Donnerstag, 30. März 2023

 Beerster Seefest 

Die Stadt Geestland rückt vom Seefest ab. Sogar der Name hat sich erledigt. Link1



Lothar, der ehemalige Garant für ein gelungenes Seefest, würde sich die Haare raufen. Hiltraud und das ganze Team müssen in dem Zusammenhang natürlich auch erwähnt werden.

Die Ursprünge unseres Seefestes liegen schon in den 1920er Jahren. 
Die Betreiber der Seelust, Familie Kämpf, veranstalteten ein Fest bei dem der Sommergarten, die am Kanal angesiedelte Bootsvermietung samt ihrer Boote, mit Lampions geschmückt wurde. Am Abend gab es ein kleines Feuerwerk und hinterher Tanz auf dem Saal.
Der schon existierende Wassersportverein untermalte das Fest mit lampiongeschmückten Booten von der Wasserseite aus.
Damit wären wir in diesem Jahrzehnt bei dem Hundertjährigen.

Zumindest vom Ursprung her, denn die Veranstaltung schlief ein.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde sie von ein paar Mitgliedern des (wieder-) gegründeten Wassersportvereins neu belebt. Das genaue Jahr ist mir nicht bekannt, rückschließend aus den vorliegenden Informationen müssten es aber die 1950er gewesen sein.
Womit sich die 70 Jahre nähern würden oder vielleicht schon erreicht sind. Es wäre wirklich sehr schade, wenn das Seefest wieder einschlafen würde.

Ach nein, es soll ja eine "andere Veranstaltung" geben. Aber ändert ein neuer Name etwas an dem, woran es jetzt scheitert? 
Dieses andere Fest bräuchte doch auch ein Konzept, dann könnte man ein neues Konzept doch gleich jetzt und hier anwenden.

Der Vorschlag von mir wäre:

Die bisherigen Aktionen, die Bestandteile der Veranstaltungen in Bederkesa waren, zu einer Großveranstaltung zusammenzulegen. Seefest, Mittel-, Kunsthandwerker-, Herbst- und Flohmarkt in einem. Damit würde man das Interesse an einem Besuch bündeln.

Um die Burg herum könnten die Mittelalterliebhaber mit entsprechenden Ständen ihren Spaß finden.
Auf der Rasenfläche des Amtsgartens gibt es einen Kunsthandwerkermarkt.
Die Schausteller könnten die Amtsstraße, Erlenwiese und den Neumarkt zum Leben erwecken, je nach Bedarf.
Der Flohmarkt könnte in der Seebeckstraße und im Rondell stattfinden.
Zum Schluss all jene, die schon immer maßgeblich am Erfolg des Seefestes beteiligt waren, die Vereine und Organisationen.
Für diese bietet der Kurpark ausreichend Platz.
Weitere Details würden den Rahmen des Artikels sprengen.

Das erste Wochenende im August ist als Termin auch akzeptabel. Es bietet mit dem verkaufsoffenen Sonntag einen weiteren Anreiz.

Da die Vereine alles ehrenamtlich stemmen und vielleicht auch das "Personal" fehlt, könnte überdacht werden, ob man sich nicht zusammenschließt, um etwas auf die Beine zu stellen.
Es muss zum Beispiel nicht jede/r einzelne Sportverein, Feuerwehr oder Schützenverein etwas anbieten. 
Sprecht euch ab und wir könnten es "wuppen", dass das Seefest erhalten bleibt.

Große Reden schwingen? Nein, nicht nur. 
Selbstverständlich bin ich bereit mitzuhelfen. 

Nachtrag: Die Rundschau ist erst heute bei mir angekommen und gerade habe ich den Artikel der Marktfrau gelesen. Verlinken geht leider noch nicht, werft also einfach mal einen Blick hinein.


















Montag, 27. März 2023

 Eingabe nach § 34 NKomVG

"Mein Vorschlag an die Stadt:
Zeigt zumindest einmal Größe und gebt zu, dass ihr falsch liegt." 

Der Satz oben stammt aus dem Artikel über den Weg. Ob die Stadt wirklich Größe zeigt, ist abzuwarten.
Um nicht wertvolle Zeit zu verschwenden, geht eine Eingabe nach § 34 NKomVG 

"Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden." (Link1) 

an den Rat der Stadt Geestland.

"Sehr geehrter Herr .../...,
 
hiermit möchte ich Sie, in Ihrer Position als Ratsherr und gemäß Ihres Auftrages, bitten, auf die Verwaltung der Stadt Geestland in Bezug auf die gegenstandslose und fälschlich veröffentlichte Widmung für das Flurstück 7/15, Gemarkung Bederkesa Flur 12, einzuwirken.

Aus keinerlei mir zugänglichen behördlichen Dokumenten geht eine Widmung 
dieses Stückes, die schriftlich hinterlegt sein müsste, hervor. 
Noch bezeichnender, es existiert laut dieser Dokumente keinerlei Weg auf dem Flurstück, was sich in privater Hand befindet.
Die öffentlich von der Stadt Geestland erwähnte Widmung ist also nicht existent.

Eine eventuell "kraft unvordenklicher Verjährung" angestrebte Widmung schließt sich hier aus. Zur Beweisführung wird u.a. Kartenmaterial herangezogen. 
Auf der aktuell beim Katasteramt aufrufbaren Seite ist kein Weg verzeichnet. 
Eine Rad- und Wanderkarte der Tourismus, Kur und Freizeit GmbH Bederkesa, Stand: Mai 2009, weist zu den offiziellen Straßen und Wegen auch "Schleichwege", wie die Heckenwege auf. Dies wäre somit eine Karte, wo ein Weg, der zum Seerundweg führt, vermerkt sein sollte. Das ist aber nicht der Fall.
Auch in anderen mir zugänglichen Karten ist dort kein Weg verzeichnet.
Und der relevanteste Punkt, in dem ursprünglichen und immer noch gültigen Bebauungsplan ist ein Weg dort, aufgrund der Festlegung von bebaubaren Flächen sowieso ausgeschlossen. Ein an dieser Stelle verlaufender Weg würde dann direkt durch ein dort stehendes das Haus führen.

Da dieser Vorgang bereits bei Gericht anhängig und für die Stadt aus o.g. Gründen nicht gewinnbar ist, ist diese jetzt, um sie vor höherem finanziellen Schaden zu bewahren, aufzufordern das Verfahren gütlich beizulegen.
Die, durch das fehlerhafte Verhalten der Stadt und Vorgängergemeinde, Anfrage 2014, entstandenen Kosten der Eigentümerin wären zu erstatten.

Aus den mir vorliegenden Informationen ist kein anderer Schluss als oben angeführter zu ziehen.


Mit freundlichem Gruß

.../..."

Das weitere Geschehen zu dieser Angelegenheit ist abzuwarten.

Der nächste Artikel, wenn nichts dazwischen kommt, beschäftigt sich dann mit einer Kläranlage, nicht erfüllten Auflagen und einem unvollständigen Gutachten.
Den verschwitzten Anwalt erwähne ich vorerst nicht.

Da ist aber finanziell nichts mehr zu retten, das Geld ist schon verschwendet.


Samstag, 25. März 2023

 Shorts 

Wahl

Dass die Neutralitätspflicht bei der Wahl von Frau Kasten, ebenso wie von der Stadt Geestland verletzt wurde, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Die von der Verwaltung gelieferte und vom Rat abgesegnete Begründung entkräftet meine Einwände nicht.
Ein weiteres Vorgehen die Wahl anzufechten ist aber nicht gegeben und auch nicht gewollt. Eine Aberkennung wird auch eher dann ausgesprochen, wenn es sich um eine knappes Ergebnis handeln würde.

Der Wahlwiderspruch hat trotzdem in voller Gänze seinen Zweck erfüllt. Deutlich wird hier veranschaulicht, wie die Stadt mit Kritik umgeht und der Rat seinen eigentlichen Auftrag nicht erfüllt. 
Ich bedanke mich, dass beide es wie erwartet bedient haben.

Weg

Es gibt weitere Dokumente zum dem "Weg", die ich gestern nicht angeführt habe, die jedoch auch keine Widmung belegen. Trotzdem möchte ich sie hier kurz anführen.
Es gab im März 1975 einen Beschluss zu einer Bauplanänderung in Bezug auf einen Fußweg im Wochenendgebiet. 
Dieser Beschluss ist jedoch nicht rechtsgültig, da die zur Rechtsgültigkeit erforderliche Veröffentlichung nicht stattfand. Das ist der Stadt auch bekannt.

Eine im Februar 2014 erbetene Entwidmung des "Weges" bei dem damaligen Flecken Bederkesa wurde abgelehnt.

"...der Verwaltungsausschuss des Flecken Bad Bederkesa hat sich in seiner Sitzung am 19.02.2014 ausführlich mit Ihrem Antrag beschäftigt..."

Ausführlich? Hätte sich der Verwaltungsausschuss damals wirklich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, hätte ihm auffallen müssen, dass gar keine Widmung vorliegt.
Bei mir hat es nur kurze Zeit gedauert bis zu dieser Erkenntnis und ich habe nicht die Möglichkeit des uneingeschränkten Zugriffs auf erforderliche Akten.

Dieses Schreiben kann natürlich eine vorliegende Widmung suggerieren. Aber eine Ablehnung eines nicht vorhandenen Zustands als Beweis anzuführen? 
So weit will wohl sogar die Stadt Geestland nicht gehen.

Deal

Der stets abgestrittene Deal wird in einem Zeitungsartikel der Nordsee-Zeitung vom 10.01.15 von Krüger sogar bestätigt.
Ob nun das Wort Deal oder Vereinbarung benutzt wird ist unerheblich. Deal ist nur der mittlerweile viel genutzte Anglizismus für Vereinbarung.
Vereinbarungen an sich sind auch nichts verwerfliches, bieten sie doch die Möglichkeit bei z.B. Uneinigkeit zu einem Thema eine Lösung zu finden.
Eine Vereinbarung bringt immer Nutzen für alle involvierten Seiten und hier wird es in diesem Fall kritisch.
Thorsten Krüger führt an, dass es richtig sei, dass es "...eine Vereinbarung zwischen mir, SPD, CDU und Bürgerfraktion gab...".
Es geht in diesem Fall nur um Vorteile für diese vier. Der Bürger an sich wurde von Erlangen von irgendwelchen Vorteilen somit ausgeschlossen, denn dass wir Bürger nicht die Parteien sind und diese auch nicht in unserem Sinne agieren, hat die letzte Wahl wohl eindeutig beweisen.

"Der Esel nennt sich immer zuerst" 

"Thorsten Krüger führt an .../... zwischen mir, SPD, CDU und Bürgerfraktion...".

Zu der Bedeutung des Sprichworts führt der Focus u.a. aus: 
Sich selbst als erstes zu nennen zeugt von Egoismus und Unhöflichkeit.
Der Esel wird in Fabeln und Mythen schon seit Jahrhunderten mit Dummheit verbunden.




Freitag, 24. März 2023

 Die Sache mit dem Weg 

beschäftigt mich weiter.

Die eine Seite sagt nicht gewidmet, die andere Seite sagt gewidmet. Da muss doch geschlussfolgert werden, dass eine Seite nicht die Wahrheit sagt.

In einem Gespräch mit der Stadt wurde mir versichert, dass eine Widmung vorläge. Die Person führte aus, dass es sich nicht um Hörensagen handele, es läge ein Dokument vor.
Dieses Dokument sei auch der Gegenseite vorgelegt worden. Wie so oft bei der Stadt, mit Widerwillen und falschen Angaben, laut Gegenseite. 

Die Gegenseite hat Dokumente bekommen, für das betroffene Stück liegt jedoch keine Widmung vor.
Diese hatte auch früher schon erwähnt, dass die Stadt, das konnte ich aus der Erzählung rückschließen, eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung erreichen will. 
Wenn eine Widmung vorläge, müsste dieses Mittel nicht angewandt werden.
Diese ganze Sache zieht sich auch schon über eine längere Zeit hin. Wenn also eine eindeutige, auf einem Dokument belegbare Widmung vorläge, hätte man nicht einfach einen Termin mit dem Eigentümer des Privatweges machen können und die Sache aus der Welt räumen? 
In Betrachtung aller Aspekte tendiere ich deswegen dahin, dass die Stadt es mit der Wahrheit mal wieder nicht so genau nimmt.

Apropos Betrachtung, im Gespräch mit der Stadt wurde erwähnt, dass es auch immer auf die Betrachtungsweise ankäme. 
Wenn zwei Leute je auf einer Seite eines Objekts stehen, dass von der einen Seite rund und von der anderen eckig ist, dann hat es etwas mit der Betrachtungsweise zu tun, wie dieses Objekt aussieht, eckig oder rund.
Aber in diesem Fall? Mit Worthülsen und nichtssagenden Aussagen geht die Stadt großzügig um.

Es ist hier im Text natürlich nicht ersichtlich, aber ich habe mich zwischenzeitlich auf Spurensuche begeben und bin fündig geworden, zu Ungunsten der Stadt.

Beim Landkreis Cuxhaven ist die Karte vom Katasteramt des Gebiets einzusehen. Datiert ist sie mit 1961 und ergänzt 1968 und auf dem Plan ist eine 1. Änderung 1970 vermerkt. 
Eine 2. Änderung aus dem Jahr 2019 ist dort ebenfalls hinterlegt. 

Weder auf der Karte des Landkreises, noch auf der Karte des Katasteramts ist ein Weg ersichtlich.
Die Karte des Katasteramts weist die öffentlichen nutzbaren Wege aus, die dort gelb markiert sind. 
Auf der folgenden Abbildung, es geht um den Weg, wo das "P" vermerkt ist, ist klar zu erkennen, wo dieser aufhört. Und um den geht es auch gar nicht.
Anschließend an diesen Weg, nach oben in Richtung Graben, geht es auf private Grundstücke, wovon das eine jedoch unbefugter Weise durch die Öffentlichkeit genutzt wird, um auf den Seerundweg zu kommen.
Ein paar Meter links, parallel zu diesem Weg laufend, ist ein Weg für die Öffentlichkeit ausgewiesen. Über diesen erreicht man den Seerundweg auch.

Quelle GIS Landkreis Cuxhaven

Die Rechtecke stellen die überbaubaren Flächen aus der immer noch gültigen Originalplanung dar. 
In der 2. Änderung von 2019 hat es diesbezüglich keine Änderung gegeben und auch dort ist kein weitergehender Weg eingezeichnet.

Das oberste Rechteck beim SW ist bis jetzt nicht bebaut, aber bebaubar.

Schenkt man nun der Stadt Glauben, dass hier ein öffentlicher Weg ist, würde die Öffentlichkeit durch ein dort stehendes Haus laufen. 
Es ist somit überhaupt nicht möglich, dass hier ein für die Öffentlichkeit gewidmeter Weg verläuft.

Bei der Namensfindung zur Fusion wurde ein Name nicht berücksichtigt: Schilda.

Mein Vorschlag an die Stadt:
Zeigt zumindest einmal Größe und gebt zu, dass ihr falsch liegt. Erstattet dem Eigentümer die Kosten, die durch euer Verschulden entstanden sind. 
Das würde dem Ansehen bei den Bürgern auf jeden Fall gut tun.
Es ist auch wirklich nicht das Problem, dass ihr Fehler macht, nur die arrogante Art, wie diese immer vehement abgestritten werden, zerstört jegliches Vertrauen.





Donnerstag, 23. März 2023

 Rechtsfreier Raum 

Juristisch betrachtet existieren rechtsfreie Räume dort, wo es keine rechtliche Regelung gibt, was in Deutschland nicht der Fall ist.
Umgangssprachlich wird der Begriff jedoch für Orte genutzt, an denen das Gesetz nicht geachtet wird, z.B. in Stadtvierteln mit hoher Kriminalität.
Muss ich bei den Entscheidungen in der Stadt Geestland nun vermuten, dass es dort einen rechtsfreien Raum gibt?

Die Rechtsfreiheit bezieht sich hier vielleicht nicht auf einen Raum, eher auf eine Personengruppe. Genauer gesagt auf höhere Verwaltungsbeamte und den Stadtrat.

Gabi Kasten hat auf dem Facebook Account der Stadt Geestland Wahlwerbung gemacht. Der Rat der Stadt sagt, dass es sich lediglich um eine Information gehandelt habe. In dem vorliegenden Fall hat diese Information jedoch werbenden Charakter. Ein Verweis auf ihre Homepage soll die Leute doch von ihr überzeugen.
Wie nennt ihr denn die Einblendungen von z.B. kleine Videos vor Youtube Beiträgen? Das wären dann alles verlinkte Informationen, die aber keinesfalls zur Wahl des Produktes überzeugen sollen, sondern nur informieren sollen. 
Dies ist das einzige Argument, dass der Rat für die Rechtmäßigkeit der verbotenen Wahlwerbung hat und dieses entspricht nicht einmal den Tatsachen.

Der offizielle Facebook Account ist als Online-Außenstelle oder Online-Erweiterung des Rathauses zu sehen, auf jeden Fall dem Rathaus zugehörig. Accounts von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in den sozialen Medien unterliegen den gleichen Gesetzen, wie auch die Einrichtungen selbst. Somit auch der Neutralitätspflicht, die hier verletzt wurde.
Wahlwerbung am oder im Rathaus machen ist verboten.

Es ist für die Werbung immer der verantwortlich, der beworben wird, somit Gabi Kasten. 
Aber es wäre auch die Pflicht der Stadt gewesen, diese verbotene Wahlwerbung zu entfernen, wenn der Verursacher nicht dazu bereit ist. Denn auch diese hat darauf zu achten, dass die Neutralitätspflicht in ihrem Hause nicht verletzt wird. 
Das ist jedoch bis heute den 23.03.23 nicht geschehen.
Das geht ja auch nicht, weil die Stadt dann eingestehen würde, dass ich Recht habe und damit mein Wahlwiderspruch zumindest in dem Punkte gerechtfertigt wäre. Was dann wieder dahin führen würde, dass ich auch Recht hätte mit meinen Aussagen über den Rat der Stadt Geestland, verzwickte Sache. 

Hier werden sehenden Auges Gesetze ignoriert, was genau die Vermutung aufkommen lässt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen wird und das wahrscheinlich aus niederen Beweggründen. 

Jetzt kommen der Höhepunkt der Geschichte:
Wo bei einem Stadtviertel mit erhöhter Kriminalität der rechtsfreie Raum durch z.B. mehr Polizeipräsenz und mehr Polizisten wieder aufgelöst werden kann, bleibt Frau Kasten rechtsfrei.
Es gibt keine übergeordnete Behörde in dem Sinne um den Entschluss des Rates anzufechten. 
Es besteht noch die Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) gegen Frau Kasten einzureichen. Diese wird jedoch wiederum vom Rat der Stadt verhandelt. 
Und wie der entscheiden wird ist klar. Wenn er jetzt anders entscheiden würde, würde er ja zugeben, dass seine Entscheidung beim Wahleinspruch falsch wäre und das ich Recht hätte mit meinen Aussagen über ihn.
Und auch in diesem Fall gibt es keine übergeordnete Behörde, um den, dann wieder dem Gesetz nicht entsprechenden, Beschluss anzufechten.

Somit ist die obere Verwaltung und der Rat ein rechtsfreier Raum.