Sonntag, 26. Dezember 2021

Vorlage - 0070/2021 Stadt Geestland

Betreff: Anregungen, Beschwerden gemäß § 34 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - Übertragung auf den Hauptausschuss;
hier: Dringlichkeitsantrag eines Mitglieds der Vertretung vom 13.12.2021.

Zu der am 13.12.2021 anberaumten Sitzung des Rates der Stadt Geestland wurde am selben Tag noch ein Dringlichkeitsantrag, der sich auf zwei Anträge nach § 34 NKomVG eines Bürgers bezog, gestellt. Link 1
Und wieder einmal ist es ein eher fragwürdiges Vergnügen dem Inhalt auf den Grund zu gehen.

Der erste Punkt springt einem schon gleich am Anfang ins Auge, unter Nachhaltigkeitskriterien: 7. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften.
Denkt die Stadt Geestland, dass sie diese erfüllt? Dann bräuchte sie keine Flut von Anträgen, die im folgenden Text noch erwähnt würden, fürchten. 
Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften sind Punkte, die eigentlich ohne großen Aufwand zu erreichen wären. Dafür braucht es nur Menschen die an das Gemeinwohl denken und für die Bürger arbeiten, anstatt auf irgendeinem Profilierungstrip sind oder bei denen eigene finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Dazu der Link zur Beschreibung des Nachhaltigkeitsmanagers Thorsten Krüger von der Stadt Geestland. Der sollte auch nochmal genau gelesen werden. Link 2

Weiter geht es mit der Sachdarstellung:
"Ein Mitglied der Vertretung hat am 12.12.2021 folgenden Dringlichkeitsantrag gestellt:

 

„Die Vertretung möge beschließen, dass die Erledigung von Anregungen und Beschwerden nach § 34 NKomVG dem Hauptausschuss übertragen wird.

 

Begründung:

Innerhalb einer Woche hat ein Bürger zwei Anträge nach § 34 NKomVG gestellt. Aufgrund vorausgegangen Ereignisse ist davon auszugehen, dass diese Antragsflut anhalten wird. Mit einer Übertragung an den Hauptausschuss wird verhindert, dass der Rat in der Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigt wird.

 

Eine weitere Begründung des Antrags wird in der Sitzung des Rates am 13.12.2021 gegeben."


Jetzt ist der Antrag vom 12.12.21. Hier ist sie, die "Antragsflut". Sind zwei Anträge in einer Woche eine Antragsflut? Lässt das, auf das Verständnis/Empfinden von viel Arbeit in einer Verwaltung schließen? Auf jeden Fall befürchtet der Rat, dass er in der "Erfüllung seiner Aufgaben" beeinträchtigt sein wird. 

Und was sind die vorausgegangenen Ereignisse? Der Missbrauch einer Ortsratssitzung für eine persönliche Rede? Oder die dortige Diffamierung von kritischen Bürgern? Die ständigen nicht wissensbasierten Entscheidungen? Das eben nicht nachhaltige Wirtschaften? Die scheinbar nicht gute Arbeit der Führungsriege? Oder dass plötzlich Kritik an all den eben genannten Punkten auftaucht?

Würde gute Arbeit geleistet werden, wäre auch nichts zu befürchten.


Diese Anträge sollen in Zukunft nicht mehr dem Rat, sondern dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Wer oder was ist der Hauptausschuss? Link 3

Auf die Zusammensetzung des Ausschusses, im unteren Bereich der Seite zu finden, sollte genau geachtet werden.

Dem Hauptausschuss werden, wie auch anderen Ausschüssen, Anliegen vorgelegt, die dann dort beraten werden. 


Stellungnahme der Verwaltung:

"Gemäß § 59 Absatz 3 Satz 5 kann in dringenden Fällen die Tagesordnung zu Sitzungsbeginn durch Beschluss erweitert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich.

Ob ein dringlicher Fall vorliegt, ist von der Vertretung selbst zu prüfen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder, d. h. deren gesetzlicher Zahl. In dem Zustandekommen der qualifizierten Mehrheit liegt zugleich die Erklärung, es habe in dringlicher Fall vorgelegen.

Sofern die besondere Dringlichkeit in der Sitzung begründet, beraten und beschlossen wird, kann davon ausgegangen werden, dass diese vorliegt und gegeben ist.

 

Zur Übertragung der Angelegenheiten nach § 34 NKomVG auf den Hauptausschuss: Nach Satz 3 des § 34 NKomVG kann die Vertretung die Erledigung von Anregungen von Beschwerden dem Hauptausschuss übertragen. Diese Delegationsmöglichkeit soll verhindern, dass die Erfüllung der Aufgaben des Rates durch die Zahl der Petitionen und des mit ihrer Erledigung verbundene Aufwandes beeinträchtigt wird. Das Nds. Oberverwaltungsgericht hält die Übertragungsmöglichkeit für vereinbar, da der Hauptausschuss ähnlich eines Fachausschusses ein verkleinertes Abbild der Vertretung sei und kein Anspruch darauf bestehe, dass sich stets das gesamte Plenum mit der Petition befasse – vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.01.2008, NdsVBl. 2008, S. 138.

Nach § 34 Satz 5 sind in der Hauptsatzung Regelungen über die Organzuständigkeit bei der verfahrensmäßigen Behandlung der Eingaben zu treffen.


Die Hauptsatzung ist daher wie folgt anzupassen – siehe auch Anlage:"


Im zweiten Absatz wird auf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht verwiesen, das die Übertragungsmöglichkeit an den Hauptausschuss für vereinbar hält, weil dieser "ein verkleinertes Abbild der Vertretung" sei. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die Zusammensetzung des Hauptausschusses hingewiesen. 

Aus dem letzten Satz in diesem Abschnitt ist zu ersehen, dass es einer Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geestland bedarf, um diese Übertragung an den Hauptausschuss zu ermöglichen.


Dieser ganze Akt verwundert doch etwas. Nach zwei Anfragen und eventuell weiteren zu erwartenden, eine Dringlichkeit zu beschließen und eine Satzungsänderung zu erwirken, vermittelt eher den Eindruck von "Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!". 

Hier hätte die Entwicklung weiter abgewartet werden können. Oder befürchtet die Stadt Geestland, dass so viel mehr aufgedeckt werden wird, dass der Rat überlastet sein wird?

Noch bitterer wird der Beigeschmack, wenn man in den dann angeführten Änderungen des § 14 Änderungen und Beschwerden der Satzung erkennt, dass der Bürgermeister federführend bei der Entscheidung über die Bearbeitung von Anträgen ist. 

Leider wirkt dieser überhastete Schnellschuss in meinen Augen panikartig und als Versuch demokratische Prozesse zu beschneiden.


Wenn ich mich auch wiederhole, die vom Volk gewählten Vertreter und die Entscheidungsträger in der Verwaltung haben im Sinne des Volkes zu handeln, das Volk hat das Recht, nein sogar die Pflicht das zu kontrollieren. Das ist Demokratie und vorgebrachte Kritik anzunehmen gehört zum demokratischen Prozess.






Link 2  


 

Samstag, 25. Dezember 2021

I want to ride my bycicle... 

Dieser Post bezieht sich auf den Artikel "Neues Konzept für Radwege" der NZ vom 20.12.21, dessen Äußerungen von Thorsten Krüger jeden aufhorchen lassen sollten. 
Es geht um die Aufstellung der Radwege in der Stadt Geestland, für die eine Firma beauftragt wurde. Diese fährt mit einem Geländewagen, der mit einer Spezial-Kamera ausgestattet ist, relevante Wegabschnitte ab.

Zuerst der Verweis auf den Geländewagen und was er macht. Auffällig ist hier, dass von Thorsten Krüger das Wort "wichtige" im Zusammenhang mit den geografischen Daten benutzt, um die Notwendigkeit dieser Aktion für 
ca. 25 000.- € klarzustellen: 
"... und trägt so wichtige geografische Daten zusammen." 
Geografische Daten wären hier zur Erklärung ausreichend gewesen. Muss die Wichtigkeit zur Rechtfertigung betont werden?

Weiter geht es mit wortreichem Geschwurbel, wofür die gesammelten Informationen genutzt werden: 
"...Handlungsbedarf zu ermitteln..."
Hört sich gut an, ist aber leider nur eine leere Worthülse.

Dann:
"Dabei geht es auch darum, zusätzliche Routen auszuarbeiten und so das Radwegenetz zu erweitern."
Warum auch? Ist das nicht überhaupt Sinn der Sache?

Jetzt haltet euch fest:
Krüger erläutert: "Wir wollen feststellen wo Radwege existieren und wo welche notwendig sind beziehungsweise erforderlich werden könnten.
Wie bitte? Die Stadt Geestland weiß nicht, wo Radwege existieren? Das ist traurig und ein Beweis, dass dort wirklich etwas in der Schieflage ist. 
Und um festzustellen, wo welche notwendig oder erforderlich sind, könnte man die radfahrende Bevölkerung fragen, das wird sogar noch erwähnt:
"Natürlich wollen wir auch die Bürger daran beteiligen..."
Wie gönnerhaft! Und es geht hier auch nur um eine Beteiligung, denn der Tenor ist, dass die Verwaltung die Kompetenz hat zu wissen, was des Bürgers Wille und richtig ist. Wo kommt dann jedoch der Unmut zu vielen Entscheidungen her? 

Der folgende Satz schießt dann wieder einmal den Vogel ab:
"...erläutert Krüger das Vorhaben, das nach seinen Angaben "im Landkreis bislang einzigartig ist"."
Das Vorhaben ist das Radwegekonzept. Ist ein Radwegekonzept nicht gleichzusetzten mit einem Radwegebedarfsplan? Ein solcher wurde vom Landkreis Cuxhaven für die Kreisstraßen "erstmalig" 1992 aufgestellt, ein weiterer erfolgte dann 2002 und am 14.12.2016 gab es eine Pressemitteilung, dass es eine erneute Aufstellung geben soll. Im Jahr 2017 wurden die erforderlichen Daten zusammengetragen und im Jahr 2018 erfolgte dann die Neuaufstellung. Der Fahrradweg Bad Bederkesa - Flögeln ist ein Resultat aus dieser Aufstellung. 
Das bedeutet, dass es für die Kreisstraßen innerhalb der Stadt Geestland längst einen Plan gibt. Die Verantwortung für diese liegt beim Landkreis, was die Stadt Geestland auch gerne anführt, wenn eine Anfrage den Bereich betrifft. Da wird dann immer auf den Landkreis verwiesen, der zuständig ist. 

Dazu ein Beispiel, das auch einen Kreis schließt: In der Sitzung des Ortsrats Lintig
vom 24.02.20 wurde ein Frage zum Radweg im Ortsteil Großenhain gestellt, der eigentlich gar keiner ist, aber das ist hier nicht relevant. Zu der Anfrage ist im Protokoll folgendes vermerkt:
"Ortsbürgermeister Boldt teilt mit, dass die Stadt Geestland im Außenbereich nichts machen wird (nach Aussage von Bürgermeister Krüger)."
Dies verdeutlicht, dass Radwege, die an den außerhalb liegenden Straßen, in diesem Fall ist es eine Landesstraße, nicht "bearbeitet" werden. Das fällt auch nicht in die Zuständigkeit der Stadt Geestland. 
Und wie schließt sich nun der Kreis?
Genau in diesem Bereich liegt der Neubau der Feuerwehr Großenhain, also nach eigener Aussage von Thorsten Krüger im Außenbereich. Wie kann denn dort ein Bauantrag nach § 34 BauGB gestellt werden, der explizit nur für den Innenbereich gilt? Im Außenbereich ist § 35 BauGB anzuwenden. Link 2
Diesen Fehler habe ich bereits bei der Stadt Geestland und beim Landkreis angemahnt. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und so lange dieser Fehler nicht korrigiert ist, ist besagter Neubau ein Schwarzbau.
Und wie verhält es sich mit einer Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Stellen ignoriert wird? Ist das wiederum eine Ordnungswidrigkeit der zuständigen Behörde oder handelt es sich um eine Straftat?

Zurück zu dem Artikel und den Radwegen. 
Zuerst jedoch noch schnell geguckt, ob das Land Niedersachsen sich auch schon mit den Fahrradwegen beschäftigt hat. Das wäre doch möglich, wenn der Landkreis Cuxhaven einen Radewegbedarfsplan aufgestellt hat.
Und ei der Daus, was finde ich da? 
"Das Radwegekonzept wurde 2016 durch das Land Niedersachsen fortgeschrieben." und
"Das Radwegekonzept 2016 ist die Grundlage für die Planung und den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen."
Beim Land Niedersachsen heißt es Radwegekonzept, genau wie bei der Stadt Geestland. In diesem Konzept taucht sechsmal der Landkreis Cuxhaven auf, davon zweimal im Bereich der Stadt Geestland. Die L119 Großenhain - Meckelstedt und die L119 Ortsdurchfahrt Fickmühlen. 

Nehmen wir jetzt die Kreis- und Landesstraßen, die innerhalb der Stadt Geestland liegen und für die bereits ein Plan oder Konzept vorliegen, heraus, bleibt nicht mehr so viel zu Konzeptionierendes übrig. 
Man könnte das noch weiter vertiefen, aber es gibt noch einen Satz von Thorsten Krüger im Artikel, der ganz klar darstellt, dass Politik und Verwaltung überhaupt nicht bewusst ist, was ihre Aufgabe ist.

"Wenn wir wollen, dass die Bürger das Fahrrad benutzen,..."

Ihr habt gar nichts zu Wollen! Es geht immer nur um des Bürgers Wille, den ihr zu erfüllen und zu verwalten habt. 
In dem Satz ist klar ersichtlich, wer das schon oft hinterfragte "wir" ist. Der Bürger gehört jedenfalls nicht dazu.

Ein frohes Fest wünscht das Wesermünder Abendblatt.



Sonntag, 19. Dezember 2021

Indoktrination

Laut Duden: "[massive] psychologische Mittel nutzende Beeinflussung von Einzelnen oder ganzen Gruppen der Gesellschaft im Hinblick auf die Bildung einer bestimmten Meinung oder Einstellung".

Darunter fallen auch Zeitungsartikel, die einseitig berichten. Werden ständig Artikel publiziert, die z.B. eine Person oder Sache immer nur von der positiven Seite beleuchtet, ständig die "großen" Taten dieser Person hervorheben und nur die positiven Fakten einer Sache darstellen, ist das manipulierte Meinungsmache. Fehler sind menschlich und jeder versucht seine, wenn möglich nicht an die große Glocke zu hängen. Wenn jedoch mit ein wenig Recherche eklatante Widersprüche zu entdecken wären, ist es keiner Zeitung würdig, diese zu ignorieren.

Diese Manipulation funktioniert. Der Durchschnittsleser, der davon ausgeht, dass die Zeitung Nachrichten (journalistische Informationen) und nicht Propaganda verbreitet und nicht hinterfragt, ist begeistert. Es entsteht sogar ein Entsetzten, wenn anderslautende Fakten erwähnt werden, gerne mit dem Hinweis: "Aber in der Zeitung steht doch immer so viel Gutes."

Die Definition für Propaganda der "Bundeszentrale für politische Bildung" lautet: "Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt...". 
Die journalistische Information wird folgendermaßen definiert:
"Journalisten betreiben Aufklärung, indem sie alle verfügbaren Fakten und Hintergründe darlegen und die Menschen selbst entscheiden lassen, was richtig und was falsch ist."
Vielleicht liegt der Knackpunkt in "verfügbar"? Übernimmt man Informationen ungeprüft, werden dort auch nur Fakten verwendet werden, die der Sache zusprechen und in dem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden. Hier setzt doch aber die journalistische Arbeit an, indem man sich selbst Zugang zu weiteren verfügbaren Fakten verschafft.

Liebe Nordsee-Zeitung, was ihr zumindest in den letzten Jahren in Teilbereichen veröffentlicht habt, war demnach Propaganda, die in den Bereich der Indoktrination fällt und eher in totalitären Regimen und nicht in einer Demokratie eingesetzt wird. 
Vielleicht sitzt bei euch auch nur ein falscher Mensch an einem falschen Platz? Die einem zugeteilte Macht sollte man nicht missbrauchen und für eigene Vorteile ausnutzen und schon gar nicht die eigenen parteipolitischen Interessen als Maßstab für die Berichterstattung nehmen.
Dazu ein interessanter Ausschnitt aus einer Studie (Link 1), die die Flüchtlingsberichterstattung 2015 analysiert hat: 
"Ein zentraler Befund der laut OBS medienkritischen „Pionierarbeit“ ist, dass große Teile der Journalisten ihre Berufsrolle verkannt und die aufklärerische Funktion ihrer Medien vernachlässigt haben. Studienleiter Prof. Dr. Michael Haller konkretisiert: Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite".
Diese Erkenntnis ist meiner Meinung nach auch auf andere Themen übertragbar.

„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite“„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite“„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen Elite“„Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht, auch die Losungen der politischen EliUnd ja, es gibt Leser, denen das aufgefallen ist und es werden mehr.
Eine Rückkehr zu einem sauberen und soliden Journalismus mit gut recherchierten Artikeln ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die weitergehende Reportage in der Fahrplansache Linie 525 ist ein Anfang. 









 

Montag, 13. Dezember 2021

Rechtsfreier Raum: Kreishaus Cuxhaven

Es ist unfassbar mit welcher Arroganz einige Kreishausmitarbeiter agieren und gegen gültiges Gesetz verstoßen.
Bereits am 27.11.2021 habe ich persönlich eine E-Mail an Herrn Take vom Landkreis Cuxhaven geschickt, bis heute gab es keine Antwort. In einer zweiten E-Mail vom 12.10.2021 schrieb ich folgenden Satz: 
"Meiner Meinung nach wäre es an der Zeit, den scheinbar rechtsfreien Raum wieder auf die Spur zu bringen." 
Auch hierauf keinerlei Reaktion. Es ist schon bedenklich, wenn Herr Take auf Missstände hingewiesen wird und er dieses ignoriert. Da muss man sich wirklich fragen: "Wer glaubt ihr eigentlich, wer ihr seid?"
Wenn ich mich jetzt auch wiederhole, ihr kapiert es scheinbar sonst nicht: "Wir bezahlen euch und ihr steht im Dienste des Bürgers."

Seit Monaten wird die Anfrage einer Bürgerin ignoriert oder mit fadenscheinigen Begründungen eine Stellungnahme verschleppt. 
Damit der Landkreis in der Sache überhaupt tätig wurde, wurden schon eine Rechtsanwältin, das Innenministerium und die Polizeidirektion Oldenburg eingeschaltet. Langsam kam Bewegung in die Sache, aber nur mit wiederholtem Nachfragen. Auf nochmaliges Anfragen der Bürgerin, wurde ihr von dem zuständigen Sacharbeiter mitgeteilt, dass eine weitere Kommunikation nur noch über die Rechtsanwältin geführt werden würde. Darauf legte diese das Mandat in dem Fall am 13.10.2021 nieder. Die gewünschte Auskunft erfolgte trotzdem nicht.

Dann wurde folgende Mail, wieder an den zuständigen Sachbearbeiter, am 09.12.2021 an den Landkreis geschickt: 
"Sehr geehrter Herr Xxx, ich bitte um Sachstandsmitteilung ob das Protokoll zu der Überprüfung der Schießanlage vom 24.08.2021 mittlerweile erstellt wurde. Fragwürdig bleibt allerdings weiterhin, warum bei einer Überprüfung vor Ort dieses nicht sofort protokolliert wurde.

Des weiteren bitte ich um eine Stellungnahme warum trotz zahlreicher Hinweise auf Mängel diese Ihrerseits nicht an die dafür zuständige Abteilung weitergeleitet wurde."

Die Antwort darauf erfolgte heute am 13.12.2021:

"so wie mein Kenntnisstand ist, wurde von Ihrer Seite ein Rechtsanwalt mandatiert. Dieser ist für den Landkreis Cuxhaven ausschließlicher Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. Demzufolge kann Ihnen gegenüber keine Sachstandsmitteilung oder Stellungnahme erfolgen. Dies kann lediglich gegenüber dem mandatierten Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten erfolgen."

Der Mensch, dem die Mandatsniederlegung vorliegt, beruft sich jetzt wieder darauf? Ich möchte hier jetzt nicht spekulieren, woran es liegen kann, da die Möglichkeiten eventuell als Beleidigung ausgelegt werden könnten.
Nur, ganz ehrlich, möchte man von solchen Menschen "verwaltet" werden?

Nachtrag: Die Mandatsniederlegung wirft scheinbar Fragen auf. Die Aussage vom Landkreis ist, dass wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, Auskunft nur an diesen erfolgt. Nach Mandatsniederlegung, müsste die Auskunft dementsprechend wieder an den Betroffenen erfolgen.



Samstag, 11. Dezember 2021

Sonderbare Posts und H.W. Boldt 

Heute wurde ich nochmals gebeten, mich mit einem Post in einer Facebookgruppe zu beschäftigen. Gestern tauchte in einer Gruppe ein Post auf, der nach Aussagen meines Informanten wohl etwas substanzlos und wirr war und deswegen bereits gelöscht wurde. Der Link zu der Gruppe ist unten zu finden. Diese Gruppe ist auch ohne eigenen Facebookaccount einsehbar.
Ein paar Schlagworte aus dem gelöschten Post: keine Ahnung, schamlose Bemerkungen über Thorsten Krüger, unsinnige Behauptungen ohne Hintergrundwissen, perfide Anfeindungen bezogen auf die Posts in der Gruppe.
Bei Kontrolle der Posts in der Gruppe sind keine der obengenannten Vorwürfe zu finden. Es werden Vermutungen angestellt, das ist legitim, Zeitungsartikel kommentiert, teilweise etwas spitz, frech, sarkastisch oder mit Humor, aber auch das ist legitim. Die dort zu findende Satire, muss man als öffentliche Person ertragen, das ist klar gesetzlich geregelt. Somit würde ich sagen, dass der Post nur auf eigenen Befindlichkeiten beruhte. Was mich aber etwas verwundert ist, dass der Postende nicht derjenige war, dessen Befindlichkeiten teilweise angesprochen waren. Stammte der Text eventuell nicht von ihm, sondern von einem Freund?  

In dem Post wurde auch H.W. Boldt erwähnt, zu dem es in der Gruppe auch schon Erwähnungen gab. Auf den wollte ich sowieso noch zurückkommen, nach seiner Wiederwahl als Ortsbürgermeister in Lintig (zu Lintig gehören auch Meckelstedt und Großenhain), die mich doch etwas verwundert hat.
Die Verwunderung beruht auf folgendem Hintergrundwissen:

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Lintig, zu der Großenhain gehört:

"Die Gemeinde Lintig hat zum 01.01.2014 das Dorfgemeinschaftshaus in Großenhain zu einem Preis in Höhe von 30.000,00 € veräußert. Zu dem Gebäudekomplex zählen der Kindergarten und eine Gaststätte. Zudem beheimatet das Dorfgemeinschaftshaus örtliche Vereine wie z. B. den Schützenverein. Zum 01.01.2014 hatte das Dorfgemeinschaftshaus einen Buchwert in Höhe von 293.477,26 €. Der Kaufpreis entspricht mithin gut 10 v. H. des Buchwertes. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde den erwirtschafteten Buchverlust in Höhe von 263.477,26 € als außerordentlichen Aufwand über die Ergebnisrechnung abzubilden hat. Zu den Auswirkungen sind auch die Ausführungen unter Tz. 4.1.1 zu beachten. 
§ 125 Abs. 1 NKomVG besagt, dass Kommunen nur Vermögensgegenstände, die sie zur Er­füllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht mehr benötigen, veräußern dürfen. Und dies in der Regel zu ihrem vollen Wert. Diese Vorschrift hat die Gemeinde Lintig beim Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses nicht beachtet, da ein Verkaufspreis weit unter dem bilanzierten Wert vereinbart wurde.
Eine eventuell notwenige Nutzung durch einen Kindergarten wurde vertraglich sichergestellt. Allerdings hätte die Gemeinde Untig in Betracht ziehen können, sich ein dingliches Recht für die Nutzung des Gebäudes durch die örtlichen Vereine zu sichern. Hierzu ist lediglich eine Passage in den Kaufvertrag aufgenommen worden, dass mit dem Schützenverein eine Nut­zungsvereinbarung auszuhandeln ist. Die alte Nutzungsvereinbarung, die mit der Gemeinde getroffen wurde, wurde außer Kraft gesetzt. Diese Vorgehensweise bietet keine Sicherheit für die örtlichen Vereine zur Nutzung des Gebäudes."

Dieser Verkauf wurde von dem damaligen Bürgermeister Boldt veranlasst. Um so erstaunlicher ist, dass dieser Bürgermeister noch immer, und erst jetzt gerade wieder gewählt, Bürgermeister der Gemeinde Lintig ist.
Was geht bei den Bürgern dort? Die Liegenschaft war Gemeindeeigentum, also im Besitz aller Bürger. 
Ein Beispiel, um diesen Vorfall eventuell etwas erklärlicher zu machen. 
Zehn Leute bauen ein Mehrfamilienhaus und wählen eine Person, die sich um die Belange dieses Eigentums kümmert. Das Vertrauen in diese Person ist so groß, das ihre Handlungsmöglichkeit sehr weitreichend ist. Der ganze Komplex ist 1 Million Euro wert und die Vertrauensperson beschließt nun, aus eventuell falsch verstandenen Beweggründen, den Verkauf und das für 100 000 Euro, also nur ca. 10% des eigentlichen Wertes. 
Würdet Ihr der Person weiter vertrauen? 

Dieser Verlust ist in dem Fall jedoch nicht das einzige Geld, was auf Kosten der Steuerzahler geht. 
Jetzt wird ein neuer Mehrzweckraum (mehr war das ehemalige Dorfgemeinschaftshaus auch nicht) nebst überdimensionierter Feuerwehr, ebenfalls auf Kosten der Steuerzahler, gebaut.
Das Beste zum Schluss: Auf dem veräußerten Grundstück befindet sich eine 1995, für die Gebäude auf dem veräußerten Grundstück, sowie der alten Feuerwehr und den Friedhof, errichtete Großkläranlage, saniert in 2012, die noch voll funktionsfähig ist. Diese könnte weiterhin auch für den Neubau des Mehrzweckraumes und der Feuerwehr genutzt werden könnte. Aus unerklärlichen Gründen –persönliche Befindlichkeiten, Trotz und Unfähigkeit zu einem Dialog– lasse ich hier nicht gelten, wurde erst kürzlich eine neue Kläranlage gebaut. Die Besitzerin ist in dieser Sache in keiner Weise kontaktiert und angefragt worden. Diese unsinnige Geldausgabe stand unter der Regie der Stadt Geestland und somit Thorsten Krügers. Wenn mich die Wiederwahl von Boldt verwundert, aufgrund der erfolgten Geldverschwendung...

Weiter geht es im nächsten Post. Was ich mich frage: "Ist das nur in Geestland so oder könnte man aus anderen Gemeinden Ähnliches berichten?"






Mittwoch, 8. Dezember 2021

Ein bisschen mehr Zeit 

"Aus Sicht von Stadträtin Gabi Kasten, bei der Stadt Geestland unter anderem zuständig für Mobilität, und der Verkehrsgemeinschaft Teilnetz 5 des Landkreises Cuxhaven stellt der neue Fahrplan der Linie 525 ab 1. Januar 2022 eine wesentliche Verbesserung dar: "Die Fahrgäste haben über den Bahnhof Lehe einen Anschluss nach Bremen und Cuxhaven. Diejenigen, die nach Bremen möchten, müssen ein bisschen mehr Zeit einplanen, da sie keinen Anschluss an den Regionalexpress haben. Das stimmt. Die Fahrgastzahlen zeigen aber, dass dies nur eine sehr geringe Anzahl von Personen betrifft. Am Ende muss man sich für eine Option entscheiden: Entweder man schafft eine Anbindung an den Regionalexpress oder realisiert den Anschluss in alle Richtungen. Von Letzterem profitiert die breite Masse - und genau darauf kommt es an. Mit der 525 haben wir ab 2022 die erste (!) Regionalbus-Linie im gesamten Landkreis Cuxhaven, die ihren Fahrgästen einen durchgehenden und stabilen Stundentakt bietet, zum Teil sogar einen Halbstundentakt. Eine echte Errungenschaft! Bislang bestehende Taktlücken wurden außerdem beseitigt. Am Leher Bahnhof werden ab Januar in harmonisierten Übergangszeiten Züge in alle Richtungen erreicht. Durch die Umstiegsmöglichkeit in alle VGB-Linien am Flötenkiel bleibt der Anschluss an die Ziele in Bremerhaven bestehen. Die Verkehrsgemeinschaft Teilnetz 5 ist bei der Zusammenstellung des Fahrplans ganzheitlich vorgegangen, hat sich eng an den Bedürfnissen ihrer Fahrgäste orientiert und trägt dem vielfachen Wunsch nach einem stabilen Stundentakt Rechnung." 

Das ist die Antwort der Stadt Geestland auf die Diskussion in der "Bad Bederkesa für alle" Gruppe bei Facebook.

Fühlt sich außer mir noch jemand auf den Arm genommen? 
Wie Thorsten Krüger Menschen bezeichnet, deren "Sicht der Dinge" eine andere ist als seine eigene, wissen wir. Auf das Niveau werde ich mich aber nicht herabbegeben. 
Nur Frau Kasten, Ihre Sicht der Dinge ist hier nicht relevant und bei Betrachtung der Fakten nicht schlüssig. Auf Fakten legt die Stadt bei ihren Entscheidungen angeblich immer viel Wert, dieses wurde jedoch schon widerlegt und auch die Änderung des Fahrplans ist ein Beweis für "Handeln wider besseren Wissens".
Oder hat die Stadt Geestland es nicht besser gewusst, auch das wäre nicht im Sinne der Bürger. Es ist davon auszugehen, dass Frau Kasten den öffentlichen Nahverkehr eher weniger nutzt. Vielleicht hätte es geholfen, wenn sie ein paar Touren mitgefahren wäre und die Fahrgäste befragt hätte. 

Der Anschluss nach Bremen und Cuxhaven stimmt, dann kommt aber der Brüller mit der Bemerkung, dass Fahrgäste mit Ziel Bremen "ein bisschen mehr Zeit einplanen müssen". Eine Stunde ist gewiss kein bisschen Zeit und vor allem nicht, wenn man diese morgens früher losfahren muss, um rechtzeitig in Bremen bei der Arbeit zu sein.
Das sind laut Frau Kasten aber nur sehr wenige. Woher sie das weiß? Sie macht es anhand der Fahrgastzahlen fest. Was sagen die Fahrgastzahlen über die ihre Ziele aus? Geht sie einfach davon aus, wenn zehn Leute im Bus sitzen, dass die alle nur nach Bremerhaven fahren? Dieser Argumentation ist beim besten Willen nicht zu folgen.

Habe ich eben vom Brüller gesprochen? Die Argumentation wird noch besser: "Entweder man schafft eine Anbindung an den Regionalexpress oder realisiert den Anschluss in alle Richtungen." Wieso oder? Es bestand schon immer die Möglichkeit an der Haltestelle "Eisenbahnstraße" auszusteigen und dann in alle Richtungen weiterzukommen, dass ist doch keine Neuerung! Und man erreichte den Regionalexpress.
Dann kommt der Satz, der wirklich bedenklich ist: "Mit der 525 haben wir ab 2022 die erste (!) Regionalbus-Linie im gesamten Landkreis Cuxhaven, die ihren Fahrgästen einen durchgehenden und stabilen Stundentakt bietet, zum Teil sogar einen Halbstundentakt. Eine echte Errungenschaft!" Erster! 
Erster mit dem Essen fertig, Erster beim Sportunterricht umgezogen oder Erster mit der Matheaufgabe fertig. Das erinnert mich an meine Grundschulzeit.
Nur um Erster zu sein, wurde der Fahrplan so aufgestellt? Das würde ich als massiv grenzwertig bezeichnen.

Die Ankunftszeit des Zuges in Lehe hat sich tatsächlich verändert, so dass der Anschluss an den Bus möglich ist. 

Eine ganzheitliche Entwicklung des Planes sehe ich leider nicht und auch keine Orientierung an den Kundenwünschen, wenn man die Diskussion auf Facebook als Indikator heranzieht.
Der bisherige Plan hatte zwei Lücken im Stundentakt. Ist das nicht ein Zustand an den man sich anpassen kann? Sehr oft sieht man den Bus leer oder fast leer seine Strecke fahren. Manchmal sitzt man als einziger Fahrgast drin. Unter ganzheitlich verstehe ich auch die Einbeziehung von nachhaltig und das vermisse ich bei einer Aufstockung der Touren, bei denen große Linienbusse nur wegen des bestehenden Fahrplans leer hin- und herfahren.
Nach dem Gewinn des Nachhaltigkeitspreises und der gebetsmühlenartigen Darstellung der Stadt Geestland als nachhaltiges Vorbild, verwundert mich der gewollt höhere Verbrauch an Diesel. Das mit dieser Änderung des Fahrplans Individualverkehr reduziert wird, ist nicht abzusehen. 

Liebe Stadt Geestland, diese Argumentation tut schon weh. Habt doch einfach die Größe und sagt: "Ja, Entschuldigung, wir haben Mist gebaut mit dieser Fahrplanänderung und werden das nachbessern."

Montag, 6. Dezember 2021

 Öffentlicher Nahverkehr

Der neue Busfahrplan für die Linie 525 Bederkesa - Bremerhaven, gültig ab 01.01.22 ist veröffentlicht.

Die Jury des Nachhaltigkeitspreises hat in ihrer Begründung, den Preis an Geestland zu vergeben, die Beteiligung der Stadt an dem Förderprogramm – ja, ich weiß schon wieder Förderung, ohne geht es scheinbar nicht – "Zukunftsräume" erwähnt.
Mit der Änderung des Fahrplans, hat eine positive Entwicklung des öffentlichen Nahverkehr und somit einer Entwicklung eines "Zukunftraumes" leider gar nichts zu tun.

Die Fahrt der Linie 525 endet ab dem 01. Januar an der Eisenbahnstraße (Leher Bahnhof). Das wäre auf den ersten Blick noch in Ordnung, da die Züge nach Bremen, die eventuell im Anschluss genommen werden, hier ebenfalls halten. Der Knackpunkt ist jedoch, dass auch die Abfahrtszeiten in Bederkesa geändert wurden.
Der Bus fährt jetzt zehn Minuten später in Bederkesa ab und braucht bis zur Eisenbahnstraße 41 Minuten. Im alten Fahrplan brauchte er für die Strecke 31 Minuten. Die längere Fahrtzeit begründet sich darauf, dass in Debstedt an einer und in Langen an zwei weiteren Haltestellen gehalten wird. 
Die zusätzlichen Haltestellen innerhalb der Stadt Geestland sind zu begrüßen, haben aber eine negative Auswirkung in der Kombination mit der Abfahrtsänderung. 

Konnte man früher an der Eisenbahnstraße aussteigen und bequem den "schnellen" Zug nach Bremen bekommen, ist man jetzt verdonnert den "Bummelzug" zu nehmen. Hatte der Bus eine größere Verspätung und man verpasste den ersten Zug, hatte man aber noch die Chance den zweiten zu bekommen. Dieses ist einem jetzt genommen, man erreicht immer nur den "Bummelzug" und bei einer größeren Verspätung hängt man bis zu einer Stunde am Leher Bahnhof fest oder muss dann umständlich zum Hauptbahnhof kommen, um dort den nächsten Zug zu nehmen. 
Mit Pech müssen Arbeitnehmer, die in Bremen arbeiten, jetzt eine Stunde früher losfahren, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. 
Das ist nicht förderlich, um die Menschen zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu animieren, im Gegenteil, das fördert den Individualverkehr und hat mit Nachhaltigkeit nichts zu tun.

Andersherum ist es noch schlechter geworden. Man musste, bei den planmäßigen Verspätungen der Bahn, bisher schon oft abends nach Bremerhaven fahren, um dort gestrandete Verwandte/Freunde abzuholen, die den letzten Bus nach Bederkesa verpasst hatten. Jetzt besteht gar keine Chance mehr den Anschlussbus zu bekommen. Genau auf die Minute wenn der Zug ankommt, fährt der Bus ab.

In einem Artikel erwähnte Thorsten Krüger Personen, die er als "Leerdenker" bezeichnete. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, leerer als diese Fahrplanänderung, kann man gar nicht denken. Der Begriff "Leerdenker" bezog sich bei Ihnen auf Äußerungen und ihre Befindlichkeiten, dieses "leerdenken" beeinträchtigt jedoch die Lebensqualität von Bürgern und ist ein Rückschritt in Bezug auf Nachhaltigkeit.

Mein Dank geht an Käthe, die mich auf das Thema hingewiesen und mich auch über die Diskussion in der Facebook Gruppe "Bad Bederkesa für alle" informiert hat.

Samstag, 4. Dezember 2021

Preise, Preise, Preise

Die Stadt Geestland hat zum zweiten Mal den "Deutschen Nachhaltigkeitspreis" gewonnen. Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch!
Aber wofür? Auf der Seite Kommunal findet man zur Begründung u.a. folgende Sätze:
"Die Stadt Geestland im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven verfolgt ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis, so die Begründung für den Sieger unter den Mittelstädten." und "Der Bürgermeister hat sich in Geestland vom TÜV zum Nachhaltigkeitsmanager zertifizieren lassen". Link 1
Sieht man sich dazu die ausführlichen Begründungen der Preisvergabe auf der Seite des Nachhaltigkeitspreises an, verwundert der zweite Satz über die Zertifizierung etwas, denn der findet sich in der Begründung von 2017. Link 2 

Bei einem Vergleich beider Begründungen ist festzustellen, dass in 2017 aufgeführte Gründe, den Preis an die Stadt Geestland zu verleihen, in 2022 wiederholt werden. Link 2 und 3
Das wäre wie, wenn man bei einem Film, für den man einen Oscar bekommen hat, drei neue Szenen hinzufügt und der deswegen neu nominiert wird.
Das schmälert die Wertigkeit des Preises enorm. Wussten die Jurymitglieder nicht, aus welchen Gründen der vorherige Preis vergeben wurde? Vielleicht hätten sie sich diese einmal durchlesen sollen vor der Verleihung.
Für mein Verständnis soll so ein Preis anregen etwas Neues zu entwickeln und/oder umzusetzen und es ist kontraproduktiv für die Attraktivität und Bedeutung eines Preises, vorab ausgezeichnete Attribute zu wiederholen.

Noch eine Preisverleihung: 2018 wurde die "Verschlossene Auster" stellvertretend an alle Lokalpolitiker, die unliebsame Berichterstattung als "Majestätsbeleidigung" missverstehen, verliehen.
Gab es dazu eigentlich eine Pressemeldung, dass dieser auch in die Stadt Geestland ging?






Sonntag, 28. November 2021

Weiter im Text

90 000 Tonnen Restholz müssen für das Holzkraftwerk in Cuxhaven laut Planer Frank Berghorn also bewegt werden. 
Als Restholz werden unbehandelte Holzreste aus der Produktion, wie Wald, Sägerei und Bau, bezeichnet. Abgegrenzt werden muss hier der Begriff Altholz, dieses bezeichnet Holz, welches schon verwendet wurde. Von diesem kann auch der Anteil, der nicht behandelt wurde zur Verbrennung genutzt werden.

Die CO2 Bilanz von Holz wird von mehreren Faktoren bestimmt, es kann nie die Aussage gemacht werden, dass Holzverbrennung per se so und soviel CO2 verursacht oder einspart.
Es geht hier nicht um das Lagerfeuer, Kaminfeuer oder den Kachelofen, sondern um komplexes Heizen mit Holz. Von der Energieerzeugung mit einer Pelletheizung z.B. wird laut Umweltbundesamt auch abgeraten.

Lügt Frank Berghorn hier bewusst oder ist er so blöde, dass er es nicht besser weiß? Beides würde ihn disqualifizieren als Mitglied im Stadtrat Geestland und im Kreistag Cuxhaven zu sitzen. Ganz klar, man kann nicht alles wissen, aber als Planer eines Projektes sollte man sich ganzheitlich mit diesem auseinandersetzen, spätestens dann, wenn man auf Fehler in der Beurteilung hingewiesen wird. 

In einem Bericht des NDR gibt es einen Verweis auf die Herkunft des Holzes: 
"...da es in einer waldarmen Gegend gebaut wird, soll Holz auch per Schiff aus Skandinavien und dem Baltikum geholt werden."
Schiffe können große Dreckschleudern sein, da geht es nicht nur um CO2, sondern um eine umfangreiche Umweltbelastung. Lust auf eine neue Rechnung?
Als Beispiel nehme ich die M/V Millerntor, diese wird für Holztransporte auf Nord- und Ostsee genutzt und kann 6173 m³ Schüttgut aufnehmen. Das wären somit ca. 64 Schiffsladungen für die benötigte Holzmenge. Wie groß die Umweltbelastung dadurch ist, erfordert eine weitergehende Recherche.
Dass es sich tatsächlich um Restholz und nicht um eventuell belastetes Altholz handelt, hoffen wir einfach.

Ist euch dieses Umweltfreundlich-Schöngerede schon sauer aufgestoßen? Es wird noch besser im NZ-Artikel vom 17.11.21 und jetzt geht es an eure Knete. 
Hier geht es um die Betreiber. 
"Sie planen, mit Hilfe des Schweizer Investmentfonds Fontavis am Ende fast 90 Millionen Euro in das Kraftwerk zu stecken." 
Das hört sich noch nicht nach Fördergeld an, ob jetzt schon welches geflossen ist, ist nicht angegeben, aber es geht weiter im Text:
"Eine Investition, die sich allein über die aus dem EEG garantierte Stromeinspeisevergütung nach wenigen Jahren amortisieren dürfte."
Im Klartext: Wir finanzieren diesem Investmentfonds das Heizkraftwerk. Die garantierte Stromeinspeisevergütung erhöht den Strompreis künstlich und geht zu unseren Lasten. Ganze 20 Jahre lang wird diese fragwürdige Mogelpackung gehätschelt. Und dann? Entsprechende Berichte zeigen auf, dass ein großer Teil dieser Projekte am Fördergeldtropf hängt. Am Ende der Förderung kommt die Insolvenz.

Dass sogar die Stadt Cuxhaven dieses Objekt als "Wegwerfprodukt" sieht, war im NDR am 03.07.21 zu hören: 
"Ein Sprecher der Stadt antwortete auf NDR Anfrage, dass man das Kraftwerk als moderne Zwischentechnologie auf dem Weg von fossilen zu regenerativen Energien betrachte." Link 1
Da möchte ich Obelix (aus Streit um Asterix) zitieren: "Die spinnen, die Menschlichen!" 

"Um die notwendige Kühlung auch dann sicherzustellen, falls das öffentliche Stromnetz zusammenbricht, sind zwei Blockheizkraftwerke vorgesehen, die mit Gas betrieben werden." 
Da bin ich raus. Blockheizkraftwerke für die Kühlung? Oder sind diese als Notstromaggregate nutzbar? Zu viel Physik! Vielleicht kann Frank Berghorn, als fleißiger Leser des Wesermünder Abendblatts, nehme ich zumindest an, diese Frage beantworten.
Und Gas? Das mindert dann die CO2 Bilanz nochmals. Könnte man da sogar, wenn es dann mit den Holzhackschnitzeln nicht so läuft, eventuell das ganze Ding betreiben?

In Hoffnung auf Antworten und was wir daraus für das Energiewerk in Bederkesa mitnehmen, beim nächsten Mal.




Sonntag, 21. November 2021

 Schlimmer geht's immer

Pressekodex: "Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen..." Link 1

In meinem Post vom 03.11.21 habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Aussagen von Frank Berghorn nicht korrekt sind. Hatte das eventuell zum Anlass, dass Berghorn (CDU) via NZ (CDU Parteiorgan?) noch einmal nachgelegt hat? 
Obenstehender Satz aus dem Pressekodex wurde von der NZ im Artikel vom 17.11.21 "Strom und Wärme für die ganze Stadt" leider in keiner Weise geachtet.
Angeführt werden die Gesellschafter, Geschäftsführer Hermann Schlesinger, Planer Frank Berghorn und Bauleiter Hanke von Döhlen. "Sie verweisen auf die ausgeklügelte moderne Filtertechnik ihrer künftigen Anlage und darauf, dass der Bund Biomassekraftwerke, zu denen auch das Cuxhavener Werk zählt, über das Erneuerbare-Energien-Gesetz ausdrücklich fördert, weil das Verbrennen von Holz als klimaneutral gilt." 

Biomassekraftwerke werden gefördert, soweit stimmt die Aussage noch, dann jedoch kommt es zu einer unwahren Behauptung, die auch nicht durch die NZ widerlegt wird. "...weil das Verbrennen von Holz klimaneutral gilt." Das ist schlichtweg falsch und die NZ druckt somit eine Information, die nicht der Wahrheit entspricht. Da der Bund angeführt wird, möchte ich den hier auch zu dem Thema zitieren: 
"Das klimafreundliche Potenzial ist also begrenzt, daher ist von der energetischen Holznutzung aus Klimaschutzgründen abzuraten." Link 2

Am Anfang des Artikels und auch des Absatzes in dem oben zitierter Satz zur Klimaneutralität zu finden ist, steht: "Während Kritiker der Meinung sind, Holz zur Strom- und Wärmeerzeugung zu verbrennen, sei eine Technik von gestern,...". Hier wird eine wissenschaftlich belegte Tatsache als Meinung hingestellt. 
Damit wird der Artikel von Anfang an unglaubwürdig und die Kritiker gleich zu Beginn lächerlich gemacht. Gleich im Anschluss folgt nämlich die "Überzeugung" der Gesellschafter, die sich eben auf die schon erwähnte unwahre Behauptung gründet.    

Warum wird dann durch das EEG gefördert? Wir alle wissen, dass Verwaltungsapparate extrem schwerfällig sind und oft die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Theoretisch hätte es nach der Erkenntnis, dass Holz eben doch nicht so toll für das Klima ist, einen sofortigen Stopp der Förderung solcher Anlagen geben müssen. Da muss der Vorwurf an die Bundesregierung gehen.

Weiterhin wird in dem Artikel über den Bau und die Funktion des Holzheizkraftwerks berichtet. Zur Befeuerung sollen ca. jährlich 90 000 Tonnen "Restholz" verwendet werden.  
Angelehnt an die Rechnung aus dem vorherigen Post, ergäben das ca. 16 250 Kipperladungen. -Bei der Berechnung des Gewichts spielt die Feuchtigkeit des Holzes eine Rolle, deswegen ist hier ein Mittelwert genommen worden.- Das wären, geht man von einer 5-Tage-Woche aus, bei ca. 250 Arbeitstagen im Jahr, unfassbare 65 Kipperladungen täglich. Nun wird diese Menge nicht mit Sandkippern angeliefert werden, deswegen nehme ich jetzt einmal einen 40-Fuß-Container zur Berechnung an. 
Dieser hat eine Zuladung von 26,5 t, das ergäben ca. 3 400 Container pro Jahr, was fast 14 pro Tag, nach oben bereits verwendetem Schlüssel, ergäben. Dieses wird leider bei der berechneten CO2 Einsparung immer nicht beachtet. Vor allem, weil diese Menge Restholz nicht aus der Region bedienbar ist, sondern über weite Strecken transportiert werden muss.

Oder erfolgt die Belieferung gar nicht über Land, denn der Bau erfolgt ja im Hafen? Wird das Restholz per Schiff angeliefert und wo kommt es dann her? Das wäre aus klimatischer Sicht noch bedenklicher. Je weiter der Transportweg, desto geringer die CO2 Einsparung. Außerdem stellt sich die Frage: "Aus welcher Quelle es stammt?"
Bei deutscher Holzproduktion wird immer gern auf die Nachhaltigkeit verwiesen, die die Nutzung als Feuerholz dann angeblich klimafreundlich macht. Diese wird mit der Wiederaufforstung aller entnommenen Hölzer begründet. Das ist jedoch eine Milchmädchenrechnung. Fällt man einen alten Baum und ersetzt ihn durch eine neues Bäumchen, braucht dieses Jahrzehnte, um die gleiche Menge CO2 zu aufzunehmen. Verwendet man den gefällten Baum als Baumaterial, bleibt das dort gespeicherte CO2 gebunden, verfeuert man ihn jedoch, wird in kürzester Zeit das gebundene CO2 freigesetzt. Dieses kann nicht in gleicher Menge und Zeit vom frisch gepflanzten Baum wieder aufgenommen werden.

Mehr zu dem Thema im nächsten Post.





Donnerstag, 18. November 2021

Güssing, Hallerndorf und Bad Bederkesa

Es ist bald Weihnachten und ich wüsste ein wunderbares Geschenk für einige Leute: Einen Fremdwörter Duden. Herr Krüger (Bgm. Stadt Geestland) und Herr Take (Landkreis Cuxhaven) sollten ein solches Buch auf ihre Wunschliste setzen. Innovation bedeutet u.a., wie Herr Take scheinbar weiß: "... neue Wege zu gehen ...". Warum setzt er es denn falsch ein? Ist es innovativ, weil es in Bederkesa neu ist? Nicht wirklich. Das Modellprojekt Güssing wurde schon im Jahr 2000 gestartet, da ist der Zenit der Innovation schon überschritten. Die Solarthermie braucht man in diesem Zusammenhang gar nicht erwähnen.
Innovativ wäre es z.B., wenn alle Ratsleute während der Sitzung auf Fahrrädern säßen, die beim Treten Strom erzeugen. Die Ausbeute wäre nicht riesig, aber es geht um den Gedanken. Was aber ein Gewinn ist, wäre die Bewegung dabei, denn die ist bekanntlich förderlich für die Gehirnfunktion.

Schon beim Bau der Moortherme 2004 ist der eklatante Fehler gemacht worden, dass die hier nicht auf Erzeugung regenerativer Energie gesetzt wurde. Bei einem 10 Millionen Umbau, wäre die Investition nur eine "Kleinigkeit" gewesen. Die gewählte Investition in ein Blockheizkraftwerk hat nun nach nur 17 Jahren ausgedient. Damit zeigt wieder einmal, das Sparen am falschen Ende immer ein Fehler ist und es hinterher oft teurer wird. Die, jetzt auf der Moortherme geplante Solarthermie, wäre zu dem Zeitpunkt des Baus auch schon möglich gewesen.
Das jetzige Dach des Baus wird allerdings kaum die Tragfähigkeit für eine solche Installation haben. Sind die Kosten für eine entsprechende Konstruktion mit in die Berechnung eingeflossen? Mit einem gut durchdachten und designten Unterbau könnte man die Dachfläche höchstwahrscheinlich noch erweitern und somit effektiver machen. Bei dem enormen Energiebedarf, wäre das jedoch auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Der zweite Punkt ist Geothermie, auch 2004 eine schon bekannte Form der Energiegewinnung. Hier gibt es unterschiedliche Anwendungen. Hat sich jemand mit der Alternative schon einmal befasst? Und zur Beruhigung aller Fördertopffreaks, auch da gibt es Förderungen. Zum jetzigen Zeitpunkt schneidet die Geothermie nämlich am klimaneutralsten ab.

Nun soll, um den hohen Energiebedarf zu decken das Energiewerk gebaut werden, zusätzlich soll es die Schule am Wiesendamm, die zum Landkreis gehört, mitversorgen. Als Vorbild wird jetzt das Nahwärmenetz Hallerndorf, aber nur die Optik, angeführt. Das vormalige Vorbild Güssing/Österreich hat ausgedient.

"Die Biomasse-Kraftwerk Güssing GmbH und Co KG und deren Komplementärin Biomasse-Kraftwerk Güssing GmbH sind mit Passiva von 5,97 Mio. Euro insolvent."
"Das mittlerweile weltweit anerkannte Unternehmen wurde im Jahr 2000 als Forschungsanlage gegründet. Als Ursachen für die Pleite nannten die Schuldner ausbleibende Förderungen." Link 1

Das in Hallerndorf stehende Werk wird zwar nur als Beispiel für die optische Umsetzung genannt, beschäftigt man sich mit den dort veröffentlichen Zahlen der Bewirtschaftung, wird es interessant. 

"Die benötigte Wärmemenge von 3 Mio. KWh pro Jahr wird durch eine pfiffige Kombination aus Solarthermie und Holzhackschnitzeln erzeugt." Link 2

Dazu werden genaue Zahlen angegeben. Und zwar eine Freiflächen-Solarthermieanlage 1304 m² Fläche und 4000 Schüttraummeter = 4000 m³ Holzhackschnitzel (Grünschnitt), über 100 angeschlossene Haushalte. 

Die Moortherme allein braucht schon 3.434 MWh/a (Stand 2019). Die oben angegeben Zahlen, Fläche/Schüttraummeter, wären somit schon für sie nicht ausreichend, geschweige denn, für die ebenfalls geplante Versorgung der Schule am Wiesendamm. 

Nach meinen Informationen, erreiche ich mit 4000 m³ Grünschnitt 2000 MWh/a, fehlen noch ca. 1500 MWh/a. Geht man von den Zahlen aus Hallerndorf aus, würden dann mit der Solarthermiefläche 1000 MWh/a generiert. Das würde für Bederkesa bedeuten, dass diese Fläche nochmals um 650 m² größer sein müsste, um nur den Bedarf der Moortherme abzudecken. Die Schule fehlt immer noch und so knapp sollte auch nicht kalkuliert werden.
Wie soll die fehlende Energie erzeugt werden? Mehr Solarthermie? Nein, denn laut Aussage von Projektleiter Heiko Ullrich werden rund 75% aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt, also Grünschnitt. 
Okay, die 650 m² Solarthermie wieder weg, fehlen also wieder ca. 500 MWh/a für die Moortherme. Für die Schule und als kleinen Puffer und am allermeisten, weil es so einfacher zu rechnen ist, nochmals 500 MWh/a, sind dann 1000 MWh/a, die noch durch Grünschnitt erzeugt werden müssen. Dafür werden weitere 2000 m³ Grünschnitt gebraucht. 
 
Zur Verdeutlichung der Grünschnittmenge: 1 Sandkipper fasst ca. 24 m³. Bei 4000 benötigten Kubikmetern sind das ca. 167 Ladungen.
Wo bitte schön sollen 167 Sandkipperladungen Grünschnitt in Geestland anfallen? 
Der Grünschnitt aus den Wirtschaftswegen gehört nicht unbedingt der Stadt und wird teilweise selber verwertet, z.B. in Otterndorf. Auch die Landstraßen innerhalb Geestlands sind eben Straßen des Landes und nicht der Stadt, genau wie die Kreisstraßen, auf deren Schnitt man gerne zugreifen möchte. Eine Bestätigung dafür liegt jedoch noch nicht vor. Und wenn nicht genug anfällt? 
Beginnt dann das große Baumfällen, wo der nachhaltige Bürgermeister kein Problem mit hat, siehe Feuerwehrneubau Großenhain. 
Jetzt wird aus der Baumpflanzaktion auch ein Schuh. Wurden diese 35 000 Bäumchen schon vorab als Ausgleich für alle die, die dann die nächsten Jahre abgeholzt werden, angepflanzt? 
Die Rechnung stinkt, dazu und zu weiteren Punkten beim nächsten Mal mehr. 









1 https://www.bvz.at/burgenland/wirtschaft/biomasse-kraftwerk-guessing-insolvent-5030492

2 https://hallerndorf.de/nahwaermenetz/


Mittwoch, 3. November 2021

Energiewerk, Energiepark, Innovationspark, Amtswiesen oder wie auch immer

Heute fange ich mit einem Link an:


Hier geht es zwar um die CO2 Augenwischerei in Cuxhaven, die Argumente sind jedoch auch für Bederkesa gültig.
"Dazu komme, dass beim Verbrennen von Holz pro Energieeinheit mehr Kohlendioxid freigesetzt werde als bei fossilen Brennstoffen. Und der Energieverbrauch beim Herbeischaffen des Holzes werde ebenfalls ignoriert. Im November haben sich viele namhafte Umweltorganisationen – vom BUND bis zum WWF – gegen das Verbrennen von Holz ausgesprochen."
Der Brüller ist aber das substanzlose Geschwafel von Berghorn: „Wenn Sie das Holz im Wald verrotten lassen, setzt es auch CO2 frei", sagt der Ingenieur. Da fragt man sich doch, wie hat der seinen Ingenieur geschafft? Oder ist es ein evolutionäres Problem, dass nach Eintritt in das Politikerleben, ein Intelligenzabbau stattfindet?
Es ist natürlich richtig, dass sämtliches gespeichertes CO2 abgegeben wird, wenn das Holz "verschwindet". Nur, Herzchen, ist es ein Unterschied, ob du es in kürzester durch den Schornstein bläst und das CO2 mit einem Knall freisetzt oder ob es langsam verrottet und das CO2 dementsprechend langsamer abgegeben wird.
Und folgende Passage disqualifiziert ihn, meiner Meinung nach, als Volksvertreter befähigt zu sein:
"...dass das Kraftwerk zu 85 Prozent Strom und nur zu 15 Prozent Fernwärme liefern soll. Angesichts des Stromüberschusses an der Küste durch den vielen Windstrom sei das Unsinn. Doch auch, dass das Kraftwerk sich an der Stromerzeugung orientiere, liege am Förderdesign, sagt Berghorn. Wenn man das anders wollte, müsste man die gesetzlichen Grundlagen ändern, sagt er."
Im Klartext verstehe ich da: "Ich weiß, dass das Ding unsinnig ist, aber es wird ja so gefördert."

Förderdesign, was für ein Wort. Hier wird endlich klargestellt, dass scheinbar geguckt wird, was gefördert wird und dann der Bedarf dazu konstruiert. Wobei in diesem Fall der Bedarf ja eher fraglich ist, s.o. Hauptsache man kann sich an einem Fördertopf bedienen.
Da wiederhole ich mich jetzt eventuell, aber das tue ich gerne, weil manche Menschen es einfach nicht kapieren: Fördertöpfe sind im Endeffekt auch immer unser Geld und diese ständig auszuschöpfen belastet nachfolgende Generationen immens. Zu dem Geld aus dem Fördertopf muss immer noch eigenes kommen, wenn jemand privat sein Geld investiert ist das egal, aber bei den Kommunen ist es wiederum unser Geld, das ausgegeben wird und das belastet nachfolgende Generationen noch mehr und ist auf keinen Fall nachhaltig.

Und folgender Auszug aus dem Artikel ist auch noch schön:

"Den Ingenieur ärgert, dass seinem Projekt die Nachhaltigkeit abgesprochen wird. Er habe selbst Windkraft- und Solaranlagen projektiert und könne Vorträge über Nachhaltigkeitsprobleme bei diesen Projekten halten. Besonders irritiert ihn, dass aber auch Wind- und Solarparks im Landkreis auf Widerstand stießen."

Wie bitte? Er kann Vorträge über Nachhaltigkeitsprobleme bei diesen Projekten halten, also gibt es welche und dann irritiert es ihn, dass sie auf Widerstand stoßen. 
Das irritiert mich jetzt gerade.
Oder sind die Vorträge so konzeptioniert, dass es keine Nachhaltigkeitsprobleme gibt. Es kommt ja immer darauf an, welche Fakten man darstellt. 
Es ärgert ihn, dass seinem Projekt die Nachhaltigkeit abgesprochen wird. Bessere Recherche vorher hätte ihm das schon klarmachen müssen. Aber es gab ja diesen Fördertopf, der so unwiderstehlich ist und ich glaube auch, wenn er es gewusst hätte, die Verführung bei der Sache ordentlich abzusahnen ist einfach zu groß.

Scheinbar gab es in der NORDSEE-ZEITUNG am 12.03.21 ein Artikel zu dem Thema mit folgender Überschrift "Das Holzkraftwerk ist nachhaltig". Handelt es sich bei dieser um eine Aussage von Berghorn, nochmals CDU, oder beruht sie auf der exquisiten Recherche, für die diese Zeitung bestens bekannt ist?

Fortseztung folgt...

Dienstag, 12. Oktober 2021

Es brennt und wo ist die Feuerwehr?

Schießstände unterliegen strengen Richtlinien. Geregelt sind diese in den "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)" vom Bundesministerium des Innern.

Hier steht: "Die sicherheitstechnischen Vorgaben dieser Richtlinien sind bindend."

Weiter: "Jeder Schießstand muss zwei entgegengesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen Bereich führt. Der zweite Rettungsweg oder Notausgang ist im Bereich des Geschossfangs vorzusehen. 
Die Türen müssen nach außen aufschlagen und selbstständig schließen. Sofern sie nicht von den Schützenpositionen direkt beschießbar sind und von Splittern nicht getroffen werden können, müssen sie nicht durchschusshemmend ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, bei direkt ins Freie führenden Türen eine Schallschutzschleuse vorzusehen. 
In Altanlagen sind auch Notausstiege entsprechend der bauaufsichtlichen Bestimmungen zulässig. 
Während des Schießens sind Türen im Schießstand geschlossen zu halten. Die Türen müssen von innen ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Die Kraft zum Freigeben des Verschlusses darf dabei 70 N1 nicht überschreiten. Dementsprechend ist die RLT-Anlage so zu regeln, damit nicht durch einen zu hohen Unterdruck in der Schießbahn dieser Wert überschritten wird. 
Das Öffnen oder Offenstehen von Türen bei Schießbetrieb ist durch ein optisches und akustisches Signal anzuzeigen, das von jeder zulässigen Schützenposition aus sicht- und hörbar sein muss. Das Signal muss folgende Anforderungen erfüllen: 
- optisch: Rundum- o. Blinklicht (gelb o. rot) 
- akustisch: Warnton ~ 90 dB(A) 

Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege müssen auch außen ständig freigehalten werden. Die Fluchtwege sind entsprechend DIN 4844 bzw. ASR A.1.3 zu kennzeichnen und können in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einbezogen werden."

Viel trockener Text, der aber zum Verständnis notwendig ist.
Beim Schießstand in Großenhain sind diese Vorgaben scheinbar nicht bindend. Die Eigentümerin des Schießstandes bezweifelt, dass dort alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfüllt werden. Der Zutritt zu der Anlage wird ihr nur in Teilen gewährt. Das, lieber Schützenverein, verstößt gegen geltendes Recht. Ein dem Landkreis Cuxhaven mitgeteilter Hinweis auf die Mängel der Schießanlage wurde schleppend bearbeitet. 
Am 24.08.2021 fand dann endlich die überfällige Regelüberprüfung durch zwei Mitarbeiter des Landkreises, sowie einem Sachverständigen für Schießstandbau (SSV) statt. 

"Nach § 12 Abs. 1 AWaffV ist vorgesehen, dass Schießstätten durch die zuständige Behörde zu überprüfen sind. Gutachten von SSV sind nur im Fall von Zweifeln am ordnungsgemäßen Zustand der Anlage oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen (z.B. nach umfangreichen Umbauten, Hinzukommen neuer Schießdis­ziplinen o.ä.) erforderlich."

Das erklärt die Anwesenheit des SSV bei dieser Regelüberprüfung, die Sicherheit wurde angezweifelt.
Der Bitte der Eigentümerin, das entsprechende Gutachten des SSV an sie zu übermitteln wurde nicht entsprochen. In einer E-Mail vom 30.09.2021 wurde ihr dazu mitgeteilt, dass dieses Jahr 60 Schützenvereine im Rahmen der Regelüberprüfung überprüft wurden und dass aufgrund dessen die Erstellung des Gutachtens des SSV nicht zeitnah erfolgen werde. 

Was soll das aussagen? Nach § 12 reicht eine Überprüfung der Behörde bei einer Regelüberprüfung. Die Aussage in der E-Mail suggeriert aber, dass der SSV Gutachten für 60 Schießstände erstellen müsste. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass überall Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand wären und der Begriff Regelüberprüfung hier falsch angewendet wird.

Dazu ein Auszug aus den Grundsätzen der behördlichen Auskunftspflicht:
"Eine behördliche Auskunft muss grundsätzlich vollständig, richtig und für den Beteiligten klar verständlich sein, da anderenfalls Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn eine fehlerhafte Auskunft erfolgte bzw. die Behörde keine Auskunft erteilte."

Meiner Meinung nach werden die 60 Regelüberprüfungen, die für die Dauer der Erstellung des Gutachtens keinerlei Relevanz haben, hier nur erwähnt, um zu erklären, warum bis jetzt kein Gutachten übermittelt wurde und auch keines in näherer Zukunft übermittelt werden wird.

Wenn, ebenfalls laut E-Mail, keine Gründe für eine vorzeitige Schließung vorliegen, warum wird dann der Zutritt verwehrt und das Gutachten nicht übermittelt. Liegen keine Gründe vor, müsste das Gutachten doch entsprechend kurz gefasst werden können und somit die Erstellung nicht so zeitaufwendig sein.
Somit entsteht der Verdacht, dass trotz nicht erfüllter Auflagen der Landkreis Cuxhaven davon absieht den Schießbetrieb dort einzustellen. 

Es stinkt im Landkreis Cuxhaven und nicht nur, wenn die Bauern Gülle ausbringen.

Es ist in Großenhain mit 200 Einwohnern davon auszugehen, dass alle Feuerleute auch im Schützenverein sind. Der Schießstand des Vereins hat keinen Notausgang und soweit ersichtlich auch keine Ausschilderung für den Weg zum Ausgang.
Sollte im Schießstand während des Betriebes wirklich ein Feuer ausbrechen, insbesondere im Eingangsbereich wäre kein Feuerwehrmann zum Löschen da, die sitzen nämlich alle im Schießstand fest. 

Nachtrag: Heute gab es endlich einen Rückruf vom Ordnungsamt, eine Mitarbeiterin versprach den Leiter des Ordnungsamtes über den Wunsch der Eigentümerin einen Termin zu einem persönlichen Gespräch zu vereinbaren, zu informieren. Der rief dann wirklich zurück, lehnte jedoch ein Gespräch mit der Begründung ab, dass er keinen persönlichen Termin mit ihr wolle, sondern nur mit der Anwältin von ihr kommunizieren würde, die bereits in Kontakt mit dem Landkreis gestanden hat. Er verweigerte es einen Termin zu vereinbaren. 

Da fehlen euch die Worte? Mir auch.