Die Verwaltungsakte...
...oder wie sich die Stadt Geestland immer mehr verstrickt
Haben Sie schon einmal um Akteneinsicht bei der Stadt Geestland gebeten? Ein Anliegen, das Ihnen von Gesetzes wegen gewährt werden muss, geregelt im § 29 VwVfG:
"(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist."
In der Verwaltungs- oder Behördenakte sind alle Vorgänge, alle erfolgten Notizen, Beschlüsse, Vorgänge etc. zu dem betreffenden Fall hinterlegt und die Schreiben sind üblicherweise chronologisch durchnummeriert und geben somit den zeitlichen Ablauf wieder.
Bei einem Fall, der mir geschildert wurde, wurde um Akteneinsicht gebeten, die jedoch nicht gewährt wurde. Das bestehende Recht wurde dann über eine richterliche Verfügung eingefordert. Daraufhin wurde die Akte herausgegeben und dabei dann festgestellt, dass der Umfang dieser Akte ein gänzlich anderer, nämlich wesentlich umfangreicher, war, als zuvor angegeben.
Im zweiten Fall, den ich hier anführen möchte, wird das Untergraben der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundordnung so offensichtlich, dass alle aufschreien müssten.
Es wurde, mehr als einmal, eine Akteneinsicht beantragt. Die Stadt Geestland erwiderte keine der Anfragen. Daraufhin erfolgte eine telefonische Anfrage, die mit Verweisen auf andere Ansprechpartner und dem Ergebnis, dass die Akteneinsicht bei dem dafür zuständigen Rechtsanwalt der Stadt Geestland angefordert werden müsse.
Das löst schon etwas Erstaunen aus, im Hinblick auf oben zitierten Gesetzestext, dass über einen Anwalt die Einsicht gewährt werden soll.
Also, Anfrage bei dem Rechtsanwalt, mit der Bitte um Einsicht in die Verwaltungsakte. Keine Reaktion. Nochmals wurde die Zusendung der Akte angemahnt.
Ein bestehendes Recht, und zwar Akteneinsicht zu gewähren, erforderte in diesem Fall somit mehrere Schreiben und Telefonate. Wo ist da die Rechtsstaatlichkeit gewährt?
Dann – Tusch – kam die "Akte" endlich bei dem Antragsteller an.
Bei der Sichtung wurde klar, dass es sich definitiv nicht um eine Behördenakte, sondern lediglich um den Schriftwechsel beider Parteien handelt, der dem Antragsteller selbstverständlich bereits bekannt ist.
Dieses Sammelsurium an Schriftstücken ist keine ordnungsgemäß geführte Behördenakte zu einem über Jahre gehenden Vorgang.
Ein Gesetz, das für die Stadt Geestland scheinbar – mal wieder – nicht gilt. Da kommt langsam der Verdacht auf, dass eine früher gemachte Aussage von Thorsten Krüger, die mir ein Bürger erzählt hat und die ich nicht mit Fakten belegen kann, eventuell der Tatsache entspricht.
Sinngemäß soll er geäußert haben, dass Gesetze ihn nicht interessieren.