Montag, 11. Oktober 2021

Schwarzbauten

Ist das politisch überhaupt noch korrekt?

Bleiben wir in diesem Post bei dem Begriff. Es geht natürlich wieder um Großenhain und dort ist von der Stadt Geestland schwarz gebaut worden.

Der dort vorhandene Weg aus dem Wegerecht ist unter dem Neubau der Feuerwehr verschwunden. Trotz der Zusage, dass das Wegerecht nicht verletzt wird. Eine Verlegung des Weges ohne Zustimmung ist aber bereits eine Verletzung. 
Das ganze Drumherum weiterer Verfehlungen lasse ich hier weg.
Der neu angelegte Weg (Schotterfläche) wurde bereits am 11. Mai 2021 erstellt. Er bedarf einer Baugenehmigung und die Beantragung einer Baugenehmigung hat vor Baubeginn zu erfolgen. In diesem Fall wurde die Baugenehmigung jedoch erst am 05.08.21 beantragt, nachdem der Weg bereits hergestellt wurde und bis zum heutigen Tag ist sie nicht erteilt.
Zu der Beantragung gehört eine Rechteinhaberzustimmung, was die Verwaltung jedoch ignoriert hat. Es kann nicht sein, dass dieser bekannte Umstand erst vom Landkreis Cuxhaven angemahnt werden muss.

Somit handelt es sich aus gesetzlicher Sicht eindeutig um einen Schwarzbau.

Nun zum Neubau des Gebäudes der Feuerwehr und des Mehrzweckraumes. Zuerst muss festgehalten werden, dass das Dorfgemeinschaftshaus in 2014 veräußert wurde. Eine Gemeinde darf Liegenschaften dann veräußern, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder es absehbar ist, dass sie nicht mehr benötigt werden.
Scheinbar hat man bereits vor 2014 entschieden, dass eine solche Einrichtung, ob Dorfgemeinschaftshaus oder Mehrzweckraum genannt ist gehupft wie gesprungen, in Großenhain nicht mehr von Nöten ist. 
Wie kann es dann sein, dass ein paar Jahre später genau solch eine Einrichtung neu gebaut wird, vor allem mit dem Hintergrund, dass das alte Dorfgemeinschaftshaus immer noch verfügbar wäre/ist.

Das ein Dorfgemeinschaftshaus, begründet durch eben geschildertes keine Förderung, Gelder oder/und Baugenehmigung erhalten hätte, ist zu vermuten durch die Änderung des Begriffes in Mehrzweckraum. Auch wenn der Name geändert wird, der Zweck bleibt der gleiche.

Der Bau wurde nach § 34 BauGB beantragt. Dieser Paragraph bezieht sich jedoch nur auf den sogenannten Innenbereich. Alle Bauten im Außenbereich müssen nach § 35 BauGB beantragt werden. 
Der § 34 bezieht sich nur auf im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Innenbereich. Liegt also im Innenbereich einer Ortschaft ein unbebautes Grundstück kann hier der § 34 Anwendung finden. 
Über die Ortsgrenze hinaus befindet sich der Außenbereich und dort kann auch eine Ansammlung von Gebäuden nicht "als im Zusammenhang bebauter Ortsteil" deklariert werden. Das Wort "Ortsteil" bezieht sich nämlich nur auf Ortsteile innerhalb der Ortsgrenze. 
Das von der Ortsgrenze bis kurz vor der Karkhoffstroot liegende Feld ist zudem eine klare Abgrenzung zum Innenbereich. 
Bei Betrachtung dieser Aspekte, hätte hier der § 35 für die Baugenehmigung herangezogen werden müssen.

Da hier somit eine Baugenehmigung erteilt wurde, die für diesen Bereich gar nicht maßgeblich ist, liegt meiner Meinung nach eigentlich keine Baugenehmigung vor, was bedeuten würde, dass der Neubau Feuerwehrhaus mit Mehrzweckraum auch ein Schwarzbau ist.

Sehr interessant sind auch die Recherchen zu den Fakten. Es taucht oft die Frage nach dem "berechtigten Interesse" auf. 
Scheinbar fällt es nicht unter berechtigtes Interesse, mit falschen Angaben eingeholte Baugenehmigungen anzumahnen. Führt man das weiter, käme man zu dem Punkt, dass es nicht im Interesse des Staates ist, dass Bürger Straftaten anzeigen. 

Mein berechtigtes Interesse begründet sich aber auf das Grundgesetz, denn ich bin ein Teil des Volkes und von dem geht die Staatsgewalt aus. Damit gewährleistet wird, dass die demokratischen Prozesse eingehalten werden, hat das Volk nicht nur das Recht, sondern meiner Meinung auch die Pflicht, das Handeln, der von ihnen gewählten Vertreter zu kontrollieren. 
Mit den z.Zt. gültigen Handhabungen, auch der Transparenz, ist dies jedoch ein dorniger Weg. Zu dem geht der Bürger auch davon aus, dass Informationen, die er von der Verwaltung bekommt entsprechend korrekt sind, was leider nicht immer der Fall ist. 
Die Verwaltung sollte endlich begreifen, dass sie für uns da ist, in unserem Dienste steht und nicht umgekehrt.