Dienstag, 23. Mai 2023

 § 13 Abs. 5 

der Hauptsatzung der Stadt Geestland besagt folgendes:

"§ 13 Bild-, Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen

(5) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls nach § 68 NKomVG bleibt von den Regelungen der Absätze 1 bis 4 unberührt."


Worum es geht? Um meine Eingabe nach § 34 NKomVG an den Rat der Stadt Geestland, genauer an Herrn Steffen Tobias als Ratsvorsitzenden, vom 27.03.23. Genaueres dazu hier.
Gestern, also fast zwei Monate später, habe ich eine Antwort bekommen. Den Verweis auf die zwei Monate gebe ich hier nur, weil es wirklich erstaunt, dass man für eine Antwort mit dem Inhalt zwei Monate braucht.    

"... 
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre per E-Mail eingereichte Beschwerde nicht im Rat behandelt wird. Da in dieser Angelegenheit ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht rechtshängig ist, wird gem. § 13 Abs.5 der Hauptsatzung der Stadt Geestland die Beratung Ihrer Eingabe abgelehnt.
..."

Ja, das ist alles. Die Punkte am Anfang und Ende stehen nur für die Anrede und den Gruß.
Fast zwei Monate für diese zwei Sätze ist schon eine enorme Leistung, da vor allem der Inhalt in Bezug auf meine Anfrage gar keinen Sinn ergibt.
Wieso wird sich auf § 13 bezogen, wenn es sich bei meiner Anfrage überhaupt nicht um irgendwelche Aufnahmen in irgendwelchen Sitzungen geht?
Und genau die Möglichkeit das Klageverfahren einzustellen war doch meine Anfrage:

"Da dieser Vorgang bereits bei Gericht anhängig und für die Stadt aus o.g. Gründen nicht gewinnbar ist, ist diese jetzt, um sie vor höherem finanziellen Schaden zu bewahren, aufzufordern das Verfahren gütlich beizulegen."

Wieso wird also die Ablehnung damit begründet, dass ein Verfahren rechtshängig ist?

Den Grund findet man in § 14 (5) der Hauptsatzung:

"Die Beratung kann abgelehnt werden, wenn das Begehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens..."

Was bedeutet, wenn es erstmal soweit gekommen ist, kann man eine weitere Geldverschwendung nicht mehr stoppen, weiterer Schaden ist nicht abzuwenden.

Oder vielleicht doch. Könnte der Rat nicht eventuell aus eigener Denkleistung heraus die Verwaltung noch auffordern diese Posse zu beenden?
Eigene Denkfähigkeit und – noch wichtiger – der Wille endlich für den Bürger, anstatt für die Verwaltung zu arbeiten vorausgesetzt.
Aber da ist wohl nur der Wunsch der Vater des Gedankens.

Warten wir ab, wie es weitergeht im Fall der eigenmächtigen Landenteignung durch die Stadt Geestland.


Montag, 24. April 2023

 Schön gerechnet

Auf NORD24 findet sich heute folgender Artikel "Kostet eine Kugel Eis heute wirklich so viel mehr?".
Viele Zahlen, Rechnungen und Experten tauchen in dem Artikel auf.

Besonders schön finde ich die Formulierung, dass Experten von einer "gefühlten Inflation" sprechen. 
Und wer bitte schön bekommt die parallel nach oben gegangenen Löhne?
Bitte den Artikel lesen, damit ersichtlich wird, warum dieser Post "Schön gerechnet" heißt.

Mitte der 80er Jahre habe ich im Imbiss am Campingplatz in Bederkesa, damals war Gio der Pächter, nebenbei gearbeitet. Mein Stundenlohn war 5.- DM.
Patrizio, ehemaliger Besitzer des Eiscafès in Bederkesa, der damals gerade neu begonnen hatte, hat mir erzählt, dass er mit 20 Pfennig pro Kugel begonnen hat.  

In dem Zusammenhang wird folgendes im NORD24 Artikel erwähnt:

"„Damals war Eis zu billig, die können kein großes Geschäft gemacht haben“, sagt Gerhard Schenk, Präsident des Deutschen Konditorenbundes, rückblickend."

Eine interessante Aussage im Hinblick darauf, dass es bereits zu der Zeit im Norden Italiens, wo die meisten Eiskocher herkamen, teilweise villenartige Eigenheime der Eiscafèbesitzer gab. 
Die bekam ich nämlich auf einer Sight-Seeing-Tour mit meiner italienischen Freundin Ende der 80er Jahre im Veneto präsentiert. 

So konnte ich mir also mit meinen 5.- DM Stundenlohn 25 Kugeln Eis leisten, wenn ich gewollt hätte. Oder andersherum, für eine üppige Portion Eis mit 5 Kugeln musste ich 12 Minuten arbeiten. 

Heute bekommt, gehen wir von der gleichen Situation wie bei mir aus, ein Schüler ab 18 bei einem Nebenjob 12.- Euro Stundenlohn.
In dem gleichen Eiscafè in Bederkesa kostet die Kugel Eis jetzt 1,50 Euro.
Das bedeutet, dass man für eine Stunde Arbeit jetzt 8 Kugeln bekommt oder für die vorher bereits erwähnt üppige Portion mit 5 Kugeln, müsste 37,5 Minuten gearbeitet werden.
Das ist über dreimal so lang wie Mitte der 80er Jahre.

Liebe Experten, da fühle ich die Inflation aber intensiv.

In diesem Artikel wird also mit viel Zahlenwerk und Expertenwissen den Leuten dargelegt, dass sie sich alles nur einbilden.
Nein, nicht ganz, denn es wird erwähnt, dass man heute länger arbeiten muss für das Eis am Kiosk. In dem Absatz ist auch zu finden, dass man lediglich eine Minute länger für das "industriell" hergestellte Eis arbeiten müsse.

Ging es aber nicht um die Kugel Eis? 
Und dazu habe ich oben die Rechnung gemacht, die sich nicht auf Statistiken etc. begründet sondern selbst gemachte Erfahrungswerte als Grundlage hat.

Es gibt noch andere Aussagen in dem Artikel, die ich nicht ganz schlüssig finde. Ich beschränke mich jedoch auf die Kugel Eis.


Donnerstag, 13. April 2023

 Randnotizen

Zeit

Zur Zeit recherchiere ich zu drei Themen, u.a. die Geschichte mit der Kläranlage, da kommt der Blog etwas kurz. 
Deshalb drei kurze Beiträge, ohne recherchieren zu müssen.

Geestmühlen

Der 1. April brachte wie gewohnt sonderbare Meldungen und auch die Stadt Geestland wollte witzig sein.
Es kam die Meldung, dass Fickmühlen in Geestmühlen umbenannt werden sollte. Ob man es witzig findet oder nicht sei dahingestellt. Es war natürlich ein Aprilscherz.
Der Verweis eines Ratsmenschen in den Kommentaren auf "viele nicht öffentliche Sitzungen", sowie die Antwort der Stadt darauf, dass das ein "hartes Stück Arbeit" war, um den Namen zu finden, ist schon gewagt für eine Verwaltung und einen Rat, die sich nicht der demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen.  

Steffen Tobias

Einer von denen, der sich immer mit qualitativ hochwertigen Äußerungen und viel Kompetenz hervortut.
So hat er schon aufgefordert, davon abzusehen ihn per E-Mail zu kontaktieren. Wer sich als Bürgervertreter anbietet, muss für den Bürger auch kontaktierbar sein und darf das nicht untersagen.
Ostermontag hat er unter einem schon eher alten Beitrag von einem kritischen Menschen mit einem Wahlzettel darauf, auf dem das Kreuz schon gemacht wurde,  kommentiert: "Käte vom Dach sollte mal zum Psychologen gehen........" – Ja, Käthe wird mit h geschrieben, aber im Zitat darf nicht korrigiert werden und ja, es sind tatsächlich 8 Punkte gesetzt. –

Das, Herr Tobias gehört mit zu den untersten Stufen bei Kommentaren. Vor allem im Hinblick auf seine weiteren Ausführungen.
Auf die Erwiderung einer weiteren Person führt er dann etwas von Strafbarkeit in Bezug auf fotografierte Wahlzettel und das Entfernen dieser aus dem Wahllokal an. 
Der Post ist vom 03.03.23, die Wahl fand am 05.03.23 statt und der Wahlzettel kann nur von dieser Wahl sein, da explizit Gabi Kasten dort vermerkt ist. Also kann es sich nur um einen Briefwahlzettel handeln, der den von Herrn Tobias angeführten Regeln nicht unterliegt. Eine, von den immer mehr werdenden äußerst kompetenten Aussagen.
Auf den Hinweis darauf in einem weiteren Kommentar, der den Umstand des Fotografierens mit "scheißegal" erklärt, kommt von Tobias:
"... wie frustriert muss man eigentlich sein, um mit der Fäkaliensprache zu antworten ...".
Der Duden schreibt zu "scheißegal": derb. 
Ja, liebe Martina, die alten weißen, ewig gestrigen Herren lassen sich nicht gerne belehren und von einer Frau schon gar nicht. War es früher die Hysterie, ist es heute die Frustration. 
   

Der Vermieter-Vater

schafft es auch erneut in den Blog.
Es gibt wieder einmal unangekündigte Bauarbeiten ums Haus herum. Mein Verweis auf die fehlende Ankündigung, erwiderte der Vermieter-Vater damit, dass er doch "gestern" einen Zettel aufgehängt hätte. Das waren keine 24 Stunden vor Baubeginn. 

Befremdlich auf diesem Zettel ist auch die fehlerhafte und später mit anderem Stift korrigierte Hausnummer. Noch befremdlicher wurde dies mit der Aussage, dass er selbst den Zettel aufgehängt hat.
Nochmals sprach ich ihn auf die unwahre Verbreitung, dass ich Mietschulden hätte an, mittlerweile ist unbestreitlich klar, dass es nicht an dem ist.
Die Antworten von ihm machen schon etwas fassungslos. Erstens wäre es ja wahr, er hat scheinbar immer noch nicht begriffen, dass eine berechtigte Mietminderung keine Schulden darstellt und zweitens, dass er das gar nicht verbreitet hätte.
Somit würden also (in diesem Fall eingebildete) Wahrheiten nicht dem Datenschutz unterliegen? Und warum sollte der Polizist mit dem ich sonst keinerlei Kontakt habe "nicht nachgekommene Zahlungsaufforderungen" erwähnen? Hier Näheres dazu
Das ist schon reichlich unverfroren. 

Ich werde mich jedoch nicht auf das Niveau von Steffen Tobias herabbegeben und hier öffentlich eine Diagnose abgeben, zu der ich im Gegensatz zu Tobias sogar noch befähigt wäre, aus meiner Arbeit in dem von mir vermuteten Bereich heraus.
Auch nicht auf das Niveau des Vermieter-Vaters, "Wahrheiten" öffentlich zu verbreiten.
 


Donnerstag, 30. März 2023

 Beerster Seefest 

Die Stadt Geestland rückt vom Seefest ab. Sogar der Name hat sich erledigt. Link1



Lothar, der ehemalige Garant für ein gelungenes Seefest, würde sich die Haare raufen. Hiltraud und das ganze Team müssen in dem Zusammenhang natürlich auch erwähnt werden.

Die Ursprünge unseres Seefestes liegen schon in den 1920er Jahren. 
Die Betreiber der Seelust, Familie Kämpf, veranstalteten ein Fest bei dem der Sommergarten, die am Kanal angesiedelte Bootsvermietung samt ihrer Boote, mit Lampions geschmückt wurde. Am Abend gab es ein kleines Feuerwerk und hinterher Tanz auf dem Saal.
Der schon existierende Wassersportverein untermalte das Fest mit lampiongeschmückten Booten von der Wasserseite aus.
Damit wären wir in diesem Jahrzehnt bei dem Hundertjährigen.

Zumindest vom Ursprung her, denn die Veranstaltung schlief ein.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde sie von ein paar Mitgliedern des (wieder-) gegründeten Wassersportvereins neu belebt. Das genaue Jahr ist mir nicht bekannt, rückschließend aus den vorliegenden Informationen müssten es aber die 1950er gewesen sein.
Womit sich die 70 Jahre nähern würden oder vielleicht schon erreicht sind. Es wäre wirklich sehr schade, wenn das Seefest wieder einschlafen würde.

Ach nein, es soll ja eine "andere Veranstaltung" geben. Aber ändert ein neuer Name etwas an dem, woran es jetzt scheitert? 
Dieses andere Fest bräuchte doch auch ein Konzept, dann könnte man ein neues Konzept doch gleich jetzt und hier anwenden.

Der Vorschlag von mir wäre:

Die bisherigen Aktionen, die Bestandteile der Veranstaltungen in Bederkesa waren, zu einer Großveranstaltung zusammenzulegen. Seefest, Mittel-, Kunsthandwerker-, Herbst- und Flohmarkt in einem. Damit würde man das Interesse an einem Besuch bündeln.

Um die Burg herum könnten die Mittelalterliebhaber mit entsprechenden Ständen ihren Spaß finden.
Auf der Rasenfläche des Amtsgartens gibt es einen Kunsthandwerkermarkt.
Die Schausteller könnten die Amtsstraße, Erlenwiese und den Neumarkt zum Leben erwecken, je nach Bedarf.
Der Flohmarkt könnte in der Seebeckstraße und im Rondell stattfinden.
Zum Schluss all jene, die schon immer maßgeblich am Erfolg des Seefestes beteiligt waren, die Vereine und Organisationen.
Für diese bietet der Kurpark ausreichend Platz.
Weitere Details würden den Rahmen des Artikels sprengen.

Das erste Wochenende im August ist als Termin auch akzeptabel. Es bietet mit dem verkaufsoffenen Sonntag einen weiteren Anreiz.

Da die Vereine alles ehrenamtlich stemmen und vielleicht auch das "Personal" fehlt, könnte überdacht werden, ob man sich nicht zusammenschließt, um etwas auf die Beine zu stellen.
Es muss zum Beispiel nicht jede/r einzelne Sportverein, Feuerwehr oder Schützenverein etwas anbieten. 
Sprecht euch ab und wir könnten es "wuppen", dass das Seefest erhalten bleibt.

Große Reden schwingen? Nein, nicht nur. 
Selbstverständlich bin ich bereit mitzuhelfen. 

Nachtrag: Die Rundschau ist erst heute bei mir angekommen und gerade habe ich den Artikel der Marktfrau gelesen. Verlinken geht leider noch nicht, werft also einfach mal einen Blick hinein.


















Montag, 27. März 2023

 Eingabe nach § 34 NKomVG

"Mein Vorschlag an die Stadt:
Zeigt zumindest einmal Größe und gebt zu, dass ihr falsch liegt." 

Der Satz oben stammt aus dem Artikel über den Weg. Ob die Stadt wirklich Größe zeigt, ist abzuwarten.
Um nicht wertvolle Zeit zu verschwenden, geht eine Eingabe nach § 34 NKomVG 

"Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden." (Link1) 

an den Rat der Stadt Geestland.

"Sehr geehrter Herr .../...,
 
hiermit möchte ich Sie, in Ihrer Position als Ratsherr und gemäß Ihres Auftrages, bitten, auf die Verwaltung der Stadt Geestland in Bezug auf die gegenstandslose und fälschlich veröffentlichte Widmung für das Flurstück 7/15, Gemarkung Bederkesa Flur 12, einzuwirken.

Aus keinerlei mir zugänglichen behördlichen Dokumenten geht eine Widmung 
dieses Stückes, die schriftlich hinterlegt sein müsste, hervor. 
Noch bezeichnender, es existiert laut dieser Dokumente keinerlei Weg auf dem Flurstück, was sich in privater Hand befindet.
Die öffentlich von der Stadt Geestland erwähnte Widmung ist also nicht existent.

Eine eventuell "kraft unvordenklicher Verjährung" angestrebte Widmung schließt sich hier aus. Zur Beweisführung wird u.a. Kartenmaterial herangezogen. 
Auf der aktuell beim Katasteramt aufrufbaren Seite ist kein Weg verzeichnet. 
Eine Rad- und Wanderkarte der Tourismus, Kur und Freizeit GmbH Bederkesa, Stand: Mai 2009, weist zu den offiziellen Straßen und Wegen auch "Schleichwege", wie die Heckenwege auf. Dies wäre somit eine Karte, wo ein Weg, der zum Seerundweg führt, vermerkt sein sollte. Das ist aber nicht der Fall.
Auch in anderen mir zugänglichen Karten ist dort kein Weg verzeichnet.
Und der relevanteste Punkt, in dem ursprünglichen und immer noch gültigen Bebauungsplan ist ein Weg dort, aufgrund der Festlegung von bebaubaren Flächen sowieso ausgeschlossen. Ein an dieser Stelle verlaufender Weg würde dann direkt durch ein dort stehendes das Haus führen.

Da dieser Vorgang bereits bei Gericht anhängig und für die Stadt aus o.g. Gründen nicht gewinnbar ist, ist diese jetzt, um sie vor höherem finanziellen Schaden zu bewahren, aufzufordern das Verfahren gütlich beizulegen.
Die, durch das fehlerhafte Verhalten der Stadt und Vorgängergemeinde, Anfrage 2014, entstandenen Kosten der Eigentümerin wären zu erstatten.

Aus den mir vorliegenden Informationen ist kein anderer Schluss als oben angeführter zu ziehen.


Mit freundlichem Gruß

.../..."

Das weitere Geschehen zu dieser Angelegenheit ist abzuwarten.

Der nächste Artikel, wenn nichts dazwischen kommt, beschäftigt sich dann mit einer Kläranlage, nicht erfüllten Auflagen und einem unvollständigen Gutachten.
Den verschwitzten Anwalt erwähne ich vorerst nicht.

Da ist aber finanziell nichts mehr zu retten, das Geld ist schon verschwendet.


Samstag, 25. März 2023

 Shorts 

Wahl

Dass die Neutralitätspflicht bei der Wahl von Frau Kasten, ebenso wie von der Stadt Geestland verletzt wurde, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Die von der Verwaltung gelieferte und vom Rat abgesegnete Begründung entkräftet meine Einwände nicht.
Ein weiteres Vorgehen die Wahl anzufechten ist aber nicht gegeben und auch nicht gewollt. Eine Aberkennung wird auch eher dann ausgesprochen, wenn es sich um eine knappes Ergebnis handeln würde.

Der Wahlwiderspruch hat trotzdem in voller Gänze seinen Zweck erfüllt. Deutlich wird hier veranschaulicht, wie die Stadt mit Kritik umgeht und der Rat seinen eigentlichen Auftrag nicht erfüllt. 
Ich bedanke mich, dass beide es wie erwartet bedient haben.

Weg

Es gibt weitere Dokumente zum dem "Weg", die ich gestern nicht angeführt habe, die jedoch auch keine Widmung belegen. Trotzdem möchte ich sie hier kurz anführen.
Es gab im März 1975 einen Beschluss zu einer Bauplanänderung in Bezug auf einen Fußweg im Wochenendgebiet. 
Dieser Beschluss ist jedoch nicht rechtsgültig, da die zur Rechtsgültigkeit erforderliche Veröffentlichung nicht stattfand. Das ist der Stadt auch bekannt.

Eine im Februar 2014 erbetene Entwidmung des "Weges" bei dem damaligen Flecken Bederkesa wurde abgelehnt.

"...der Verwaltungsausschuss des Flecken Bad Bederkesa hat sich in seiner Sitzung am 19.02.2014 ausführlich mit Ihrem Antrag beschäftigt..."

Ausführlich? Hätte sich der Verwaltungsausschuss damals wirklich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, hätte ihm auffallen müssen, dass gar keine Widmung vorliegt.
Bei mir hat es nur kurze Zeit gedauert bis zu dieser Erkenntnis und ich habe nicht die Möglichkeit des uneingeschränkten Zugriffs auf erforderliche Akten.

Dieses Schreiben kann natürlich eine vorliegende Widmung suggerieren. Aber eine Ablehnung eines nicht vorhandenen Zustands als Beweis anzuführen? 
So weit will wohl sogar die Stadt Geestland nicht gehen.

Deal

Der stets abgestrittene Deal wird in einem Zeitungsartikel der Nordsee-Zeitung vom 10.01.15 von Krüger sogar bestätigt.
Ob nun das Wort Deal oder Vereinbarung benutzt wird ist unerheblich. Deal ist nur der mittlerweile viel genutzte Anglizismus für Vereinbarung.
Vereinbarungen an sich sind auch nichts verwerfliches, bieten sie doch die Möglichkeit bei z.B. Uneinigkeit zu einem Thema eine Lösung zu finden.
Eine Vereinbarung bringt immer Nutzen für alle involvierten Seiten und hier wird es in diesem Fall kritisch.
Thorsten Krüger führt an, dass es richtig sei, dass es "...eine Vereinbarung zwischen mir, SPD, CDU und Bürgerfraktion gab...".
Es geht in diesem Fall nur um Vorteile für diese vier. Der Bürger an sich wurde von Erlangen von irgendwelchen Vorteilen somit ausgeschlossen, denn dass wir Bürger nicht die Parteien sind und diese auch nicht in unserem Sinne agieren, hat die letzte Wahl wohl eindeutig beweisen.

"Der Esel nennt sich immer zuerst" 

"Thorsten Krüger führt an .../... zwischen mir, SPD, CDU und Bürgerfraktion...".

Zu der Bedeutung des Sprichworts führt der Focus u.a. aus: 
Sich selbst als erstes zu nennen zeugt von Egoismus und Unhöflichkeit.
Der Esel wird in Fabeln und Mythen schon seit Jahrhunderten mit Dummheit verbunden.




Freitag, 24. März 2023

 Die Sache mit dem Weg 

beschäftigt mich weiter.

Die eine Seite sagt nicht gewidmet, die andere Seite sagt gewidmet. Da muss doch geschlussfolgert werden, dass eine Seite nicht die Wahrheit sagt.

In einem Gespräch mit der Stadt wurde mir versichert, dass eine Widmung vorläge. Die Person führte aus, dass es sich nicht um Hörensagen handele, es läge ein Dokument vor.
Dieses Dokument sei auch der Gegenseite vorgelegt worden. Wie so oft bei der Stadt, mit Widerwillen und falschen Angaben, laut Gegenseite. 

Die Gegenseite hat Dokumente bekommen, für das betroffene Stück liegt jedoch keine Widmung vor.
Diese hatte auch früher schon erwähnt, dass die Stadt, das konnte ich aus der Erzählung rückschließen, eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung erreichen will. 
Wenn eine Widmung vorläge, müsste dieses Mittel nicht angewandt werden.
Diese ganze Sache zieht sich auch schon über eine längere Zeit hin. Wenn also eine eindeutige, auf einem Dokument belegbare Widmung vorläge, hätte man nicht einfach einen Termin mit dem Eigentümer des Privatweges machen können und die Sache aus der Welt räumen? 
In Betrachtung aller Aspekte tendiere ich deswegen dahin, dass die Stadt es mit der Wahrheit mal wieder nicht so genau nimmt.

Apropos Betrachtung, im Gespräch mit der Stadt wurde erwähnt, dass es auch immer auf die Betrachtungsweise ankäme. 
Wenn zwei Leute je auf einer Seite eines Objekts stehen, dass von der einen Seite rund und von der anderen eckig ist, dann hat es etwas mit der Betrachtungsweise zu tun, wie dieses Objekt aussieht, eckig oder rund.
Aber in diesem Fall? Mit Worthülsen und nichtssagenden Aussagen geht die Stadt großzügig um.

Es ist hier im Text natürlich nicht ersichtlich, aber ich habe mich zwischenzeitlich auf Spurensuche begeben und bin fündig geworden, zu Ungunsten der Stadt.

Beim Landkreis Cuxhaven ist die Karte vom Katasteramt des Gebiets einzusehen. Datiert ist sie mit 1961 und ergänzt 1968 und auf dem Plan ist eine 1. Änderung 1970 vermerkt. 
Eine 2. Änderung aus dem Jahr 2019 ist dort ebenfalls hinterlegt. 

Weder auf der Karte des Landkreises, noch auf der Karte des Katasteramts ist ein Weg ersichtlich.
Die Karte des Katasteramts weist die öffentlichen nutzbaren Wege aus, die dort gelb markiert sind. 
Auf der folgenden Abbildung, es geht um den Weg, wo das "P" vermerkt ist, ist klar zu erkennen, wo dieser aufhört. Und um den geht es auch gar nicht.
Anschließend an diesen Weg, nach oben in Richtung Graben, geht es auf private Grundstücke, wovon das eine jedoch unbefugter Weise durch die Öffentlichkeit genutzt wird, um auf den Seerundweg zu kommen.
Ein paar Meter links, parallel zu diesem Weg laufend, ist ein Weg für die Öffentlichkeit ausgewiesen. Über diesen erreicht man den Seerundweg auch.

Quelle GIS Landkreis Cuxhaven

Die Rechtecke stellen die überbaubaren Flächen aus der immer noch gültigen Originalplanung dar. 
In der 2. Änderung von 2019 hat es diesbezüglich keine Änderung gegeben und auch dort ist kein weitergehender Weg eingezeichnet.

Das oberste Rechteck beim SW ist bis jetzt nicht bebaut, aber bebaubar.

Schenkt man nun der Stadt Glauben, dass hier ein öffentlicher Weg ist, würde die Öffentlichkeit durch ein dort stehendes Haus laufen. 
Es ist somit überhaupt nicht möglich, dass hier ein für die Öffentlichkeit gewidmeter Weg verläuft.

Bei der Namensfindung zur Fusion wurde ein Name nicht berücksichtigt: Schilda.

Mein Vorschlag an die Stadt:
Zeigt zumindest einmal Größe und gebt zu, dass ihr falsch liegt. Erstattet dem Eigentümer die Kosten, die durch euer Verschulden entstanden sind. 
Das würde dem Ansehen bei den Bürgern auf jeden Fall gut tun.
Es ist auch wirklich nicht das Problem, dass ihr Fehler macht, nur die arrogante Art, wie diese immer vehement abgestritten werden, zerstört jegliches Vertrauen.





Donnerstag, 23. März 2023

 Rechtsfreier Raum 

Juristisch betrachtet existieren rechtsfreie Räume dort, wo es keine rechtliche Regelung gibt, was in Deutschland nicht der Fall ist.
Umgangssprachlich wird der Begriff jedoch für Orte genutzt, an denen das Gesetz nicht geachtet wird, z.B. in Stadtvierteln mit hoher Kriminalität.
Muss ich bei den Entscheidungen in der Stadt Geestland nun vermuten, dass es dort einen rechtsfreien Raum gibt?

Die Rechtsfreiheit bezieht sich hier vielleicht nicht auf einen Raum, eher auf eine Personengruppe. Genauer gesagt auf höhere Verwaltungsbeamte und den Stadtrat.

Gabi Kasten hat auf dem Facebook Account der Stadt Geestland Wahlwerbung gemacht. Der Rat der Stadt sagt, dass es sich lediglich um eine Information gehandelt habe. In dem vorliegenden Fall hat diese Information jedoch werbenden Charakter. Ein Verweis auf ihre Homepage soll die Leute doch von ihr überzeugen.
Wie nennt ihr denn die Einblendungen von z.B. kleine Videos vor Youtube Beiträgen? Das wären dann alles verlinkte Informationen, die aber keinesfalls zur Wahl des Produktes überzeugen sollen, sondern nur informieren sollen. 
Dies ist das einzige Argument, dass der Rat für die Rechtmäßigkeit der verbotenen Wahlwerbung hat und dieses entspricht nicht einmal den Tatsachen.

Der offizielle Facebook Account ist als Online-Außenstelle oder Online-Erweiterung des Rathauses zu sehen, auf jeden Fall dem Rathaus zugehörig. Accounts von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in den sozialen Medien unterliegen den gleichen Gesetzen, wie auch die Einrichtungen selbst. Somit auch der Neutralitätspflicht, die hier verletzt wurde.
Wahlwerbung am oder im Rathaus machen ist verboten.

Es ist für die Werbung immer der verantwortlich, der beworben wird, somit Gabi Kasten. 
Aber es wäre auch die Pflicht der Stadt gewesen, diese verbotene Wahlwerbung zu entfernen, wenn der Verursacher nicht dazu bereit ist. Denn auch diese hat darauf zu achten, dass die Neutralitätspflicht in ihrem Hause nicht verletzt wird. 
Das ist jedoch bis heute den 23.03.23 nicht geschehen.
Das geht ja auch nicht, weil die Stadt dann eingestehen würde, dass ich Recht habe und damit mein Wahlwiderspruch zumindest in dem Punkte gerechtfertigt wäre. Was dann wieder dahin führen würde, dass ich auch Recht hätte mit meinen Aussagen über den Rat der Stadt Geestland, verzwickte Sache. 

Hier werden sehenden Auges Gesetze ignoriert, was genau die Vermutung aufkommen lässt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen wird und das wahrscheinlich aus niederen Beweggründen. 

Jetzt kommen der Höhepunkt der Geschichte:
Wo bei einem Stadtviertel mit erhöhter Kriminalität der rechtsfreie Raum durch z.B. mehr Polizeipräsenz und mehr Polizisten wieder aufgelöst werden kann, bleibt Frau Kasten rechtsfrei.
Es gibt keine übergeordnete Behörde in dem Sinne um den Entschluss des Rates anzufechten. 
Es besteht noch die Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) gegen Frau Kasten einzureichen. Diese wird jedoch wiederum vom Rat der Stadt verhandelt. 
Und wie der entscheiden wird ist klar. Wenn er jetzt anders entscheiden würde, würde er ja zugeben, dass seine Entscheidung beim Wahleinspruch falsch wäre und das ich Recht hätte mit meinen Aussagen über ihn.
Und auch in diesem Fall gibt es keine übergeordnete Behörde, um den, dann wieder dem Gesetz nicht entsprechenden, Beschluss anzufechten.

Somit ist die obere Verwaltung und der Rat ein rechtsfreier Raum.

Mittwoch, 22. März 2023

 Person des öffentlichen Interesses

Schwuppdiwupp, von einem Tag zum anderen bin ich zu einer Person des öffentlichen Interesses aufgestiegen.
Bekomme ich jetzt auch einen Wikipedia-Eintrag?
Auf beides lege ich keinen Wert, zumindest nicht auf diesem Weg. Die Entscheidung, ob ich eine solche Person werden möchte, liegt bei mir. 
Nicht ohne Grund werden nämlich Personen in Berichten, Artikeln etc. über sie anonymisiert.

Die Nordsee-Zeitung erwähnt mich in ihrem Artikel mit vollem Namen. Eine Genehmigung hat sie von mir dafür nicht erhalten, es hat nicht einmal eine Anfrage gegeben. Link1
Grenzwertig ist wieder die wenig journalistische Art der Berichterstattung. Herr Schoener war meines Wissens gar nicht auf der Veranstaltung und dieser hat in einem Gespräch mit mir behauptet, dass er immer beide Seiten hören müsse. Meine Seite hat er nicht näher erfragt. Herr Stehn war zwar da, aber unser Gespräch entsprach nicht einem Interview zu dem Thema.

Man muss immer auf die Feinheiten achten: 

Da wird die Zeitangabe der erfolgten Kommentare von Gabi Kasten mit "Abend des Wahltages" angegeben, nimmt also die Relevanz für eine Beeinflussung. 
Korrekt ist jedoch, dass die Posts gegen 12:00 Uhr am Wahltag erfolgten.
Warum wird die Relevanz herabgesetzt, wenn ich angeblich sowieso im Unrecht bin?

Am Ende der Veranstaltung habe ich darauf hingewiesen, dass die Verweise der Stadt in Bezug auf Smart City und den Energiepark meine Einwände nicht entkräften. Das ist nicht im Artikel erwähnt. Link1

Und ja, ich weiß, dass die Stadt Geestland meinen Widerspruch auch mit allen persönlichen Angaben veröffentlicht hat. Da bin ich sozusagen schon als öffentliche Person gehandelt worden. Aber auch das entspricht nicht den Vorgaben, die zum Datenschutz vorliegen. Es wird ein sensibler Umgang mit Daten gefordert. 
Es liegt nämlich im Datenschutzrecht der Grundsatz der Datensparsamkeit vor, was bedeutet, dass nur unbedingt notwendige Daten genutzt werden.
Wo besteht die Notwendigkeit darin den Namen einer Widerspruch einlegenden Person zu veröffentlichen?

Jetzt könnte argumentiert werden, dass ich selbst im Blog geschrieben habe, dass ich diesen Widerspruch eingelegt habe. Aber auch das berechtigt andere nicht meinen Namen ungefragt zu verwenden.

Ob ich mich ärgere oder etwas dagegen unternehme? Nein, meinem Blog kann das nur zu Gute kommen.

Die Stadt Geestland handhabt "öffentlich", so wie es ihr gerade passt. Was z.B. die Veröffentlichung von Dienstaufsichtsbeschwerden, die immer öffentlich zu machen sind, belegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass in diesen Veröffentlichungen gegen den Datenschutz verstoßen werden darf. Link2

Ist aber alles rechtens, denn die Verwaltung hat ja immer Recht. Meint sie zumindest und das wird, auch trotz gegenteiliger Gesetzeslage, unterstützt. 
Dies ist nicht meine Laienaussage, sondern, in bis jetzt einigen Fällen, juristisch beurteilt worden.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung sehr bedenklich.


Montag, 20. März 2023

 Wegerecht, Gewohnheitsrecht

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, da ist es kein Wunder, dass es passend dazu das Wort Gewohnheitsrecht gibt.
Aber gibt es das wirklich? Oder gibt es nur das Wort, das aus Gewohnheit benutzt wird?

Die Stadt Geestland postete auf ihren sozialen Netzwerken, dass es eine illegale Müllentsorgung in Beers gegeben hätte und um Hinweise gebeten werde.
Bei dem Müll handelt es sich um Grünschnitt, der bereits vom Bauhof beseitigt wurde. Heute ist sogar in der Nordsee-Zeitung eine kleine Notiz dazu mit Bitte um Hinweise.
Natürlich stellt die Entsorgung auch von organischen Gartenabfällen in freier Wildbahn eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier handelt es sich aber, auch wenn das Bild etwas anderes suggeriert, um einen Privatweg innerhalb der Ortsgrenze von Bederkesa.


Quelle Stadt Geestland Link1

Dass es sich um einen Privatweg handelt, wurde in einem Kommentar unter dem Post erwähnt. Die Stadt antwortete darauf, dass dieser aber für die Öffentlichkeit gewidmet sei.

Ein offizielles Wegerecht müsste im Grundbuch eingetragen sein, um bei z.B. einem Verkauf Bestand zu haben. Ist dieses Wegerecht in einem privatem Vertrag festgehalten, ist der neue Besitzer nicht daran gebunden. 
Beim Gewohnheitsrecht wird es diffiziler. Es ist nämlich kein offizielles Recht. Es wird eigentlich damit nur etwas beschrieben, was sich aus Rechtsprechungen entwickelt hat und somit als Recht gesehen und anerkannt wird. So einfach kann man sich trotzdem darauf nicht berufen, da bedarf es handfester Beweise.

Die Widmung von Straßen, Flächen etc. bezeichnet einen Rechtsakt, mit dem diese für die Öffentlichkeit bestimmt werden. 
Ohne eine privatrechtliche Verfügungsmacht des Widmenden kann die Widmung nur mit der Zustimmung des Eigentümers vollzogen werden.
Diese bleibt auch bei Verkauf etc. der Sache bestehen. 
Die Widmung muss grundsätzlich als Hoheitsakt erfolgen, was bedeutet, dass sie in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt wird.
Wobei es sich damit auch anders verhalten kann. Die Widmung kann auch mit oben beschriebenem Gewohnheitsrecht begründet sein, was aber, wie oben ebenfalls erwähnt, nicht so einfach ist.

Was aber unabdinglich ist, dass die, durch eine Kommune für die Öffentlichkeit beanspruchte, auf privatem Besitz befindliche Fläche dann der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Kommune unterliegt.
Kümmert sich die Stadt also nicht um die Fläche und verweist sogar darauf, dass es sich um einen Privatweg handelt, kann sie sich nicht gleichzeitig auf eine Widmung berufen.

Wenn also die Stadt Geestland behauptet, dass es eine Widmung für diesen Privatweg gibt, müsste diese schriftlich niedergelegt sein, was sie jedoch anscheinend nicht ist.
Beruft sich die Stadt auf das Gewohnheitsrecht, müsste dieses erst einmal bewiesen werden.
Wenn sich dieses auf eine Widmung bezieht, käme dann nur die "Widmung kraft unvordenklicher Verjährung" in Frage. 
So lange diese nicht bestätigt ist, gibt es auch keine Widmung und die Aussage der Stadt auf ihrem Facebook-Account ist eine klare Lüge.





 

Sonntag, 19. März 2023

 Verweis auf Nichts 

Die Beschlussvorlage zu dem Wahlwiderspruch ist online einsehbar. Link1
Als Verfasser sind Steffen Tobias und Martin Döscher angegeben. Wenn ich mir den Text so durchlese, glaube ich, und glauben sei mir erlaubt, jedoch nicht, dass diese beiden die Verfasser sind.
Zu sehr erinnert mich das Schreiben an Schreiben eines Anwalts der Stadt Geestland, die mir vorliegen. Die ausschweifende Argumentation, die am Ende zusammengefasst jedoch fast nichts aussagt, aber leider immer wieder wirkt.

Dass die Sache mit der Manipulation nicht unbedingt nachvollzogen werden kann, ist mir klar. Dass ich damit richtig lag, zeigt dieser Satz am Ende der Beschlussvorlage und nicht nur der:

"Denn das Niedersächsische Wahlrecht sieht es ausdrücklich vor, dass bei einer Direktwahl lediglich eine Bewerberin / ein Bewerber zur Wahl stehen kann. Unabhängig davon, hat es eben keinen weiteren Bewerber gegeben. Ein machtmissbräuchliches oder wahlmanipulatives Verhalten, auch ein gesetzeswidriges liegt in der parteiübergreifenden Unterstützung der Bürgermeisterkandidatin somit nicht vor."

Mir ist auch klar, dass es vordergründig nicht gesetzeswidriges gibt, aber darin genau besteht ja eine Manipulation, sie ist mehr oder weniger nicht durchschaubar. Deswegen erspare ich es euch und mir auch, näher auf die Ausführungen zu dem Thema einzugehen.

Wirklich bedenklich ist die Argumentation zur Neutralitätspflicht.

"Die Kommentare von Frau Kasten haben ausdrücklich keinen werbenden, sondern einen informierenden Charakter; mit ihren Ausführungen macht sie lediglich auf die Wahl am 5. März aufmerksam und darauf, dass sie für das Amt kandidiert. Als Privatperson steht es Frau Kasten ebenso wie anderen Bürgerinnen und Bürgern frei, städtische Beiträge zu kommentieren."

Werbung besteht nun einmal aus Information und der Charakter, der dort erfolgten Information war eindeutig ein werbender. Es handelt sich um den offiziellen Auftritt der Stadt bei Facebook und auch da herrscht Neutralitätspflicht. Der Kommentar bezog sich zudem nicht auf einen städtischen Beitrag, sondern auf einen Kommentar unter einem solchen. 

"Doch bereits am 13. April 2022 wurde in der Pressemitteilung 33/2022 „Baustart für Energie- und Innovationspark wird verschoben“ darauf hingewiesen, dass die Stadt Geestland Ende 2022 bzw. Anfang 2023 einen neuen Förderantrag für den Energiepark stellen werde. Zum damaligen Zeitpunkt wartete man lediglich noch auf Information der NBank zur neuen Förderrichtlinie, auf die nunmehr jedoch öffentlich zugegriffen werden kann."

Im Wahlwiderspruch steht zu dem Punkt jedoch:

"Sie führt an, dass "wir" am 1. März einen neuen Förderantrag bei der NBank stellen." Quelle NZ Link2

Der 1. März wird in der Pressemitteilung nicht genannt, also ist er kein privates Wissen, zu dem verweist das "wir" auf ihr amtliches Wissen.
Die Förderrechtlinie ist in diesem Zusammenhang unbedeutend und der öffentliche Zugriff bezieht sich nur auf diese, jedoch nicht das Datum der Antragstellung. 

Da ich immer wieder von einer gewissen Denkfähigkeit bei gewissen Menschen ausgehe, habe ich die nächsten beiden Punkte, wo wir und amtliches Wissen ersichtlich sind, nur erwähnt und nicht genau erklärt, wo die Verletzung der Neutralitätspflicht liegt. Jedoch habe ich darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Wortes "wir" im Zusammenhang mit den Aufgaben der Stadt einen eindeutigen Verweis auf ihr Amt gibt. 

Zu dem Punkt Smart City führt Gabi Kasten aus: 

"Wir sind jetzt in die konkrete Planung eingestiegen. In dieser Woche haben wir das erste Treffen mit unseren Verkehrsunternehmen." Quelle NZ Link2

Die Verwaltung verweist zu dem Punkt auf die Geestlandseite zum Thema Smart City, wo jedoch keinerlei Information darüber zu finden ist, dass "wir das erste Treffen mit Verkehrsunternehmen" haben.

Interessanterweise liegt mir ein weiteres Schreiben der Stadt vor, bei dem auch auf etliches verwiesen wurde, wo es aber so nicht zu finden war.
Gehen die Stadt und auch andere Behörden davon aus, dass man ihr unbesehen ihre Ausführungen glaubt? Leider ist das ja nicht mehr möglich, wie man allein an diesen Beispielen sieht.


Link2 NZ NZ 22.02.23



Montag, 13. März 2023

  Manipulation und Machtmissbrauch  

Erstes Suchergebnis bei Manipulation: "undurchschaubares, geschicktes Vorgehen, mit dem sich jemand einen Vorteil verschafft, etwas Begehrtes gewinnt"
Als Zusatz noch: "betrügerische Manipulationen", als Quelle wird "Wörterbuch Definitionen von Oxford Languages" angegeben.

Dass sich die Parteien einen Vorteil verschaffen, wenn sie den von ihnen ausgesuchten Kandidaten auf einen Posten manövrieren und somit etwas "Begehrtes gewinnen", bedarf keiner Erklärung.
Der Fokus liegt auf dem "undurchschaubaren und geschickten Vorgehen".
Der Bürger, in diesem Fall, soll es natürlich nicht merken.

Es geht selbstverständlich alles mit rechten Dingen zu bei der Wahl, die Gesetze werden eingehalten, der Akt an sich entspricht der demokratischen Grundordnung.
Auch, dass es nur einen Kandidaten gibt kann vorkommen. 
Aber dreimal in Folge in Geestland? Und mit dem Argument, dass die anderen Parteien in Geestland keinen "geeigneten" Kandidaten finden.
Scheinbar ist es ein für Geestland typisches Problem, denn wenn man sich im Landkreis umguckt, haben die anderen Gemeinden dieses Problem scheinbar nicht.

Die Möglichkeit den Bürgermeister direkt zu wählen haben die Bürger noch gar nicht so lange. 
In einem Artikel vom 26.06.1992 aus "Die Zeit", der sich auf die scharfe Kritik von Bundespräsident Richard von Weizsäcker am Parteienstaat bezieht, ist dazu folgendes zu finden:

"Die vom Bundespräsidenten hervorgehobene Direktwahl der süddeutschen Bürgermeister besticht dadurch, daß sie alles zugleich möglich macht: .../... eine Zurückdrängung des Einflusses der Parteien und damit auch der parteipolitischen Durchdringung des öffentlichen Dienstes und anderer als parteifrei konzipierter Einrichtungen; .../...
Die Einrichtung des direkt gewählten Bürgermeisters verspricht also ein Mehr an Entscheidung durch und für das Volk, das heißt einen demokratischen Mehrwert."

Dieser demokratische Mehrwert wird dem Bürger jedoch wieder genommen, wenn die Politik von vornherein keinen anderen Kandidaten "zulässt".
Genau das macht sie mit ihren Planspielen vor der Wahl, mit ihrem einheitsparteilichen Unterstützen eines einzigen Kandidaten.

"Warum hast du dich nicht aufstellen lassen?" oder "Hättest dich ja aufstellen lassen können." und ähnliche Kommentare sind in den sozialen Medien zu finden, wenn man dieses anmahnt. 
Glaubt wirklich jemand, dass es eine Chance gegen diese "Macht" gibt? Oder ist es einfach gedankenloses Kommentieren?

Auch Claus Seebeck sagt in der Nordsee-Zeitung: 

"..., dass jeder Geestländer über 21 Jahre die Möglichkeit gehabt hätte, sich als Kandidat aufstellen zu lassen,..." 

Nebenbei, 21 ist falsch, Herr Landtagsabgeordneter, das geht erst ab 23. 
Wenn der normale Bürger dieses Argument anführt, kann man es noch akzeptieren. Von Herrn Seebeck jedoch, dem klar sein müsste, da er Mitinitiator des "Machtspiels" ist, dass ein Einzelkandidat chancenlos gegen die Macht der "Großen" ist, finde ich diese Aussage schon hart an der Grenze.

Mit diesem Verhalten der Parteien sehe ich die mir zustehende Freiheit der Wahl gefährdet. Diese Freiheit garantiert mir nämlich auch, dass ich unter mehreren Kandidaten auswählen können sollte. 

Aufgrund dieser Bedenken und der nicht klaren, aber zwingend notwendigen,  Abgrenzung zwischen "privat und dienstlich" von Frau Kasten im Wahlkampf, habe ich einen Wahleinspruch bei der Stadt eingelegt.
Heute bekam ich per E-Mail die Information, dass ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet worden ist.





Donnerstag, 9. März 2023

 Ein Fliederbusch, der keine Miete zahlt! 

Der Vater meines Vermieters, ist einer dieser Typen, die für sich jedes Gesetz in Anspruch nehmen, sich im Gegenzug aber nicht daran halten.
So betritt er z.B. Wohnungen mit einbehaltenem Schlüssel oder hat auch schon die Post aus dem Briefkasten – zumindest – eines Mieters "geangelt".
Und er kann mich absolut nicht leiden, was mir relativ egal ist.

Er bildet sich auch ein, dass ich dem Sohn Geld schulde. Es ist nicht so, damit möchte ich das einfach bewenden lassen, das wäre zu komplex.
Es ist in diesem Zusammenhang auch egal, ob es so ist oder nicht, denn es steht ihm aus gesetzlicher Sicht, auch wenn es so wäre, nicht zu, das zu verbreiten.

Dass er es tut, wurde mir bewusst, als meine Nachbarin, mir sagte, dass ich lieber meine Schulden beim Vermieter bezahlen sollte und ganz stolz darauf war, dass sie es wusste. 
Ich wies meinen Vermieter an, dem sehr wohl klar war, dass es nicht legitim ist, darauf hin, seinem Vater dieses zu untersagen.
So weit so gut.

Heute kam dann der Vermieter-Vater und wollte im Garten einen Fliederbusch entfernen. Bisher hatte ich beide lediglich immer mündlich auf ihre Gesetzesverstöße aufmerksam gemacht, aber irgendwann reicht es.

Ich verwies auf den 01.03. des Jahres und dass es jetzt nicht mehr genehmigt wäre den Flieder zu entfernen.
Seine Antwort darauf war, ich solle die Gesetze mal ordentlich lesen und er können in seinem Garten machen, was er wolle. In dem Sinne zumindest.

Er glaubte mir nicht und ich mache es nicht gerne, aber es blieb mir, um das Ganze zu stoppen, nur die Möglichkeit die Polizei zu rufen.
Der Herr am Telefon war nicht amüsiert, kam dann aber. Er war bereits im Gespräch mit dem Vermieter-Vater, als ich dazu kam.
Die Sache wurde aus meiner Sicht weitestgehend geklärt und ich ging zurück in meine Wohnung.

Kurze Zeit später klingelte der Polizist nochmals bei mir und in dem Gespräch erwähnte er, dass die Fronten zwischen Vermieter-Vater und mir verhärtet seien und ich wohl mit meinen Zahlungsaufforderungen nicht nachkäme.
Wie bitte?

Auf meine Nachfrage, ob das der Vermieter-Vater zu ihm gesagt hat, ich erwähnte, dass das nicht stimmt und fragte nach seinem Namen, da hatte ich ja einen perfekten Zeugen, ruderte der Polizist gleich zurück. 
Er hätte da wohl etwas missverstanden, verwechselt etc.

Bitte schön? Es ging um einen Fliederbusch, in dessen Zusammenhang nichts, aber auch gar nichts mit irgendwelchen Zahlungsaufforderungen steht.
Und womit will er das verwechselt haben? Und missverstanden? Bezahlt der Fliederbusch seine Miete nicht und muss jetzt weg und der Polizist hat das aus Versehen auf mich gemünzt?

Bei dem, was mir so "unterkommt", versteht der eine oder andere jetzt vielleicht besser, warum ich des Öfteren an Dingen zweifele.

Ach ja, der Busch steht noch. Zusätzlich hatte ich noch Kontakt zur Naturschutzbehörde aufgenommen, von der mir per E-Mail die Richtigkeit meiner Aussage gegenüber dem Vermieter-Vater bestätigt wurde. 
Leider konnte ich ihm diese nicht mehr aushändigen, da er schon vorher weggefahren war.


Sonntag, 5. März 2023

 Herr Krüger hat Schuppen

was nicht wirklich relevant ist und wovon auch viele Menschen betroffen sind, aber auch das hat ja eine Ursache. 
Man verzeihe mir diesen Artikel, aber ich war – nicht wirklich – auf der Wahlfeier von Gabi Kasten.
Wir waren bei Roes in Lintig, wo auch die Wahlfeier von Gabi Kasten stattfand. Und, es sei mir hoffentlich verziehen, ich habe etwas getrunken, wie es nun einmal so ist, wenn man in einer Kneipe sitzt.

Nach Angaben eines Gastes waren David McAllister, Enak Ferlemann und Thorsten Krüger als "Politprominenz" anwesend. Krüger und McAllister kann ich bestätigen, mit denen habe ich gesprochen.

Nach einem Hinweis von diesem Gast, dass Thorsten Krüger bereit wäre mit mir zu sprechen, bin ich ich zu ihm gegangen. Wie weit die Information den Tatsachen entsprach konnte ich nicht festgemachen.
Herr Krüger entgegnete mir jedoch, dass er nicht mit mir sprechen wolle, da er privat auf der Feier wäre und bei dem was ich schreibe ...

"Sie lesen also das Wesermünder Abendblatt?"

Nein, es würde ihm nur zugetragen, was dort stünde.

Herr Krüger bei allem Respekt, – nein, eigentlich habe ich keinen Respekt vor ihnen, den haben sie sich definitiv nicht verdient – das glaube ich ihnen nicht.

Und sorry, die ganze Zeit konnte ich nur auf die Schuppen starren, die auf seinem Jacketkragen und seinen Schultern lagen. 
Ja, es tut mir leid, aber das war markant. Ich wies ihn darauf hin, das er Schuppen hätte und das es ersichtlich wäre. Und ja, vielleicht man das nicht, aber ich wäre dankbar, wenn mir das jemand mitteilt, ich sehe es selbst ja nicht.

Als ich dann ein paar Aufnahmen gemacht habe, kam Thorsten Krüger nochmals zu mir und verwies darauf, dass dies eine private Feier sei und es keine Freigabe für die Aufnahmen gäbe.
Kurz darauf kam Gabi Kasten auf mich zu und erteilte ebenfalls ein Verbot, diese Aufnahmen zu veröffentlichen.
Ich will das überhaupt nicht recherchieren, wie weit ich im Recht wäre etwas zu veröffentlichen.

Als David McAllister die Party verlies sprach ich ihn an, ob er wüsste, dass Gabi Kasten gegen den § 40 des KWahlG verstoßen hat – ich hoffe, dass ich jetzt das Richtige angeführt habe –, was er verneinte.

Zu guter Letzt, es geht noch heute eine Beschwerde an die Wahlkommission, dass Gabi Kasten gegen das geltende Gesetz in Bezug auf Wahlwerbung verstoßen hat heraus.

Und in dem Artikel der NZ streitet Gabi Kasten ab jemals gesagt zu haben, dass sie zum Landkreis Cuxhaven zurückkehrt, wenn sie nicht gewählt wird. Damit unterstellt sie dem in den sozialen Medien angeführten Wirt, dass er lügt.

Wäge ich ab, mit den Informationen, die ich habe, wer hier nun lügt, treffe ich eine klare Entscheidung.





 

Samstag, 4. März 2023

 Gabi Kasten fühlt sich nicht der Wahrheit   verpflichtet 

Zuvor aber eine Anmerkung zu einer Falschmeldung auf Facebook.

Nein, die CDU hat Gabi Kasten nicht als Kandidatin aufgestellt!
Sie unterstützt sie nur, wie auch die SPD und die Grünen.
Und warum nicht?
Eine Möglichkeit ist: Als CDU Kandidatin wäre die parteiübergreifende Mauschelei, die bei Krüger schon abgezogen wurde, den Bürgern zu sehr ins Auge gestochen. Damit hätten sich die anderen Parteien noch unglaubwürdiger gemacht, wenn sie Kasten auch ihre Unterstützung zugesagt hätten.
Verwunderlich finde ich, dass die Bürger sich mit der gleichen Masche zweimal über den Tisch ziehen lassen.

Solche Absprachen, um sich gegenseitig untereinander lukrative Jobs zuzuschachern finde ich extrem bedenklich in einer Demokratie.
Dass es bereits bei Krüger Absprachen, also "Deals" gab, wurde mir von CDU und SPD Seite bestätigt. Kurz nach der Fusion gab es in diesem Zusammenhang sogar einen Artikel in der NZ zu dem Thema.
Krüger und Kasten wissen aber angeblich beide nichts über "Deals", was bei oben geschildertem Sachverhalt erstaunlich ist und nicht sehr glaubwürdig.


Zurück zur Überschrift:
Haben wir denn einen Anspruch auf die Wahrheit? Nein, wäre im ersten Moment richtig, aber eben auch nicht.
Die Recherche gestaltet sich da komplex und auch das Thema ist es. 
Unter "Wahrheit" fällt nicht nur eine wahrheitsgemäße Angabe, sondern eben auch das Weglassen von Informationen. Ein Beamter ist nicht verpflichtet einem Bürger gegenüber alles offenzulegen, was auch unter die Wahrheitspflicht fällt, somit unterliegt er in dem Fall nicht der Wahrheitspflicht.
Aber, eine konkret ausgesprochene Aussage muss auch wahrheitsgemäß sein.

In einem mir vorliegenden Dokument von Frau Kasten verletzt sie eben diese Pflicht.
Auf eine ganz einfache Ja-oder-Nein-Frage antwortet sie mit nein, obwohl die korrekte Antwort ja wäre. Da aus datenschutzrechtlichen Gründen dieses Dokument (noch nicht) veröffentlicht werden kann, kann ich hier nur anmerken, dass ich die Richtigkeit meiner Aussage an Eidesstatt versichern würde.
Es handelt sich auch nicht nur um eine Antwort, die nicht korrekt ist.
Deswegen kann ich hier klar formulieren, dass Frau Kasten gelogen hat. 

"§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG regelt die verfassungsrechtliche politische Treuepflicht ausdrücklich auch als Grundpflicht und bestimmt, dass für Beamte die Pflicht besteht, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Eine Distanzierung, Indifferenz oder Neutralität gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung verträgt sich mit dieser Pflicht nicht." 
Link1

Oben angeführte Ausführung zur Treupflicht wird mit der nicht wahrheitsgemäßen Beantwortung verletzt.
Ebenfalls eklatant wäre, wenn dieses Dokument an einen Vorgesetzten gegangen wäre, denn demgegenüber besteht die Wahrheitspflicht in diesem Vorgang auf jeden Fall.

Zu schwere Kost?
Dann noch etwas leicht verständliches, das unter das Motto "Wasser predigen und Wein trinken" fällt oder aufzeigt wie ernst gemeint die "Nachhaltigkeit" wirklich ist.

Kleinteile einzeln verpackt sind extrem weit entfernt von nachhaltig. Gabi Kasten hat trotz dieser Tatsache groß damit geworben, dass man sich so ein Teilchen auf dem Wochenmarkt in Langen abholen kann.
Dies ist nur ein kleiner Aspekt, spiegelt aber Frau Kasten im Gesamten wieder.



Es gibt keinen Grund morgen nicht zur Wahl zu gehen und es passiert auch nichts, wenn morgen kein Bürgermeister gewählt wird, es also mehr Nein- als Jastimmen gibt.
Bedenkt eure Entscheidung gut, es geht hier um eine lange Amtsperiode, also viel Zeit um Schaden anzurichten.