Samstag, 4. März 2023

 Gabi Kasten fühlt sich nicht der Wahrheit   verpflichtet 

Zuvor aber eine Anmerkung zu einer Falschmeldung auf Facebook.

Nein, die CDU hat Gabi Kasten nicht als Kandidatin aufgestellt!
Sie unterstützt sie nur, wie auch die SPD und die Grünen.
Und warum nicht?
Eine Möglichkeit ist: Als CDU Kandidatin wäre die parteiübergreifende Mauschelei, die bei Krüger schon abgezogen wurde, den Bürgern zu sehr ins Auge gestochen. Damit hätten sich die anderen Parteien noch unglaubwürdiger gemacht, wenn sie Kasten auch ihre Unterstützung zugesagt hätten.
Verwunderlich finde ich, dass die Bürger sich mit der gleichen Masche zweimal über den Tisch ziehen lassen.

Solche Absprachen, um sich gegenseitig untereinander lukrative Jobs zuzuschachern finde ich extrem bedenklich in einer Demokratie.
Dass es bereits bei Krüger Absprachen, also "Deals" gab, wurde mir von CDU und SPD Seite bestätigt. Kurz nach der Fusion gab es in diesem Zusammenhang sogar einen Artikel in der NZ zu dem Thema.
Krüger und Kasten wissen aber angeblich beide nichts über "Deals", was bei oben geschildertem Sachverhalt erstaunlich ist und nicht sehr glaubwürdig.


Zurück zur Überschrift:
Haben wir denn einen Anspruch auf die Wahrheit? Nein, wäre im ersten Moment richtig, aber eben auch nicht.
Die Recherche gestaltet sich da komplex und auch das Thema ist es. 
Unter "Wahrheit" fällt nicht nur eine wahrheitsgemäße Angabe, sondern eben auch das Weglassen von Informationen. Ein Beamter ist nicht verpflichtet einem Bürger gegenüber alles offenzulegen, was auch unter die Wahrheitspflicht fällt, somit unterliegt er in dem Fall nicht der Wahrheitspflicht.
Aber, eine konkret ausgesprochene Aussage muss auch wahrheitsgemäß sein.

In einem mir vorliegenden Dokument von Frau Kasten verletzt sie eben diese Pflicht.
Auf eine ganz einfache Ja-oder-Nein-Frage antwortet sie mit nein, obwohl die korrekte Antwort ja wäre. Da aus datenschutzrechtlichen Gründen dieses Dokument (noch nicht) veröffentlicht werden kann, kann ich hier nur anmerken, dass ich die Richtigkeit meiner Aussage an Eidesstatt versichern würde.
Es handelt sich auch nicht nur um eine Antwort, die nicht korrekt ist.
Deswegen kann ich hier klar formulieren, dass Frau Kasten gelogen hat. 

"§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG regelt die verfassungsrechtliche politische Treuepflicht ausdrücklich auch als Grundpflicht und bestimmt, dass für Beamte die Pflicht besteht, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Eine Distanzierung, Indifferenz oder Neutralität gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung verträgt sich mit dieser Pflicht nicht." 
Link1

Oben angeführte Ausführung zur Treupflicht wird mit der nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung verletzt.
Ebenfalls eklatant wäre, wenn dieses Dokument an einen Vorgesetzten gegangen wäre, denn demgegenüber besteht die Wahrheitspflicht in diesem Vorgang auf jeden Fall.

Zu schwere Kost?
Dann noch etwas leicht verständliches, das unter das Motto "Wasser predigen und Wein trinken" fällt oder aufzeigt wie ernst gemeint die "Nachhaltigkeit" wirklich ist.

Kleinteile einzeln verpackt sind extrem weit entfernt von nachhaltig. Gabi Kasten hat trotz dieser Tatsache groß damit geworben, dass man sich so ein Teilchen auf dem Wochenmarkt in Langen abholen kann.
Dies ist nur ein kleiner Aspekt, spiegelt aber Frau Kasten im Gesamten wieder.



Es gibt keinen Grund morgen nicht zur Wahl zu gehen und es passiert auch nichts, wenn morgen kein Bürgermeister gewählt wird, es also mehr Nein- als Jastimmen gibt.
Bedenkt eure Entscheidung gut, es geht hier um eine lange Amtsperiode, also viel Zeit um Schaden anzurichten. 





Freitag, 9. Dezember 2022

 Wenn die Demokratie mit Füßen getreten wird 

Wieso die SPD besonders perfide agiert, im Hinblick auf den Artikel "Frau Bürgermeisterin kann kommen" in der heutigen NZ, wird im folgenden Post erklärt.

Was schon prognostiziert wurde, bestätigt sich im obigen Artikel. Link1
Die drei maßgeblichen Parteien unterstützen eine einzige Kandidatin. Gabi Kasten (CDU), sie tritt jedoch als Einzelkandidatin an und wird nun als "beste", "kompetente" und die Grünen sind da etwas zurückhaltender "gute" Kandidaten betitelt. Dies ist ein schon bekanntes Spiel in Geestland, hatten wir den gleichen Deal doch schon zweimal bei Krüger, der ja keine Deals macht. Beim zweiten Mal sogar im ganzen Landkreis.

Eine Demokratie braucht eine gesunde Opposition, dieses parteiübergreifende "Geschmuse" mag zwar idyllisch sein, ist jedoch schädlich, weil hiermit der Weg zu einer Einheitspartei beschritten wird und wofür die steht bedarf keiner Erklärung.
Und grandios die Überheblichkeit der Politik, dass sie meint, sie könne dieses Spiel beliebig wiederholen. Damit ist doch klar mit belegt, was für einen Stellenwert der Bürger in den Augen der Kommunalpolitiker hat. 

Und warum die SPD besonders übel mit ihrer Basis umgeht und der Demokratie ins Gesicht spuckt begründet sich u.a. auf die Terminierung der Mitgliederversammlung. 

Die Zustimmung zu Kasten ist bisher von der Fraktion beschlossen worden, der SPD-Stadtverbandsvorstand wird nächste Woche darüber informiert. 
Will Wesch die Bürger mit dieser und weiteren Aussagen verhöhnen oder was sollen die Ausführungen über die Beweggründe? 
Was ich meine? Lest in der ersten Spalte, beim letzten Absatz beginnend und die ganze zweite Spalte nochmal ganz bewusst und mit der Annahme im Hinterkopf, dass es sich um ein abgekartetes Spiel handelt.  

Dort der letzte Satz ist in meinen Augen eine absolute Missachtung des Willens der Basis und führt eins zu eins das Verhalten und den Machtanspruch unserer Kommunalpolitik und nicht nur der, dem Volk gegenüber vor Augen.
Die Basis "darf" am 25.01.23 abstimmen, ob sie Kasten unterstützen möchte. Was passiert aber, wenn sie für "nein" stimmt?
– Gedankenspiel –
Die Parteiführung wird dann erklären, dass man da jetzt aber nicht mehr "rauskäme", da es ja keinen eigenen Kandidaten gibt und auch keiner mehr aufgebaut werden könne, da ja leider die Bewerbungsfrist schon am 30.01. ablaufe. Das ist nun blöd gelaufen, hat gar keiner bedacht etc.
Vielleicht werden diese Punkte aber auch vor der Abstimmung schon erläutert, damit das ganze dann in die richtige Bahn gelenkt wird.

Es wird immer beklagt, dass die Moral in Deutschland sinke. Bei solchen "Vorbildern" eigentlich auch nicht wunderlich. 








   

Samstag, 1. Oktober 2022

 "Shorts" – die noch zu sagen wären

Gestern habe ich bezüglich einer neuen Information ein Telefonat geführt. Auf Wunsch meines Gesprächspartners werde ich noch nicht darüber berichten. 
Etwas möchte ich aus dem Gespräch jedoch erwähnen. 
Auf die Frage, wer meine Beiträge denn lesen könne und meiner Antwort, jeder im Internet, kam als Antwort: "Also niemand!". 
Eine interessante Schlussfolgerung aus der von mir gegebenen Information.

Ich habe mich bereits schon einmal für das Interesse an meinem Blog bedankt. Möchte es jetzt noch einmal, im Zusammenhang mit einer nur von mir einsehbaren Zahl tun: 


Hiermit also ein riesiges Dankeschön an über 13000 x gelesene Artikel und für die Statistiker, meine Aufrufe und doppelte Aufrufe von ein und derselben Person werden nicht gezählt.
Mit dieser Zahl bin ich sehr zufrieden, vor allem da mein "Wesermünder Abendblatt" erst etwas über ein Jahr alt ist und dass ich anscheinend doch irgendwie gefunden werde im riesigen Dschungel der Blogs.


Nyce Guys In meinem Bericht über die "Nice Guys" hatte ich versprochen dort einmal essen zu gehen.
Mein Burger war fantastisch, bis auf das mittlerweile gängige, leicht süßliche "Brioche Bun". Geprägt durch die ersten Burger meines Lebens auf dem "Ami-Markt" in Bremerhaven, kann ich mich mit der Geschmackskombination leider nicht anfreunden, aber sonst war er tipptopp. 
Das absolute Highlight waren für mich jedoch die Pommes. Nach meinem Geschmack und Wissen, die besten in  – zumindest – Bederkesa.

Auch für Vegetarier und Veganer, sonst eher etwas stiefmütterlich behandelt im Ort, gibt es eine brauchbare und leckere Auswahl. Es holperte etwas bei der Bestellung und bei dem einen Burger fehlten leider die Tomaten, aber der Service und der Chef waren absolut nett, wir sind zufrieden gegangen. Zu den Preisen und ob es wirklich genug Kunden geben wird, besonders in der touristenfreien Zeit, die sich den Besuch dort leisten können oder wollen, wird sich zeigen. Link1


Verbrechen: Mal wieder ein Verweis auf Facebook Link2, dort der erste Beitrag. Hier gab es eine Diskussion über die "Missetaten" von Politikern. Dabei fiel auf, dass etliche Menschen anscheinend Begriffe benutzen, bei denen sie die vollständige Bedeutung nicht kennen. 
Ein Verbrechen definiert das Gesetz mit Straftaten, bei denen eine Strafe von einem Jahr und mehr droht. Darunter liegende Straftaten werden als Vergehen definiert, was extrem harmlos klingt, es aber in Bezug auf Politiker und deren moralischer Verpflichtung keineswegs ist.
Der Oberbegriff Korruption hat viele Facetten, wobei man eventuell allgemein an "Geldfluss" denkt, aber bedenken muss, dass es sich um viele Möglichkeiten der Erreichung oder Gewährung von Vorteilen handeln kann.
Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren wird dort angeführt.

Bei dem Bespiel auf Facebook könnte es sich somit auch um einen "Vergeher" und keinen Verbrecher handeln, was ich, wieder aus moralischer Sicht in Bezug auf Politik/Verwaltung, nicht weniger verwerflich finde.
Wobei ich jedoch von einem Verbrechen ausgehe. Wäre der dort geschilderte Fall ein Einzelfall, käme eventuell noch eine Strafe von unter einem Jahr in Betracht, aufgrund der Häufigkeit der Taten, Wiederholungstäter, wäre aber von einem höheren Strafmaß auszugehen. 







Montag, 26. September 2022

 Jetzt reicht es!

Der Text dieses Artikels darf kopiert und verbreitet werden, bitte mit Quellenangabe.  

Meine Recherche ist wirklich gewissenhaft, ich sauge mir nichts aus den Fingern. Die mir vorliegenden Dokumente arbeite ich akribisch durch, informiere mich über die Gesetzeslage etc.
Etliche Dinge, die ich "finde" werden von Martina und Käthe in ihrer Facebook-Gruppe https://www.facebook.com/groups/1114781182668907 durch Verlinkung meiner Artikel in die weitere Öffentlichkeit gebracht. Andersherum bekomme ich durch dortige Posts auch einen Anstoß zu Recherchen.

Trotz der belegbaren Fakten, die ich liefere, werden die beiden aber ständig angefeindet. 
Deswegen jetzt eine Sache, die klar wie Kloßbrühe ist, jedem, der immer mit Auslegung, Interpretation etc. bei meinen Ausführungen argumentiert, die Augen öffnet, dass von Seiten der Verwaltung in Geestland gelogen wird.

Fangen wir ganz einfach an: Zwischen einer Summe von 1,09 Millionen und 1,585 Millionen besteht ohne jede Deutelei eine Differenz. Einig sind wir uns auch, dass die zweite Summe wesentlich höher ist.

Die erste Summe wird genannt in dem NZ Artikel vom 22.08.22 in Bezug auf die Baukosten des neuen Feuerwehrhauses in Großenhain.

"Neubau kostet 1,09 Millionen Euro" Link1

Die 1,585 Millionen ergeben sich wie folgt:

Im Nachtragshaushalt 2019 mit 25.000 € im Produkt Dorfgemeinschaftshäuser und 50.000 € im Produkt Brandschutz (zusammen 75.000 €) veranschlagt worden. Damals sollte ein Anbau an das bestehende Gebäude entstehen. Im Doppelhaushalt 2020/21 sind weitere 760.000 € in 2020 und 390.000€ in 2021 veranschlagt worden. Im Nachtrag 2021 wurden weitere 10.000 € veranschlagt. Im Sommer 2021 wurde anhand der vorliegenden Ausschreibungsergebnisse festgestellt, dass aufgrund der Baukostenentwicklung weitere 250.000 € erforderlich sind. Für 2022 sind weitere 100.000 € im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen. 

Zusätzlich liegt mir die Information vor, dass der Bau bereits mit einer Summe von 1,225 Millionen geplant war und diese Summe übersteigt schon die genannten 1,09 Millionen.
Und das gibt es bei öffentlichen Bauten eigentlich nie, dass die geplante Summe unterschritten wird. Besonders wenn im vorherigen Absatz noch die Erhöhung durch die Baukostenentwicklung erwähnt wird.

Wie die NZ zu der Zahl gekommen ist, kann ich nicht sagen. 
Recherchiert? Das könnte sein, weil man bei der möglichen Recherche auch nicht auf die 1,585 Millionen kommt, trotzdem entspricht diese Summe der stadteigenen Wahrheit.
Im Artikel der NZ erscheint es so, als wenn die Information von Thorsten Krüger kommt:

"... formulierte dann Bürgermeister Krüger (SPD) und dankte allen, die dazu beigetragen hatten, dass das rund 1,09 Millionen schwere, einmalige Projekt...".

Kosten sind Kosten, das gibt es keinen "Wahrheitsspielraum" und 1,09 Millionen weichen eklatant von 1,585 Millionen ab.
Irgendwer sagt hier nun eindeutig nicht die Wahrheit und wenn man nicht die Wahrheit sagt lügt man. Oder liege ich da falsch?






Freitag, 2. September 2022

 Lasst die Alten doch krepieren!

Provokant? Ja, aus gutem Grund.
In einem Langener Altenheim, den Namen lasse ich weg, da ich sonst gleich die Rechtsanwälte der Pflegemafia am Hals habe, läuft es völlig aus dem Ruder. 
Die Zustände dort sind wirklich so schlimm, wie Sie es vielleicht schon gehört haben oder sogar noch schlimmer.

Auf die Dinge, wie nicht gewaschen werden, ignorieren von Essenswünschen werde ich hier nicht eingehen, da diese zwar auch nicht dem Pflegeauftrag entsprechen, jedoch nicht lebensbedrohlich sind.
Auf den nötigen Toilettengang lange oder teilweise stundenlang warten zu müssen ist schon eine Steigerung der Verletzung des Pflegeauftrages. Da hilft dann in machen Fällen wohl nur noch laufen lassen. 
Reichlich kurzsichtig von den Pflegenden gedacht, weil die Beseitigung des Malheurs dann wesentlich zeitaufwendiger ist.

Was aber definitiv lebensbedrohlich werden kann ist das "Auswürfeln" der Medikamente, wozu mir Berichte vorliegen.
Mehrfach oder ständig liegen falsche Medikamente in den Becherchen. Ständig wage ich hier anzuführen, weil es gerade jetzt mehrfach zu Fehlmedikamentation gekommen ist, was strafrechtlich als Körperverletzung einzustufen ist.
Es geht hier nicht um eine oder zwei Aspirin, sondern um die doppelte Menge Blutverdünner, Bluthochdrucktabletten etc. 

Dazu Hubert Klein, Rechtsanwalt mit u.a. Schwerpunkt Medizin- und Strafrecht:

"„Jeder Patient hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Behandlung“, so Hubert Klein. „Dazu gehört, dass nur der Änderungen an der Medikation vornehmen darf, der dafür auch ausgebildet ist, und das ist der Arzt und nicht die Pflegefachkraft. Eine Pflegefachkraft darf nur das Medikament spritzen und verabreichen, was ärztlich angeordnet wurde. Die eigenständige Änderung einer ärztlichen Anordnung als Pflegekraft wird damit zur Körperverletzung, denn die Einwilligung des Patienten erstreckt sich nur auf die Maßnahmen, die der Arzt mit ihm besprochen hat. Verabreiche ich als Pflegefachkraft ein anderes Medikament, einen anderen Wirkstoff, habe ich dafür weder die Anordnung des Arztes noch die Einwilligung des Patienten. Und so ist und bleibt es eine Körperverletzung im schadensersatzrechtlichen und im strafrechtlichen Bereich“, erklärt der Anwalt für Medizinrecht." Link1

Eine Körperverletzung ist eine Straftat nach § 223 Strafgesetzbuch und eine Straftat hat laut Polizeisprecher Stephan Hertz immer eine Ermittlung zur Folge, wenn die Polizei Kenntnis davon erhält auch ohne dass eine Anzeige gemacht wurde. Link2
Mir war das schon bekannt, denn auf dem Justizportal Niedersachsen ist wie folgt ausgeführt:

"Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.
Neben der Staatsanwaltschaft kann auch jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizei, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dazu haben die übrigen Strafverfolgungsbehörden das sogenannte "Recht des ersten Zugriffs", das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen." Link3

Vielleicht sollte man die Polizisten auch über diese Gesetzmäßigkeit informieren, denn ich hatte mich entschlossen die Körperverletzung im Altenheim anzuzeigen und das lief wie folgt ab:

Auf mein Klingeln bei der Polizei in Langen wurde der Türöffner nach einiger Zeit betätigt. Nach etwas längerer Zeit erschien dann eine Polizistin, der ich mein Anliegen mitteilte. Sie wollte, nur so ist die dann erfolgte lange Diskussion zu interpretieren, keine Anzeige aufnehmen, trotz meines Hinweises auf eine Straftat. 
Dieses hätte laut oben angeführter Aussage schon allein zu einer beginnenden Ermittlung führen müssen.
Erstaunliche Aussagen, dass ich keine Anzeige machen könne, da ich weder Opfer noch Zeuge bin, brachten mich zur Überlegung, ob man eine Polizeiausbildung im 100 Stunden online Kurs bekommen könne. Jeder kann eine Anzeige erstatten.
Da ich weiterhin darauf beharrte eine Anzeige machen zu können, beschloss die Polizistin nachzufragen und verschwand.
Leider habe ich nicht auf die Uhr geguckt, würde aber sagen, dass 10- 15 Minuten Wartezeit vergingen bis sie wiederkam und bereit war eine Anzeige entgegen zu nehmen.

Nein, das ist noch nicht das Ende. 
Denn es kam die Frage, ob ich die Daten zu Opfer und Zeuge habe. 
Welche Daten? Geburtsdatum etc.
Als ich das verneinte, wurde mir mitgeteilt, dass dann keine Aufnahme einer Anzeige möglich wäre.
Jetzt könnte ich ein Beispiel für die grenzenlose Unlogik dieser Aussage aufführen, dass überlasse ich aber eurer Phantasie.

Und das ist immer noch nicht das Ende.
Als ich daraufhin mitteilte, dass ich dann wiederkommen würde, wenn ich die Daten zur Hand hätte, teilte die Polizistin mir mit, dass das müßig wäre, da die Sache sowieso nicht weiter verfolgt werde.

Dies ist nur die Kurzversion meines Besuches bei der Polizeidienststelle in Langen und gibt das Geschehene sinngemäß wieder. 

Da erstaunt es schon, dass der Mittelfinger eines Provinzpolitikers, der niemandem wehtut und durch den sich scheinbar auch niemand beleidigt fühlt, eine Ermittlung auslöst, eine Körperverletzung, die eventuell den Tod zur Folge haben könnte, aber nicht.