Mittwoch, 8. September 2021

Die Enkel von Baron Münchhausen 

Bevor es in der Chronologie weiter geht, gibt es eine kleine Vertiefung des gestrigen Inhalts.

Der Kooperationsvertrag zwischen Bewegungstreff und TKF bezog sich lediglich auf einige Kurse des Bewegungstreffs, es wurden aber sämtliche gebuchten Zeiten gestrichen. Diese Kurse wurden zwar durch den Bewegungstreff angeboten, das Fachpersonal kam aber von der Moortherme, dessen Ausbildung der Bewegungstreff auch unterstützte. 

Tauchte da eventuell bei der TKF die Frage auf: "Das können wir auch ohne Bewegungstreff leisten?" Wir haben das ausgebildete Personal und bräuchten die Vergütung der Krankenkassen nicht teilen.

Weiter in der Chronologie der Ereignisse.

An dem gestern schon beschriebenem Punkt vom 22.01.18 schließt sich der Punkt vom 20.02.2018 ein Verweis auf ein Gerichtsverfahren.

Dazu aus dem gestern schon erwähnten Schreiben: Hier wird nämlich auf ein Fax vom 08.12.2017 hingewiesen, scheinbar nicht das einzige, in dem konkrete Terminvorschläge seitens des Bewegungstreffs gemacht wurden. Dazu folgende Aussage, die sich auf ein Schreiben der TKF bezieht: "...als Sie hier wie im gerichtlichen Verfahren objektiv unwahr darüber hinweg gehen...". Das "hier" bezieht sich auf das Schreiben der TKF, das "darüber hinweg" gehen auf die Terminvorschläge. Scheinbar hatte es weitere Terminvorschläge von Seiten des Bewegungstreffs in der Zwischenzeit gegeben.

Folgender Satz aus dem anwaltlichen Schreiben des Bewegungstreffs an die TKF soll hier gesamt wiedergegeben werden: "Es ist wohl niemandem verständlich, weshalb Sie außergerichtlich wie gerichtlich nicht nur den Eindruck vermitteln, sondern ausdrücklich und damit wahrheitswidrig schreiben, allein Ihre Seite hätte Terminvorschläge gemacht und sämtliche Bemühungen Ihrer Seite seien von uns abgelehnt worden, noch dazu grundlos."

Baron Münchhausen lässt grüßen.

Es folgen noch weitere Punkte, die jetzt aber nicht so relevant sind. Was aber auffällt ist, dass auf die konkreten Vorwürfe der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht eingegangen werden.
Dem kompletten Bewegungstreff, wie auch den Mitgliedern einzeln, wurde der Zugang zur Moortherme verwehrt. Ein Grund dafür wurde nicht angeführt, auch gab es keine Erklärung des Geschäftsführers Thorsten Krüger.
Hierzu findet sich nichts in der Beschlussvorlage.

Dann kommt eine rechtliche Beurteilung: "Die Prüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 07.06.2018 sowohl unzulässig als auch unbegründet ist."

Zur Unzulässigkeit dann folgendes: "Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist unzulässig, da Gegenstand einer Dienstaufsichtsbehörde grundsätzlich nur ein dienstrechtliches Fehlverhalten sein kann. Ein solch dienstrechtliches Verhalten des Bürgermeisters Herrn Thorsten Krüger liegt jedoch nicht vor. ...lediglich ein Sachverhalt, der die Position von Herrn Thorsten Krüger als Geschäftsführer der TKG tangiert, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde von Anfang an unzulässig gewesen."

Da zitiert, habe ich die Fehler mit übernommen, der Schreiber ist eventuell ein TKKG Fan.

Okay, das leuchtet ein. Gegen den Bürgermeister wäre eine DAB möglich, gegen den Geschäftsführer der TKF nicht. Ist auch etwas verwirrend, da die TKF eigentlich zur Gemeinde gehört, aber eben doch nicht, dann ist der gleiche Typ Bürgermeister und Geschäftsführer.

Aber, mal ehrlich Leute, wenn das von vornherein feststeht, dass eine DAB nicht das richtige Instrument ist, warum werden Ressourcen verschwendet, um ein sechsseitige Beschlussvorlage zu schreiben? Wo nichts ist, es ist ja keine DAB, braucht doch auch nichts beschlossen, erklärt, schön geredet, abgewiegelt und unwahr berichtet werden.

Denn obwohl schon als unzulässig erkannt kommen nochmals zwei Seiten zur Unbegründetheit. Ja, ehrlich brennt euch denn der Hut? Eine einfache Mitteilung zur Unzulässigkeit, mit kurzer Begründung weswegen unzulässig, würde doch reichen.

Eigentlich könnte ich mit dem Thema jetzt auch Schluss machen, aber es kommen ja noch zweieinhalb Seiten und da ist noch etwas drin, was ich euch nicht vorenthalten möchte. 
Damit geht es morgen dann weiter.

Ein Punkt wäre da aber noch, nur so ein kleiner Gedanke: Auch wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht das richtige Mittel war, das Agieren des Herrn Krüger wirft Fragen auf. Agiert er nur als Geschäftsführer der TKF so und ist als Bürgermeister dann ein anderer?