Montag, 9. Mai 2022

Verweigerter Amtseid?

Verweigerter Amtseid?

In einer Facebookgruppe wurde der Bürgermeister der Stadt Geestland, Thorsten Krüger auf seinen Amtseid hingewiesen. Eine Bürgerin, die ein paar ungeklärte Fragen dazu hatte, hat mich um eine Recherche gebeten. Hier meine Ergebnisse.

Thorsten Krüger ist als Bürgermeister der Stadt Geestland niemals vereidigt worden. Am 19.12.2005 wurde er als Bürgermeister der Stadt Langen vereidigt. In der konstituierenden Sitzung der Stadt Geestland vom 07.01.2015 gibt es nicht einmal einen Hinweis (Tagesordnungspunkt) auf eine Vereidigung. In der konstituierenden Sitzung vom 01.11.2021 (Tagesordnungspunkt 3) wird dann auf den früher geleisteten Eid, und zwar den aus 2005 hingewiesen.

Alles okay, wäre eigentlich möglich, wenn das dort angeführte Beamtengesetz § 65 nicht im Punkt 7.2 der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften folgendes ausführen würde:
7.2 Der Eidesleistung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn die Beamtin oder der Beamte
1. im unmittelbaren Anschluss an ein Beamtenverhältnis wieder in ein Beamtenverhältnis,...
bei demselben Dienstherrn berufen wird.
"Bei demselben Dienstherrin" ist hier der Knackpunkt. Der 2005 gegenüber der Stadt Langen geleistete Eid ist somit nicht gültig, da es sich mit der Stadt Geestland um einen neuen Dienstherren handelt.
Das bedeutet, dass Thorsten Krüger seit 2015 unvereidigt ein Amt ausführt, das er so gar nicht ausführen darf.
Weiter führt dieses Gesetz aus:
6. Beamtinnen und Beamte, die sich weigern, den Diensteid zu leisten, sind zu entlassen (§ 37 Abs.1 Nr.1).
Hier wäre zu klären, ob das Nichtaufnehmen der Vereidigung in der Tagesordnung einer Verweigerung gleichzusetzen ist.
Und auch unter Punkt 6:
Bis zur Entlassung ist der Beamtin oder dem Beamten die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten (§ 67).
Jetzt, genau zu diesem Zeitpunkt, wo es veröffentlicht wird, müsste Herrn Krüger somit die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden. Hier, denke ich, ist es egal, aus welchen Gründen die Vereidigung nicht vorliegt, es besteht kein rechtsgültiger Amtseid, der jedoch Voraussetzung zum Führen der Amtsgeschäfte ist.

Theoretisch müsste diese Entlassung rückwirkend ins Jahr 2015 erfolgen. Auch wenn dies nicht möglich ist, wäre zu prüfen, ob die von Herrn Krüger getätigten Amtsgeschäfte eigentlich eine Rechtsgültigkeit besitzen.

Liege ich mit meinen Ausführungen richtig, käme eine gewaltige Lawine ins Rollen.

Sonntag, 8. Mai 2022

Inkompetenz, Lügen oder was auch immer

 Inkompetenz, Lügen oder was auch immer

 
Es gibt Neuigkeiten beim Schießstand in Großenhain. 

Bei der Überprüfung eines Schießstandes muss auch darauf geachtet werden, ob entsprechendes Löschmaterial vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand ist. Dieses ist beim Schießstand in Großenhain nicht gegeben. Es sind zwar zwei Feuerlöscher vorhanden, deren Kontrolldatum (1980 und 2017) ist jedoch längst überschritten.

Ein Verwies auf den mangelnden Brandschutz in der Anlage wurde kontinuierlich, beim Landkreis und auch beim Innenministerium, sowie zugeschalteter Polizeibehörde Oldenburg ignoriert. Das letzte Schreiben, es musste nach langer Wartezeit beim Innenministerium angemahnt werden, wurde jetzt beantwortet und soll euch nicht vorenthalten werden.
Bei der Ausführung des Innenministeriums wird Bezug genommen auf die beiden Feuerlöscher, die nachweislich belegbar im Schießstand angebracht sind. Sie waren schon immer und sind auch noch immer da.
Die, in der Antwort des Innenministeriums, angeführte Überprüfung hat im August 2021 stattgefunden. Und auch da waren besagte Feuerlöscher da.

"Im Rahmen dieser Überprüfung wurden auch die nach Ziffer 2.3.8.1 der Schießstandrichtlinien erforderlichen Löschmittel in Augenschein genommen. Die von Ihnen bildlich dokumentierten Löschmittel wurden bei der Überprüfung nicht vorgefunden."

Was könnte uns das sagen?
 
A. Es hat keinerlei Überprüfung stattgefunden. Der Landkreis würde dann lügen, weil ja angeblich eine Überprüfung stattgefunden hat. Das würde auch erklären, warum bis zum heutigen Tage kein Protokoll vorgelegt wurde.
B. Es hat eine Überprüfung stattgefunden, aber die Kompetenz und/oder Sorgfalt des Schießstandsachverständigen, sowie der ebenfalls anwesenden zuständigen Personen vom Landkreis muss massiv angezweifelt werden.
C. Es ist bei der Überprüfung nicht aufgefallen, weil die Überprüfenden aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind entsprechende Details wahrzunehmen. Dieses würde sie disqualifizieren entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.
D. Es ist bei der Überprüfung aufgefallen und es wird, wie bereits in Punkt A, gelogen.
E. Das Innenministerium weiß von nichts, weil es auch nichts überprüft hat.
F. Das Innenministerium hat Kenntnis, deckelt aber die Lügen, Inkompetenz oder was auch immer, der mit der Überprüfung beauftragten Stelle/Personen.

Im Umkehrschluss unterstellt die Antwort des Innenministeriums auch, dass die vorgelegten Bilder der Feuerlöscher nicht im Zusammenhang mit dem Schießstand stehen, was schon ziemlich unverfroren ist.

Mit welcher Blindheit glaubt eine Aufsichtsbehörde den Ausführungen einer Behörde, die eines Vergehens angezeigt wird. Vielleicht gab es Zeiten, wo das möglich war. Bei der heutigen Verfilzung und Ausnutzung sämtlicher Seilschaften muss, meines Erachtens, jedoch immer zweimal hingeschaut werden.

Wir bleiben dran!





Sonntag, 1. Mai 2022

Egon hat einen Plan!

 Egon hat einen Plan!

Egon ist Mitglied der Olsenbande in den Gaunerkomödien einer dänischen Filmreihe. 
Er ist der Meinung, dass seine Pläne immer das "Gelbe vom Ei" seien, aber...

Man kann nicht immer alle Eventualitäten im Vorfeld ersehen, man kann auch etwas einfach nicht beachten, weil der Gedankenfluss oder die Vorstellungskraft nicht bis ans Ende aller Möglichkeiten vorgedrungen ist. 
Das ist alles irgendwie verzeihlich. Problematisch wird es jedoch, wenn ständig Fehler gemacht werden oder sich die Fehler immer wiederholen. Und unverzeihlich wird es, wenn dabei ständig Geld verschwendet wird.
In diesem Fall geht es um Steuergelder. Unsere Politik/Verwaltung ist nämlich Egon.

Beispiele gibt es haufenweise dafür. Jeder von Euch kann bestimmt ohne zu zögern einen Fall von z. B. kostenintensivem Nachbessern nennen.
Heute soll es aber um die Mattenburgerstraße in Bederkesa gehen.

Anfang der 1980er wurde der Ortskern in Bederkesa neugestaltet. Die "Mathilde" fand ihren Platz auf dem Marktplatz und die Mattenburgerstraße und der Markt, vorher ein legendäres Gemisch aus Kopfsteinpflaster und geteerten Stellen, wurden geteert und gepflastert. Link1
Die Kosten sind mir nicht bekannt, man könnte es recherchieren, muss man aber nicht. Da es sich um eine komplette Sanierung gehandelt hat, wird es nicht ohne gewesen sein.
So eine Straße ist aber kein Saisonartikel oder Modeaccessoire, der/das nach mehr oder weniger kurzer Zeit ausgedient hat. Eher ist es eine Investition für die "Ewigkeit", besonders wenn es sich um die Hauptstraße handelt. 
Dass natürlich Ausbesserungen stattfinden müssen, ist gar nicht die Frage. Aber eine komplette Neugestaltung aus "kosmetischen" Gründen ist schon eher fragwürdig, jedoch leider eines der markantesten Merkmale der Wergwerfgesellschaft. 
Dass diese Mentalität sich auch auf Gebäude, Straßen usw. erstreckt ist erschreckend. Besonders im Hinblick darauf, dass hier großzügig mit den Steuergeldern der Bürger umgegangen wird.

Irgendwer hatte dann einen Plan, genau wie oben genannter Egon, und genauso gut durchdacht. Das ganze Areal wurde nach nur knapp 30 Jahren erneut umgestaltet. Auch hierzu keine Zahlen, da auf Anweisung von wem auch immer, der komplette Datenbestand Samtgemeinde Bederkesa aus dem Ratssystem gelöscht wurde. Es wird aber auch eine Stange Geld gekostet haben.
Bestimmt wurde auch damals viel geplant und gewichtige Verkehrsplaner, Stadtplaner etc. eingesetzt.

Diese Neugestaltung, so wie es jetzt ungefähr ist, wies aber schon nach kurzer Zeit Mängel auf. 
Die Gosse, mit Naturstein gestaltet, erwies sich als Stolperfalle. Zusätzliche Kosten: 50 000 €. 
"Nötig wird der Austausch, weil der Zementmörtel zwischen den Fugen feine Risse aufweist. Dadurch ist in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder Wasser in den Untergrund geraten, das letztlich die Steine gelöst hat. Aus der Gosse wurde ein Stolperstein-Parcours." Link2
Nun ja, da musste sich jemand wegen fehlender Kompetenz und Weitsicht wohl wieder herausreden. 
Von Anfang an waren die dekorativen Natursteine ein Hindernis für z.B. Rollatoren, das hatte in keiner Weise etwas mit eindringendem Wasser zu tun.

Der Minikreisel, erfordert mindestens 13 Meter Durchmesser, Ecke Pieper/Eiscafé verschwand dann auch wieder im Laufe der Jahre und bestimmt ebenfalls nicht kostenlos.

Jetzt ist großes Trara um die "attraktive" Einkaufsmeile, sie soll zur Probe für zwei Wochen zur Einbahnstraße werden. 
Eine nicht neue Idee, dieser Vorschlag wurde in der Vergangenheit schon öfter gemacht. Sitzmöglichkeiten und Begrünung sind auch keine Neuigkeit für Einkaufsstraßen oder Ortsmittelpunkte. 
Und Einkaufsmeile? Von 23 Läden zwischen alter Post, hier nur die mit direkter Front zur Straße, und Marktplatz sind lediglich 9, aus meiner Sicht, zum Bummeln geeignet. Die beiden Bäcker könnte man als Café noch dazurechnen, dann wären es 11. Leider haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass eine attraktive Geschäftsidee an der Gier des Vermieters scheitern musste.
Irgendwie suspekt dieses Aufbauschen einer eher unspektakulären Aktion.

Wieder werden jetzt Planer, Planer und nochmals Planer beauftragt, auch eine Projektbegleitung gibt es. Und woher kommt das Geld?
"Hinter dem Experiment steht das Projekt "Perspektive Innenstadt!" Insgesamt 755 000 Euro bekommt Geestland aus dem Sofortprogramm, das die Europäische Union aufgelegt hat, um die von der Corona-Pandemie gebeutelten Innenstädte wiederzubeleben." Link3

Von der Corona-Pandemie gebeutelt? Es sah in Bederkesa schon vor Corona nicht wirklich anders aus in der Bederkesaer "Innenstadt", was bedeutet, dass der momentane Zustand keine Folge von Corona ist und somit die Förderung unrechtmäßig beantragt wurde.
Das würde dann wohl unter Strafgesetzbuch § 264 Subventionsbetrug fallen.
 







 

Freitag, 22. April 2022

Was schert mich mein Geschwätz von gestern

 Was schert mich mein Geschwätz von gestern

So ganz mag ich diesen Spruch nicht, denn es gibt in vielen Themen neue Erkenntnisse und dann kommt man nicht umhin seine Meinung zu revidieren.
Anders sieht es in einfachen Aussagen aus, z. B. von Politikern, hier ziele ich besonders auf die großmäuligen Wahlversprechen, die ständig gemacht werden. Für mich eine elende Bauernfängerei.

Thorsten Krüger, Bürgermeister von Geestland, setzt da noch einen drauf. 

Zur letzten Wahl zum Bürgermeister verkündete er noch Folgendes: 
"Vor uns liegen gewaltige Aufgaben, die wir ganzheitlich angehen müssen."
Das diese Aussage sich auf Geestland bezieht und nicht allgemein zu deuten ist, belegt der nächste Satz:
"Die überparteiliche Arbeit in Geestland sei dafür eine gute Grundlage, sagt er."
Und:
"Er habe noch so viele Ideen und Projekte im Kopf, sagt Krüger, ...". Link1 

Nur acht Monate später sagt er dann: 
"Ich habe in Geestland alles umgesetzt, was ich umsetzen wollte." Link2

Dann kann im Kopf ja doch nicht so viel gewesen sein, wobei "viel" auch immer relativ zu sehen ist.
Oder liegt es daran, dass er seinen Willen (z.B. Energiewerk) nicht mehr bekommt, weil langsam etwas Gegenwind aufgekommen ist und seine Vorgehensweise eventuell hinterfragt wird?
Bei obenstehendem Satz von ihm sollte man nämlich genau lesen: "..., was ich umsetzen wollte." Damit geht und ging es, meiner Meinung nach und ich empfinde es als sehr offensichtlich, nie um das Wohl Geestlands oder der Bürger, sondern lediglich um ihn und die Inszenierung seiner Person, um sich als unschlagbaren Macher zu profilieren. Und es hat gewirkt.
Der Fokus liegt immer auf seinen nachhaltigen Ideen, aber kann man deswegen alles andere ausblenden? Seine Nachhaltigkeit ist lediglich ein medienwirksames Instrument, er ist einfach auf den im Trend liegenden Nachhaltigkeitszug aufgesprungen und hat dieses propagandistisch, auch mit Hilfe der Nordsee-Zeitung in Szene gesetzt. 

Die Cuxland SPD hat, kaum dass Krüger seine Kandidatur zur Landratswahl im Landkreis Cuxhaven verkündet hat, veröffentlicht, dass er ihr Kandidat ist. Begründet wird das vom SPD Vorsitzenden Oliver Lottke so:
"Krügers Einsatz für nachhaltige Politik, von Finanzen über Bildungs- und Familienpolitik bis hin zu Umwelt- und Klimaschutz biete beste Chancen, auch das Cuxland voranzubringen." 

Diese Aussage impliziert doch, dass Geestland voran gebracht wurde. In der Lebensqualität für die Bürger sicherlich nicht, was eigentlich der einzige maßgebliche Punkt für die Verwaltung und Kommunalpolitik zu sein hätte. All die Investitionen neue Schulen, Feuerweheren etc. sind nur Ergebnis eines intensiven Ausschöpfens aller Fördertöpfe, also keine nennenswerte Kompetenz.
Nachhaltig, Umwelt- und Klimaschutz und weitere fragwürdige Aktionen, dazu empfehle ich einen Blick auf ältere Posts, sowie einen Blick in unter Link3 verlinkte Facebook-Gruppe.

Müssen wir nun davon ausgehen, dass die SPD somit sämtliche undemokratischen Verhaltensweisen, sowie scheinbar sogar ungesetzlichen Vorgehensweisen, siehe auch hierzu vorherige Posts und Link3, dieses Kandidaten billigt? 
Liebe Genossen, wenn eure Urväter, die für die Sache in den Tod gegangen sind euch heute sehen könnten, würden sie sich im Grabe herum drehen. 

Interessant ist auch der Tenor, aus einigen Gesprächen heraus, dass Thorsten Krüger im Hinblick auf die anderen genannten Kandidaten, das kleinere Übel ist.
Wie ist das zu verstehen? Alles Scheiße, dann lieber die Scheiße nehmen, die am wenigsten stinkt? 
Zu den weiteren Kandidaten kann ich ich persönlich nichts sagen, da müsste ich erst einmal recherchieren, aber wenn ich die letzten Monate Revue passieren lasse und an all die Dokumente denke, die mir in Bezug auf Krüger vorgelegt wurden, würde ich meinen, dass dieser Sumpf schon extrem anrüchig ist. 





Sonntag, 20. März 2022

Münchhausen reloaded

 Münchhausen reloaded

eigentlich ist der Vergleich mit Münchhausen gar nicht angebracht, weil dieser im engeren Sinne nur ein "Schnacker" war. Auf dem Zusatz "Lügenbaron" liegt hier eigentlich der Fokus.

Vor einiger Zeit wurden ich und eine weitere Person gebeten, einige, eher etliche, Akten zu durchforsten und nach auffälligen Widersprüchen der Gegenseite zu suchen.
Genau das Richtige für mich, das macht mein Rechercheherz glücklich.
Wir haben eine ganze Menge gefunden. 

In diesem Post sollen ein paar davon veröffentlicht werden. Die Parteien werden hier nur mit A und B, B stellt hier die Gegenseite dar, bezeichnet. Es werden auch keine Namen genannt oder Ortsangaben gemacht.

1.
B: „... weil die Antragsgegnerin bzw. die Beigeladene oder deren Mitglieder dem Antragsteller bzw. dessen Mitgliedern zu keinem Zeitpunkt die Nutzung nach dem 21.02.2018 untersagt hat.“ 

Ein Zeuge von B, bezeugt aber in einer eidesstattlichen Erklärung:

„Am 22.02.2018 gegen ca. 09:30 Uhr erschien eine Gruppe und forderte mich zum Gespräch, weil ihnen der Eintritt verwehrt wurde.“

Es wird auch im folgenden der Erklärung nicht erwähnt, dass diese "Verwehrung" in Bezug auf diese Gruppe gar nicht stattgefunden hat. Dementsprechend hat eine Verwehrung des Eintritts stattgefunden.
Und somit ist die von B getätigte Aussage schlichtweg falsch.

2.
Hier wird es noch eklatanter, weil B etwas behauptet und in einem folgenden Schreiben aussagt, es nie behauptet zu haben:

B führt an, dass A nicht ordnungsgemäß an der Findung eines neuen Termins hingewirkt habe.

Dass diese Aussage nicht stimmt, konnte A mit entsprechenden Unterlagen beweisen. 
Daraufhin behauptete B in einem folgenden Schreiben:

„Es wird gar nicht bestritten, dass der Antragsteller mit Schreiben vom xx.xx.xxxx Termine genannt hat.“

Doch wurde es! Im ersten Schreiben bestreitet B, dass A ordnungsgemäß einen neuen Termin finden wollte. Ein Schreiben in dem mögliche Termine vorgelegt werden, ist eine ordnungsgemäße Terminfindung und legt offen, dass zuerst gemachte Aussage zur Terminfindung eine Falschaussage ist.

3.
Aussage von B:
A kann sein Angebot nicht weiter ausführen, da aus rechtlichen Gründen ein gewisser Nachweis vorliegen muss.

Dies ist falsch, es gibt keine solche rechtliche Bestimmung. Weder zuständiger Verband, noch zuständige Gesellschaft verlangen den dort angeführten Nachweis.
Weitere Anbieter mit entsprechendem Angebot und nicht vorliegendem Nachweis, wurden auch nicht aus diesem Grund ausgeschlossen.


Diese Aussagen stammen aus Gerichtsakten. Wird bei Gericht eigentlich gelesen, was da eingereicht wird? Wenn ja, liegt es dann am Erinnerungsvermögen oder an der Unfähigkeit vorhergehende und nachfolgende Aussagen im Zusammenhang zu sehen? 
Ich zumindest finde es fragwürdig, dass unsere Justiz diese widersprüchlichen Aussagen nicht registriert oder wenn sie es tut, nicht hinterfragt!

Kann man anhand oben aufgeführter Beispiele auf den Wahrheitsgehalt anderer Aussagen von B rückschließen? 
Diese Frage muss jeder für sich beantworten. Wichtig ist jedoch immer, genau zu lesen, zu verstehen und wenn irgendetwas fragwürdig ist nachzuhaken und auf Widersprüche hinzuweisen.

Ach ja, an dem nächsten Stapel Akten sitze ich schon, mit der gleichen Aufgabe. Viel Hoffnung, dass dort keine widersprüchlichen Aussagen sind, habe ich nicht. Bei einem ersten Überfliegen ist mir schon etwas aufgefallen, aber da hier nichts gepostet werden soll, was nicht ausführlich recherchiert wurde, mehr dazu im nächsten Post.