Freitag, 2. September 2022

 Lasst die Alten doch krepieren!

Provokant? Ja, aus gutem Grund.
In einem Langener Altenheim, den Namen lasse ich weg, da ich sonst gleich die Rechtsanwälte der Pflegemafia am Hals habe, läuft es völlig aus dem Ruder. 
Die Zustände dort sind wirklich so schlimm, wie Sie es vielleicht schon gehört haben oder sogar noch schlimmer.

Auf die Dinge, wie nicht gewaschen werden, ignorieren von Essenswünschen werde ich hier nicht eingehen, da diese zwar auch nicht dem Pflegeauftrag entsprechen, jedoch nicht lebensbedrohlich sind.
Auf den nötigen Toilettengang lange oder teilweise stundenlang warten zu müssen ist schon eine Steigerung der Verletzung des Pflegeauftrages. Da hilft dann in machen Fällen wohl nur noch laufen lassen. 
Reichlich kurzsichtig von den Pflegenden gedacht, weil die Beseitigung des Malheurs dann wesentlich zeitaufwendiger ist.

Was aber definitiv lebensbedrohlich werden kann ist das "Auswürfeln" der Medikamente, wozu mir Berichte vorliegen.
Mehrfach oder ständig liegen falsche Medikamente in den Becherchen. Ständig wage ich hier anzuführen, weil es gerade jetzt mehrfach zu Fehlmedikamentation gekommen ist, was strafrechtlich als Körperverletzung einzustufen ist.
Es geht hier nicht um eine oder zwei Aspirin, sondern um die doppelte Menge Blutverdünner, Bluthochdrucktabletten etc. 

Dazu Hubert Klein, Rechtsanwalt mit u.a. Schwerpunkt Medizin- und Strafrecht:

"„Jeder Patient hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Behandlung“, so Hubert Klein. „Dazu gehört, dass nur der Änderungen an der Medikation vornehmen darf, der dafür auch ausgebildet ist, und das ist der Arzt und nicht die Pflegefachkraft. Eine Pflegefachkraft darf nur das Medikament spritzen und verabreichen, was ärztlich angeordnet wurde. Die eigenständige Änderung einer ärztlichen Anordnung als Pflegekraft wird damit zur Körperverletzung, denn die Einwilligung des Patienten erstreckt sich nur auf die Maßnahmen, die der Arzt mit ihm besprochen hat. Verabreiche ich als Pflegefachkraft ein anderes Medikament, einen anderen Wirkstoff, habe ich dafür weder die Anordnung des Arztes noch die Einwilligung des Patienten. Und so ist und bleibt es eine Körperverletzung im schadensersatzrechtlichen und im strafrechtlichen Bereich“, erklärt der Anwalt für Medizinrecht." Link1

Eine Körperverletzung ist eine Straftat nach § 223 Strafgesetzbuch und eine Straftat hat laut Polizeisprecher Stephan Hertz immer eine Ermittlung zur Folge, wenn die Polizei Kenntnis davon erhält auch ohne dass eine Anzeige gemacht wurde. Link2
Mir war das schon bekannt, denn auf dem Justizportal Niedersachsen ist wie folgt ausgeführt:

"Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.
Neben der Staatsanwaltschaft kann auch jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizei, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dazu haben die übrigen Strafverfolgungsbehörden das sogenannte "Recht des ersten Zugriffs", das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen." Link3

Vielleicht sollte man die Polizisten auch über diese Gesetzmäßigkeit informieren, denn ich hatte mich entschlossen die Körperverletzung im Altenheim anzuzeigen und das lief wie folgt ab:

Auf mein Klingeln bei der Polizei in Langen wurde der Türöffner nach einiger Zeit betätigt. Nach etwas längerer Zeit erschien dann eine Polizistin, der ich mein Anliegen mitteilte. Sie wollte, nur so ist die dann erfolgte lange Diskussion zu interpretieren, keine Anzeige aufnehmen, trotz meines Hinweises auf eine Straftat. 
Dieses hätte laut oben angeführter Aussage schon allein zu einer beginnenden Ermittlung führen müssen.
Erstaunliche Aussagen, dass ich keine Anzeige machen könne, da ich weder Opfer noch Zeuge bin, brachten mich zur Überlegung, ob man eine Polizeiausbildung im 100 Stunden online Kurs bekommen könne. Jeder kann eine Anzeige erstatten.
Da ich weiterhin darauf beharrte eine Anzeige machen zu können, beschloss die Polizistin nachzufragen und verschwand.
Leider habe ich nicht auf die Uhr geguckt, würde aber sagen, dass 10- 15 Minuten Wartezeit vergingen bis sie wiederkam und bereit war eine Anzeige entgegen zu nehmen.

Nein, das ist noch nicht das Ende. 
Denn es kam die Frage, ob ich die Daten zu Opfer und Zeuge habe. 
Welche Daten? Geburtsdatum etc.
Als ich das verneinte, wurde mir mitgeteilt, dass dann keine Aufnahme einer Anzeige möglich wäre.
Jetzt könnte ich ein Beispiel für die grenzenlose Unlogik dieser Aussage aufführen, dass überlasse ich aber eurer Phantasie.

Und das ist immer noch nicht das Ende.
Als ich daraufhin mitteilte, dass ich dann wiederkommen würde, wenn ich die Daten zur Hand hätte, teilte die Polizistin mir mit, dass das müßig wäre, da die Sache sowieso nicht weiter verfolgt werde.

Dies ist nur die Kurzversion meines Besuches bei der Polizeidienststelle in Langen und gibt das Geschehene sinngemäß wieder. 

Da erstaunt es schon, dass der Mittelfinger eines Provinzpolitikers, der niemandem wehtut und durch den sich scheinbar auch niemand beleidigt fühlt, eine Ermittlung auslöst, eine Körperverletzung, die eventuell den Tod zur Folge haben könnte, aber nicht.