Mittwoch, 22. März 2023

 Person des öffentlichen Interesses

Schwuppdiwupp, von einem Tag zum anderen bin ich zu einer Person des öffentlichen Interesses aufgestiegen.
Bekomme ich jetzt auch einen Wikipedia-Eintrag?
Auf beides lege ich keinen Wert, zumindest nicht auf diesem Weg. Die Entscheidung, ob ich eine solche Person werden möchte, liegt bei mir. 
Nicht ohne Grund werden nämlich Personen in Berichten, Artikeln etc. über sie anonymisiert.

Die Nordsee-Zeitung erwähnt mich in ihrem Artikel mit vollem Namen. Eine Genehmigung hat sie von mir dafür nicht erhalten, es hat nicht einmal eine Anfrage gegeben. Link1
Grenzwertig ist wieder die wenig journalistische Art der Berichterstattung. Herr Schoener war meines Wissens gar nicht auf der Veranstaltung und dieser hat in einem Gespräch mit mir behauptet, dass er immer beide Seiten hören müsse. Meine Seite hat er nicht näher erfragt. Herr Stehn war zwar da, aber unser Gespräch entsprach nicht einem Interview zu dem Thema.

Man muss immer auf die Feinheiten achten: 

Da wird die Zeitangabe der erfolgten Kommentare von Gabi Kasten mit "Abend des Wahltages" angegeben, nimmt also die Relevanz für eine Beeinflussung. 
Korrekt ist jedoch, dass die Posts gegen 12:00 Uhr am Wahltag erfolgten.
Warum wird die Relevanz herabgesetzt, wenn ich angeblich sowieso im Unrecht bin?

Am Ende der Veranstaltung habe ich darauf hingewiesen, dass die Verweise der Stadt in Bezug auf Smart City und den Energiepark meine Einwände nicht entkräften. Das ist nicht im Artikel erwähnt. Link1

Und ja, ich weiß, dass die Stadt Geestland meinen Widerspruch auch mit allen persönlichen Angaben veröffentlicht hat. Da bin ich sozusagen schon als öffentliche Person gehandelt worden. Aber auch das entspricht nicht den Vorgaben, die zum Datenschutz vorliegen. Es wird ein sensibler Umgang mit Daten gefordert. 
Es liegt nämlich im Datenschutzrecht der Grundsatz der Datensparsamkeit vor, was bedeutet, dass nur unbedingt notwendige Daten genutzt werden.
Wo besteht die Notwendigkeit darin den Namen einer Widerspruch einlegenden Person zu veröffentlichen?

Jetzt könnte argumentiert werden, dass ich selbst im Blog geschrieben habe, dass ich diesen Widerspruch eingelegt habe. Aber auch das berechtigt andere nicht meinen Namen ungefragt zu verwenden.

Ob ich mich ärgere oder etwas dagegen unternehme? Nein, meinem Blog kann das nur zu Gute kommen.

Die Stadt Geestland handhabt "öffentlich", so wie es ihr gerade passt. Was z.B. die Veröffentlichung von Dienstaufsichtsbeschwerden, die immer öffentlich zu machen sind, belegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass in diesen Veröffentlichungen gegen den Datenschutz verstoßen werden darf. Link2

Ist aber alles rechtens, denn die Verwaltung hat ja immer Recht. Meint sie zumindest und das wird, auch trotz gegenteiliger Gesetzeslage, unterstützt. 
Dies ist nicht meine Laienaussage, sondern, in bis jetzt einigen Fällen, juristisch beurteilt worden.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung sehr bedenklich.