Sonntag, 21. November 2021

 Schlimmer geht's immer

Pressekodex: "Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen..." Link 1

In meinem Post vom 03.11.21 habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Aussagen von Frank Berghorn nicht korrekt sind. Hatte das eventuell zum Anlass, dass Berghorn (CDU) via NZ (CDU Parteiorgan?) noch einmal nachgelegt hat? 
Obenstehender Satz aus dem Pressekodex wurde von der NZ im Artikel vom 17.11.21 "Strom und Wärme für die ganze Stadt" leider in keiner Weise geachtet.
Angeführt werden die Gesellschafter, Geschäftsführer Hermann Schlesinger, Planer Frank Berghorn und Bauleiter Hanke von Döhlen. "Sie verweisen auf die ausgeklügelte moderne Filtertechnik ihrer künftigen Anlage und darauf, dass der Bund Biomassekraftwerke, zu denen auch das Cuxhavener Werk zählt, über das Erneuerbare-Energien-Gesetz ausdrücklich fördert, weil das Verbrennen von Holz als klimaneutral gilt." 

Biomassekraftwerke werden gefördert, soweit stimmt die Aussage noch, dann jedoch kommt es zu einer unwahren Behauptung, die auch nicht durch die NZ widerlegt wird. "...weil das Verbrennen von Holz klimaneutral gilt." Das ist schlichtweg falsch und die NZ druckt somit eine Information, die nicht der Wahrheit entspricht. Da der Bund angeführt wird, möchte ich den hier auch zu dem Thema zitieren: 
"Das klimafreundliche Potenzial ist also begrenzt, daher ist von der energetischen Holznutzung aus Klimaschutzgründen abzuraten." Link 2

Am Anfang des Artikels und auch des Absatzes in dem oben zitierter Satz zur Klimaneutralität zu finden ist, steht: "Während Kritiker der Meinung sind, Holz zur Strom- und Wärmeerzeugung zu verbrennen, sei eine Technik von gestern,...". Hier wird eine wissenschaftlich belegte Tatsache als Meinung hingestellt. 
Damit wird der Artikel von Anfang an unglaubwürdig und die Kritiker gleich zu Beginn lächerlich gemacht. Gleich im Anschluss folgt nämlich die "Überzeugung" der Gesellschafter, die sich eben auf die schon erwähnte unwahre Behauptung gründet.    

Warum wird dann durch das EEG gefördert? Wir alle wissen, dass Verwaltungsapparate extrem schwerfällig sind und oft die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Theoretisch hätte es nach der Erkenntnis, dass Holz eben doch nicht so toll für das Klima ist, einen sofortigen Stopp der Förderung solcher Anlagen geben müssen. Da muss der Vorwurf an die Bundesregierung gehen.

Weiterhin wird in dem Artikel über den Bau und die Funktion des Holzheizkraftwerks berichtet. Zur Befeuerung sollen ca. jährlich 90 000 Tonnen "Restholz" verwendet werden.  
Angelehnt an die Rechnung aus dem vorherigen Post, ergäben das ca. 16 250 Kipperladungen. -Bei der Berechnung des Gewichts spielt die Feuchtigkeit des Holzes eine Rolle, deswegen ist hier ein Mittelwert genommen worden.- Das wären, geht man von einer 5-Tage-Woche aus, bei ca. 250 Arbeitstagen im Jahr, unfassbare 65 Kipperladungen täglich. Nun wird diese Menge nicht mit Sandkippern angeliefert werden, deswegen nehme ich jetzt einmal einen 40-Fuß-Container zur Berechnung an. 
Dieser hat eine Zuladung von 26,5 t, das ergäben ca. 3 400 Container pro Jahr, was fast 14 pro Tag, nach oben bereits verwendetem Schlüssel, ergäben. Dieses wird leider bei der berechneten CO2 Einsparung immer nicht beachtet. Vor allem, weil diese Menge Restholz nicht aus der Region bedienbar ist, sondern über weite Strecken transportiert werden muss.

Oder erfolgt die Belieferung gar nicht über Land, denn der Bau erfolgt ja im Hafen? Wird das Restholz per Schiff angeliefert und wo kommt es dann her? Das wäre aus klimatischer Sicht noch bedenklicher. Je weiter der Transportweg, desto geringer die CO2 Einsparung. Außerdem stellt sich die Frage: "Aus welcher Quelle es stammt?"
Bei deutscher Holzproduktion wird immer gern auf die Nachhaltigkeit verwiesen, die die Nutzung als Feuerholz dann angeblich klimafreundlich macht. Diese wird mit der Wiederaufforstung aller entnommenen Hölzer begründet. Das ist jedoch eine Milchmädchenrechnung. Fällt man einen alten Baum und ersetzt ihn durch eine neues Bäumchen, braucht dieses Jahrzehnte, um die gleiche Menge CO2 zu aufzunehmen. Verwendet man den gefällten Baum als Baumaterial, bleibt das dort gespeicherte CO2 gebunden, verfeuert man ihn jedoch, wird in kürzester Zeit das gebundene CO2 freigesetzt. Dieses kann nicht in gleicher Menge und Zeit vom frisch gepflanzten Baum wieder aufgenommen werden.

Mehr zu dem Thema im nächsten Post.





Donnerstag, 18. November 2021

Güssing, Hallerndorf und Bad Bederkesa

Es ist bald Weihnachten und ich wüsste ein wunderbares Geschenk für einige Leute: Einen Fremdwörter Duden. Herr Krüger (Bgm. Stadt Geestland) und Herr Take (Landkreis Cuxhaven) sollten ein solches Buch auf ihre Wunschliste setzen. Innovation bedeutet u.a., wie Herr Take scheinbar weiß: "... neue Wege zu gehen ...". Warum setzt er es denn falsch ein? Ist es innovativ, weil es in Bederkesa neu ist? Nicht wirklich. Das Modellprojekt Güssing wurde schon im Jahr 2000 gestartet, da ist der Zenit der Innovation schon überschritten. Die Solarthermie braucht man in diesem Zusammenhang gar nicht erwähnen.
Innovativ wäre es z.B., wenn alle Ratsleute während der Sitzung auf Fahrrädern säßen, die beim Treten Strom erzeugen. Die Ausbeute wäre nicht riesig, aber es geht um den Gedanken. Was aber ein Gewinn ist, wäre die Bewegung dabei, denn die ist bekanntlich förderlich für die Gehirnfunktion.

Schon beim Bau der Moortherme 2004 ist der eklatante Fehler gemacht worden, dass die hier nicht auf Erzeugung regenerativer Energie gesetzt wurde. Bei einem 10 Millionen Umbau, wäre die Investition nur eine "Kleinigkeit" gewesen. Die gewählte Investition in ein Blockheizkraftwerk hat nun nach nur 17 Jahren ausgedient. Damit zeigt wieder einmal, das Sparen am falschen Ende immer ein Fehler ist und es hinterher oft teurer wird. Die, jetzt auf der Moortherme geplante Solarthermie, wäre zu dem Zeitpunkt des Baus auch schon möglich gewesen.
Das jetzige Dach des Baus wird allerdings kaum die Tragfähigkeit für eine solche Installation haben. Sind die Kosten für eine entsprechende Konstruktion mit in die Berechnung eingeflossen? Mit einem gut durchdachten und designten Unterbau könnte man die Dachfläche höchstwahrscheinlich noch erweitern und somit effektiver machen. Bei dem enormen Energiebedarf, wäre das jedoch auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Der zweite Punkt ist Geothermie, auch 2004 eine schon bekannte Form der Energiegewinnung. Hier gibt es unterschiedliche Anwendungen. Hat sich jemand mit der Alternative schon einmal befasst? Und zur Beruhigung aller Fördertopffreaks, auch da gibt es Förderungen. Zum jetzigen Zeitpunkt schneidet die Geothermie nämlich am klimaneutralsten ab.

Nun soll, um den hohen Energiebedarf zu decken das Energiewerk gebaut werden, zusätzlich soll es die Schule am Wiesendamm, die zum Landkreis gehört, mitversorgen. Als Vorbild wird jetzt das Nahwärmenetz Hallerndorf, aber nur die Optik, angeführt. Das vormalige Vorbild Güssing/Österreich hat ausgedient.

"Die Biomasse-Kraftwerk Güssing GmbH und Co KG und deren Komplementärin Biomasse-Kraftwerk Güssing GmbH sind mit Passiva von 5,97 Mio. Euro insolvent."
"Das mittlerweile weltweit anerkannte Unternehmen wurde im Jahr 2000 als Forschungsanlage gegründet. Als Ursachen für die Pleite nannten die Schuldner ausbleibende Förderungen." Link 1

Das in Hallerndorf stehende Werk wird zwar nur als Beispiel für die optische Umsetzung genannt, beschäftigt man sich mit den dort veröffentlichen Zahlen der Bewirtschaftung, wird es interessant. 

"Die benötigte Wärmemenge von 3 Mio. KWh pro Jahr wird durch eine pfiffige Kombination aus Solarthermie und Holzhackschnitzeln erzeugt." Link 2

Dazu werden genaue Zahlen angegeben. Und zwar eine Freiflächen-Solarthermieanlage 1304 m² Fläche und 4000 Schüttraummeter = 4000 m³ Holzhackschnitzel (Grünschnitt), über 100 angeschlossene Haushalte. 

Die Moortherme allein braucht schon 3.434 MWh/a (Stand 2019). Die oben angegeben Zahlen, Fläche/Schüttraummeter, wären somit schon für sie nicht ausreichend, geschweige denn, für die ebenfalls geplante Versorgung der Schule am Wiesendamm. 

Nach meinen Informationen, erreiche ich mit 4000 m³ Grünschnitt 2000 MWh/a, fehlen noch ca. 1500 MWh/a. Geht man von den Zahlen aus Hallerndorf aus, würden dann mit der Solarthermiefläche 1000 MWh/a generiert. Das würde für Bederkesa bedeuten, dass diese Fläche nochmals um 650 m² größer sein müsste, um nur den Bedarf der Moortherme abzudecken. Die Schule fehlt immer noch und so knapp sollte auch nicht kalkuliert werden.
Wie soll die fehlende Energie erzeugt werden? Mehr Solarthermie? Nein, denn laut Aussage von Projektleiter Heiko Ullrich werden rund 75% aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt, also Grünschnitt. 
Okay, die 650 m² Solarthermie wieder weg, fehlen also wieder ca. 500 MWh/a für die Moortherme. Für die Schule und als kleinen Puffer und am allermeisten, weil es so einfacher zu rechnen ist, nochmals 500 MWh/a, sind dann 1000 MWh/a, die noch durch Grünschnitt erzeugt werden müssen. Dafür werden weitere 2000 m³ Grünschnitt gebraucht. 
 
Zur Verdeutlichung der Grünschnittmenge: 1 Sandkipper fasst ca. 24 m³. Bei 4000 benötigten Kubikmetern sind das ca. 167 Ladungen.
Wo bitte schön sollen 167 Sandkipperladungen Grünschnitt in Geestland anfallen? 
Der Grünschnitt aus den Wirtschaftswegen gehört nicht unbedingt der Stadt und wird teilweise selber verwertet, z.B. in Otterndorf. Auch die Landstraßen innerhalb Geestlands sind eben Straßen des Landes und nicht der Stadt, genau wie die Kreisstraßen, auf deren Schnitt man gerne zugreifen möchte. Eine Bestätigung dafür liegt jedoch noch nicht vor. Und wenn nicht genug anfällt? 
Beginnt dann das große Baumfällen, wo der nachhaltige Bürgermeister kein Problem mit hat, siehe Feuerwehrneubau Großenhain. 
Jetzt wird aus der Baumpflanzaktion auch ein Schuh. Wurden diese 35 000 Bäumchen schon vorab als Ausgleich für alle die, die dann die nächsten Jahre abgeholzt werden, angepflanzt? 
Die Rechnung stinkt, dazu und zu weiteren Punkten beim nächsten Mal mehr. 









1 https://www.bvz.at/burgenland/wirtschaft/biomasse-kraftwerk-guessing-insolvent-5030492

2 https://hallerndorf.de/nahwaermenetz/


Mittwoch, 3. November 2021

Energiewerk, Energiepark, Innovationspark, Amtswiesen oder wie auch immer

Heute fange ich mit einem Link an:


Hier geht es zwar um die CO2 Augenwischerei in Cuxhaven, die Argumente sind jedoch auch für Bederkesa gültig.
"Dazu komme, dass beim Verbrennen von Holz pro Energieeinheit mehr Kohlendioxid freigesetzt werde als bei fossilen Brennstoffen. Und der Energieverbrauch beim Herbeischaffen des Holzes werde ebenfalls ignoriert. Im November haben sich viele namhafte Umweltorganisationen – vom BUND bis zum WWF – gegen das Verbrennen von Holz ausgesprochen."
Der Brüller ist aber das substanzlose Geschwafel von Berghorn: „Wenn Sie das Holz im Wald verrotten lassen, setzt es auch CO2 frei", sagt der Ingenieur. Da fragt man sich doch, wie hat der seinen Ingenieur geschafft? Oder ist es ein evolutionäres Problem, dass nach Eintritt in das Politikerleben, ein Intelligenzabbau stattfindet?
Es ist natürlich richtig, dass sämtliches gespeichertes CO2 abgegeben wird, wenn das Holz "verschwindet". Nur, Herzchen, ist es ein Unterschied, ob du es in kürzester durch den Schornstein bläst und das CO2 mit einem Knall freisetzt oder ob es langsam verrottet und das CO2 dementsprechend langsamer abgegeben wird.
Und folgende Passage disqualifiziert ihn, meiner Meinung nach, als Volksvertreter befähigt zu sein:
"...dass das Kraftwerk zu 85 Prozent Strom und nur zu 15 Prozent Fernwärme liefern soll. Angesichts des Stromüberschusses an der Küste durch den vielen Windstrom sei das Unsinn. Doch auch, dass das Kraftwerk sich an der Stromerzeugung orientiere, liege am Förderdesign, sagt Berghorn. Wenn man das anders wollte, müsste man die gesetzlichen Grundlagen ändern, sagt er."
Im Klartext verstehe ich da: "Ich weiß, dass das Ding unsinnig ist, aber es wird ja so gefördert."

Förderdesign, was für ein Wort. Hier wird endlich klargestellt, dass scheinbar geguckt wird, was gefördert wird und dann der Bedarf dazu konstruiert. Wobei in diesem Fall der Bedarf ja eher fraglich ist, s.o. Hauptsache man kann sich an einem Fördertopf bedienen.
Da wiederhole ich mich jetzt eventuell, aber das tue ich gerne, weil manche Menschen es einfach nicht kapieren: Fördertöpfe sind im Endeffekt auch immer unser Geld und diese ständig auszuschöpfen belastet nachfolgende Generationen immens. Zu dem Geld aus dem Fördertopf muss immer noch eigenes kommen, wenn jemand privat sein Geld investiert ist das egal, aber bei den Kommunen ist es wiederum unser Geld, das ausgegeben wird und das belastet nachfolgende Generationen noch mehr und ist auf keinen Fall nachhaltig.

Und folgender Auszug aus dem Artikel ist auch noch schön:

"Den Ingenieur ärgert, dass seinem Projekt die Nachhaltigkeit abgesprochen wird. Er habe selbst Windkraft- und Solaranlagen projektiert und könne Vorträge über Nachhaltigkeitsprobleme bei diesen Projekten halten. Besonders irritiert ihn, dass aber auch Wind- und Solarparks im Landkreis auf Widerstand stießen."

Wie bitte? Er kann Vorträge über Nachhaltigkeitsprobleme bei diesen Projekten halten, also gibt es welche und dann irritiert es ihn, dass sie auf Widerstand stoßen. 
Das irritiert mich jetzt gerade.
Oder sind die Vorträge so konzeptioniert, dass es keine Nachhaltigkeitsprobleme gibt. Es kommt ja immer darauf an, welche Fakten man darstellt. 
Es ärgert ihn, dass seinem Projekt die Nachhaltigkeit abgesprochen wird. Bessere Recherche vorher hätte ihm das schon klarmachen müssen. Aber es gab ja diesen Fördertopf, der so unwiderstehlich ist und ich glaube auch, wenn er es gewusst hätte, die Verführung bei der Sache ordentlich abzusahnen ist einfach zu groß.

Scheinbar gab es in der NORDSEE-ZEITUNG am 12.03.21 ein Artikel zu dem Thema mit folgender Überschrift "Das Holzkraftwerk ist nachhaltig". Handelt es sich bei dieser um eine Aussage von Berghorn, nochmals CDU, oder beruht sie auf der exquisiten Recherche, für die diese Zeitung bestens bekannt ist?

Fortseztung folgt...

Dienstag, 12. Oktober 2021

Es brennt und wo ist die Feuerwehr?

Schießstände unterliegen strengen Richtlinien. Geregelt sind diese in den "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)" vom Bundesministerium des Innern.

Hier steht: "Die sicherheitstechnischen Vorgaben dieser Richtlinien sind bindend."

Weiter: "Jeder Schießstand muss zwei entgegengesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen Bereich führt. Der zweite Rettungsweg oder Notausgang ist im Bereich des Geschossfangs vorzusehen. 
Die Türen müssen nach außen aufschlagen und selbstständig schließen. Sofern sie nicht von den Schützenpositionen direkt beschießbar sind und von Splittern nicht getroffen werden können, müssen sie nicht durchschusshemmend ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, bei direkt ins Freie führenden Türen eine Schallschutzschleuse vorzusehen. 
In Altanlagen sind auch Notausstiege entsprechend der bauaufsichtlichen Bestimmungen zulässig. 
Während des Schießens sind Türen im Schießstand geschlossen zu halten. Die Türen müssen von innen ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Die Kraft zum Freigeben des Verschlusses darf dabei 70 N1 nicht überschreiten. Dementsprechend ist die RLT-Anlage so zu regeln, damit nicht durch einen zu hohen Unterdruck in der Schießbahn dieser Wert überschritten wird. 
Das Öffnen oder Offenstehen von Türen bei Schießbetrieb ist durch ein optisches und akustisches Signal anzuzeigen, das von jeder zulässigen Schützenposition aus sicht- und hörbar sein muss. Das Signal muss folgende Anforderungen erfüllen: 
- optisch: Rundum- o. Blinklicht (gelb o. rot) 
- akustisch: Warnton ~ 90 dB(A) 

Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege müssen auch außen ständig freigehalten werden. Die Fluchtwege sind entsprechend DIN 4844 bzw. ASR A.1.3 zu kennzeichnen und können in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einbezogen werden."

Viel trockener Text, der aber zum Verständnis notwendig ist.
Beim Schießstand in Großenhain sind diese Vorgaben scheinbar nicht bindend. Die Eigentümerin des Schießstandes bezweifelt, dass dort alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfüllt werden. Der Zutritt zu der Anlage wird ihr nur in Teilen gewährt. Das, lieber Schützenverein, verstößt gegen geltendes Recht. Ein dem Landkreis Cuxhaven mitgeteilter Hinweis auf die Mängel der Schießanlage wurde schleppend bearbeitet. 
Am 24.08.2021 fand dann endlich die überfällige Regelüberprüfung durch zwei Mitarbeiter des Landkreises, sowie einem Sachverständigen für Schießstandbau (SSV) statt. 

"Nach § 12 Abs. 1 AWaffV ist vorgesehen, dass Schießstätten durch die zuständige Behörde zu überprüfen sind. Gutachten von SSV sind nur im Fall von Zweifeln am ordnungsgemäßen Zustand der Anlage oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen (z.B. nach umfangreichen Umbauten, Hinzukommen neuer Schießdis­ziplinen o.ä.) erforderlich."

Das erklärt die Anwesenheit des SSV bei dieser Regelüberprüfung, die Sicherheit wurde angezweifelt.
Der Bitte der Eigentümerin, das entsprechende Gutachten des SSV an sie zu übermitteln wurde nicht entsprochen. In einer E-Mail vom 30.09.2021 wurde ihr dazu mitgeteilt, dass dieses Jahr 60 Schützenvereine im Rahmen der Regelüberprüfung überprüft wurden und dass aufgrund dessen die Erstellung des Gutachtens des SSV nicht zeitnah erfolgen werde. 

Was soll das aussagen? Nach § 12 reicht eine Überprüfung der Behörde bei einer Regelüberprüfung. Die Aussage in der E-Mail suggeriert aber, dass der SSV Gutachten für 60 Schießstände erstellen müsste. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass überall Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand wären und der Begriff Regelüberprüfung hier falsch angewendet wird.

Dazu ein Auszug aus den Grundsätzen der behördlichen Auskunftspflicht:
"Eine behördliche Auskunft muss grundsätzlich vollständig, richtig und für den Beteiligten klar verständlich sein, da anderenfalls Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn eine fehlerhafte Auskunft erfolgte bzw. die Behörde keine Auskunft erteilte."

Meiner Meinung nach werden die 60 Regelüberprüfungen, die für die Dauer der Erstellung des Gutachtens keinerlei Relevanz haben, hier nur erwähnt, um zu erklären, warum bis jetzt kein Gutachten übermittelt wurde und auch keines in näherer Zukunft übermittelt werden wird.

Wenn, ebenfalls laut E-Mail, keine Gründe für eine vorzeitige Schließung vorliegen, warum wird dann der Zutritt verwehrt und das Gutachten nicht übermittelt. Liegen keine Gründe vor, müsste das Gutachten doch entsprechend kurz gefasst werden können und somit die Erstellung nicht so zeitaufwendig sein.
Somit entsteht der Verdacht, dass trotz nicht erfüllter Auflagen der Landkreis Cuxhaven davon absieht den Schießbetrieb dort einzustellen. 

Es stinkt im Landkreis Cuxhaven und nicht nur, wenn die Bauern Gülle ausbringen.

Es ist in Großenhain mit 200 Einwohnern davon auszugehen, dass alle Feuerleute auch im Schützenverein sind. Der Schießstand des Vereins hat keinen Notausgang und soweit ersichtlich auch keine Ausschilderung für den Weg zum Ausgang.
Sollte im Schießstand während des Betriebes wirklich ein Feuer ausbrechen, insbesondere im Eingangsbereich wäre kein Feuerwehrmann zum Löschen da, die sitzen nämlich alle im Schießstand fest. 

Nachtrag: Heute gab es endlich einen Rückruf vom Ordnungsamt, eine Mitarbeiterin versprach den Leiter des Ordnungsamtes über den Wunsch der Eigentümerin einen Termin zu einem persönlichen Gespräch zu vereinbaren, zu informieren. Der rief dann wirklich zurück, lehnte jedoch ein Gespräch mit der Begründung ab, dass er keinen persönlichen Termin mit ihr wolle, sondern nur mit der Anwältin von ihr kommunizieren würde, die bereits in Kontakt mit dem Landkreis gestanden hat. Er verweigerte es einen Termin zu vereinbaren. 

Da fehlen euch die Worte? Mir auch.



Montag, 11. Oktober 2021

Schwarzbauten

Ist das politisch überhaupt noch korrekt?

Bleiben wir in diesem Post bei dem Begriff. Es geht natürlich wieder um Großenhain und dort ist von der Stadt Geestland schwarz gebaut worden.

Der dort vorhandene Weg aus dem Wegerecht ist unter dem Neubau der Feuerwehr verschwunden. Trotz der Zusage, dass das Wegerecht nicht verletzt wird. Eine Verlegung des Weges ohne Zustimmung ist aber bereits eine Verletzung. 
Das ganze Drumherum weiterer Verfehlungen lasse ich hier weg.
Der neu angelegte Weg (Schotterfläche) wurde bereits am 11. Mai 2021 erstellt. Er bedarf einer Baugenehmigung und die Beantragung einer Baugenehmigung hat vor Baubeginn zu erfolgen. In diesem Fall wurde die Baugenehmigung jedoch erst am 05.08.21 beantragt, nachdem der Weg bereits hergestellt wurde und bis zum heutigen Tag ist sie nicht erteilt.
Zu der Beantragung gehört eine Rechteinhaberzustimmung, was die Verwaltung jedoch ignoriert hat. Es kann nicht sein, dass dieser bekannte Umstand erst vom Landkreis Cuxhaven angemahnt werden muss.

Somit handelt es sich aus gesetzlicher Sicht eindeutig um einen Schwarzbau.

Nun zum Neubau des Gebäudes der Feuerwehr und des Mehrzweckraumes. Zuerst muss festgehalten werden, dass das Dorfgemeinschaftshaus in 2014 veräußert wurde. Eine Gemeinde darf Liegenschaften dann veräußern, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder es absehbar ist, dass sie nicht mehr benötigt werden.
Scheinbar hat man bereits vor 2014 entschieden, dass eine solche Einrichtung, ob Dorfgemeinschaftshaus oder Mehrzweckraum genannt ist gehupft wie gesprungen, in Großenhain nicht mehr von Nöten ist. 
Wie kann es dann sein, dass ein paar Jahre später genau solch eine Einrichtung neu gebaut wird, vor allem mit dem Hintergrund, dass das alte Dorfgemeinschaftshaus immer noch verfügbar wäre/ist.

Das ein Dorfgemeinschaftshaus, begründet durch eben geschildertes keine Förderung, Gelder oder/und Baugenehmigung erhalten hätte, ist zu vermuten durch die Änderung des Begriffes in Mehrzweckraum. Auch wenn der Name geändert wird, der Zweck bleibt der gleiche.

Der Bau wurde nach § 34 BauGB beantragt. Dieser Paragraph bezieht sich jedoch nur auf den sogenannten Innenbereich. Alle Bauten im Außenbereich müssen nach § 35 BauGB beantragt werden. 
Der § 34 bezieht sich nur auf im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Innenbereich. Liegt also im Innenbereich einer Ortschaft ein unbebautes Grundstück kann hier der § 34 Anwendung finden. 
Über die Ortsgrenze hinaus befindet sich der Außenbereich und dort kann auch eine Ansammlung von Gebäuden nicht "als im Zusammenhang bebauter Ortsteil" deklariert werden. Das Wort "Ortsteil" bezieht sich nämlich nur auf Ortsteile innerhalb der Ortsgrenze. 
Das von der Ortsgrenze bis kurz vor der Karkhoffstroot liegende Feld ist zudem eine klare Abgrenzung zum Innenbereich. 
Bei Betrachtung dieser Aspekte, hätte hier der § 35 für die Baugenehmigung herangezogen werden müssen.

Da hier somit eine Baugenehmigung erteilt wurde, die für diesen Bereich gar nicht maßgeblich ist, liegt meiner Meinung nach eigentlich keine Baugenehmigung vor, was bedeuten würde, dass der Neubau Feuerwehrhaus mit Mehrzweckraum auch ein Schwarzbau ist.

Sehr interessant sind auch die Recherchen zu den Fakten. Es taucht oft die Frage nach dem "berechtigten Interesse" auf. 
Scheinbar fällt es nicht unter berechtigtes Interesse, mit falschen Angaben eingeholte Baugenehmigungen anzumahnen. Führt man das weiter, käme man zu dem Punkt, dass es nicht im Interesse des Staates ist, dass Bürger Straftaten anzeigen. 

Mein berechtigtes Interesse begründet sich aber auf das Grundgesetz, denn ich bin ein Teil des Volkes und von dem geht die Staatsgewalt aus. Damit gewährleistet wird, dass die demokratischen Prozesse eingehalten werden, hat das Volk nicht nur das Recht, sondern meiner Meinung auch die Pflicht, das Handeln, der von ihnen gewählten Vertreter zu kontrollieren. 
Mit den z.Zt. gültigen Handhabungen, auch der Transparenz, ist dies jedoch ein dorniger Weg. Zu dem geht der Bürger auch davon aus, dass Informationen, die er von der Verwaltung bekommt entsprechend korrekt sind, was leider nicht immer der Fall ist. 
Die Verwaltung sollte endlich begreifen, dass sie für uns da ist, in unserem Dienste steht und nicht umgekehrt.