Samstag, 11. September 2021

 Schröpfen oder geschröpft werden 

Die Moor-Therme in Bad Bederkesa, Geestland, offizieller Text der Geestlandseite:

"Lassen Sie sich treiben in der lichtdurchfluteten Badelandschaft der Moor-Therme, genießen Sie die Saunalandschaft mit fünf unterschiedlich temperierten Saunen, Ruhezonen und Kaminzimmer. Im Gesundheitszentrum mit Physiotherapiepraxis gibt es ein großes Angebot an Erholungsbädern, Massagen, Packungen, Wohlfühl- und Gesundheitskursen. 

Seit Sommer 2019 rundet eine Familien-Reifenrutsche und der Splashpark im Aussenbereich das Angebot ab."

Verwaltet wird sie durch die Tourismus, Kur und Freizeit GmbH (TKF).

Eines Tages beschloss Jemand sich etwas Gutes zu gönnen und und erstand einen Gutschein für eine Schröpfmassage und eine Mikrozirkulation. Im Flyer wurden diese einzeln ausgewiesen mit 30,- € für die Schröpfmassage und 12,- € für die Mikrozirkulation und dann nochmals als Kombination für 42,- €, warum auch immer. Der Gutschein in Form eines Bons führte beide gewünschten Punkte auf, jedoch zu einem Preis von 60,- €.

Es besteht ein Unterschied zwischen Schröpfmassage oder auch Schröpfkopfmassage und Schröpfen, was auch noch in trockenes oder blutiges Schröpfen unterteilt wird. In diesem Fall ging es aber um eine Schröpfmassage, deren Auswirkungen auf die Haut sich wesentlich von deren des Schröpfens unterscheiden. 

Eine Schröpfmassage ist eine Wellnessanwendung, beim Schröpfen handelt es sich um eine medizinische Behandlung und das zeigt schon auf, dass eine entsprechende Ausbildung Voraussetzung für die Durchführung ist. Es bedarf ebenfalls einer Aufklärung und Beratung. 

Da nur eine Schröpfmassage, plus natürlich der Mikrozirkulation, gebucht war, erwartete Jemand auch keine Aufklärung/Beratung und wunderte sich dementsprechend nicht, dass es keine gab. Anstatt der Schröpfmassage wurde von nicht autorisiertem Personal fleißig geschröpft. Die Mikrozirkulation wurde überhaupt nicht durchgeführt. 

Jemand wurde beim nicht gewollten Schröpfen somit ordentlich geschröpft. 

Aufgrund dieser Vorkommnisse stellte Jemand Strafanzeige gegen die TKF und deren Geschäftsführer Thorsten Krüger wegen Körperverletzung und Abrechnungsbetrug. Die Staatsanwaltschaft wies diese Klage mit der schon zu oft strapazierten Begründung: "Kein öffentliches Interesse." ab. 

RiStBV (Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) Nr. 234 sagt jedoch: "Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter...oder besonders leichtfertig...ist".

Wenn eine nicht autorisierte Person eine medizinische Behandlung durchführt ist das schon sehr leichtfertig, aber die Definition von "leichtfertig" ist wahrscheinlich Auslegungssache.

Auf die Zurückweisung reagierte Jemand mit einer Beschwerde, womit die Strafanzeige zu der nächsthöheren Instanz weitergeleitet wurde. Auch diese wies die Strafanzeige ab.

Gleichzeitig wurde zum dem Strafverfahren ein zivilrechtliches Verfahren auf Schmerzensgeld eingeleitet. Dieses erforderte ein Gutachten, welches 2000,- € kostete. Jemand sah sich im Recht und investierte die Summe. Das Gutachten erstreckte sich über sieben Seiten und der Gutachter bestätigte, dass Schröpfen ein Heilbehandlung sei, die nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden darf, was die durchführende Person beides nicht war. 

Diese zivile Klage wurde ganz klar in erster Instanz, einem Amtsgericht, zu Gunsten von Jemand entschieden. Die Kosten des gesamten Verfahrens gehen nun zu Lasten der TKF. 

Dieses Urteil bestätigt somit, dass eine Straftat begangen wurde, die die Staatsanwalt nicht erkannt hat, nicht erkennen wollte oder für zu Geringfügig hielt, um der Sache nachzugehen. Nochmals der Verweis auf RiStBV Nr. 234, der im Zusammenhang mit dem ergangenen Urteil ein öffentliches Interesse aufzeigt. 

Da dies nicht die einzige Klage gegen Thorsten Krüger ist, die abgeschmettert wurde, wahrscheinlich alle "nicht im öffentlichen Interesse", stellt sich die Frage: "Ist etwas faul im Staate Dänemark?"

Bedacht werden muss, Thorsten Krüger ist nicht nur Geschäftsführer der TKF, sondern auch Bürgermeister (SPD, aber irgendwie auch nicht) der Stadt Geestland und die Öffentlichkeit hat bestimmt ein Interesse daran. 

Oder liegt es vielleicht an einer roten Staatsanwaltschaft? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Was kommt als nächstes? Wurden anhand dieser Entwicklung weitere Schritte eingeleitet? Es bleibt spannend. 



Donnerstag, 9. September 2021

 Dienstlich oder nicht dienstlich 

Kommen wir zu den letzten zweieinhalb Seiten, beginnend mit der "Unbegründetheit der Dienstaufsichtsbeschwerde". 

Zur Erinnerung: Gestern hatten wir die Unzulässigkeit, da es um den Geschäftsführer der TKF Thorsten Krüger geht (nicht dienstlich) und nicht um den Bürgermeister Thorsten Krüger (dienstlich).

Zur Unbegründetheit wird auf über zwei Seiten begründet, warum die DAB unbegründet ist und zwar auch das von Anfang an. 

"Bei der Moortherme handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Kommune in diesem Sinne, so dass der "Bewegungstreff e. V." bzw. dessen Mitglieder grundsätzlich zur Nutzung berechtigt sind.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann aus materiell-rechtlichen Gesichtspunkten somit nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn der "Bewegungstreff e. V." bzw. dessen Mitglieder dadurch in deren Rechten insoweit, verletzt worden sind, dass sie von der Nutzung der Moortherme unrechtmäßig ausgeschlossen worden sind.

Dies ist zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen."

Das heißt: Sie waren zu keinem Zeitpunkt unrechtmäßig ausgeschlossen. Der Ausschluss des Bewegungstreffs bzw. seiner Mitglieder war demnach rechtmäßig. 

Demgegenüber steht die Aussage von Thorsten Krüger als Bürgermeister in dem Artikel der NZ vom 12.09.2018, wohlgemerkt er wird zitiert: "Vor dem Hintergrund der gleichmäßigen Nutzung durch die Einwohner gab es zu keiner Zeit einen Nachteil für den Bewegungstreff."

Ist ein Ausschluss, auch wenn er rechtmäßig ist, nicht ein Nachteil?

Fazit: Es gab keinen Ausschluss, es gab doch einen Ausschluss, aber der war rechtmäßig jedoch ohne jegliche Begründung. Da sind doch wieder irgendwie die Gene des Barons im Spiel. 

Der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das eigentlich verwunderliche an diesem Konstrukt von "2x3 macht 4, widdewiddewitt und drei macht neune! Wir machen uns die Welt, widdewidde, wie sie uns gefällt."

"Auch in der Zeit nach Beendigung des ursprünglichen Kooperationsvertrages ist der TKF bzw. Herrn Thorsten Krüger als deren Geschäftsführer kein pflichtwidriges Verhalten in Bezug auf den "Bewegungstreff e. V." vorzuwerfen."

Halt, halt, wieso wird hier eine nicht dienstliche Person einer privat-rechtlichen GmbH behandelt? Vorab wurde behauptet, dass es nicht möglich ist, eine entsprechende Eingabe zu dem nicht dienstlichen Thorsten Krüger zu machen.
Oder ist es gar keine privat-rechtliche GmbH? 

In einem anderen Fall wurde nämlich der Ausgleich eines Schadens beim Kommunalen Schadensausgleich beantragt, der nur dienstliche Schäden ausgleicht.

Verwirrend? Auf jeden Fall. 

Dann wird nochmals die nicht dienstliche TKF behandelt: "..., die TKF würde vergleichbare Leistungen günstiger anbieten. Dies ist de facto nicht der Fall."

Dazu sollte man einmal die abgeworbenen Mitglieder des Bewegungstreffs befragen, denen ein Wechsel damit schmackhaft gemacht wurde, dass es günstiger für sie ist. 

Und einmal in Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020/2021 Tourismus, Kur und Freizeit GmbH gucken:

"Das Geschäftsjahr 2018 endete mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 934 T €.

In der Moortherme wurde das neue Gesundheitszentrum in Betrieb genommen."

Die Gene, immer diese Gene, Herr Baron.

Eigentlich sollte mit dem Eigenangebot der Maßnahmen, die der Bewegungstreff früher angeboten hat, das Defizit gesenkt werden. Das Gegenteil ist der Fall, das Geschäftsjahr 2015 endete mit einem fast 200 T € geringerem Zuschussbedarf. Begründet wird die Erhöhung u.a. mit zusätzlichem Personal für das Gesundheitszentrum.

De facto eine Milchmädchenrechnung. 

Da sich mittlerweile weitere Mitbürger gemeldet haben, die ihre Geschichte gerne erzählen möchten, gibt es morgen einen neuen Fall. Und da wird ordentlich geschröpft.

Verstehen Sie diesen Post nicht? Dann lesen Sie die Posts von den vorherigen Tagen. Dafür einfach nach unten scrollen.


 




Mittwoch, 8. September 2021

Die Enkel von Baron Münchhausen 

Bevor es in der Chronologie weiter geht, gibt es eine kleine Vertiefung des gestrigen Inhalts.

Der Kooperationsvertrag zwischen Bewegungstreff und TKF bezog sich lediglich auf einige Kurse des Bewegungstreffs, es wurden aber sämtliche gebuchten Zeiten gestrichen. Diese Kurse wurden zwar durch den Bewegungstreff angeboten, das Fachpersonal kam aber von der Moortherme, dessen Ausbildung der Bewegungstreff auch unterstützte. 

Tauchte da eventuell bei der TKF die Frage auf: "Das können wir auch ohne Bewegungstreff leisten?" Wir haben das ausgebildete Personal und bräuchten die Vergütung der Krankenkassen nicht teilen.

Weiter in der Chronologie der Ereignisse.

An dem gestern schon beschriebenem Punkt vom 22.01.18 schließt sich der Punkt vom 20.02.2018 ein Verweis auf ein Gerichtsverfahren.

Dazu aus dem gestern schon erwähnten Schreiben: Hier wird nämlich auf ein Fax vom 08.12.2017 hingewiesen, scheinbar nicht das einzige, in dem konkrete Terminvorschläge seitens des Bewegungstreffs gemacht wurden. Dazu folgende Aussage, die sich auf ein Schreiben der TKF bezieht: "...als Sie hier wie im gerichtlichen Verfahren objektiv unwahr darüber hinweg gehen...". Das "hier" bezieht sich auf das Schreiben der TKF, das "darüber hinweg" gehen auf die Terminvorschläge. Scheinbar hatte es weitere Terminvorschläge von Seiten des Bewegungstreffs in der Zwischenzeit gegeben.

Folgender Satz aus dem anwaltlichen Schreiben des Bewegungstreffs an die TKF soll hier gesamt wiedergegeben werden: "Es ist wohl niemandem verständlich, weshalb Sie außergerichtlich wie gerichtlich nicht nur den Eindruck vermitteln, sondern ausdrücklich und damit wahrheitswidrig schreiben, allein Ihre Seite hätte Terminvorschläge gemacht und sämtliche Bemühungen Ihrer Seite seien von uns abgelehnt worden, noch dazu grundlos."

Baron Münchhausen lässt grüßen.

Es folgen noch weitere Punkte, die jetzt aber nicht so relevant sind. Was aber auffällt ist, dass auf die konkreten Vorwürfe der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht eingegangen werden.
Dem kompletten Bewegungstreff, wie auch den Mitgliedern einzeln, wurde der Zugang zur Moortherme verwehrt. Ein Grund dafür wurde nicht angeführt, auch gab es keine Erklärung des Geschäftsführers Thorsten Krüger.
Hierzu findet sich nichts in der Beschlussvorlage.

Dann kommt eine rechtliche Beurteilung: "Die Prüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 07.06.2018 sowohl unzulässig als auch unbegründet ist."

Zur Unzulässigkeit dann folgendes: "Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist unzulässig, da Gegenstand einer Dienstaufsichtsbehörde grundsätzlich nur ein dienstrechtliches Fehlverhalten sein kann. Ein solch dienstrechtliches Verhalten des Bürgermeisters Herrn Thorsten Krüger liegt jedoch nicht vor. ...lediglich ein Sachverhalt, der die Position von Herrn Thorsten Krüger als Geschäftsführer der TKG tangiert, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde von Anfang an unzulässig gewesen."

Da zitiert, habe ich die Fehler mit übernommen, der Schreiber ist eventuell ein TKKG Fan.

Okay, das leuchtet ein. Gegen den Bürgermeister wäre eine DAB möglich, gegen den Geschäftsführer der TKF nicht. Ist auch etwas verwirrend, da die TKF eigentlich zur Gemeinde gehört, aber eben doch nicht, dann ist der gleiche Typ Bürgermeister und Geschäftsführer.

Aber, mal ehrlich Leute, wenn das von vornherein feststeht, dass eine DAB nicht das richtige Instrument ist, warum werden Ressourcen verschwendet, um ein sechsseitige Beschlussvorlage zu schreiben? Wo nichts ist, es ist ja keine DAB, braucht doch auch nichts beschlossen, erklärt, schön geredet, abgewiegelt und unwahr berichtet werden.

Denn obwohl schon als unzulässig erkannt kommen nochmals zwei Seiten zur Unbegründetheit. Ja, ehrlich brennt euch denn der Hut? Eine einfache Mitteilung zur Unzulässigkeit, mit kurzer Begründung weswegen unzulässig, würde doch reichen.

Eigentlich könnte ich mit dem Thema jetzt auch Schluss machen, aber es kommen ja noch zweieinhalb Seiten und da ist noch etwas drin, was ich euch nicht vorenthalten möchte. 
Damit geht es morgen dann weiter.

Ein Punkt wäre da aber noch, nur so ein kleiner Gedanke: Auch wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht das richtige Mittel war, das Agieren des Herrn Krüger wirft Fragen auf. Agiert er nur als Geschäftsführer der TKF so und ist als Bürgermeister dann ein anderer?







Dienstag, 7. September 2021

Schilda oder Geestlandgate? 

Am Anfang der "Affäre" steht die Kündigung eines Kooperationsvertrages zwischen dem Bewegungstreff e.V. und der Tourismus, Kur und Freizeit GmbH der Stadt Geestland (TKF).

Der Bewegungstreff e.V. ist seit 2009 anerkannter Leistungserbringer für Rehabilitationssport/Funktionstraining nach § 64 SGB IX in Bad Bederkesa.

Genauer gesagt: "Die TKF hat dem "Bewegungstreff e.V." ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Bezug auf den bisherigen Kooperationsvertrag zukommen lassen, welches der "Bewegungstreff e.V." nicht angenommen hat." Quelle: Beschlussvorlage 0942/2018 vom 20.08.2018 der Stadt Geestland.
In dieser wird die am 06.06.2018 an den Landkreis Cuxhaven gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) des Bewegungstreffs gegen Bürgermeister Thorsten Krüger behandelt.
Inhalt dieser DAB sind u.a. folgende Sätze: "..., legte von Anfang an, d.h. seit Aufforderung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Oktober 2017, ein herrschaftliches Gebaren an den Tag, welches einer rechtsstaatlichen und demokratischen Gesellschaft nicht würdig ist und darin auch keinen Platz finden sollte:...".

Es folgt die Begründung der gemachten Aussage, aus der hier nur einige Stichpunkte wiedergegeben werden:

- Fristloser Aufhebungsvertrag
- Nach Nichtunterzeichnung von Seiten des Bewegungstreffs (wohlgemerkt, es ging um ein Angebot eines solchen s.o.) Kündigung der Kooperation zum 31.10.2017, Einspruch in Bezug auf die Kündigungsfrist, neuer Termin 31.12.2017, nochmaliger Einspruch, erst dann erfolgte die Kündigung zum rechtmäßigen Zeitpunkt dem 20.02.2018.

Damit war der Grundstein für weiteres eklatantes Fehlverhalten gelegt.

Dem Bewegungstreff wurde untersagt die Moortherme zu nutzen bzw. den Mitgliedern diese zu betreten. Eine Begründung erfolgte nicht. Es stand aber der Wunsch nach Abschluss eines neuen Vertrags im Raum.

Etliche weitere Vereine, die die Moortherme nutzen, erfuhren eine solche Behandlung nicht. Es hat auch keinerlei Beanstandungen der Nutzung durch den Bewegungstreff gegeben.

Es wurde somit scheinbar willkürlich ein Hausverbot auferlegt ohne Fehlverhalten oder einem Vorwurf dessen. 

Zu dem Zeitpunkt hatten bereits 60 Mitglieder des Vereins diesen verlassen, um der "Sippenhaft" zu entkommen und wieder Einlass gewährt zu bekommen, damit sie, die für sie gesundheitlich notwendigen und ärztlich verordneten Maßnahmen ausüben konnten. Bei der Moortherme handelt sich hier um ein öffentliches Bad! 

Als letzter Punkt wird angeführt und dieser als Motiv für die gesamte Aktion vermutet, dass die TKF nun exakt jene Leistungen anbietet, die vorher der Bewegungstreff bediente und das aufgrund ihrer Stellung kostengünstiger. "Diese unlautere Konkurrenz ist zudem empörend,...".

In o.g. Beschlussvorlage wird nun die DAB mit einer Sachdarstellung und einer folgenden Darstellung des Sachverhalts in chronologischer Reihenfolge dargestellt.

In Punkt 3 wird die Behauptung aufgestellt: "Der Bewegungstreff e.V. hat mit der TKF für den 20.11.2017...einen Gesprächstermin vereinbart... Dieser Termin wurde einen Tag (!) vorher von Seiten des "Bewegungstreffs e.V." abgesagt."

Demgegenüber steht ein anwaltliches Schreiben des Anwalts vom Bewegungstreff, das vom 17.11.2017 datiert ist, mit der Absage des Termins. Oben mit Vermerk: "Per Telefax, Nr... EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN!"

Der nächste Punkt bezieht sich dann auf ein Anwaltsschreiben vom 22.01.2018, wo ein Gesprächstermin 06.02.2018 seitens der TKF bzw. Thorsten Krüger angeboten wurde. "Eine Reaktion hierauf seitens des "Bewegungstreff e.V." erfolgte nicht."

In der Zwischenzeit sind scheinbar jedoch weitere Dinge vorgefallen, die hier eventuell bewusst nicht aufgeführt sind, um den Anschein zu erwecken, dass der schwarze Peter beim Bewegungstreff liegt.
Was auch bestätigt wird mit dem Satz: "Gesprächsangebote zur Weiternutzung seien ohne Reaktion geblieben." in der NZ vom 12.09.2018.

Dass dies eine Fehlinformation ist, wird morgen mit Auszügen aus einem weiteren Schreiben belegt. 

Also bis morgen, wenn es weitere interessante Einblicke in die Machenschaften der Kommunalpolitik gibt.





 



Montag, 6. September 2021

 "Spill the tea"  

Man bekommt etwas erzählt und denkt: "Das kann nicht sein, das gibt es nicht, vor allem nicht, so wie geschildert, in Deutschland." Guckt den anderen vielleicht etwas mitleidig an, überlegt, ob er vielleicht an Verfolgungswahn leidet oder im Moment sehr populär, ein Querdenker ist. Wobei ich "querdenken" eigentlich immer positiv besetzt habe, es zeigt sich doch, das jemand sich mit einem Thema auseinandersetzt und nicht nur auf den ausgetretenen Pfaden, hinterfragt und vielleicht zu neuen Lösungsansätzen kommt. Seit Corona ist dieser Begriff aber leider verbrannt und kreative Querdenker, die die Welt bereichern könnten, nicht mehr gesellschaftsfähig. 

Diesen sonderbaren Geschichten sehe ich vielleicht etwas anders, weil mir die kuriosesten Sachen passieren, oft im positiven Sinne. Deshalb höre ich gerne zu, wenn mir jemand schräge Geschichten erzählt. Und wenn es dann eine wirklich interessante Geschichte wird, bin ich Feuer und Flamme mehr zu erfahren.

Meine Recherche zu der Geschichte ergab keine Treffer. Da schlägt das Sucherherz höher. Mein Ehrgeiz war geweckt. Außerdem stellt sich in dem Moment die Frage: "Wird dir hier ein großer Bär aufgebunden oder soll das eventuell nicht an die Öffentlichkeit?" Das die Geschichte nicht von öffentlichem Interesse ist, kann ausgeschlossen werden. Mehr Schlagworte, andere Schlagworte bei der Recherche, nichts. 

Das ist der Zeitpunkt, wo man denkt: "Doch der Bär, die Geschichte stimmt nicht. Irgendwo muss doch etwas zu finden sein." Es erschien nämlich in der NZ vom 12.09.18 ein Artikel über einen Teil der Vorkommnisse. Einen Teil, weil hier lediglich die Sicht der Dinge von einer Seite dargestellt wird. Der Bericht schildert die Tatsachen, aber können Tatsachen nicht auch verdreht sein oder nur die Punkte erwähnt werden, die genehm sind? Was ist guter Journalismus? Den oben erwähnten Bericht würde ich nicht dazuzählen. Mir erleichtert es jedoch die Arbeit, die Seite zu befragen, die ihre Tatsachen bereits in dem Artikel geschildert hat, kann ich mir damit sparen.

Die mir zur Verfügung gestellten Dokument konnte ich bisher nur kurz überfliegen. Ein beinhaltetes Schreiben eines Anwalts erhebt aber massive Vorwürfe gegen den Bürgermeister der Stadt Geestland und/oder die TKF. Da ich jedoch nicht über etwas schreiben und es beurteilen möchte, was ich nur quergelesen habe, werde ich heute nur ein paar Schlagworte aus diesem Schreiben posten. Morgen gibt es dann den ausführlichen Bericht.

Schlagworte aus dem Anwaltsschreiben: Eine Art Angriff, wahrheitswidrig, absolutistische Haltung, verwerflich, Fehldarstellung und so weiter.

Morgen wird es also spannend.