Freitag, 27. Mai 2022

Die Folgen zur Baugenehmigung reloaded

 Die Folgen 

Betrachten wir einmal, was mit dem, im Artikel "Baugenehmigung reloaded" behandelten Schreiben in der Vergangenheit zusammenhängt.

Gehen wir zurück zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) in Bezug auf diesen Bau vom 21.05.21 gegen Thorsten Krüger, Bürgermeister der Stadt Geestland.
In der Begründung steht unter anderem:

"Dieser missbraucht sein Amt."

Kann es als Amtsmissbrauch gesehen werden, wenn man wissentlich eine Baugenehmigung nach einem anderen Paragraphen als eigentlich zuständig beantragt?
Wissentlich aus dem Grund, weil Thorsten Krüger sehr wohl bewusst war, dass sich das betreffende Areal im Außenbereich befindet, wie aus einem Sitzungsprotokoll des Ortsrates Lintig vom 24.02.20 hervorgeht:

"(...) fragt wegen des Radweges im OT Großenhain von der Alten Schule bis zum Ortsschild (...) 
Ortsbürgermeister Boldt teilt mit, dass die Stadt Geestland im Außenbereich nichts machen wird (nach Aussage von Bürgermeister Krüger)." Link1

Die angesprochene "Alte Schule" liegt außerhalb des Ortes, ca. in Höhe des Bauplatzes. 

Zur Begründung des Amtsmissbrauchs werden dort unvollständig eingereichte Unterlagen angeführt. Da teilweise in Gesetzen "falsch, unvollständig etc." in einem Absatz eines Paragraphen behandelt werden, nehme ich das für die DAB auch in Anspruch. Somit wäre die genaue Definition nicht relevant, sondern nur der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der sich auch explizit auf die Erreichung einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bezieht.
Und genau das wurde mit der Beantragung nach § 34 anstatt § 35 getan, was wie gestern berichtet, falsch war.

Diese DAB wurde vom Rat der Stadt Geestland in seiner Sitzung vom 21.06.21 einstimmig abgelehnt, wie im Schreiben der Stadt Geestland, Ansprechpartnerin Stadträtin Gabi Kasten und unterzeichnet von Steffen Tobias, Ratsvorsitzender, vom 28.06.21 mitgeteilt wurde. Die Sitzung vom 21.06.21 weist jedoch keinerlei Tagesordnungspunkt zur DAB auf, jedoch zwei nicht öffentlich behandelte Punkte.
– Erinnert ihr euch an den Post mit der Aussage der Generalstaatsanwaltschaft, dass jede DAB öffentlich behandelt werden muss und dann die etwas sonderbar anmutenden Ausführungen des Landkreises Cuxhaven dazu? – Link2 

Datiert vom 03.08.21 erreichte die Antragstellerin der DAB dann ein anwaltliches Schreiben mit dem Betreff "Abmahnung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" bezogen auf Thorsten Krüger in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Geestland.
Verwiesen wird hier auf die erfolgte DAB, die "vollumfänglich vom Rat der Stadt Geestland mit Beschluss vom 09.06.21 zurückgewiesen" wurde.
Halt! Stopp! Im oben angeführten Schreiben wurde doch auf die Sitzung des Rates am 21.06.21 verwiesen und am 09.06.21 gab es gar keine Ratsversammlung.
Wessen Ausführung entspricht denn nun der Wahrheit? Wurde am 09.06.21 etwas beschlossen, was dem Rat dann irgendwie untergeschoben wurde und wäre das möglich?

Dem Schreiben des Anwalts war eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" beigefügt, die unterschrieben werden sollte, aber nicht wurde.
Zum Glück! Nicht nur, dass die Aussage des Amtsmissbrauchs jetzt in einem ganz anderen Licht dasteht. Die Folge wäre gewesen, dass auch, wenn einer, der dort aufgeführten Punkte der Wahrheit entspricht, dies die Zahlung einer Vertragsstrafe zur Folge hätte.

Es zeigt sich also, dass die ganzen Kontrollmechanismen und die demokratische Rechtsstaatlichkeit in die wir unser Vertrauen setzen, doch noch eines viel wachsameren Auges des Bürgers bedarf.

Dieses Schreiben des Anwalts und der beigefügten "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung", weist Merkwürdigkeiten auf, die in einem anderen Post noch Erwähnung finden.






Mittwoch, 25. Mai 2022

Baugenehmigung reloaded

 Baugenehmigung reloaded

Zur Erinnerung der Link zu dem ursprünglichen Artikel:


Dort habe ich angezweifelt, dass die Baugenehmigung für den Bau des Feuerwehrhauses/Mehrzweckraums in Großenhain ordnungsgemäß beantragt wurde. 
Das Areal liegt nicht im Innenbereich, sondern im Außenbereich und somit hätte der Bau nach § 35 und nicht nach § 34, wie geschehen, beantragt werden müssen.

Zuerst erfolgte eine Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Geestland. Es gingen einige E-Mails hin und her, zusätzlich gab es noch telefonischen Kontakt. Das Ergebnis war folgendes:

"Eine Fehlbeurteilung liegt hier aus Sicht der Gemeinde nicht vor. Ihre Einschätzung kann ich nicht nachvollziehen.
Ich stelle Ihnen anheim, dies mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt des Landkreis Cuxhaven zu klären."

Am 11. Oktober 2021 wandte ich mich per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises Cuxhaven. 
Eine Antwort erhielt ich am 19.10.21 von einer anderen Person, in der ich über das Procedere eines Widerspruchverfahrens aufgeklärt wurde und folgender Erläuterung:

"Ihrem Einwand zur Gebietsunverträglichkeit kann im Übrigen nicht gefolgt werden, denn laut dem wirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück des Bauvorhabens als „Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr“ ausgewiesen. Das Feuerwehrgebäude entspricht dieser Festsetzung."

In meiner ersten E-Mail habe ich weder von einem Widerspruchsverfahren geschrieben, noch einen Einwand zur Gebietsunverträglichkeit gemacht. 

Meine darauffolgende Antwort am 20.10.21 habe ich sehr langsam geschrieben, in der Hoffnung, dass sie dann verstanden wird. Diese wurde nie beantwortet. 
Der dort enthaltene Text ging in Kopie an den ersten Sachbearbeiter zur Kenntnisnahme und mit dem Vermerk, dass die Weiterleitung nicht schlüssig ist.

Ganz ehrlich, da fühlt man sich schon etwas verarscht. Vor allem mit dem Hintergrundwissen, dass Anfragen einer weiteren Person zu dem Bau auch nicht zur Zufriedenheit beantwortet wurden. 

Der letzte Satz der E-Mail lautete dementsprechend:

"Wenn Sie sich noch dazu äußern möchten, erledigen Sie das bitte umgehend." 

Die Gelegenheit, das Richtige zu tun und meinen Einwand auf Richtigkeit zu prüfen, wurde durch den Landkreis Cuxhaven nicht wahrgenommen. 
Das Nichtbeantworten von den E-Mails ist Zeugnis größter Arroganz und widerspricht dem Auftrag, den die Mitarbeiter zu erfüllen haben.
Und auch hier wieder: "Wie der Herr so's Gescherr". 
Michael Take, 1. Dezernent beim Landkreis Cuxhaven ist sich auch zu schade auf Bürgeranfragen zu reagieren, was sein Qualifikation eindeutig infrage stellt.

Jetzt aber der wirklich befriedigende Teil der ganzen Geschichte. 
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz konnte meiner Argumentation folgen und fragte nach. – Wobei es beim Landkreis Cuxhaven fraglich ist, ob es am Können oder Wollen liegt. – 
Das Ergebnis der Prüfung beschied, dass der Bau nach § 35, wie ich es angeführt habe, hätte beantragt werden müssen. Was bedeutet, dass die Stadt Geestland den Bau mit falschen Unterlagen beantragt hat. 
Verwerflich ist in jedem Fall, dass trotz des Hinweises darauf, dieses nicht genauestens geprüft, zugegeben und korrigiert wurde, denn bei einer wirklichen Überprüfung meiner Argumentation hätte auch der Stadt Geestland klarwerden müssen, dass sie einen Fehler gemacht hat.
Der gleiche Vorwurf ist an den Landkreis Cuxhaven zu richten.

Nein, der Bau wird nicht abgerissen. Er wurde, da er nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählt, als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen.

Fazit: Man kann sich scheinbar wirklich nicht auf die Ausführungen und Argumentation der Verwaltung verlassen und sollte sich, wenn man wirklich von der Rechtmäßigkeit seines Anliegens überzeugt ist, nicht durch irgendwelche Bla-Bla-Schreiben abwimmeln lassen. 
Den nächsten Schritt zur höheren Verwaltungsaufsicht, in diesem Fall in Hannover, auf keinen Fall scheuen. Auch dort muss man sich dann teilweise mit obskuren Aussagen herumschlagen, warum das so ist kann man in diesem Artikel erfahren:


Aus dem Antwortschreiben des Ministeriums war außerdem erkennbar, dass  Angaben der Stadt Geestland nicht den Tatsachen entsprachen, schon wieder.
Wir bleiben dran. 






Dienstag, 24. Mai 2022

Es nimmt keine Ende

 Es nimmt keine Ende 

"Inspirierend"! Selbstverständlichkeiten und olle Kamellen, würde ich nicht unbedingt als inspirierend bezeichnen. 
Im heutigen Artikel der Nordsee-Zeitung wird über den Besuch der deutschen UNESCO-Kommission berichtet. Link1

Es geht um zahlreiche Projekte der Stadt Geestland, die als beispielhaft für nachhaltige kommunale Entwicklung genannt werden.
Dass sich dieses Nachhaltigkeitsgetue mit einem Blick hinter die Kulissen ganz anders darstellt, wissen wir mittlerweile. 
Dass, mit einem kurzen Besuch gesteuert von der Stadt Geestland, dieser Blick hinter die Kulissen nicht erfolgen kann, liegt auf der Hand. Deshalb seien der Kommission die Ausführungen verziehen. Obwohl es doch eigentlich in der Pflicht einer Kommission liegen würde, sich vorab gewissenhaft zu informieren, damit sie ihre Glaubwürdigkeit nicht einbüßt. 

Und fragwürdig ist wieder der angeführte Punkt der LED Straßenbeleuchtung. Das ist nämlich irgendwie der einzige Punkt, der wirklich ein nachhaltiges Engagement bezeugt. Alles andere, was immer so aufgeblasen propagiert wird, sind für mich mittlerweile Selbstverständlichkeiten, ganz abgesehen von den kruden Ideen, die als nachhaltig angepriesen werden und es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aber nicht sind.
Dieser Punkt, die LED Beleuchtung, hat seinen Zenit jedoch längst überschritten und es verwundert, dass im Jahre 2022, wo LED Beleuchtung weit verbreitet ist, vor allem dieses Thema die Delegation interessierte.
Vielleicht weil der Fokus vom Gastgeber aus oben bereits genanntem Grund genau darauf gelegt wurde, was auch den "spannenden Einblick" erklären würde.

Etwas verwirrend ist der Absatz, in dem Britta Murawski sagt:

"Wir waren die erste Kommune in ganz Europa, die ihre Straßenbeleuchtung vollständig auf LED umgerüstet hat."

Diese Aussage bezieht sich nämlich nur auf die ehemalige Stadt Langen. Der dann folgende Satz behandelt jedoch die Stadt Geestland, die es da eigentlich noch gar nicht gab:

"Von Dezember 2010 bis März 2014 hatte die Stadtverwaltung..."

Es gibt zumindest eine weitere Stadt in Deutschland, die auch 2014 schon komplett auf LED umgestellt hatte und zwar auf intelligente LED Straßenbeleuchtung. 
Der Stadt Tuningen ging es wahrscheinlich nicht darum irgendwelche Superlative, wie erste oder einzige zu bedienen, sondern ein ganzheitlich zu Ende gedachtes Konzept zu installieren.
Der in Geestland immer wieder angemahnte Punkt, dass die Laternen durchgehend leuchten und somit nicht ganzheitlich nachhaltig sind und dem Artenschutz nicht dienlich, wurde hier nämlich berücksichtigt.
Die Lampen schalten sich über Bewegungsmeldung bei Bedarf an und sie reagieren nicht auf Getier.
Eine Idee, die im kleinen Kreis in Bad Bederkesa schon einmal Anfang 2000 erörtert wurde.

Vielleicht hätte dann, mit einem intelligent durchdachten und nicht auf "erster" ausgerichtetem Konzept, auch 2010 die Teilnahme an dem Wettbewerb "Kommunen in neuem Licht" Erfolg beschert und es wäre keine Aufnahme eines Kredits notwendig gewesen.

"Der einzige Nachteil, der hier erwähnt werden kann, ist das aufzubringende Investitionsvolumen in Höhe von 1,5 Mio. €.
Die Finanzierung dieses ehrgeizigen und einmaligen Projekts erfolgt durch ein Darlehen der kfw-Bankengruppe aus Mitteln der Investitionsoffensive „Infrastruktur“.
Die für Zins und Tilgung aufzuwendenden Mittel stammen ausschließlich aus den bei Energie- und Unterhaltungskosten eingesparten Beträgen." Link2

Die Abzahlung des Kredits soll innerhalb von 10 Jahren mit oben erwähnten Einsparungen geleistet werden, laut Krüger 2010. Link3

"Bürgermeister Krüger teilt mit, dass er beabsichtigt als erste Stadt Deutschlands die gesamte Straßenbeleuchtung im Rahmen eines Modellprojektes auf LED umzustellen. Erste Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt (zum Thema Vergabe), der Kommunalaufsicht (zum Thema Keditaufnahme), der KFW-Bank (zum Thema Finanzierung) sowie 3 interessierten Herstellern von LED-Leuchten (zur Markterkundung) wurden bereits geführt. Es ist vorgesehen den Kredit in 10 Jahren zu tilgen, so dass sich die Investition bereits nach 10 Jahren „bezahlt“ macht."

Bei den Energiekosten wird eine Einsparung von 91 000,- Euro veranschlagt. Die eingesparten Unterhaltungskosten sind für mich, auf die Schnelle, nicht ersichtlich.
Kann man mit dieser Summe eine 1,5 Millionen Investition innerhalb von 10 Jahren tilgen?








 


Sonntag, 22. Mai 2022

Die Verwaltungsakte...

 Die Verwaltungsakte... 

...oder wie sich die Stadt Geestland immer mehr verstrickt

Haben Sie schon einmal um Akteneinsicht bei der Stadt Geestland gebeten? Ein Anliegen, das Ihnen von Gesetzes wegen gewährt werden muss, geregelt im § 29 VwVfG:

"(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist."

In der Verwaltungs- oder Behördenakte sind alle Vorgänge, alle erfolgten Notizen, Beschlüsse, Vorgänge etc. zu dem betreffenden Fall hinterlegt und die Schreiben sind üblicherweise chronologisch durchnummeriert und geben somit den zeitlichen Ablauf wieder.

Bei einem Fall, der mir geschildert wurde, wurde um Akteneinsicht gebeten, die jedoch nicht gewährt wurde. Das bestehende Recht wurde dann über eine richterliche Verfügung eingefordert. Daraufhin wurde die Akte herausgegeben und dabei dann festgestellt, dass der Umfang dieser Akte ein gänzlich anderer, nämlich wesentlich umfangreicher, war, als zuvor angegeben. 

Im zweiten Fall, den ich hier anführen möchte, wird das Untergraben der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundordnung so offensichtlich, dass alle aufschreien müssten.

Es wurde, mehr als einmal, eine Akteneinsicht beantragt. Die Stadt Geestland erwiderte keine der Anfragen. Daraufhin erfolgte eine telefonische Anfrage, die mit Verweisen auf andere Ansprechpartner und dem Ergebnis, dass die Akteneinsicht bei dem dafür zuständigen Rechtsanwalt der Stadt Geestland angefordert werden müsse. 
Das löst schon etwas Erstaunen aus, im Hinblick auf oben zitierten Gesetzestext, dass über einen Anwalt die Einsicht gewährt werden soll.

Also, Anfrage bei dem Rechtsanwalt, mit der Bitte um Einsicht in die Verwaltungsakte. Keine Reaktion. Nochmals wurde die Zusendung der Akte angemahnt. 
Ein bestehendes Recht, und zwar Akteneinsicht zu gewähren, erforderte in diesem Fall somit mehrere Schreiben und Telefonate. Wo ist da die Rechtsstaatlichkeit gewährt?

Dann – Tusch – kam die "Akte" endlich bei dem Antragsteller an. 
Bei der Sichtung wurde klar, dass es sich definitiv nicht um eine Behördenakte, sondern lediglich um den Schriftwechsel beider Parteien handelt, der dem Antragsteller selbstverständlich bereits bekannt ist. 
Dieses Sammelsurium an Schriftstücken ist keine ordnungsgemäß geführte Behördenakte zu einem über Jahre gehenden Vorgang.

Ein Gesetz, das für die Stadt Geestland scheinbar – mal wieder – nicht gilt. Da kommt langsam der Verdacht auf, dass eine früher gemachte Aussage von Thorsten Krüger, die mir ein Bürger erzählt hat und die ich nicht mit Fakten belegen kann, eventuell der Tatsache entspricht. 
Sinngemäß soll er geäußert haben, dass Gesetze ihn nicht interessieren.