Samstag, 6. August 2022

  Post von gestern – Facebook

Eigentlich sollte es heute um die Staatsanwaltschaften gehen, da aber zu dem Post von gestern (Link1) eine kleine Diskussion in der Facebook Gruppe "Neeis ut'n Landkreis Cuxhoben" (Link2) entstanden ist, gibt es hier einen eingehenderen Artikel, da scheinbar nicht ganz klar ist, wie ich das gemeint habe.

Der Satz "Im Namen des Volkes" sollte doch das widerspiegeln, was er aussagt. Diese Aussage ist für mich:
"Das Urteil entspricht dem, wie das Volk entscheiden würde, wenn es gefragt werden würde."

Da das Volk eventuell oft anders urteilen würde, ist es somit nicht im Namen des Volkes. Richtig wäre zu sagen: Im Namen des Gesetzes. 
Es geht natürlich nicht, dass jedes Mal eine Abstimmung erfolgt und das Volk befragt wird und natürlich soll kein Richter gegen das Gesetz urteilen.
Ein Punkt ist, dass das Gesetz, nachdem entschieden wird, eventuell anders formuliert wäre, wenn es wirklich vom Volk beschlossen wäre. 

"„Im Namen des Volkes“ ist jedoch nicht gleichzusetzen damit, dass der Richter Urteile fällt, die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müssen. Richter sind bei ihrer Entscheidung allein an das Gesetz gebunden." Link3

Dies ist ein Punkt, der auch in der Gruppe angeführt wird. 

Da die Rechtsprechung, wie alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, also dem "Prinzip der Volkssouveränität" unterworfen ist, müssten die Gesetze dann dementsprechend dem Willen der Bevölkerung entsprechen.
Der Einwand, dann gäbe es keine Gesetze mehr, soll hier nicht diskutiert werden, da es in jeder Gesellschaft Regeln bedarf, die dem Miteinander eine gewisse Struktur geben. 

Beim zweiten Punkt gehen wir davon aus, dass die Gesetze, so wie sie formuliert sind, dem Willen des Volkes entsprechen. 
Hier entsteht dann das Problem, dass Gesetze eben auslegbar sind, wie auch in der Gruppe angemerkt wurde. Sogar bei noch so klarer Formulierung kann es sein, dass zwei Richter in genau dem selben Fall unterschiedlich urteilen würden.
Hier gibt dann der folgende Satz eventuell Aufschluss: 

"In Art. 97 Absatz 1 GG heißt es dazu, dass Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Einleitungsformel „Im Namen des Volkes“ zieht also keine rechtlichen Folgen für das Gericht nach sich. Dem Gericht soll dadurch nur bewusst gemacht werden, dass die Grundüberzeugungen des Volkes bei der Rechtsprechung berücksichtigt werden müssen." Link3

Die "Grundüberzeugungen des Volkes" könnten der Knackpunkt sein. Wie ist denn die Grundüberzeugung? Wer weiß das genau?
Das Gericht muss diese bei der Entscheidung berücksichtigen. 
In der Diskussion der Facebook Gruppe wird angeführt, dass durch unsere Rechtsprechung sichergestellt wird, dass nicht nach eigenem Gefühl entschieden wird. 
Doch genau dieser eher offene und nicht bestimmbare Punkt der Grundüberzeugung gibt dem Richter damit die Möglichkeit nach "Gefühl", seiner eigenen Einschätzung der Grundüberzeugung, zu entscheiden – natürlich innerhalb der Auslegbarkeit des Gesetzes. 

Es ging bei dem Artikel mehr um die Fragestellung der Gerechtigkeit, nach dem Volksempfinden, und um die Sensibilisierung für das Thema der, der Exekutive gegenüber unabhängigen Staatsanwaltschaften. Die Richter sind – sollten sein, da gibt es auch Zweifel, ob es immer so ist – unabhängig. 

Beim nächsten Artikel sind also die Staatsanwälte das Thema ohne mein oder Fragen zum allgemeinen Volksempfinden.