Freitag, 19. August 2022

 NLP oder eher NLM 

"Das Neuro-Linguistische Programmieren (kurz NLP) ist eine Sammlung von Methoden und Kommunikationstechniken, welche psychische Abläufe im Menschen beeinflussen sollen." Link1

"Neurolinguistisches Programmieren, kurz NLP, ist ein Motivations- und Kommunikationsmodell, das in den siebziger Jahren entwickelt wurde. Es wurde durch die Analyse sehr erfolgreicher Psychotherapeuten entwickelt..." Link2

In der Kritik unter dem ersten Link wird an der Wirksamkeit gezweifelt, aber das soll hier nicht das Thema sein. Das Gespräch mit einer Psychologin kam zu dem Ergebnis, dass diese Ansätze des NLPs als durchaus hilfreich bei Angstzuständen und auch Traumata einstuft.

Und das ist der Punkt: NLP ist gedacht, um in der Behandlung von Menschen eingesetzt zu werden, um diesen zu helfen.

Unter dem zweiten Link ist weiter zu lesen:

"...und wird heute in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, wie Therapie, Verkauf, FührungPartnerschaft und im Umgang mit Kindern angewendet."

Damit kommt mein Kürzel NLM zum Einsatz: Neuro-Linguistisches Manipulieren.
Die Therapie ist noch okay, aber die folgenden Punkte zeigen doch genau auf, dass es dort nur um die "Hilfe für die eigene Person geht" und somit lediglich Selbstzweck ist, das Gegenüber entsprechend der eigenen Wünsche zu manipulieren.

Der Einsatz im Verkauf dient nur der Vermehrung des Vermögens/Erfolges. Es ist nichts auszusetzen an fleißigen, erfolgreichen und auch nicht an ehrgeizigen Menschen. Diese Ziele jedoch durch Manipulation oder unrechtmäßig zu erreichen ist in höchstem Maße asozial. Und spiegelt auch genau das wider, was ich im letzten Artikel schon angesprochen habe, dass mittlerweile eine Menge zwielichtiger Typen unterwegs sind.
Bei Führung, Partnerschaft und im Umgang mit Kindern ist der Einsatz genauso verwerflich. 
Hier verfolgt die Manipulation auch nur einen Selbstzweck, und zwar die Macht über das Gegenüber zu haben und es so "hinzubiegen", dass es keinen "Stress" macht. 
Es geht hier nicht um das therapeutische Programmieren, sondern um das Manipulieren.

Das möchte man natürlich können. Wie geil, einem Gegenüber im Gespräch den eigenen Willen aufzudrücken oder das Gefühl zu geben, dass er genau dieses Produkt jetzt braucht. Es gibt Menschen, die können naturgegeben einfach so überzeugend sein. Alle anderen, die es nicht sind, haben sich von all den so erfolgreichen Coaches, Trainern etc. manipulieren lassen, dass NLP das Heilmittel ist. 
Diese Manipulation erfolgte jedoch nicht durch NLP, sondern lediglich durch unwahre Aussagen über die angeblichen finanziellen, gesellschaftlichen etc.  Erfolge, die man mit Anwendung von NLP generieren kann. Damit wurde keiner überzeugt, sondern lediglich die Gier geweckt.

Wenn also der Versicherungsmensch aus dem Nachbardorf erzählt, dass er NLP macht, ist wohl ziemlich klar, was er damit erreichen möchte. Ein ebenfalls erwähntes zweieinhalbjähriges Studium der Psychologie hat mich dann neugierig gemacht. 
Auf seiner Facebook-Seite, wo die Leute ja gerne mehr Bildung aufführen, als tatsächlich vorhanden ist, finde ich unter "Hat hier studiert: Kaufmännische Lehranstalten Bremerhaven". Das die KLA den Status einer Universität hat und ein Psychologiestudium anbietet ist mir neu.

Dass NLP nicht so funktioniert, wie es bei den vielen unseriösen Angeboten dargestellt wird, ist auf jeden Fall klar. 
Interessant wird es werden, davonausgehend, dass diese Manipulation richtig ausgeführt funktioniert, wenn dann irgendwann alle bei ihrem Gegenüber versuchen, diesen mit der Technik des NLPs zu manipulieren. 
Wenn dann der Angestellte seinen Chef manipuliert, ihm mehr Gehalt zu geben, der Käufer einen immensen Rabatt herausschlägt oder das Kind die Eltern vom "Laissez-faire" überzeugt. 
Wobei, die Sache mit den Kindern? Die meisten haben ihre Eltern ja schon komplett in der Hand, mit der ihnen naturgegebenen Kraft der Programmierung.



Dienstag, 16. August 2022

 Intermezzo – Teil 2

Der beste "Handyvertragmacher" der Welt und warum Vodafone wieder den Vogel abschießt.

Unsere Handyverträge schließen wir seit Jahren bei einem sehr kompetenten Menschen ab, der uns aber leider keinen Internetvertrag vermitteln konnte.
Da aber im selben Haus ein Vermittler für Vodafone Verträge tätig ist, Vodafone zudem gerade eine große Sonderaktion hatte und wir zusätzlich noch die Empfehlung "unseres Menschen" bekamen, entschlossen wir uns für diesen Superdeal.
Der Internet-Kabelanschluss war für das erste halbe Jahr kostenlos, zuzüglich weiterer attraktiver Vergünstigen und einem großzügigen Gutschein.
Gut, versuchen wir es nochmals mit Vodafone. 

Mein dreimaliger Einwand, dass Kabel bei uns nicht möglich sein, da erst neue Leitungen verlegt werden müssten, wurde widerlegt mit dem Argument, dass das bei unserer Adresse einfach nur "eingestöpselt" werden müsse. Wenn es dann doch so sein solle, käme eben ein Techniker und erledige das.
Neue Leitungen geht aber nicht, da der Vermieter seine Einwilligung nicht gibt.
Wir wurden aber beruhigt, dass alles funktionieren würde, da es ja dementsprechend im System hinterlegt sei.

Der Router kam, wir stöpselten an, und: Nichts, kein Internet. Es war keine Problemlösung in Sicht. 
Der Anruf bei der Hotline brachte dann das Ergebnis, dass ein Techniker kommen müsse. 
Wofür? Um ein Kabel in einen Stecker zu stecken?
Der Verweis darauf, dass in den letzten Jahren schon zwei Techniker im Haus waren und bestätigt hatten, dass neue Kabel verlegt werden müssten war nicht im System hinterlegt.
Das Ende der ganzen Aktion war, dass es dann eben nicht möglich sei.

Irgendwo muss das Internet ja geordert werden. Also wieder zu dem Vodafone-Menschen, den Kabelauftrag aufgehoben und es wurde ein lange nicht so attraktiver DSL-Vertrag abgeschlossen. 
Aber, zum Teufel, dieser wäre erst in ca. vier Wochen verfügbar. 
Nach meinem Einspruch, dass das absolut nicht möglich wäre, so lange ohne Internet zu sein, bekamen wir eine Datenkarte mit unbegrenztem Volumen, die vier Wochen gültig wäre.

Ca. zwei Wochen nach der Aufhebung kam dann ein Schreiben von Vodafone, dass diese nicht möglich sei und wir einen Technikertermin vereinbaren sollten.
Wie bitte? In dem Vertrag war explizit vermerkt, dass nur eingestöpselt werden müsse, es war somit ein vertragsrelevanter Punkt, den Vodafone nicht erfüllen konnte. Dazu das Wissen, dass auch ein Techniker das Problem nicht würde beheben können.
Das stellt doch wohl einen Vertragsbruch dar, der berechtigt diesen aufzuheben?

Bevor wir auf dieses Schreiben reagiert haben, kam ein weiterer Brief von Vodafone mit der Mitteilung:

"Ihren Auftrag haben wir aus Kulanz storniert."

Vodafone kann den abgeschlossen Vertrag nicht erfüllen und spricht dann von Kulanzgründen in Bezug auf die Aufhebung?
Vielleicht war mittlerweile bemerkt worden, dass wir einen DSL-Vertrag bei ihnen abgeschlossen hatten und sie deswegen "kulant" waren.
Schade, es hätte mich interessiert und wäre wahrscheinlich spannend geworden, was passiert wäre, wenn dieser nicht vorhanden gewesen wäre.

Für mich stellt dieses Verhalten ein klares Abbild des sich entwickelten und entwickelnden Miteinanders in unserem Land und eigentlich auf der ganzen Welt dar. 
Viele sind nur noch auf ihren Vorteil bedacht und bescheißen skrupellos jeden, der ihnen über den Weg läuft.
Ein Phänomen, was quer durch alle Bevölkerungsschichten zu beobachten ist. Der zwielichtige Typ, bei dem man früher sagte: "Wenn du dem die Hand gibst, musst du hinterher zählen, ob noch alle Finger da sind.", kann mittlerweile jeder sein, der dir gegenüber steht.


Montag, 8. August 2022

 Intermezzo – Telekommunikationsmafia

Warum denke ich immer an mafiöse Strukturen, wenn ich näher mit Telekommunikationsanbietern in Verbindung trete?

Vodafone ist ein Paradebeispiel dafür. In den Anfangszeiten des mobilen Internets hatte ich eine Karte für das Handy zum Telefonieren und eine für mobiles Internet, für mein Netbook und eben auch für das Handy nutzbar, von Vodafone.
Um mir Musik auf mein Handy zu laden, legte ich dort die Karte für mobile Daten ein und lud mir etliche Titel herunter, der Download an sich war kostenfrei.
Laut der nächsten Rechnung von Vodafone waren fast 1000,- Euro fällig. 

Telefonischer Kontakt war müßig, da wurde mir immer nur erzählt, dass die Rechnung korrekt sei. Bei einem Chat wurde abgestritten, dass ich überhaupt eine Datenkarte hätte, nach meinem Verweis auf die Vertragsnummer wurde er dann abgebrochen. Auch auf ein Schreiben, dass ich um Aufklärung bitte, bekam ich keine Antwort. 
Ein Angebot von Vodafone, dass bei einer Zahlung von 600,- Euro der Fall abgehakt sein, nahm ich nicht an, da ich mich im Recht sah.

Daraufhin kam nach einiger Zeit ein Schreiben eines Gerichts, dass ich Vodafone so und soviel schulde und das bezahlen müsse. Diesem widersprach mit dem Verweis darauf, dass die Rechnung fehlerhaft sei.
Nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem Termin zur Verhandlung gegen Vodafone. 
Kurz vor dem Termin kam ein neues Schreiben des Gerichts, das Vodafone den Antrag zurückgezogen.
War es die Hoffnung von Vodafone, dass ich aus lauter "Respekt" vor ihrem Anwalts- und Gerichtsgeprotze die unrechtmäßig geforderte Summe bezahle?
Und wie viel Leute machen es, weil sie denken, wenn Vodafone solche Geschütze auffährt sind sie bestimmt im Recht?

Und Telekom? Auch die sind keinen Deut besser.
1999 habe ich meinen ersten Internetvertrag mit der Telekom abgeschlossen, 100,- DM im Monat. Da es damals noch keine Kombination mit Telefon gab, war der Vertrag einzeln und somit auch die Überweisungen separat.
Irgendwann kam dann eine Zahlungserinnerung für die Telefonrechnung, die ich jedoch beglichen hatte, weswegen ich das Schreiben ignorierte, da ich von einer Überschneidung ausging.

Einige Zeit später war mein Telefon abgestellt. Die Kontaktaufnahme mit der Hotline bescherte mir Sätze wie: "Bezahlen Sie doch einfach, dann schalten wir das Telefon wieder an." 
Irgendwann hatte ich dann einen "ehrlichen" Menschen an der Strippe, der auf die Idee kam, dass es vielleicht einen Zahlendreher gegeben hat. Mein Einwand, dass ich das Geld doch zurückbekommen hätte, wenn es nicht zuzuordnen gewesen wäre, verneinte er. Und erklärte mir, dass wenn das Geld bei der Telekom eingeht und nicht zugeordnet werden, nicht zurückgebucht, sondern einbehalten wird und das es da einen extra "Pott" für gibt.

Wie bitte? Wie viele Menschen, die vielleicht ein bisschen tüddelig sind und trotz bezahlter Rechnung angemahnt wurden, weil die Telekom die Zahlung nicht zuordnen konnte, haben wohl ihre Rechnung schon doppelt beglichen?
Bei mir stellte sich dann heraus, dass bei der elektronischen Lesung meiner handschriftlich gemachten Angabe auf der Überweisung, eine 4 als H interpretiert wurde. 

Den Vogel schoss die Telekom aber ab, als sie mir, nachdem ich schon jahrelang keine Kunde mehr bei ihnen war, eine Rechnung über 1250,- Euro schickten. 
Die Erwiderung zu meinem Einwand, beim Anruf bei der Hotline, dass ich kein Kunde sei, war, dass sie die Rechnungen bis zu drei Jahren später einfordern können. Da ich aber schon etliche Jahre mehr kein Kunde war, wurde ich zur Klärung weiterverbunden. Es gab einiges hin und her und irgendwann erhielt ich eine Gutschrift über genau die geforderte Summe.

Da konnte ich es mir dann nicht verkneifen nochmals bei der Telekom anzurufen, um meine Kontonummer mitzuteilen, wohin sie das Geld überweisen sollten. Meine Erklärung, dass ich kein Kunde mehr sei und deshalb die Gutschrift nicht verrechnet werden könne, leuchtete meinem Gegenüber noch ein. Nach dem Aufrufen des Vorgangs ließ ich mir mit sehr viel Freude und mit vielem dämlichen Nachfragen sehr lange erklären, warum ich kein Anrecht auf das Geld hätte.

Wie es zu diesem Intermezzo kommt? Das Drama mit Vodafone beginnt von Neuem. Mehr dazu demnächst.



Samstag, 6. August 2022

  Post von gestern – Facebook

Eigentlich sollte es heute um die Staatsanwaltschaften gehen, da aber zu dem Post von gestern (Link1) eine kleine Diskussion in der Facebook Gruppe "Neeis ut'n Landkreis Cuxhoben" (Link2) entstanden ist, gibt es hier einen eingehenderen Artikel, da scheinbar nicht ganz klar ist, wie ich das gemeint habe.

Der Satz "Im Namen des Volkes" sollte doch das widerspiegeln, was er aussagt. Diese Aussage ist für mich:
"Das Urteil entspricht dem, wie das Volk entscheiden würde, wenn es gefragt werden würde."

Da das Volk eventuell oft anders urteilen würde, ist es somit nicht im Namen des Volkes. Richtig wäre zu sagen: Im Namen des Gesetzes. 
Es geht natürlich nicht, dass jedes Mal eine Abstimmung erfolgt und das Volk befragt wird und natürlich soll kein Richter gegen das Gesetz urteilen.
Ein Punkt ist, dass das Gesetz, nachdem entschieden wird, eventuell anders formuliert wäre, wenn es wirklich vom Volk beschlossen wäre. 

"„Im Namen des Volkes“ ist jedoch nicht gleichzusetzen damit, dass der Richter Urteile fällt, die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müssen. Richter sind bei ihrer Entscheidung allein an das Gesetz gebunden." Link3

Dies ist ein Punkt, der auch in der Gruppe angeführt wird. 

Da die Rechtsprechung, wie alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, also dem "Prinzip der Volkssouveränität" unterworfen ist, müssten die Gesetze dann dementsprechend dem Willen der Bevölkerung entsprechen.
Der Einwand, dann gäbe es keine Gesetze mehr, soll hier nicht diskutiert werden, da es in jeder Gesellschaft Regeln bedarf, die dem Miteinander eine gewisse Struktur geben. 

Beim zweiten Punkt gehen wir davon aus, dass die Gesetze, so wie sie formuliert sind, dem Willen des Volkes entsprechen. 
Hier entsteht dann das Problem, dass Gesetze eben auslegbar sind, wie auch in der Gruppe angemerkt wurde. Sogar bei noch so klarer Formulierung kann es sein, dass zwei Richter in genau dem selben Fall unterschiedlich urteilen würden.
Hier gibt dann der folgende Satz eventuell Aufschluss: 

"In Art. 97 Absatz 1 GG heißt es dazu, dass Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Einleitungsformel „Im Namen des Volkes“ zieht also keine rechtlichen Folgen für das Gericht nach sich. Dem Gericht soll dadurch nur bewusst gemacht werden, dass die Grundüberzeugungen des Volkes bei der Rechtsprechung berücksichtigt werden müssen." Link3

Die "Grundüberzeugungen des Volkes" könnten der Knackpunkt sein. Wie ist denn die Grundüberzeugung? Wer weiß das genau?
Das Gericht muss diese bei der Entscheidung berücksichtigen. 
In der Diskussion der Facebook Gruppe wird angeführt, dass durch unsere Rechtsprechung sichergestellt wird, dass nicht nach eigenem Gefühl entschieden wird. 
Doch genau dieser eher offene und nicht bestimmbare Punkt der Grundüberzeugung gibt dem Richter damit die Möglichkeit nach "Gefühl", seiner eigenen Einschätzung der Grundüberzeugung, zu entscheiden – natürlich innerhalb der Auslegbarkeit des Gesetzes. 

Es ging bei dem Artikel mehr um die Fragestellung der Gerechtigkeit, nach dem Volksempfinden, und um die Sensibilisierung für das Thema der, der Exekutive gegenüber unabhängigen Staatsanwaltschaften. Die Richter sind – sollten sein, da gibt es auch Zweifel, ob es immer so ist – unabhängig. 

Beim nächsten Artikel sind also die Staatsanwälte das Thema ohne mein oder Fragen zum allgemeinen Volksempfinden. 









Freitag, 5. August 2022

Justiz – Hure der Politik und Fürsten?

Nach dem Intermezzo mit den "Netten Typen" zurück zur Justiz.

Vor einiger Zeit hatte ich Käthe vom Dach gebeten eine Umfrage für mich über Facebook zu starten. Zusammen mit meiner gleichzeitig gestarteten Umfrage beteiligten sich 283 Leute daran. 
Die Frage lautete wie folgt und konnte nur mit ja oder nein beantwortet werden:

"Ein Vater brachte sein bewusstloses Kind selbst mit dem Auto zur Klinik ohne einen Krankenwagen zu rufen. Unterwegs wurde er von der Polizei angehalten, die den Fall als dringlich ansah und ihn eskortierte. Er wurde geblitzt, ob mit oder vor der Polizeieskorte ist mir nicht bekannt. Würdet ihr die erfolgte Strafe, Bußgeld und einen Monat Fahrverbot, aufgrund der Situation erlassen?"

63,2 % als fast zwei Drittel sprachen sich für den Erlass aus. Das Gericht entschied anders. Dass weitere Rechtsmittel eingelegt werden können und wie es dann genau ausgeht ist hier nicht relevant.
Es ist auch klar, dass die Umfrage nicht repräsentativ ist, aber der größte Teil der angeblich als repräsentativ veröffentlichen Umfragen sind es streng genommen nicht. 
Der entscheidende Punkt hier ist, dass das Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird. Das Volk jedoch nicht so entscheiden würde.

Und das ist kein Einzelfall. Jeder hat schon einmal über ein Urteil gelesen oder vielleicht auch selbst erfahren, wo er gedacht hat, das ist nicht gerecht.
Da kommen einem dann sofort Sprüche "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei", "Wir haben nicht Recht bekommen, sondern ein Urteil" oder "Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun" in den Sinn.
Es ist klar, es kann nur einer Recht bekommen, wenn es um ein Urteil geht und manchmal nicht einmal das. Es gibt auch Urteile, wo beide nur ein bisschen Recht bekommen. Dass jeder Unterlegene sich ungerecht behandelt fühlt, nachdem ein Anwalt ihm "suggeriert" hat, dass er im Recht wäre, ist verständlich. Zu dem Thema gibt es mehr in einem folgenden Artikel.
Es geht eben mehr um das Gerechtigkeitsempfinden des Volkes, aber genau das sollte doch der Maßstab bei der Rechtsprechung sein.

Dass Rechtsprechung vielleicht doch nicht so ganz gerecht ist, wird deutlich gemacht durch das "Feiern" von Urteilen, wo ein "Kleiner" gegen einen "Großen" gewinnt.
Warum finden solche Urteile dann so viel Beachtung?
Wenn diese eher selten sind, müsste es bedeuten, dass die meisten Kleinen nicht Recht haben, wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht. Die meisten Großen dann entsprechend meistens Recht haben.
Diese Konstellation ist in keiner Weise glaubwürdig.

Liegt es vielleicht doch am Stand, an der Finanzkraft oder gar Seilschaften der Großen? 
Büchner hat die Fürsten angeführt, die die Justiz unter ihrer Fuchtel haben. Da es keine maßgeblichen Fürsten in dem Sinne mehr gibt, habe ich die Politik ins Spiel gebracht. 
Unsere heutigen Fürsten sind die "Wirtschaftsmächtigen", die auch die Politik mitbestimmen, also könnte man das "Fürsten" sehr gut stehen lassen, da es eigentlich das gesamte Paket an "Freiern" beinhaltet.

Etliche Verfahren, gerade von "Kleinen" werden zum Beispiel direkt von den Staatsanwaltschaften "abgebügelt" und das obwohl ein Anfangsverdacht, der wichtig ist, sehr wohl angezeigt ist.
Liegt das eventuell an der Weisungsgebundenheit unserer Staatsanwaltschaften?
Genau das kritisiert nämlich der Europäische Gerichtshof und zweifelt damit die Unabhängigkeit dieser an.
Auf jeden Fall schon einmal in Bezug auf Europäische Haftbefehle, dessen Ausstellung den deutschen Staatsanwaltschaften per Europäischen Gerichtshof  2019 untersagt wurde. Link1

Mehr dazu beim nächsten mal.