Rechtsfreier Raum
Juristisch betrachtet existieren rechtsfreie Räume dort, wo es keine rechtliche Regelung gibt, was in Deutschland nicht der Fall ist.
Umgangssprachlich wird der Begriff jedoch für Orte genutzt, an denen das Gesetz nicht geachtet wird, z.B. in Stadtvierteln mit hoher Kriminalität.
Muss ich bei den Entscheidungen in der Stadt Geestland nun vermuten, dass es dort einen rechtsfreien Raum gibt?
Die Rechtsfreiheit bezieht sich hier vielleicht nicht auf einen Raum, eher auf eine Personengruppe. Genauer gesagt auf höhere Verwaltungsbeamte und den Stadtrat.
Gabi Kasten hat auf dem Facebook Account der Stadt Geestland Wahlwerbung gemacht. Der Rat der Stadt sagt, dass es sich lediglich um eine Information gehandelt habe. In dem vorliegenden Fall hat diese Information jedoch werbenden Charakter. Ein Verweis auf ihre Homepage soll die Leute doch von ihr überzeugen.
Wie nennt ihr denn die Einblendungen von z.B. kleine Videos vor Youtube Beiträgen? Das wären dann alles verlinkte Informationen, die aber keinesfalls zur Wahl des Produktes überzeugen sollen, sondern nur informieren sollen.
Dies ist das einzige Argument, dass der Rat für die Rechtmäßigkeit der verbotenen Wahlwerbung hat und dieses entspricht nicht einmal den Tatsachen.
Der offizielle Facebook Account ist als Online-Außenstelle oder Online-Erweiterung des Rathauses zu sehen, auf jeden Fall dem Rathaus zugehörig. Accounts von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in den sozialen Medien unterliegen den gleichen Gesetzen, wie auch die Einrichtungen selbst. Somit auch der Neutralitätspflicht, die hier verletzt wurde.
Wahlwerbung am oder im Rathaus machen ist verboten.
Es ist für die Werbung immer der verantwortlich, der beworben wird, somit Gabi Kasten.
Aber es wäre auch die Pflicht der Stadt gewesen, diese verbotene Wahlwerbung zu entfernen, wenn der Verursacher nicht dazu bereit ist. Denn auch diese hat darauf zu achten, dass die Neutralitätspflicht in ihrem Hause nicht verletzt wird.
Das ist jedoch bis heute den 23.03.23 nicht geschehen.
Das geht ja auch nicht, weil die Stadt dann eingestehen würde, dass ich Recht habe und damit mein Wahlwiderspruch zumindest in dem Punkte gerechtfertigt wäre. Was dann wieder dahin führen würde, dass ich auch Recht hätte mit meinen Aussagen über den Rat der Stadt Geestland, verzwickte Sache.
Hier werden sehenden Auges Gesetze ignoriert, was genau die Vermutung aufkommen lässt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen wird und das wahrscheinlich aus niederen Beweggründen.
Jetzt kommen der Höhepunkt der Geschichte:
Wo bei einem Stadtviertel mit erhöhter Kriminalität der rechtsfreie Raum durch z.B. mehr Polizeipräsenz und mehr Polizisten wieder aufgelöst werden kann, bleibt Frau Kasten rechtsfrei.
Es gibt keine übergeordnete Behörde in dem Sinne um den Entschluss des Rates anzufechten.
Es besteht noch die Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) gegen Frau Kasten einzureichen. Diese wird jedoch wiederum vom Rat der Stadt verhandelt.
Und wie der entscheiden wird ist klar. Wenn er jetzt anders entscheiden würde, würde er ja zugeben, dass seine Entscheidung beim Wahleinspruch falsch wäre und das ich Recht hätte mit meinen Aussagen über ihn.
Und auch in diesem Fall gibt es keine übergeordnete Behörde, um den, dann wieder dem Gesetz nicht entsprechenden, Beschluss anzufechten.
Somit ist die obere Verwaltung und der Rat ein rechtsfreier Raum.