Donnerstag, 23. März 2023

 Rechtsfreier Raum 

Juristisch betrachtet existieren rechtsfreie Räume dort, wo es keine rechtliche Regelung gibt, was in Deutschland nicht der Fall ist.
Umgangssprachlich wird der Begriff jedoch für Orte genutzt, an denen das Gesetz nicht geachtet wird, z.B. in Stadtvierteln mit hoher Kriminalität.
Muss ich bei den Entscheidungen in der Stadt Geestland nun vermuten, dass es dort einen rechtsfreien Raum gibt?

Die Rechtsfreiheit bezieht sich hier vielleicht nicht auf einen Raum, eher auf eine Personengruppe. Genauer gesagt auf höhere Verwaltungsbeamte und den Stadtrat.

Gabi Kasten hat auf dem Facebook Account der Stadt Geestland Wahlwerbung gemacht. Der Rat der Stadt sagt, dass es sich lediglich um eine Information gehandelt habe. In dem vorliegenden Fall hat diese Information jedoch werbenden Charakter. Ein Verweis auf ihre Homepage soll die Leute doch von ihr überzeugen.
Wie nennt ihr denn die Einblendungen von z.B. kleine Videos vor Youtube Beiträgen? Das wären dann alles verlinkte Informationen, die aber keinesfalls zur Wahl des Produktes überzeugen sollen, sondern nur informieren sollen. 
Dies ist das einzige Argument, dass der Rat für die Rechtmäßigkeit der verbotenen Wahlwerbung hat und dieses entspricht nicht einmal den Tatsachen.

Der offizielle Facebook Account ist als Online-Außenstelle oder Online-Erweiterung des Rathauses zu sehen, auf jeden Fall dem Rathaus zugehörig. Accounts von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in den sozialen Medien unterliegen den gleichen Gesetzen, wie auch die Einrichtungen selbst. Somit auch der Neutralitätspflicht, die hier verletzt wurde.
Wahlwerbung am oder im Rathaus machen ist verboten.

Es ist für die Werbung immer der verantwortlich, der beworben wird, somit Gabi Kasten. 
Aber es wäre auch die Pflicht der Stadt gewesen, diese verbotene Wahlwerbung zu entfernen, wenn der Verursacher nicht dazu bereit ist. Denn auch diese hat darauf zu achten, dass die Neutralitätspflicht in ihrem Hause nicht verletzt wird. 
Das ist jedoch bis heute den 23.03.23 nicht geschehen.
Das geht ja auch nicht, weil die Stadt dann eingestehen würde, dass ich Recht habe und damit mein Wahlwiderspruch zumindest in dem Punkte gerechtfertigt wäre. Was dann wieder dahin führen würde, dass ich auch Recht hätte mit meinen Aussagen über den Rat der Stadt Geestland, verzwickte Sache. 

Hier werden sehenden Auges Gesetze ignoriert, was genau die Vermutung aufkommen lässt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen wird und das wahrscheinlich aus niederen Beweggründen. 

Jetzt kommen der Höhepunkt der Geschichte:
Wo bei einem Stadtviertel mit erhöhter Kriminalität der rechtsfreie Raum durch z.B. mehr Polizeipräsenz und mehr Polizisten wieder aufgelöst werden kann, bleibt Frau Kasten rechtsfrei.
Es gibt keine übergeordnete Behörde in dem Sinne um den Entschluss des Rates anzufechten. 
Es besteht noch die Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) gegen Frau Kasten einzureichen. Diese wird jedoch wiederum vom Rat der Stadt verhandelt. 
Und wie der entscheiden wird ist klar. Wenn er jetzt anders entscheiden würde, würde er ja zugeben, dass seine Entscheidung beim Wahleinspruch falsch wäre und das ich Recht hätte mit meinen Aussagen über ihn.
Und auch in diesem Fall gibt es keine übergeordnete Behörde, um den, dann wieder dem Gesetz nicht entsprechenden, Beschluss anzufechten.

Somit ist die obere Verwaltung und der Rat ein rechtsfreier Raum.

Mittwoch, 22. März 2023

 Person des öffentlichen Interesses

Schwuppdiwupp, von einem Tag zum anderen bin ich zu einer Person des öffentlichen Interesses aufgestiegen.
Bekomme ich jetzt auch einen Wikipedia-Eintrag?
Auf beides lege ich keinen Wert, zumindest nicht auf diesem Weg. Die Entscheidung, ob ich eine solche Person werden möchte, liegt bei mir. 
Nicht ohne Grund werden nämlich Personen in Berichten, Artikeln etc. über sie anonymisiert.

Die Nordsee-Zeitung erwähnt mich in ihrem Artikel mit vollem Namen. Eine Genehmigung hat sie von mir dafür nicht erhalten, es hat nicht einmal eine Anfrage gegeben. Link1
Grenzwertig ist wieder die wenig journalistische Art der Berichterstattung. Herr Schoener war meines Wissens gar nicht auf der Veranstaltung und dieser hat in einem Gespräch mit mir behauptet, dass er immer beide Seiten hören müsse. Meine Seite hat er nicht näher erfragt. Herr Stehn war zwar da, aber unser Gespräch entsprach nicht einem Interview zu dem Thema.

Man muss immer auf die Feinheiten achten: 

Da wird die Zeitangabe der erfolgten Kommentare von Gabi Kasten mit "Abend des Wahltages" angegeben, nimmt also die Relevanz für eine Beeinflussung. 
Korrekt ist jedoch, dass die Posts gegen 12:00 Uhr am Wahltag erfolgten.
Warum wird die Relevanz herabgesetzt, wenn ich angeblich sowieso im Unrecht bin?

Am Ende der Veranstaltung habe ich darauf hingewiesen, dass die Verweise der Stadt in Bezug auf Smart City und den Energiepark meine Einwände nicht entkräften. Das ist nicht im Artikel erwähnt. Link1

Und ja, ich weiß, dass die Stadt Geestland meinen Widerspruch auch mit allen persönlichen Angaben veröffentlicht hat. Da bin ich sozusagen schon als öffentliche Person gehandelt worden. Aber auch das entspricht nicht den Vorgaben, die zum Datenschutz vorliegen. Es wird ein sensibler Umgang mit Daten gefordert. 
Es liegt nämlich im Datenschutzrecht der Grundsatz der Datensparsamkeit vor, was bedeutet, dass nur unbedingt notwendige Daten genutzt werden.
Wo besteht die Notwendigkeit darin den Namen einer Widerspruch einlegenden Person zu veröffentlichen?

Jetzt könnte argumentiert werden, dass ich selbst im Blog geschrieben habe, dass ich diesen Widerspruch eingelegt habe. Aber auch das berechtigt andere nicht meinen Namen ungefragt zu verwenden.

Ob ich mich ärgere oder etwas dagegen unternehme? Nein, meinem Blog kann das nur zu Gute kommen.

Die Stadt Geestland handhabt "öffentlich", so wie es ihr gerade passt. Was z.B. die Veröffentlichung von Dienstaufsichtsbeschwerden, die immer öffentlich zu machen sind, belegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass in diesen Veröffentlichungen gegen den Datenschutz verstoßen werden darf. Link2

Ist aber alles rechtens, denn die Verwaltung hat ja immer Recht. Meint sie zumindest und das wird, auch trotz gegenteiliger Gesetzeslage, unterstützt. 
Dies ist nicht meine Laienaussage, sondern, in bis jetzt einigen Fällen, juristisch beurteilt worden.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung sehr bedenklich.


Montag, 20. März 2023

 Wegerecht, Gewohnheitsrecht

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, da ist es kein Wunder, dass es passend dazu das Wort Gewohnheitsrecht gibt.
Aber gibt es das wirklich? Oder gibt es nur das Wort, das aus Gewohnheit benutzt wird?

Die Stadt Geestland postete auf ihren sozialen Netzwerken, dass es eine illegale Müllentsorgung in Beers gegeben hätte und um Hinweise gebeten werde.
Bei dem Müll handelt es sich um Grünschnitt, der bereits vom Bauhof beseitigt wurde. Heute ist sogar in der Nordsee-Zeitung eine kleine Notiz dazu mit Bitte um Hinweise.
Natürlich stellt die Entsorgung auch von organischen Gartenabfällen in freier Wildbahn eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier handelt es sich aber, auch wenn das Bild etwas anderes suggeriert, um einen Privatweg innerhalb der Ortsgrenze von Bederkesa.


Quelle Stadt Geestland Link1

Dass es sich um einen Privatweg handelt, wurde in einem Kommentar unter dem Post erwähnt. Die Stadt antwortete darauf, dass dieser aber für die Öffentlichkeit gewidmet sei.

Ein offizielles Wegerecht müsste im Grundbuch eingetragen sein, um bei z.B. einem Verkauf Bestand zu haben. Ist dieses Wegerecht in einem privatem Vertrag festgehalten, ist der neue Besitzer nicht daran gebunden. 
Beim Gewohnheitsrecht wird es diffiziler. Es ist nämlich kein offizielles Recht. Es wird eigentlich damit nur etwas beschrieben, was sich aus Rechtsprechungen entwickelt hat und somit als Recht gesehen und anerkannt wird. So einfach kann man sich trotzdem darauf nicht berufen, da bedarf es handfester Beweise.

Die Widmung von Straßen, Flächen etc. bezeichnet einen Rechtsakt, mit dem diese für die Öffentlichkeit bestimmt werden. 
Ohne eine privatrechtliche Verfügungsmacht des Widmenden kann die Widmung nur mit der Zustimmung des Eigentümers vollzogen werden.
Diese bleibt auch bei Verkauf etc. der Sache bestehen. 
Die Widmung muss grundsätzlich als Hoheitsakt erfolgen, was bedeutet, dass sie in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt wird.
Wobei es sich damit auch anders verhalten kann. Die Widmung kann auch mit oben beschriebenem Gewohnheitsrecht begründet sein, was aber, wie oben ebenfalls erwähnt, nicht so einfach ist.

Was aber unabdinglich ist, dass die, durch eine Kommune für die Öffentlichkeit beanspruchte, auf privatem Besitz befindliche Fläche dann der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune unterliegt.
Kümmert sich die Stadt also nicht um die Fläche und verweist sogar darauf, dass es sich um einen Privatweg handelt, kann sie sich nicht gleichzeitig auf eine Widmung berufen.

Wenn also die Stadt Geestland behauptet, dass es eine Widmung für diesen Privatweg gibt, müsste diese schriftlich niedergelegt sein, was sie jedoch anscheinend nicht ist.
Beruft sich die Stadt auf das Gewohnheitsrecht, müsste dieses erst einmal bewiesen werden.
Wenn sich dieses auf eine Widmung bezieht, käme dann nur die "Widmung kraft unvordenklicher Verjährung" in Frage. 
So lange diese nicht bestätigt ist, gibt es auch keine Widmung und die Aussage der Stadt auf ihrem Facebook-Account ist eine klare Lüge.





 

Sonntag, 19. März 2023

 Verweis auf Nichts 

Die Beschlussvorlage zu dem Wahlwiderspruch ist online einsehbar. Link1
Als Verfasser sind Steffen Tobias und Martin Döscher angegeben. Wenn ich mir den Text so durchlese, glaube ich, und glauben sei mir erlaubt, jedoch nicht, dass diese beiden die Verfasser sind.
Zu sehr erinnert mich das Schreiben an Schreiben eines Anwalts der Stadt Geestland, die mir vorliegen. Die ausschweifende Argumentation, die am Ende zusammengefasst jedoch fast nichts aussagt, aber leider immer wieder wirkt.

Dass die Sache mit der Manipulation nicht unbedingt nachvollzogen werden kann, ist mir klar. Dass ich damit richtig lag, zeigt dieser Satz am Ende der Beschlussvorlage und nicht nur der:

"Denn das Niedersächsische Wahlrecht sieht es ausdrücklich vor, dass bei einer Direktwahl lediglich eine Bewerberin / ein Bewerber zur Wahl stehen kann. Unabhängig davon, hat es eben keinen weiteren Bewerber gegeben. Ein machtmissbräuchliches oder wahlmanipulatives Verhalten, auch ein gesetzeswidriges liegt in der parteiübergreifenden Unterstützung der Bürgermeisterkandidatin somit nicht vor."

Mir ist auch klar, dass es vordergründig nicht gesetzeswidriges gibt, aber darin genau besteht ja eine Manipulation, sie ist mehr oder weniger nicht durchschaubar. Deswegen erspare ich es euch und mir auch, näher auf die Ausführungen zu dem Thema einzugehen.

Wirklich bedenklich ist die Argumentation zur Neutralitätspflicht.

"Die Kommentare von Frau Kasten haben ausdrücklich keinen werbenden, sondern einen informierenden Charakter; mit ihren Ausführungen macht sie lediglich auf die Wahl am 5. März aufmerksam und darauf, dass sie für das Amt kandidiert. Als Privatperson steht es Frau Kasten ebenso wie anderen Bürgerinnen und Bürgern frei, städtische Beiträge zu kommentieren."

Werbung besteht nun einmal aus Information und der Charakter, der dort erfolgten Information war eindeutig ein werbender. Es handelt sich um den offiziellen Auftritt der Stadt bei Facebook und auch da herrscht Neutralitätspflicht. Der Kommentar bezog sich zudem nicht auf einen städtischen Beitrag, sondern auf einen Kommentar unter einem solchen. 

"Doch bereits am 13. April 2022 wurde in der Pressemitteilung 33/2022 „Baustart für Energie- und Innovationspark wird verschoben“ darauf hingewiesen, dass die Stadt Geestland Ende 2022 bzw. Anfang 2023 einen neuen Förderantrag für den Energiepark stellen werde. Zum damaligen Zeitpunkt wartete man lediglich noch auf Information der NBank zur neuen Förderrichtlinie, auf die nunmehr jedoch öffentlich zugegriffen werden kann."

Im Wahlwiderspruch steht zu dem Punkt jedoch:

"Sie führt an, dass "wir" am 1. März einen neuen Förderantrag bei der NBank stellen." Quelle NZ Link2

Der 1. März wird in der Pressemitteilung nicht genannt, also ist er kein privates Wissen, zu dem verweist das "wir" auf ihr amtliches Wissen.
Die Förderrechtlinie ist in diesem Zusammenhang unbedeutend und der öffentliche Zugriff bezieht sich nur auf diese, jedoch nicht das Datum der Antragstellung. 

Da ich immer wieder von einer gewissen Denkfähigkeit bei gewissen Menschen ausgehe, habe ich die nächsten beiden Punkte, wo wir und amtliches Wissen ersichtlich sind, nur erwähnt und nicht genau erklärt, wo die Verletzung der Neutralitätspflicht liegt. Jedoch habe ich darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Wortes "wir" im Zusammenhang mit den Aufgaben der Stadt einen eindeutigen Verweis auf ihr Amt gibt. 

Zu dem Punkt Smart City führt Gabi Kasten aus: 

"Wir sind jetzt in die konkrete Planung eingestiegen. In dieser Woche haben wir das erste Treffen mit unseren Verkehrsunternehmen." Quelle NZ Link2

Die Verwaltung verweist zu dem Punkt auf die Geestlandseite zum Thema Smart City, wo jedoch keinerlei Information darüber zu finden ist, dass "wir das erste Treffen mit Verkehrsunternehmen" haben.

Interessanterweise liegt mir ein weiteres Schreiben der Stadt vor, bei dem auch auf etliches verwiesen wurde, wo es aber so nicht zu finden war.
Gehen die Stadt und auch andere Behörden davon aus, dass man ihr unbesehen ihre Ausführungen glaubt? Leider ist das ja nicht mehr möglich, wie man allein an diesen Beispielen sieht.


Link2 NZ NZ 22.02.23



Montag, 13. März 2023

  Manipulation und Machtmissbrauch  

Erstes Suchergebnis bei Manipulation: "undurchschaubares, geschicktes Vorgehen, mit dem sich jemand einen Vorteil verschafft, etwas Begehrtes gewinnt"
Als Zusatz noch: "betrügerische Manipulationen", als Quelle wird "Wörterbuch Definitionen von Oxford Languages" angegeben.

Dass sich die Parteien einen Vorteil verschaffen, wenn sie den von ihnen ausgesuchten Kandidaten auf einen Posten manövrieren und somit etwas "Begehrtes gewinnen", bedarf keiner Erklärung.
Der Fokus liegt auf dem "undurchschaubaren und geschickten Vorgehen".
Der Bürger, in diesem Fall, soll es natürlich nicht merken.

Es geht selbstverständlich alles mit rechten Dingen zu bei der Wahl, die Gesetze werden eingehalten, der Akt an sich entspricht der demokratischen Grundordnung.
Auch, dass es nur einen Kandidaten gibt kann vorkommen. 
Aber dreimal in Folge in Geestland? Und mit dem Argument, dass die anderen Parteien in Geestland keinen "geeigneten" Kandidaten finden.
Scheinbar ist es ein für Geestland typisches Problem, denn wenn man sich im Landkreis umguckt, haben die anderen Gemeinden dieses Problem scheinbar nicht.

Die Möglichkeit den Bürgermeister direkt zu wählen haben die Bürger noch gar nicht so lange. 
In einem Artikel vom 26.06.1992 aus "Die Zeit", der sich auf die scharfe Kritik von Bundespräsident Richard von Weizsäcker am Parteienstaat bezieht, ist dazu folgendes zu finden:

"Die vom Bundespräsidenten hervorgehobene Direktwahl der süddeutschen Bürgermeister besticht dadurch, daß sie alles zugleich möglich macht: .../... eine Zurückdrängung des Einflusses der Parteien und damit auch der parteipolitischen Durchdringung des öffentlichen Dienstes und anderer als parteifrei konzipierter Einrichtungen; .../...
Die Einrichtung des direkt gewählten Bürgermeisters verspricht also ein Mehr an Entscheidung durch und für das Volk, das heißt einen demokratischen Mehrwert."

Dieser demokratische Mehrwert wird dem Bürger jedoch wieder genommen, wenn die Politik von vornherein keinen anderen Kandidaten "zulässt".
Genau das macht sie mit ihren Planspielen vor der Wahl, mit ihrem einheitsparteilichen Unterstützen eines einzigen Kandidaten.

"Warum hast du dich nicht aufstellen lassen?" oder "Hättest dich ja aufstellen lassen können." und ähnliche Kommentare sind in den sozialen Medien zu finden, wenn man dieses anmahnt. 
Glaubt wirklich jemand, dass es eine Chance gegen diese "Macht" gibt? Oder ist es einfach gedankenloses Kommentieren?

Auch Claus Seebeck sagt in der Nordsee-Zeitung: 

"..., dass jeder Geestländer über 21 Jahre die Möglichkeit gehabt hätte, sich als Kandidat aufstellen zu lassen,..." 

Nebenbei, 21 ist falsch, Herr Landtagsabgeordneter, das geht erst ab 23. 
Wenn der normale Bürger dieses Argument anführt, kann man es noch akzeptieren. Von Herrn Seebeck jedoch, dem klar sein müsste, da er Mitinitiator des "Machtspiels" ist, dass ein Einzelkandidat chancenlos gegen die Macht der "Großen" ist, finde ich diese Aussage schon hart an der Grenze.

Mit diesem Verhalten der Parteien sehe ich die mir zustehende Freiheit der Wahl gefährdet. Diese Freiheit garantiert mir nämlich auch, dass ich unter mehreren Kandidaten auswählen können sollte. 

Aufgrund dieser Bedenken und der nicht klaren, aber zwingend notwendigen,  Abgrenzung zwischen "privat und dienstlich" von Frau Kasten im Wahlkampf, habe ich einen Wahleinspruch bei der Stadt eingelegt.
Heute bekam ich per E-Mail die Information, dass ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet worden ist.