I want to ride my bycicle...
Dieser Post bezieht sich auf den Artikel "Neues Konzept für Radwege" der NZ vom 20.12.21, dessen Äußerungen von Thorsten Krüger jeden aufhorchen lassen sollten.
Es geht um die Aufstellung der Radwege in der Stadt Geestland, für die eine Firma beauftragt wurde. Diese fährt mit einem Geländewagen, der mit einer Spezial-Kamera ausgestattet ist, relevante Wegabschnitte ab.
Zuerst der Verweis auf den Geländewagen und was er macht. Auffällig ist hier, dass von Thorsten Krüger das Wort "wichtige" im Zusammenhang mit den geografischen Daten benutzt, um die Notwendigkeit dieser Aktion für
ca. 25 000.- € klarzustellen:
"... und trägt so wichtige geografische Daten zusammen."
Geografische Daten wären hier zur Erklärung ausreichend gewesen. Muss die Wichtigkeit zur Rechtfertigung betont werden?
Weiter geht es mit wortreichem Geschwurbel, wofür die gesammelten Informationen genutzt werden:
"...Handlungsbedarf zu ermitteln..."
Hört sich gut an, ist aber leider nur eine leere Worthülse.
Dann:
"Dabei geht es auch darum, zusätzliche Routen auszuarbeiten und so das Radwegenetz zu erweitern."
Warum auch? Ist das nicht überhaupt Sinn der Sache?
Jetzt haltet euch fest:
Krüger erläutert: "Wir wollen feststellen wo Radwege existieren und wo welche notwendig sind beziehungsweise erforderlich werden könnten.
Wie bitte? Die Stadt Geestland weiß nicht, wo Radwege existieren? Das ist traurig und ein Beweis, dass dort wirklich etwas in der Schieflage ist.
Und um festzustellen, wo welche notwendig oder erforderlich sind, könnte man die radfahrende Bevölkerung fragen, das wird sogar noch erwähnt:
"Natürlich wollen wir auch die Bürger daran beteiligen..."
Wie gönnerhaft! Und es geht hier auch nur um eine Beteiligung, denn der Tenor ist, dass die Verwaltung die Kompetenz hat zu wissen, was des Bürgers Wille und richtig ist. Wo kommt dann jedoch der Unmut zu vielen Entscheidungen her?
Der folgende Satz schießt dann wieder einmal den Vogel ab:
"...erläutert Krüger das Vorhaben, das nach seinen Angaben "im Landkreis bislang einzigartig ist"."
Das Vorhaben ist das Radwegekonzept. Ist ein Radwegekonzept nicht gleichzusetzten mit einem Radwegebedarfsplan? Ein solcher wurde vom Landkreis Cuxhaven für die Kreisstraßen "erstmalig" 1992 aufgestellt, ein weiterer erfolgte dann 2002 und am 14.12.2016 gab es eine Pressemitteilung, dass es eine erneute Aufstellung geben soll. Im Jahr 2017 wurden die erforderlichen Daten zusammengetragen und im Jahr 2018 erfolgte dann die Neuaufstellung. Der Fahrradweg Bad Bederkesa - Flögeln ist ein Resultat aus dieser Aufstellung.
Das bedeutet, dass es für die Kreisstraßen innerhalb der Stadt Geestland längst einen Plan gibt. Die Verantwortung für diese liegt beim Landkreis, was die Stadt Geestland auch gerne anführt, wenn eine Anfrage den Bereich betrifft. Da wird dann immer auf den Landkreis verwiesen, der zuständig ist.
Dazu ein Beispiel, das auch einen Kreis schließt: In der Sitzung des Ortsrats Lintig
vom 24.02.20 wurde ein Frage zum Radweg im Ortsteil Großenhain gestellt, der eigentlich gar keiner ist, aber das ist hier nicht relevant. Zu der Anfrage ist im Protokoll folgendes vermerkt:
"Ortsbürgermeister Boldt teilt mit, dass die Stadt Geestland im Außenbereich nichts machen wird (nach Aussage von Bürgermeister Krüger)."
Dies verdeutlicht, dass Radwege, die an den außerhalb liegenden Straßen, in diesem Fall ist es eine Landesstraße, nicht "bearbeitet" werden. Das fällt auch nicht in die Zuständigkeit der Stadt Geestland.
Und wie schließt sich nun der Kreis?
Genau in diesem Bereich liegt der Neubau der Feuerwehr Großenhain, also nach eigener Aussage von Thorsten Krüger im Außenbereich. Wie kann denn dort ein Bauantrag nach § 34 BauGB gestellt werden, der explizit nur für den Innenbereich gilt? Im Außenbereich ist § 35 BauGB anzuwenden. Link 2
Diesen Fehler habe ich bereits bei der Stadt Geestland und beim Landkreis angemahnt. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und so lange dieser Fehler nicht korrigiert ist, ist besagter Neubau ein Schwarzbau.
Und wie verhält es sich mit einer Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Stellen ignoriert wird? Ist das wiederum eine Ordnungswidrigkeit der zuständigen Behörde oder handelt es sich um eine Straftat?
Zurück zu dem Artikel und den Radwegen.
Zuerst jedoch noch schnell geguckt, ob das Land Niedersachsen sich auch schon mit den Fahrradwegen beschäftigt hat. Das wäre doch möglich, wenn der Landkreis Cuxhaven einen Radewegbedarfsplan aufgestellt hat.
Und ei der Daus, was finde ich da?
"Das Radwegekonzept wurde 2016 durch das Land Niedersachsen fortgeschrieben." und
"Das Radwegekonzept 2016 ist die Grundlage für die Planung und den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen."
Beim Land Niedersachsen heißt es Radwegekonzept, genau wie bei der Stadt Geestland. In diesem Konzept taucht sechsmal der Landkreis Cuxhaven auf, davon zweimal im Bereich der Stadt Geestland. Die L119 Großenhain - Meckelstedt und die L119 Ortsdurchfahrt Fickmühlen.
Nehmen wir jetzt die Kreis- und Landesstraßen, die innerhalb der Stadt Geestland liegen und für die bereits ein Plan oder Konzept vorliegen, heraus, bleibt nicht mehr so viel zu Konzeptionierendes übrig.
Man könnte das noch weiter vertiefen, aber es gibt noch einen Satz von Thorsten Krüger im Artikel, der ganz klar darstellt, dass Politik und Verwaltung überhaupt nicht bewusst ist, was ihre Aufgabe ist.
"Wenn wir wollen, dass die Bürger das Fahrrad benutzen,..."
Ihr habt gar nichts zu Wollen! Es geht immer nur um des Bürgers Wille, den ihr zu erfüllen und zu verwalten habt.
In dem Satz ist klar ersichtlich, wer das schon oft hinterfragte "wir" ist. Der Bürger gehört jedenfalls nicht dazu.
Ein frohes Fest wünscht das Wesermünder Abendblatt.