Die Folgen
Betrachten wir einmal, was mit dem, im Artikel "Baugenehmigung reloaded" behandelten Schreiben in der Vergangenheit zusammenhängt.
Gehen wir zurück zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) in Bezug auf diesen Bau vom 21.05.21 gegen Thorsten Krüger, Bürgermeister der Stadt Geestland.
In der Begründung steht unter anderem:
"Dieser missbraucht sein Amt."
Kann es als Amtsmissbrauch gesehen werden, wenn man wissentlich eine Baugenehmigung nach einem anderen Paragraphen als eigentlich zuständig beantragt?
Wissentlich aus dem Grund, weil Thorsten Krüger sehr wohl bewusst war, dass sich das betreffende Areal im Außenbereich befindet, wie aus einem Sitzungsprotokoll des Ortsrates Lintig vom 24.02.20 hervorgeht:
Ortsbürgermeister Boldt teilt mit, dass die Stadt Geestland im Außenbereich nichts machen wird (nach Aussage von Bürgermeister Krüger)." Link1
Die angesprochene "Alte Schule" liegt außerhalb des Ortes, ca. in Höhe des Bauplatzes.
Zur Begründung des Amtsmissbrauchs werden dort unvollständig eingereichte Unterlagen angeführt. Da teilweise in Gesetzen "falsch, unvollständig etc." in einem Absatz eines Paragraphen behandelt werden, nehme ich das für die DAB auch in Anspruch. Somit wäre die genaue Definition nicht relevant, sondern nur der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der sich auch explizit auf die Erreichung einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bezieht.
Und genau das wurde mit der Beantragung nach § 34 anstatt § 35 getan, was wie gestern berichtet, falsch war.
Diese DAB wurde vom Rat der Stadt Geestland in seiner Sitzung vom 21.06.21 einstimmig abgelehnt, wie im Schreiben der Stadt Geestland, Ansprechpartnerin Stadträtin Gabi Kasten und unterzeichnet von Steffen Tobias, Ratsvorsitzender, vom 28.06.21 mitgeteilt wurde. Die Sitzung vom 21.06.21 weist jedoch keinerlei Tagesordnungspunkt zur DAB auf, jedoch zwei nicht öffentlich behandelte Punkte.
– Erinnert ihr euch an den Post mit der Aussage der Generalstaatsanwaltschaft, dass jede DAB öffentlich behandelt werden muss und dann die etwas sonderbar anmutenden Ausführungen des Landkreises Cuxhaven dazu? – Link2
Datiert vom 03.08.21 erreichte die Antragstellerin der DAB dann ein anwaltliches Schreiben mit dem Betreff "Abmahnung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" bezogen auf Thorsten Krüger in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Geestland.
Verwiesen wird hier auf die erfolgte DAB, die "vollumfänglich vom Rat der Stadt Geestland mit Beschluss vom 09.06.21 zurückgewiesen" wurde.
Halt! Stopp! Im oben angeführten Schreiben wurde doch auf die Sitzung des Rates am 21.06.21 verwiesen und am 09.06.21 gab es gar keine Ratsversammlung.
Wessen Ausführung entspricht denn nun der Wahrheit? Wurde am 09.06.21 etwas beschlossen, was dem Rat dann irgendwie untergeschoben wurde und wäre das möglich?
Dem Schreiben des Anwalts war eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" beigefügt, die unterschrieben werden sollte, aber nicht wurde.
Zum Glück! Nicht nur, dass die Aussage des Amtsmissbrauchs jetzt in einem ganz anderen Licht dasteht. Die Folge wäre gewesen, dass auch, wenn einer, der dort aufgeführten Punkte der Wahrheit entspricht, dies die Zahlung einer Vertragsstrafe zur Folge hätte.
Es zeigt sich also, dass die ganzen Kontrollmechanismen und die demokratische Rechtsstaatlichkeit in die wir unser Vertrauen setzen, doch noch eines viel wachsameren Auges des Bürgers bedarf.
Dieses Schreiben des Anwalts und der beigefügten "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung", weist Merkwürdigkeiten auf, die in einem anderen Post noch Erwähnung finden.