Sonntag, 9. Januar 2022

Awards, Preise, Zertifikate

Die Grammys 2022 sind auf unbestimmte Zeit verschoben. Nun gut, dieser Preis berührt uns nicht so ganz, obwohl Europäische Künstler und auch die "Deutsche Grammophon" nominiert sind.
Ein Blick in den Landkreis Cuxhaven beschert uns aber auch hier Preise, Awards oder wie auch immer.
Erst Anfang Dezember 2021 bekam die Stadt Geestland das zweite Mal den deutschen Nachhaltigkeitspreis verliehen, der als größte Auszeichnung dieser Art in Europa gilt und auch schon einmal als "Oscar" im Bereich Nachhaltigkeit tituliert wurde. Recherchiert man in dem Punkt, wird eher der "European Energy Award" dem Oscar gleichgesetzt. Da musste jemand wohl seine/die Wichtigkeit dieses Preises schönen.
Beschäftigt man sich etwas näher mit dem Prozedere der Gewinnerermittlung, wird es etwas schräg.

Bei einem Anruf bei der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis wurde mir erklärt, wie die Bewerbung und Auswahl für Städte und Gemeinden verläuft.
Die Qualifikation zur Nominierung erfolgt über einen 18-seitigen Fragebogen, den die Kommune selbst ausfüllt. Die dort angeführten nachhaltigen Aktionen müssen belegt werden. 
Aber jetzt kommt der für mich etwas fragwürdige Punkt: Es findet keine weitere Überprüfung statt. Es wird nicht geschaut, was die Kommune im Gegensatz dazu an nicht nachhaltigen Aktionen treibt, die sie natürlich auch nicht erwähnt. Falls es Fragen in Bezug auf die Punkte gibt, muss man es also nicht so genau mit der Wahrheit nehmen, wird ja sowieso nicht kontrolliert. Die "wahrheitsgemäßen" Aussagen einiger Entscheidungsträger der Stadt Geestland werden immer wieder angezweifelt. Ist man in der Lage sich seine Belege selbst auszustellen? Dann kann man ganz vorne dabei sein. Damit verliert der so hochgelobte Preis leider enorm an Bedeutung und Seriosität. Siehe dazu auch den Artikel "Preise, Preise, Preise" vom 04.12.21. Link1

Recherchiert man die Zertifizierungen, stellt man fest, das sie lediglich Eigenzweck der Anbieter sind. Sie verkaufen ihre Dienstleistungen, die dann bei Umsetzung zertifiziert werden. Das Zertifikat ist mit einem nicht geringen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden.
Warum muss etwas, das selbstverständlich sein sollte, eigentlich zertifiziert werden? Eine Antwort darauf findet sich in der Broschüre "Zertifizierung als dena-Energieeffizienz-Kommune" auf Seite 13. Link2 
Wer diese Punkte im Bereich der kommunalen Arbeit für wichtig erachtet, der disqualifiziert sich als Entscheidungsträger. Das ganze hat natürlich ein gewisses Marketingpotential, dieses wird aber in Bezug auf die Kommune deutlich überschätzt und persönlicher Geltungsdrang rechtfertigt diese Ausgaben nicht.

Wie es zu dem heutigen Post kommt? Ein Artikel der NZ vom 08.01.2022 gab den Anstoß. Link3
Dort wird Detlef Wellbrock, Bürgermeister der Gemeinde Loxstedt interviewt. Leider ist auch er in die Zertifizierungsfalle getappt, hier ist es aber der European Energy Award. 
Und dann bin ich irgendwie bei den Preisen etc. hängen geblieben, denn die wirklich wichtigsten Punkte in dem Bericht sind folgende Aussagen von Wellbrock:
"Wir arbeiten bei der Kita Bexhövede mit Gründach und Erdwärme."
"Ja, wir haben neue investive Schulden gemacht. Aber so organisiert, dass wir die Kredite in den nächsten zehn Jahren zurückbezahlen. Und nicht unsere Kinder und Enkel mit der Rückzahlung belasten. Das ist uns in Politik und Verwaltung wichtig."

Dazu mehr im nächsten Artikel. Sollten die Aussagen von Wellbrock nur die Qualität derer der Stadt Geestland besitzen, die schon angemahnt wurden, wäre ich dankbar, wenn ich entsprechende Informationen bekäme. Da mir die Einblicke und Kontakte, wie ich sie in Geestland besitze, in Loxstedt fehlen. Ich veröffentliche nur in Absprache meiner Informanten und bewahre auch ihre Anonymität, wenn sie es wünschen.






Sonntag, 26. Dezember 2021

Vorlage - 0070/2021 Stadt Geestland

Betreff: Anregungen, Beschwerden gemäß § 34 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - Übertragung auf den Hauptausschuss;
hier: Dringlichkeitsantrag eines Mitglieds der Vertretung vom 13.12.2021.

Zu der am 13.12.2021 anberaumten Sitzung des Rates der Stadt Geestland wurde am selben Tag noch ein Dringlichkeitsantrag, der sich auf zwei Anträge nach § 34 NKomVG eines Bürgers bezog, gestellt. Link 1
Und wieder einmal ist es ein eher fragwürdiges Vergnügen dem Inhalt auf den Grund zu gehen.

Der erste Punkt springt einem schon gleich am Anfang ins Auge, unter Nachhaltigkeitskriterien: 7. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften.
Denkt die Stadt Geestland, dass sie diese erfüllt? Dann bräuchte sie keine Flut von Anträgen, die im folgenden Text noch erwähnt würden, fürchten. 
Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften sind Punkte, die eigentlich ohne großen Aufwand zu erreichen wären. Dafür braucht es nur Menschen die an das Gemeinwohl denken und für die Bürger arbeiten, anstatt auf irgendeinem Profilierungstrip sind oder bei denen eigene finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Dazu der Link zur Beschreibung des Nachhaltigkeitsmanagers Thorsten Krüger von der Stadt Geestland. Der sollte auch nochmal genau gelesen werden. Link 2

Weiter geht es mit der Sachdarstellung:
"Ein Mitglied der Vertretung hat am 12.12.2021 folgenden Dringlichkeitsantrag gestellt:

 

„Die Vertretung möge beschließen, dass die Erledigung von Anregungen und Beschwerden nach § 34 NKomVG dem Hauptausschuss übertragen wird.

 

Begründung:

Innerhalb einer Woche hat ein Bürger zwei Anträge nach § 34 NKomVG gestellt. Aufgrund vorausgegangen Ereignisse ist davon auszugehen, dass diese Antragsflut anhalten wird. Mit einer Übertragung an den Hauptausschuss wird verhindert, dass der Rat in der Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigt wird.

 

Eine weitere Begründung des Antrags wird in der Sitzung des Rates am 13.12.2021 gegeben."


Jetzt ist der Antrag vom 12.12.21. Hier ist sie, die "Antragsflut". Sind zwei Anträge in einer Woche eine Antragsflut? Lässt das, auf das Verständnis/Empfinden von viel Arbeit in einer Verwaltung schließen? Auf jeden Fall befürchtet der Rat, dass er in der "Erfüllung seiner Aufgaben" beeinträchtigt sein wird. 

Und was sind die vorausgegangenen Ereignisse? Der Missbrauch einer Ortsratssitzung für eine persönliche Rede? Oder die dortige Diffamierung von kritischen Bürgern? Die ständigen nicht wissensbasierten Entscheidungen? Das eben nicht nachhaltige Wirtschaften? Die scheinbar nicht gute Arbeit der Führungsriege? Oder dass plötzlich Kritik an all den eben genannten Punkten auftaucht?

Würde gute Arbeit geleistet werden, wäre auch nichts zu befürchten.


Diese Anträge sollen in Zukunft nicht mehr dem Rat, sondern dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Wer oder was ist der Hauptausschuss? Link 3

Auf die Zusammensetzung des Ausschusses, im unteren Bereich der Seite zu finden, sollte genau geachtet werden.

Dem Hauptausschuss werden, wie auch anderen Ausschüssen, Anliegen vorgelegt, die dann dort beraten werden. 


Stellungnahme der Verwaltung:

"Gemäß § 59 Absatz 3 Satz 5 kann in dringenden Fällen die Tagesordnung zu Sitzungsbeginn durch Beschluss erweitert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich.

Ob ein dringlicher Fall vorliegt, ist von der Vertretung selbst zu prüfen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder, d. h. deren gesetzlicher Zahl. In dem Zustandekommen der qualifizierten Mehrheit liegt zugleich die Erklärung, es habe in dringlicher Fall vorgelegen.

Sofern die besondere Dringlichkeit in der Sitzung begründet, beraten und beschlossen wird, kann davon ausgegangen werden, dass diese vorliegt und gegeben ist.

 

Zur Übertragung der Angelegenheiten nach § 34 NKomVG auf den Hauptausschuss: Nach Satz 3 des § 34 NKomVG kann die Vertretung die Erledigung von Anregungen von Beschwerden dem Hauptausschuss übertragen. Diese Delegationsmöglichkeit soll verhindern, dass die Erfüllung der Aufgaben des Rates durch die Zahl der Petitionen und des mit ihrer Erledigung verbundene Aufwandes beeinträchtigt wird. Das Nds. Oberverwaltungsgericht hält die Übertragungsmöglichkeit für vereinbar, da der Hauptausschuss ähnlich eines Fachausschusses ein verkleinertes Abbild der Vertretung sei und kein Anspruch darauf bestehe, dass sich stets das gesamte Plenum mit der Petition befasse – vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.01.2008, NdsVBl. 2008, S. 138.

Nach § 34 Satz 5 sind in der Hauptsatzung Regelungen über die Organzuständigkeit bei der verfahrensmäßigen Behandlung der Eingaben zu treffen.


Die Hauptsatzung ist daher wie folgt anzupassen – siehe auch Anlage:"


Im zweiten Absatz wird auf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht verwiesen, das die Übertragungsmöglichkeit an den Hauptausschuss für vereinbar hält, weil dieser "ein verkleinertes Abbild der Vertretung" sei. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die Zusammensetzung des Hauptausschusses hingewiesen. 

Aus dem letzten Satz in diesem Abschnitt ist zu ersehen, dass es einer Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geestland bedarf, um diese Übertragung an den Hauptausschuss zu ermöglichen.


Dieser ganze Akt verwundert doch etwas. Nach zwei Anfragen und eventuell weiteren zu erwartenden, eine Dringlichkeit zu beschließen und eine Satzungsänderung zu erwirken, vermittelt eher den Eindruck von "Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!". 

Hier hätte die Entwicklung weiter abgewartet werden können. Oder befürchtet die Stadt Geestland, dass so viel mehr aufgedeckt werden wird, dass der Rat überlastet sein wird?

Noch bitterer wird der Beigeschmack, wenn man in den dann angeführten Änderungen des § 14 Änderungen und Beschwerden der Satzung erkennt, dass der Bürgermeister federführend bei der Entscheidung über die Bearbeitung von Anträgen ist. 

Leider wirkt dieser überhastete Schnellschuss in meinen Augen panikartig und als Versuch demokratische Prozesse zu beschneiden.


Wenn ich mich auch wiederhole, die vom Volk gewählten Vertreter und die Entscheidungsträger in der Verwaltung haben im Sinne des Volkes zu handeln, das Volk hat das Recht, nein sogar die Pflicht das zu kontrollieren. Das ist Demokratie und vorgebrachte Kritik anzunehmen gehört zum demokratischen Prozess.






Link 2  


 

Samstag, 25. Dezember 2021

I want to ride my bycicle... 

Dieser Post bezieht sich auf den Artikel "Neues Konzept für Radwege" der NZ vom 20.12.21, dessen Äußerungen von Thorsten Krüger jeden aufhorchen lassen sollten. 
Es geht um die Aufstellung der Radwege in der Stadt Geestland, für die eine Firma beauftragt wurde. Diese fährt mit einem Geländewagen, der mit einer Spezial-Kamera ausgestattet ist, relevante Wegabschnitte ab.

Zuerst der Verweis auf den Geländewagen und was er macht. Auffällig ist hier, dass von Thorsten Krüger das Wort "wichtige" im Zusammenhang mit den geografischen Daten benutzt, um die Notwendigkeit dieser Aktion für 
ca. 25 000.- € klarzustellen: 
"... und trägt so wichtige geografische Daten zusammen." 
Geografische Daten wären hier zur Erklärung ausreichend gewesen. Muss die Wichtigkeit zur Rechtfertigung betont werden?

Weiter geht es mit wortreichem Geschwurbel, wofür die gesammelten Informationen genutzt werden: 
"...Handlungsbedarf zu ermitteln..."
Hört sich gut an, ist aber leider nur eine leere Worthülse.

Dann:
"Dabei geht es auch darum, zusätzliche Routen auszuarbeiten und so das Radwegenetz zu erweitern."
Warum auch? Ist das nicht überhaupt Sinn der Sache?

Jetzt haltet euch fest:
Krüger erläutert: "Wir wollen feststellen wo Radwege existieren und wo welche notwendig sind beziehungsweise erforderlich werden könnten.
Wie bitte? Die Stadt Geestland weiß nicht, wo Radwege existieren? Das ist traurig und ein Beweis, dass dort wirklich etwas in der Schieflage ist. 
Und um festzustellen, wo welche notwendig oder erforderlich sind, könnte man die radfahrende Bevölkerung fragen, das wird sogar noch erwähnt:
"Natürlich wollen wir auch die Bürger daran beteiligen..."
Wie gönnerhaft! Und es geht hier auch nur um eine Beteiligung, denn der Tenor ist, dass die Verwaltung die Kompetenz hat zu wissen, was des Bürgers Wille und richtig ist. Wo kommt dann jedoch der Unmut zu vielen Entscheidungen her? 

Der folgende Satz schießt dann wieder einmal den Vogel ab:
"...erläutert Krüger das Vorhaben, das nach seinen Angaben "im Landkreis bislang einzigartig ist"."
Das Vorhaben ist das Radwegekonzept. Ist ein Radwegekonzept nicht gleichzusetzten mit einem Radwegebedarfsplan? Ein solcher wurde vom Landkreis Cuxhaven für die Kreisstraßen "erstmalig" 1992 aufgestellt, ein weiterer erfolgte dann 2002 und am 14.12.2016 gab es eine Pressemitteilung, dass es eine erneute Aufstellung geben soll. Im Jahr 2017 wurden die erforderlichen Daten zusammengetragen und im Jahr 2018 erfolgte dann die Neuaufstellung. Der Fahrradweg Bad Bederkesa - Flögeln ist ein Resultat aus dieser Aufstellung. 
Das bedeutet, dass es für die Kreisstraßen innerhalb der Stadt Geestland längst einen Plan gibt. Die Verantwortung für diese liegt beim Landkreis, was die Stadt Geestland auch gerne anführt, wenn eine Anfrage den Bereich betrifft. Da wird dann immer auf den Landkreis verwiesen, der zuständig ist. 

Dazu ein Beispiel, das auch einen Kreis schließt: In der Sitzung des Ortsrats Lintig
vom 24.02.20 wurde ein Frage zum Radweg im Ortsteil Großenhain gestellt, der eigentlich gar keiner ist, aber das ist hier nicht relevant. Zu der Anfrage ist im Protokoll folgendes vermerkt:
"Ortsbürgermeister Boldt teilt mit, dass die Stadt Geestland im Außenbereich nichts machen wird (nach Aussage von Bürgermeister Krüger)."
Dies verdeutlicht, dass Radwege, die an den außerhalb liegenden Straßen, in diesem Fall ist es eine Landesstraße, nicht "bearbeitet" werden. Das fällt auch nicht in die Zuständigkeit der Stadt Geestland. 
Und wie schließt sich nun der Kreis?
Genau in diesem Bereich liegt der Neubau der Feuerwehr Großenhain, also nach eigener Aussage von Thorsten Krüger im Außenbereich. Wie kann denn dort ein Bauantrag nach § 34 BauGB gestellt werden, der explizit nur für den Innenbereich gilt? Im Außenbereich ist § 35 BauGB anzuwenden. Link 2
Diesen Fehler habe ich bereits bei der Stadt Geestland und beim Landkreis angemahnt. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und so lange dieser Fehler nicht korrigiert ist, ist besagter Neubau ein Schwarzbau.
Und wie verhält es sich mit einer Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Stellen ignoriert wird? Ist das wiederum eine Ordnungswidrigkeit der zuständigen Behörde oder handelt es sich um eine Straftat?

Zurück zu dem Artikel und den Radwegen. 
Zuerst jedoch noch schnell geguckt, ob das Land Niedersachsen sich auch schon mit den Fahrradwegen beschäftigt hat. Das wäre doch möglich, wenn der Landkreis Cuxhaven einen Radewegbedarfsplan aufgestellt hat.
Und ei der Daus, was finde ich da? 
"Das Radwegekonzept wurde 2016 durch das Land Niedersachsen fortgeschrieben." und
"Das Radwegekonzept 2016 ist die Grundlage für die Planung und den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen."
Beim Land Niedersachsen heißt es Radwegekonzept, genau wie bei der Stadt Geestland. In diesem Konzept taucht sechsmal der Landkreis Cuxhaven auf, davon zweimal im Bereich der Stadt Geestland. Die L119 Großenhain - Meckelstedt und die L119 Ortsdurchfahrt Fickmühlen. 

Nehmen wir jetzt die Kreis- und Landesstraßen, die innerhalb der Stadt Geestland liegen und für die bereits ein Plan oder Konzept vorliegen, heraus, bleibt nicht mehr so viel zu Konzeptionierendes übrig. 
Man könnte das noch weiter vertiefen, aber es gibt noch einen Satz von Thorsten Krüger im Artikel, der ganz klar darstellt, dass Politik und Verwaltung überhaupt nicht bewusst ist, was ihre Aufgabe ist.

"Wenn wir wollen, dass die Bürger das Fahrrad benutzen,..."

Ihr habt gar nichts zu Wollen! Es geht immer nur um des Bürgers Wille, den ihr zu erfüllen und zu verwalten habt. 
In dem Satz ist klar ersichtlich, wer das schon oft hinterfragte "wir" ist. Der Bürger gehört jedenfalls nicht dazu.

Ein frohes Fest wünscht das Wesermünder Abendblatt.



Sonntag, 19. Dezember 2021

Indoktrination

Laut Duden: "[massive] psychologische Mittel nutzende Beeinflussung von Einzelnen oder ganzen Gruppen der Gesellschaft im Hinblick auf die Bildung einer bestimmten Meinung oder Einstellung".

Darunter fallen auch Zeitungsartikel, die einseitig berichten. Werden ständig Artikel publiziert, die z.B. eine Person oder Sache immer nur von der positiven Seite beleuchtet, ständig die "großen" Taten dieser Person hervorheben und nur die positiven Fakten einer Sache darstellen, ist das manipulierte Meinungsmache. Fehler sind menschlich und jeder versucht seine, wenn möglich nicht an die große Glocke zu hängen. Wenn jedoch mit ein wenig Recherche eklatante Widersprüche zu entdecken wären, ist es keiner Zeitung würdig, diese zu ignorieren.

Diese Manipulation funktioniert. Der Durchschnittsleser, der davon ausgeht, dass die Zeitung Nachrichten (journalistische Informationen) und nicht Propaganda verbreitet und nicht hinterfragt, ist begeistert. Es entsteht sogar ein Entsetzten, wenn anderslautende Fakten erwähnt werden, gerne mit dem Hinweis: "Aber in der Zeitung steht doch immer so viel Gutes."

Die Definition für Propaganda der "Bundeszentrale für politische Bildung" lautet: "Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt...". 
Die journalistische Information wird folgendermaßen definiert:
"Journalisten betreiben Aufklärung, indem sie alle verfügbaren Fakten und Hintergründe darlegen und die Menschen selbst entscheiden lassen, was richtig und was falsch ist."
Vielleicht liegt der Knackpunkt in "verfügbar"? Übernimmt man Informationen ungeprüft, werden dort auch nur Fakten verwendet werden, die der Sache zusprechen und in dem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden. Hier setzt doch aber die journalistische Arbeit an, indem man sich selbst Zugang zu weiteren verfügbaren Fakten verschafft.

Liebe Nordsee-Zeitung, was ihr zumindest in den letzten Jahren in Teilbereichen veröffentlicht habt, war demnach Propaganda, die in den Bereich der Indoktrination fällt und eher in totalitären Regimen und nicht in einer Demokratie eingesetzt wird. 
Vielleicht sitzt bei euch auch nur ein falscher Mensch an einem falschen Platz? Die einem zugeteilte Macht sollte man nicht missbrauchen und für eigene Vorteile ausnutzen und schon gar nicht die eigenen parteipolitischen Interessen als Maßstab für die Berichterstattung nehmen.
Dazu ein interessanter Ausschnitt aus einer Studie (Link 1), die die Flüchtlingsberichterstattung 2015 analysiert hat: 
"Ein zentraler Befund der laut OBS medienkritischen „Pionierarbeit“ ist, dass große Teile der Journalisten ihre Berufsrolle verkannt und die aufklärerische Funktion ihrer Medien vernachlässigt haben. Studienleiter Prof. Dr. Michael Haller konkretisiert: Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite".
Diese Erkenntnis ist meiner Meinung nach auch auf andere Themen übertragbar.

„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite“„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite“„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite“„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen EliUnd ja, es gibt Leser, denen das aufgefallen ist und es werden mehr.
Eine Rückkehr zu einem sauberen und soliden Journalismus mit gut recherchierten Artikeln ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die weitergehende Reportage in der Fahrplansache Linie 525 ist ein Anfang. 









 

Montag, 13. Dezember 2021

Rechtsfreier Raum: Kreishaus Cuxhaven

Es ist unfassbar mit welcher Arroganz einige Kreishausmitarbeiter agieren und gegen gültiges Gesetz verstoßen.
Bereits am 27.11.2021 habe ich persönlich eine E-Mail an Herrn Take vom Landkreis Cuxhaven geschickt, bis heute gab es keine Antwort. In einer zweiten E-Mail vom 12.10.2021 schrieb ich folgenden Satz: 
"Meiner Meinung nach wäre es an der Zeit, den scheinbar rechtsfreien Raum wieder auf die Spur zu bringen." 
Auch hierauf keinerlei Reaktion. Es ist schon bedenklich, wenn Herr Take auf Missstände hingewiesen wird und er dieses ignoriert. Da muss man sich wirklich fragen: "Wer glaubt ihr eigentlich, wer ihr seid?"
Wenn ich mich jetzt auch wiederhole, ihr kapiert es scheinbar sonst nicht: "Wir bezahlen euch und ihr steht im Dienste des Bürgers."

Seit Monaten wird die Anfrage einer Bürgerin ignoriert oder mit fadenscheinigen Begründungen eine Stellungnahme verschleppt. 
Damit der Landkreis in der Sache überhaupt tätig wurde, wurden schon eine Rechtsanwältin, das Innenministerium und die Polizeidirektion Oldenburg eingeschaltet. Langsam kam Bewegung in die Sache, aber nur mit wiederholtem Nachfragen. Auf nochmaliges Anfragen der Bürgerin, wurde ihr von dem zuständigen Sacharbeiter mitgeteilt, dass eine weitere Kommunikation nur noch über die Rechtsanwältin geführt werden würde. Darauf legte diese das Mandat in dem Fall am 13.10.2021 nieder. Die gewünschte Auskunft erfolgte trotzdem nicht.

Dann wurde folgende Mail, wieder an den zuständigen Sachbearbeiter, am 09.12.2021 an den Landkreis geschickt: 
"Sehr geehrter Herr Xxx, ich bitte um Sachstandsmitteilung ob das Protokoll zu der Überprüfung der Schießanlage vom 24.08.2021 mittlerweile erstellt wurde. Fragwürdig bleibt allerdings weiterhin, warum bei einer Überprüfung vor Ort dieses nicht sofort protokolliert wurde.

Des weiteren bitte ich um eine Stellungnahme warum trotz zahlreicher Hinweise auf Mängel diese Ihrerseits nicht an die dafür zuständige Abteilung weitergeleitet wurde."

Die Antwort darauf erfolgte heute am 13.12.2021:

"so wie mein Kenntnisstand ist, wurde von Ihrer Seite ein Rechtsanwalt mandatiert. Dieser ist für den Landkreis Cuxhaven ausschließlicher Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. Demzufolge kann Ihnen gegenüber keine Sachstandsmitteilung oder Stellungnahme erfolgen. Dies kann lediglich gegenüber dem mandatierten Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten erfolgen."

Der Mensch, dem die Mandatsniederlegung vorliegt, beruft sich jetzt wieder darauf? Ich möchte hier jetzt nicht spekulieren, woran es liegen kann, da die Möglichkeiten eventuell als Beleidigung ausgelegt werden könnten.
Nur, ganz ehrlich, möchte man von solchen Menschen "verwaltet" werden?

Nachtrag: Die Mandatsniederlegung wirft scheinbar Fragen auf. Die Aussage vom Landkreis ist, dass wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, Auskunft nur an diesen erfolgt. Nach Mandatsniederlegung, müsste die Auskunft dementsprechend wieder an den Betroffenen erfolgen.