. Es ist bei der Überprüfung aufgefallen und es wird, wie bereits in Punkt A, gelogen.
E. Das Innenministerium weiß von nichts, weil es auch nichts überprüft hat.
F. Das Innenministerium hat Kenntnis, deckelt aber die Lügen, Inkompetenz oder was auch immer, der mit der Überprüfung beauftragten Stelle/Personen.

Im Umkehrschluss unterstellt die Antwort des Innenministeriums auch, dass die vorgelegten Bilder der Feuerlöscher nicht im Zusammenhang mit dem Schießstand stehen, was schon ziemlich unverfroren ist.

Mit welcher Blindheit glaubt eine Aufsichtsbehörde den Ausführungen einer Behörde, die eines Vergehens angezeigt wird. Vielleicht gab es Zeiten, wo das möglich war. Bei der heutigen Verfilzung und Ausnutzung sämtlicher Seilschaften muss, meines Erachtens, jedoch immer zweimal hingeschaut werden.

Wir bleiben dran!