Geestlandgate 2.0
In Großenhain steht ein Rohbau, den es scheinbar gar nicht gibt.
Öffentliche Bauten haben einen langen Vorlauf und beinhalten eine Menge Genehmigungen und Veröffentlichungen, aber es findet sich nichts.
Im Jahr 2014 wurde, wie gestern berichtet, Gemeindeeigentum in Großenhain verkauft.
Auf diesem Grundstück befand/befindet sich das Dorfgemeinschaftshaus, der Kindergarten (außer Betrieb), der Schießstand und eine Gaststätte.
Die Gaststätte war verpachtet und deren damalige Pächterin wurde durch Dorfbewohner bedroht und drangsaliert, was der damalige, wie heutige Bürgermeister von Lintig wahrscheinlich wusste, und zwar in einem Maße, der eigentlich strafrechtliche Konsequenzen hätte haben müssen. (Eine eidesstattliche Erklärung liegt vor.)
Bereicherten Mitglieder des Schützenvereins sich an Gemeindeeigentum? Sie verlangten von der ehemaligen Pächterin der gegenüberliegenden Gaststätte u.a. Geld für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses. Ist davon jemals etwas in die Gemeindekasse geflossen? Eigentlich, wenn rechtmäßig, hätte eine Rechnungsstellung der Gemeinde Lintig an die Pächterin erfolgen müssen, da diese im Besitz der Liegenschaft war. Rechtens wäre auch gewesen, wenn das, unentgeltlich an den Schützenverein Großenhain, vermietete Dorfgemeinschaftshaus eine Genehmigung der Gemeinde zur Untervermietung gehabt hätte.
Beim Verkauf wurde ein Nutzungsrecht ausschließlich für den Schießstand vertraglich festgelegt. Dieser beinhaltet die unentgeltliche Nutzung des Schießstandes, solange der Verein besteht. Instandhaltungs- und Renovierungskosten müssen vom Verein übernommen werden. Bis zum heutigen Tage verweigert der Schützenverein der Eigentümerin eine Inaugenscheinnahme der kompletten Anlage und teilt ihr auch mit, dass keine Kostenübernahme erfolgen wird.
Nach dem Verkauf versuchte der Schützenverein nach gewohntem Muster weiter zu agieren, stieß aber auf Widerstand bei der neuen Eigentümerin.
Es würde den Rahmen sprengen, alle Vorfälle im Detail zu schildern. Es lief auf jeden Fall auf die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages hinaus.
Und jetzt wird es schräg. Ein Verein hat in der Regel keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Er ist verpflichtet Rücklagen zu bilden, spätestens dann, wenn ein Rechtsstreit ersichtlich ist oder er muss um Spenden bitten.
Es ist definitiv nicht der Auftrag einer Stadt hier einzuspringen.
Da verwundert das Schreiben eines Anwalts, in dem es heißt:
"...hiermit zeige ich Ihnen gegenüber an, dass mich die Stadt Geestland, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thorsten Krüger, sowie der Schützenverein Grossenhain e. V., Friedhofstr. 5, 27624 Geestland, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Holger Lindner, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben."
Gegenstand des Schreibens war: Unberechtigte Forderungen gegenüber dem Schützenverein Großenhain e.V. Als Kläger wird hier die "Stadt Geestland u.a." genannt.
Wo ist da das rechtliche Interesse der Stadt Geestland?
Ein weiteres anwaltliches Schreiben beinhaltet, wie folgt:
Kläger Stadt Geestland, wohlgemerkt nur Stadt Geestland, diesmal wegen unberechtigter außerordentlicher Kündigung der Nutzungsvereinbarung.
Not your business, liebe Stadt Geestland. Die Nutzungsvereinbarung wurde mit dem Schützenverein und nicht mit der Stadt Geestland geschlossen.
Interessant ist auch die Rolle des Landkreises. Schießstände müssen nach § 12 Abs. 1 AWaffV, 2. in regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren, wenn mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wird, 4. falls Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand ... bestehen, kontrolliert werden.
Es fand 2016 eine Kontrolle statt, die Mängelauflistung liegt der Eigentümerin vor, ein Abnahmeprotokoll und eine Bestätigung der Mängelbeseitigung wurde ihr trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht vorgelegt. Die einzige schriftliche Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Landkreises zu dem Vorgang ist: "Sie geht davon aus, dass eine Abnahme erfolgt ist."
Bereits 2020 hätte eine Folgekontrolle nach 2. stattfinden müssen.
Die angemeldeten Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand der Schießanlage (fehlende Sicherheitsvorkehrungen), die eine Kontrolle zwingend notwendig gemacht hätten, erfolgte ebenfalls bis heute nicht.
Einem von der Eigentümerin beauftragten Gutachter wurde der vollständige Zutritt vom Schützenverein verwehrt.
Zurück zum Neubau Feuerwehr mit Mehrzweckraum.
Es bedarf wohl einer Begründung, warum so viel Geld in ein solches Projekt investiert werden soll. Angeführt werden dafür die geplanten Nutzungszeiten. Dort werden 4 Veranstaltungen für die Alterskameraden der Feuerwehr genannt, die es laut Mario Steffens gar nicht geben kann. Wir erinnern uns: "Jeder 5. ist in der Feuerwehr, ich habe 40 aktive Kameraden und Kameradinnen." Da bleiben bei 200 Einwohnern keine Alterskameraden mehr übrig.
Insgesamt sind 91 Veranstaltungen jährlich inkl. der 45 Seminare, Schulungen, Übungen, Dienste und Einsätze der Feuerwehr aufgelistet.
Da ist ordentlich was los in Großenhain.
Nochmals zu dem Video (Link unten): Interessanterweise werden dort nur die Feuerwehr und der Förderverein Feuerwehr/Heimat (ich kürze das mal ab) erwähnt. Der Schützenverein bleibt außen vor. Liegt es vielleicht daran, dass dessen Tage gezählt sind? Ein Hilferuf zur Mitarbeit im Vorstand und Erhalt des Vereins von Anfang 2021 spricht dafür, dies war vor Baubeginn.
Damit würden schon 16 veranschlagte Veranstaltungen, die für die absolute Notwendigkeit des Baus aufgezählt wurden, wegfallen.
Wie viele Einsätze hat die Feuerwehr Großenhain im Jahr und welcher Art sind diese? Um dann und wann einen Baum zur Seite zu räumen oder eine Ölspur abzustreuen, hätte das bestehende Equipment wohl ausgereicht.
Vielleicht wäre eine Feuerwehrbedarfsplanung hilfreich gewesen. Diese hätte wahrscheinlich zum Ergebnis gehabt, dass es der Feuerwehr in Großenhain nicht mehr bedurft hätte. Wäre diese mit der Feuerwehr Lintig/Meckelstedt zusammengelegt worden und ein Standort in Meckelstedt gefunden worden, hätte das eine Menge Geld gespart.
Scheinbar sollte hier aber etwas auf Biegen und Brechen geschaffen und erhalten werden.
Im Video wird gesagt, dass es für die Großenhainer ein toller Tag ist. Warum ist dann fast keiner von ihnen da. Es müsste doch ein Jahrhundertereignis in dem kleinen Örtchen sein, wenn sogar das Fernsehen dabei ist. Zu sehen sind aber lediglich Leute aus Verwaltung und Politik und nicht einmal alle Kameraden und natürlich Kameradinnen haben es zur Grundsteinlegung geschafft. Alle anderen sind zu Hause geblieben.
Wie Mario Steffens sagt: "Dieser Tag hat 'ne Riesenbedeutung für mich..." Ja, für dich und noch ein paar andere Hanseln. Für den Rest der Großenhainer scheinbar nicht, die sind wohl weiterhin entsetzt und empört über dieses Schmierentheater.
Wobei Schmierentheater eigentlich nicht der richtige Ausdruck ist, zumindest nicht für die Beauftragung eines Anwalts für den Schützenverein durch und auf Kosten einer Stadt. Das geht schon in den Bereich des Strafrechts.
Mein Anfang der Woche getätigtes Telefonat mit der Stadt Geestland, wo ich Auskunft über Art und Weise der Stellungsausschreibungen haben wollte, hat bis heute zu keiner Antwort geführt. Mir wurde zugesagt, dass sich jemand bei mir meldet. Das geschah bis Freitag nicht. Ein nochmaliges Telefonat brachte wieder die Zusage eines Rückrufs, der ebenfalls nicht erfolgt ist.
Es wäre gut den Begriff Staatsdiener wieder gebräuchlicher zu machen, um in Erinnerung zu rufen worum es eigentlich geht. Der Staatsdiener ist ein Volksdiener und das sagt genau, was er zu tun hat, nämlich dem Volk dienen und das ist herzuleiten aus dem Grundgesetz.
Behörden und Ämter vertreten den Staat und die staatliche Macht geht vom Volke aus, das ist im Grundgesetz verankert. Das heißt, der Bürger soll den Staat kontrollieren können, um demokratisches Handeln zu sichern. Hierzu werden aber relevante Informationen benötigt. Ämter und Behörden sind deshalb in der Pflicht Bürgern Auskunft zu erteilen.
Es kann nicht angehen, dass willkürlich entschieden wird, wem was mitgeteilt wird. Es kann nicht angehen, dass willkürlich entschieden wird, was veröffentlicht wird und was nicht. Es kann nicht angehen, dass bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde, darauf hingewiesen wird, dass dafür der Rat der Stadt, als Vorgesetzter des Bürgermeisters zuständig ist, der der Vorsitzende des Rates ist.
Ach ja, es braucht sich jetzt keiner die Mühe machen und meine Reifen zu zerstechen, ich habe vorsorglich schon Ersatz beschafft.