Sonntag, 8. Mai 2022

Inkompetenz, Lügen oder was auch immer

 Inkompetenz, Lügen oder was auch immer

 
Es gibt Neuigkeiten beim Schießstand in Großenhain. 

Bei der Überprüfung eines Schießstandes muss auch darauf geachtet werden, ob entsprechendes Löschmaterial vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand ist. Dieses ist beim Schießstand in Großenhain nicht gegeben. Es sind zwar zwei Feuerlöscher vorhanden, deren Kontrolldatum (1980 und 2017) ist jedoch längst überschritten.

Ein Verwies auf den mangelnden Brandschutz in der Anlage wurde kontinuierlich, beim Landkreis und auch beim Innenministerium, sowie zugeschalteter Polizeibehörde Oldenburg ignoriert. Das letzte Schreiben, es musste nach langer Wartezeit beim Innenministerium angemahnt werden, wurde jetzt beantwortet und soll euch nicht vorenthalten werden.
Bei der Ausführung des Innenministeriums wird Bezug genommen auf die beiden Feuerlöscher, die nachweislich belegbar im Schießstand angebracht sind. Sie waren schon immer und sind auch noch immer da.
Die, in der Antwort des Innenministeriums, angeführte Überprüfung hat im August 2021 stattgefunden. Und auch da waren besagte Feuerlöscher da.

"Im Rahmen dieser Überprüfung wurden auch die nach Ziffer 2.3.8.1 der Schießstandrichtlinien erforderlichen Löschmittel in Augenschein genommen. Die von Ihnen bildlich dokumentierten Löschmittel wurden bei der Überprüfung nicht vorgefunden."

Was könnte uns das sagen?
 
A. Es hat keinerlei Überprüfung stattgefunden. Der Landkreis würde dann lügen, weil ja angeblich eine Überprüfung stattgefunden hat. Das würde auch erklären, warum bis zum heutigen Tage kein Protokoll vorgelegt wurde.
B. Es hat eine Überprüfung stattgefunden, aber die Kompetenz und/oder Sorgfalt des Schießstandsachverständigen, sowie der ebenfalls anwesenden zuständigen Personen vom Landkreis muss massiv angezweifelt werden.
C. Es ist bei der Überprüfung nicht aufgefallen, weil die Überprüfenden aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind entsprechende Details wahrzunehmen. Dieses würde sie disqualifizieren entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.
D. Es ist bei der Überprüfung aufgefallen und es wird, wie bereits in Punkt A, gelogen.
E. Das Innenministerium weiß von nichts, weil es auch nichts überprüft hat.
F. Das Innenministerium hat Kenntnis, deckelt aber die Lügen, Inkompetenz oder was auch immer, der mit der Überprüfung beauftragten Stelle/Personen.

Im Umkehrschluss unterstellt die Antwort des Innenministeriums auch, dass die vorgelegten Bilder der Feuerlöscher nicht im Zusammenhang mit dem Schießstand stehen, was schon ziemlich unverfroren ist.

Mit welcher Blindheit glaubt eine Aufsichtsbehörde den Ausführungen einer Behörde, die eines Vergehens angezeigt wird. Vielleicht gab es Zeiten, wo das möglich war. Bei der heutigen Verfilzung und Ausnutzung sämtlicher Seilschaften muss, meines Erachtens, jedoch immer zweimal hingeschaut werden.

Wir bleiben dran!