Sonntag, 19. März 2023

 Verweis auf Nichts 

Die Beschlussvorlage zu dem Wahlwiderspruch ist online einsehbar. Link1
Als Verfasser sind Steffen Tobias und Martin Döscher angegeben. Wenn ich mir den Text so durchlese, glaube ich, und glauben sei mir erlaubt, jedoch nicht, dass diese beiden die Verfasser sind.
Zu sehr erinnert mich das Schreiben an Schreiben eines Anwalts der Stadt Geestland, die mir vorliegen. Die ausschweifende Argumentation, die am Ende zusammengefasst jedoch fast nichts aussagt, aber leider immer wieder wirkt.

Dass die Sache mit der Manipulation nicht unbedingt nachvollzogen werden kann, ist mir klar. Dass ich damit richtig lag, zeigt dieser Satz am Ende der Beschlussvorlage und nicht nur der:

"Denn das Niedersächsische Wahlrecht sieht es ausdrücklich vor, dass bei einer Direktwahl lediglich eine Bewerberin / ein Bewerber zur Wahl stehen kann. Unabhängig davon, hat es eben keinen weiteren Bewerber gegeben. Ein machtmissbräuchliches oder wahlmanipulatives Verhalten, auch ein gesetzeswidriges liegt in der parteiübergreifenden Unterstützung der Bürgermeisterkandidatin somit nicht vor."

Mir ist auch klar, dass es vordergründig nicht gesetzeswidriges gibt, aber darin genau besteht ja eine Manipulation, sie ist mehr oder weniger nicht durchschaubar. Deswegen erspare ich es euch und mir auch, näher auf die Ausführungen zu dem Thema einzugehen.

Wirklich bedenklich ist die Argumentation zur Neutralitätspflicht.

"Die Kommentare von Frau Kasten haben ausdrücklich keinen werbenden, sondern einen informierenden Charakter; mit ihren Ausführungen macht sie lediglich auf die Wahl am 5. März aufmerksam und darauf, dass sie für das Amt kandidiert. Als Privatperson steht es Frau Kasten ebenso wie anderen Bürgerinnen und Bürgern frei, städtische Beiträge zu kommentieren."

Werbung besteht nun einmal aus Information und der Charakter, der dort erfolgten Information war eindeutig ein werbender. Es handelt sich um den offiziellen Auftritt der Stadt bei Facebook und auch da herrscht Neutralitätspflicht. Der Kommentar bezog sich zudem nicht auf einen städtischen Beitrag, sondern auf einen Kommentar unter einem solchen. 

"Doch bereits am 13. April 2022 wurde in der Pressemitteilung 33/2022 „Baustart für Energie- und Innovationspark wird verschoben“ darauf hingewiesen, dass die Stadt Geestland Ende 2022 bzw. Anfang 2023 einen neuen Förderantrag für den Energiepark stellen werde. Zum damaligen Zeitpunkt wartete man lediglich noch auf Information der NBank zur neuen Förderrichtlinie, auf die nunmehr jedoch öffentlich zugegriffen werden kann."

Im Wahlwiderspruch steht zu dem Punkt jedoch:

"Sie führt an, dass "wir" am 1. März einen neuen Förderantrag bei der NBank stellen." Quelle NZ Link2

Der 1. März wird in der Pressemitteilung nicht genannt, also ist er kein privates Wissen, zu dem verweist das "wir" auf ihr amtliches Wissen.
Die Förderrechtlinie ist in diesem Zusammenhang unbedeutend und der öffentliche Zugriff bezieht sich nur auf diese, jedoch nicht das Datum der Antragstellung. 

Da ich immer wieder von einer gewissen Denkfähigkeit bei gewissen Menschen ausgehe, habe ich die nächsten beiden Punkte, wo wir und amtliches Wissen ersichtlich sind, nur erwähnt und nicht genau erklärt, wo die Verletzung der Neutralitätspflicht liegt. Jedoch habe ich darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Wortes "wir" im Zusammenhang mit den Aufgaben der Stadt einen eindeutigen Verweis auf ihr Amt gibt. 

Zu dem Punkt Smart City führt Gabi Kasten aus: 

"Wir sind jetzt in die konkrete Planung eingestiegen. In dieser Woche haben wir das erste Treffen mit unseren Verkehrsunternehmen." Quelle NZ Link2

Die Verwaltung verweist zu dem Punkt auf die Geestlandseite zum Thema Smart City, wo jedoch keinerlei Information darüber zu finden ist, dass "wir das erste Treffen mit Verkehrsunternehmen" haben.

Interessanterweise liegt mir ein weiteres Schreiben der Stadt vor, bei dem auch auf etliches verwiesen wurde, wo es aber so nicht zu finden war.
Gehen die Stadt und auch andere Behörden davon aus, dass man ihr unbesehen ihre Ausführungen glaubt? Leider ist das ja nicht mehr möglich, wie man allein an diesen Beispielen sieht.


Link2 NZ NZ 22.02.23