Dienstag, 24. Mai 2022

Es nimmt keine Ende

 Es nimmt keine Ende 

"Inspirierend"! Selbstverständlichkeiten und olle Kamellen, würde ich nicht unbedingt als inspirierend bezeichnen. 
Im heutigen Artikel der Nordsee-Zeitung wird über den Besuch der deutschen UNESCO-Kommission berichtet. Link1

Es geht um zahlreiche Projekte der Stadt Geestland, die als beispielhaft für nachhaltige kommunale Entwicklung genannt werden.
Dass sich dieses Nachhaltigkeitsgetue mit einem Blick hinter die Kulissen ganz anders darstellt, wissen wir mittlerweile. 
Dass, mit einem kurzen Besuch gesteuert von der Stadt Geestland, dieser Blick hinter die Kulissen nicht erfolgen kann, liegt auf der Hand. Deshalb seien der Kommission die Ausführungen verziehen. Obwohl es doch eigentlich in der Pflicht einer Kommission liegen würde, sich vorab gewissenhaft zu informieren, damit sie ihre Glaubwürdigkeit nicht einbüßt. 

Und fragwürdig ist wieder der angeführte Punkt der LED Straßenbeleuchtung. Das ist nämlich irgendwie der einzige Punkt, der wirklich ein nachhaltiges Engagement bezeugt. Alles andere, was immer so aufgeblasen propagiert wird, sind für mich mittlerweile Selbstverständlichkeiten, ganz abgesehen von den kruden Ideen, die als nachhaltig angepriesen werden und es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aber nicht sind.
Dieser Punkt, die LED Beleuchtung, hat seinen Zenit jedoch längst überschritten und es verwundert, dass im Jahre 2022, wo LED Beleuchtung weit verbreitet ist, vor allem dieses Thema die Delegation interessierte.
Vielleicht weil der Fokus vom Gastgeber aus oben bereits genanntem Grund genau darauf gelegt wurde, was auch den "spannenden Einblick" erklären würde.

Etwas verwirrend ist der Absatz, in dem Britta Murawski sagt:

"Wir waren die erste Kommune in ganz Europa, die ihre Straßenbeleuchtung vollständig auf LED umgerüstet hat."

Diese Aussage bezieht sich nämlich nur auf die ehemalige Stadt Langen. Der dann folgende Satz behandelt jedoch die Stadt Geestland, die es da eigentlich noch gar nicht gab:

"Von Dezember 2010 bis März 2014 hatte die Stadtverwaltung..."

Es gibt zumindest eine weitere Stadt in Deutschland, die auch 2014 schon komplett auf LED umgestellt hatte und zwar auf intelligente LED Straßenbeleuchtung. 
Der Stadt Tuningen ging es wahrscheinlich nicht darum irgendwelche Superlative, wie erste oder einzige zu bedienen, sondern ein ganzheitlich zu Ende gedachtes Konzept zu installieren.
Der in Geestland immer wieder angemahnte Punkt, dass die Laternen durchgehend leuchten und somit nicht ganzheitlich nachhaltig sind und dem Artenschutz nicht dienlich, wurde hier nämlich berücksichtigt.
Die Lampen schalten sich über Bewegungsmeldung bei Bedarf an und sie reagieren nicht auf Getier.
Eine Idee, die im kleinen Kreis in Bad Bederkesa schon einmal Anfang 2000 erörtert wurde.

Vielleicht hätte dann, mit einem intelligent durchdachten und nicht auf "erster" ausgerichtetem Konzept, auch 2010 die Teilnahme an dem Wettbewerb "Kommunen in neuem Licht" Erfolg beschert und es wäre keine Aufnahme eines Kredits notwendig gewesen.

"Der einzige Nachteil, der hier erwähnt werden kann, ist das aufzubringende Investitionsvolumen in Höhe von 1,5 Mio. €.
Die Finanzierung dieses ehrgeizigen und einmaligen Projekts erfolgt durch ein Darlehen der kfw-Bankengruppe aus Mitteln der Investitionsoffensive „Infrastruktur“.
Die für Zins und Tilgung aufzuwendenden Mittel stammen ausschließlich aus den bei Energie- und Unterhaltungskosten eingesparten Beträgen." Link2

Die Abzahlung des Kredits soll innerhalb von 10 Jahren mit oben erwähnten Einsparungen geleistet werden, laut Krüger 2010. Link3

"Bürgermeister Krüger teilt mit, dass er beabsichtigt als erste Stadt Deutschlands die gesamte Straßenbeleuchtung im Rahmen eines Modellprojektes auf LED umzustellen. Erste Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt (zum Thema Vergabe), der Kommunalaufsicht (zum Thema Keditaufnahme), der KFW-Bank (zum Thema Finanzierung) sowie 3 interessierten Herstellern von LED-Leuchten (zur Markterkundung) wurden bereits geführt. Es ist vorgesehen den Kredit in 10 Jahren zu tilgen, so dass sich die Investition bereits nach 10 Jahren „bezahlt“ macht."

Bei den Energiekosten wird eine Einsparung von 91 000,- Euro veranschlagt. Die eingesparten Unterhaltungskosten sind für mich, auf die Schnelle, nicht ersichtlich.
Kann man mit dieser Summe eine 1,5 Millionen Investition innerhalb von 10 Jahren tilgen?








 


Sonntag, 22. Mai 2022

Die Verwaltungsakte...

 Die Verwaltungsakte... 

...oder wie sich die Stadt Geestland immer mehr verstrickt

Haben Sie schon einmal um Akteneinsicht bei der Stadt Geestland gebeten? Ein Anliegen, das Ihnen von Gesetzes wegen gewährt werden muss, geregelt im § 29 VwVfG:

"(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist."

In der Verwaltungs- oder Behördenakte sind alle Vorgänge, alle erfolgten Notizen, Beschlüsse, Vorgänge etc. zu dem betreffenden Fall hinterlegt und die Schreiben sind üblicherweise chronologisch durchnummeriert und geben somit den zeitlichen Ablauf wieder.

Bei einem Fall, der mir geschildert wurde, wurde um Akteneinsicht gebeten, die jedoch nicht gewährt wurde. Das bestehende Recht wurde dann über eine richterliche Verfügung eingefordert. Daraufhin wurde die Akte herausgegeben und dabei dann festgestellt, dass der Umfang dieser Akte ein gänzlich anderer, nämlich wesentlich umfangreicher, war, als zuvor angegeben. 

Im zweiten Fall, den ich hier anführen möchte, wird das Untergraben der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundordnung so offensichtlich, dass alle aufschreien müssten.

Es wurde, mehr als einmal, eine Akteneinsicht beantragt. Die Stadt Geestland erwiderte keine der Anfragen. Daraufhin erfolgte eine telefonische Anfrage, die mit Verweisen auf andere Ansprechpartner und dem Ergebnis, dass die Akteneinsicht bei dem dafür zuständigen Rechtsanwalt der Stadt Geestland angefordert werden müsse. 
Das löst schon etwas Erstaunen aus, im Hinblick auf oben zitierten Gesetzestext, dass über einen Anwalt die Einsicht gewährt werden soll.

Also, Anfrage bei dem Rechtsanwalt, mit der Bitte um Einsicht in die Verwaltungsakte. Keine Reaktion. Nochmals wurde die Zusendung der Akte angemahnt. 
Ein bestehendes Recht, und zwar Akteneinsicht zu gewähren, erforderte in diesem Fall somit mehrere Schreiben und Telefonate. Wo ist da die Rechtsstaatlichkeit gewährt?

Dann – Tusch – kam die "Akte" endlich bei dem Antragsteller an. 
Bei der Sichtung wurde klar, dass es sich definitiv nicht um eine Behördenakte, sondern lediglich um den Schriftwechsel beider Parteien handelt, der dem Antragsteller selbstverständlich bereits bekannt ist. 
Dieses Sammelsurium an Schriftstücken ist keine ordnungsgemäß geführte Behördenakte zu einem über Jahre gehenden Vorgang.

Ein Gesetz, das für die Stadt Geestland scheinbar – mal wieder – nicht gilt. Da kommt langsam der Verdacht auf, dass eine früher gemachte Aussage von Thorsten Krüger, die mir ein Bürger erzählt hat und die ich nicht mit Fakten belegen kann, eventuell der Tatsache entspricht. 
Sinngemäß soll er geäußert haben, dass Gesetze ihn nicht interessieren.


 

Freitag, 20. Mai 2022

Einblicke und Erkenntnisse

 Einblicke und Erkenntnisse

Das Telefonat, was ich heute Morgen geführt habe, hat tief blicken lassen und mir Einblick in die Verwaltungsarbeit gewährt. Ich habe etwas über Kontrolle, Aufsicht und Überprüfung erzählt bekommen.
Ausgestattet mir diesen neuen Erkenntnissen, erklärt sich so manches Verhalten in der Bearbeitung von Anliegen der Bürger.

Dass die Verwaltungsaufsicht des Landkreises Cuxhaven es scheinbar nicht so genau nimmt mit Verstößen der Stadt Geestland, ist mittlerweile mehreren Menschen aufgefallen. Liegt das "Nichttätigwerden" eventuell am systematischen Ablauf der Bearbeitung solcher Beschwerden? 
Es würde mich interessieren, ob andere Landkreisbürger ebensolche Erfahrungen mit ihrer Gemeinde gemacht haben.

Das Procedere einer Eingabe wurde mir folgendermaßen erklärt, ob die Handhabung, wie geschildert, der Verwaltungsvorschrift entspricht, wäre noch zu prüfen.
Nachdem die Beschwerde über nicht ordnungsgemäßes Handeln bei diesem Sachbearbeiter eingeht, fragt er bei der entsprechenden Stelle, die von der Beschwerde betroffen ist, an, wie weit die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.

Erwartet ihr noch etwas? Dann muss ich euch enttäuschen, das war es nämlich.

Die beschuldigte Stelle schreibt dann nämlich: 
"Nee, stimmt gar nicht, alles ordnungsgemäß." 
Damit ist die Sache dann erledigt und man bekommt als Bürger ein Schreiben, dass alles gesetzeskonform abgelaufen ist.
Es folgen keine weiteren Überprüfungen, da der untergeordneten Behörde blind geglaubt wird. Eventuell mitgelieferte Beweise könnten nicht verifiziert werden und da glaubt man lieber der "anderen Krähe".

Damit führen sich die extra dafür eingerichteten Stellen doch ad absurdum, denn eine profane Nachfrage ist weder eine Kontrolle, Aufsicht oder Überprüfung.
Wenn es jedoch so wäre, dann fordere ich für den Bürger die gleichen Bedingungen.
Ein kurzes Schreiben an den Schlachter, das Restaurant oder den Lebensmittelladen mit der Anfrage, ob alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und gut.
Das würde doch auch enorme Kosten einsparen, all die Kontrolleure, von denen es ja sowieso nie genug gibt, würden wegfallen.
Und jetzt komme mir bitte keiner, dass die Verwaltungsmenschen schließlich der Wahrheit verpflichtet sind. Da sind wir doch lange drüber hinaus.

Und somit erklärt sich auch der relaxte Umgang der Stadt Geestland und des Landkreises Cuxhaven mit eingelegten Beschwerden, denn sie wissen, dass es eine gewissenhafte Prüfung sowieso nicht geben wird und das die meisten Bürger sich mit nichtssagenden Standardtexten abspeisen lassen.
Hakt dann doch jemand noch und nochmal nach, wird diesem mitgeteilt, dass die Kommunikation mit ihm eingestellt wird.
 
Je tiefer man gräbt, desto mehr stinkt der Aushub. 

Donnerstag, 12. Mai 2022

Wohin mit der Scheiße?

 Wohin mit der Scheiße?

Oder noch ein Fall, wie bedenkenlos Steuergeld verschleudert wurde.

Ja, wir sind wieder in Großenhain. Es ist schon erstaunlich, wie viele fragwürdige Aktionen bei nur einem Bau in diesem Minidorf stattgefunden haben.

Zur Erinnerung, ein ca. 1,6 Millionenbau für keine 200 Einwohner, bestehend aus Feuerwehr und Mehrzweckraum (Dorfgemeinschaftshaus). 
- Die Vorhaltung der Feuerwehr dort ist nicht bestätigt, die angeblich 40 aktiven Mitglieder bestehen eventuell nur in irgendwelchen feuchten Träumen. 
- Der Mehrzweckraum wurde trotz eines in Großenhain vorhandenen Dorfgemeinschaftshauses genehmigt, das nur aus privaten Befindlichkeiten bei Bedarf nicht angemietet wird. 
- Die Baugenehmigung nach § 34 anstatt nach § 35 wird angezweifelt.
- Der Bau wird im gesamten Ratsinformationssystem nicht transparent behandelt.
Das ist nicht alles, soll für jetzt aber genug sein. Im Archiv des Blogs kann man sich genauer informieren.

Ein Punkt der noch nicht behandelt wurde ist die Sache mit dem Abwasser. Da ist auf dem Dorf eine Kleinkläranlage (KKA) eine übliche Lösung. 
Diese ist natürlich auch auf der ehemaligen Liegenschaft der Stadt Geestland, als Rechtsnachfolger der ehemaligen Gemeinde Lintig, vorhanden. Das muss so sein, denn es ist gesetzlich geregelt, dass es eine geben muss und auch wie groß sie zu sein hat. 

Die folgenden Ausführungen beruhen, wie immer, auf mir vorliegenden Dokumenten, die aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit haben.

Es gibt eine abschlägige Kostenermittlung für eine Kläranlage an die Gemeinde Lintig aus dem Jahre 1994. Hier geht es nur um die Baukosten, weitere anfallende Gebühren etc. sind nicht beinhaltet.
Diese Kostenermittlung kommt auf einen stattlichen Betrag von 70 000.- DM. 
Wie viel die tatsächlichen Kosten waren liegt mir nicht vor.
Als Nutzer zur Bemessung wurden wie folgt angeführt: Gaststätte, Betrieb der Schießsportanlage, Saalbetrieb als Vereinshaus, Wohnung, Spielkreis, Feuerwehr, Gerätehaus und Friedhofskapelle, damit handelt es sich dann auch nicht mehr um eine Kleinkläranlage, sondern um eine Großkläranlage.
Diese wird nämlich im Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Lintig erwähnt und zwar mit einer Summe von 8306,14 für die Sanierung der Großkläranlage des DGH Großenhain. Somit ist davon auszugehen, dass diese Kläranlage gebaut wurde.
Sie ist auch definitiv auf dem Grundstück, dass jetzt in Privatbesitz ist, vorhanden, und ist auch noch funktionsfähig. Die Nutzung wurde jedoch eingestellt, da sie für den jetzigen Gebrauch überdimensioniert ist und sich ebenfalls noch eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück befindet, die genutzt werden kann.
Diese Nichtnutzung aller eigentlich vorgesehenen Verbraucher, fußt wiederum auch auf persönliche Befindlichkeiten, darauf komme ich in einem weiteren Post zu sprechen.

Worum es heute geht, ist die Tatsache, dass erneut eine komplett neue Kläranlage, ob Groß- oder Klein- kann ich nicht sagen, auf dem Grundstück neben dem mit der Großkläranlage, gebaut wurde. Und zwar für einen Teil der Nutzer, für die die Großkläranlage gebaut wurde und bereit steht.

Ob die dafür verschwendete Summe von Steuergeld in den Kosten für den Neubau schon beinhaltet ist oder ob sie noch aufgeschlagen werden muss, wird eventuell die Recherche dazu zeigen.

Dieser Vorgang reiht sich nahtlos an weitere fragwürdige Investitionen der Stadt Geestland an. 



Mittwoch, 11. Mai 2022

DAB – Nein, nicht das Bier

 DAB – Nein, nicht das Bier

Wenn ich das Wort lese, denke ich immer gleich an das Bier und die Flaschen damals hießen Handgranaten, aufgrund ihrer besonderen Form.

Zusammenhängend ausgesprochen unterscheidet es sich natürlich von der in einzelnen Buchstaben ausgesprochenen DAB, um die es hier gehen soll.
Diese kann bildlich gesprochen auch zu einer explosiven Sache werden, wenn, ja wenn, alles mit rechten Dingen zugeht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, das ist in diesem Fall DAB ausgeschrieben, denn es gibt noch andere Bedeutungen, wird z.B. eingelegt, wenn an der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung eines Beamtem gezweifelt wird, dieser sich einer Dienstpflichtverletzung schuldig macht. Es gibt verschiedene Formen von Dienstvergehen, die dann eben die Dienstpflichtverletzung ausmachen.

Es ist die Pflicht des Dienstvorgesetzten sofort ein Disziplinarverfahren einzuleiten, sobald auch nur der Verdacht der Dienstverletzung besteht. Bei diesem Disziplinarverfahren geht es darum, den Sachverhalt aufzuklären.
Da stellt man sich doch irgendwie vor, dass beide Seiten, die, die die Dienstpflichtverletzung anzeigt und die, die einer Dienstpflichtverletzung beschuldigt wird, Stellung nehmen und ihre Fakten auf den Tisch legen können.

Aber nein, irgendwie läuft das ganz anders und gefühlt immer zu Gunsten des Beschuldigten, wenn er sein Netzwerk gut im Griff hat oder welche Gedanken man dazu auch immer haben möchte. Vielleicht kommt auch noch die Krähe ins Spiel, die keiner anderen das Auge aushackt.

Im Visier stehen zwei DAB gegen Herrn Krüger, Bürgermeister der Stadt Geestland. Es soll hier nicht um die Inhalte gehen, sondern um die Bearbeitung. Beide DAB wurden an die Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven gerichtet. Von dieser wurden dann, mit der Mitteilung, dass sie an den Vorgesetzten des Bürgermeisters, nämlich dem Rat der Stadt Geestland zu richten sind, an die Stadt Geestland weitergeleitet.

Die eine DAB wurde öffentlich behandelt. Sie wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht, inklusive der Unterschriften und der Kontoverbindung der Antragsteller, also sensibler Daten. Es soll hier nicht um Name und Adresse gehen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz. Auch die ausschweifende Gegendarstellung wurde veröffentlicht. Ein ebenfalls zur Untersuchung, also zur Klärung des Sachverhalts vorliegendes Schreiben des Antragstellers, das die Gegendarstellung entkräftet, wurde nicht veröffentlicht. Somit wird eine freie Meinungsbildung des Lesers (Bürgers) verhindert, da er nicht der Argumentation beider Seiten folgen konnte und ihm suggeriert wurde, das mit der Gegendarstellung der Fall erledigt und die Beschwerde unbegründet sei.

Die zweite DAB ist nicht zu finden, auch die Antragstellerin hat keinerlei Informationen, warum eine Ablehnung erfolgte. Angeblich wurde sie in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt, deren Inhalte geheim bleiben. 

Jetzt kommt aber der Knackpunkt:

Ein Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft hat in einem Schreiben bezugnehmend auf die eine DAB folgendermaßen argumentiert:

"In der Erhebung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist zugleich eine Einwilligung in die Verarbeitung der Daten zu sehen, weil diese notwendig für die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist. Die Sitzungen des für die Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde zuständigen Rates sind gemäß § 64 Abs. 1 NKomV grundsätzlich öffentlich. Die Beschlüsse des Rates sind gemäß § 85 Abs. 1 NKomVG durch den Hauptverwaltungsbeamten vorzubereiten. Diesem obliegt gemäß § 85 Abs. 5 S. 1 NKomVG eine Informationspflicht gegenüber den Einwohnern."

Die Verwaltungsaufsicht des Landkreises Cuxhaven hat zu der anderen DAB aber so argumentiert:

"...nach § 64 NKomVG sind die Sitzungen der Vertretung öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Berechtigte Interessen Einzelner können rechtlich geschützte oder sonstige schutzwürdige Interessen sein; sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn im Verlauf der Behandlung der Angelegenheit in der Vertretung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse der Betroffenen zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem Betroffenen nachteilig sein könnte (VGH Mannheim, Urteil vom 18.06.1980). Es ist also darauf Bedacht zu nehmen, dass durch die öffentliche Behandlung von Angelegenheiten nicht die Interessen der daran Beteiligten Schaden nehmen. Im Hinblick auf den hohen Stellenwert des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist in jedem Einzelfall die Abwägung dieser Interessen mit demjenigen an der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes erforderlich."

Da besteht wohl noch Klärungsbedarf. Eine diesbezügliche Rückfrage an den Landkreis Cuxhaven wurde bisher noch nicht beantwortet.

Ganz besonders hat mir der letzte Satz des Schreibens der Verwaltungsaufsicht gefallen:

"Im vorliegenden Verfahren bin ich davon ausgegangen, dass der Bürgermeister der Stadt Geestland bei der Abwägung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die öffentlichen Behandlung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde zu einer Ihnen nachteiligen Offenlegung persönlicher Verhältnisse führen könnte."

Wird in einem Disziplinarverfahren die Sachlage damit geklärt, dass zuständige Sachbearbeiter von irgendetwas ausgehen? Und viel prekärer, hier wird zugegeben, dass der Bürgermeister die Behandlung seiner eigenen DAB vorgibt.
Das würde einiges erklären.

Und wir sind auch davon ausgegangen, dass bei den staatlichen Institutionen gewissenhaft und gesetzeskonform gearbeitet wird, werden aber ständig eines Besseren belehrt.

P.S. Fehler in Zitaten dürfen nicht verbessert werden.